tragen ist, damit sie es gehöriger Weise untersuchen, nach Befinden ahnden und allem besorglichen Unheil abhelffen können.
§. 399.
Wenn alle Beschimpffungen zuWar- umb Paßquil lanten scharffzu- bestraf- fen. bestraffen sind, so muß man auch auf Pas- quille Straffen setzen, als welche nichts an- ders als solche Schrifften sind, die man oh- ne seinen Nahmen zu Beschimpffung an- derer heraus giebet, und darinnen man ih- nen Schand-Thaten vorrücket, indem nichts als Unvollkommenheiten, die wir durch unsere Schuld haben, darunter die Un- tugenden und Laster gehören, uns beschimp- fen können. Weil man aber diejenigen Verbrechen, die nicht so leichte wie andere, zu entdecken sind, desto nachdrücklicher be- straffen sol (§. 343.), und die Paßquillan- ten, da sie ihren Nahmen verschweigen, und ihre Ehrenrührige Schrifften heimlich ausbreiten, nicht so leicht zu entdecken find; so muß man auch sie mit härterer Straffe ansehen als andere, die einen entweder ins Angesicht, oder gegen andere schimpffen. Man hat aber auch unter Paßquillanten selbst einen Unterscheid zu machen. Nem- lich wenn ein Mann, der in einem Ehren- Stande sitzet, ein Paßquill machet; so ist er härter zu bestraffen, als ein anderer, dem kein öffentliches Ambt anvertrauet. Man kan die Ursache leicht errathen. Von ei- nem solchen Manne wird man sich am aller-
wenig-
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des gemeinen Weſens.
tragen iſt, damit ſie es gehoͤriger Weiſe unterſuchen, nach Befinden ahnden und allem beſorglichen Unheil abhelffen koͤnnen.
§. 399.
Wenn alle Beſchimpffungen zuWar- umb Paßquil lanten ſcharffzu- beſtraf- fen. beſtraffen ſind, ſo muß man auch auf Paſ- quille Straffen ſetzen, als welche nichts an- ders als ſolche Schrifften ſind, die man oh- ne ſeinen Nahmen zu Beſchimpffung an- derer heraus giebet, und darinnen man ih- nen Schand-Thaten vorruͤcket, indem nichts als Unvollkommenheiten, die wir durch unſere Schuld haben, darunter die Un- tugenden und Laſter gehoͤren, uns beſchimp- fen koͤnnen. Weil man aber diejenigen Verbrechen, die nicht ſo leichte wie andere, zu entdecken ſind, deſto nachdruͤcklicher be- ſtraffen ſol (§. 343.), und die Paßquillan- ten, da ſie ihren Nahmen verſchweigen, und ihre Ehrenruͤhrige Schrifften heimlich ausbreiten, nicht ſo leicht zu entdecken find; ſo muß man auch ſie mit haͤrterer Straffe anſehen als andere, die einen entweder ins Angeſicht, oder gegen andere ſchimpffen. Man hat aber auch unter Paßquillanten ſelbſt einen Unterſcheid zu machen. Nem- lich wenn ein Mann, der in einem Ehren- Stande ſitzet, ein Paßquill machet; ſo iſt er haͤrter zu beſtraffen, als ein anderer, dem kein oͤffentliches Ambt anvertrauet. Man kan die Urſache leicht errathen. Von ei- nem ſolchen Manne wird man ſich am aller-
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des gemeinen Weſens.
tragen iſt, damit ſie es gehoͤriger Weiſe
unterſuchen, nach Befinden ahnden und
allem beſorglichen Unheil abhelffen koͤnnen.
§. 399.Wenn alle Beſchimpffungen zu
beſtraffen ſind, ſo muß man auch auf Paſ-
quille Straffen ſetzen, als welche nichts an-
ders als ſolche Schrifften ſind, die man oh-
ne ſeinen Nahmen zu Beſchimpffung an-
derer heraus giebet, und darinnen man ih-
nen Schand-Thaten vorruͤcket, indem
nichts als Unvollkommenheiten, die wir
durch unſere Schuld haben, darunter die Un-
tugenden und Laſter gehoͤren, uns beſchimp-
fen koͤnnen. Weil man aber diejenigen
Verbrechen, die nicht ſo leichte wie andere,
zu entdecken ſind, deſto nachdruͤcklicher be-
ſtraffen ſol (§. 343.), und die Paßquillan-
ten, da ſie ihren Nahmen verſchweigen,
und ihre Ehrenruͤhrige Schrifften heimlich
ausbreiten, nicht ſo leicht zu entdecken find;
ſo muß man auch ſie mit haͤrterer Straffe
anſehen als andere, die einen entweder ins
Angeſicht, oder gegen andere ſchimpffen.
Man hat aber auch unter Paßquillanten
ſelbſt einen Unterſcheid zu machen. Nem-
lich wenn ein Mann, der in einem Ehren-
Stande ſitzet, ein Paßquill machet; ſo iſt
er haͤrter zu beſtraffen, als ein anderer, dem
kein oͤffentliches Ambt anvertrauet. Man
kan die Urſache leicht errathen. Von ei-
nem ſolchen Manne wird man ſich am aller-
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 403. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/421>, abgerufen am 22.11.2024.
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