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Wolff, Eugen: Poetik: Die Gesetze der Poesie in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Ein Grundriß. Oldenburg u. a., 1899.

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"Warte nur, balde pwo_014.002
Ruhest du auch" -
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tröstet ein andres. Der Zweck dieser Dichtungen muß tiefer greifen.

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§ 13. pwo_014.005
Das Vergnügen als Zweck der Poesie.
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Auch das Ergötzen fordert sein Recht unter den Definitionen der pwo_014.007
Poesie. Zuerst taucht es im Zusammenhang mit dem Nutzen, im pwo_014.008
Anschluß an die Horatianische Epistel auf; im 18. Jahrhundert wird pwo_014.009
das Vergnügen sodann selbständig als Endzweck und Wirkung der pwo_014.010
Dichtkunst hingestellt.

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Wir dürften geneigt sein, dieser Erklärung einen gewissen Raum pwo_014.012
in der Begriffsbestimmung der Poesie zuzugestehen. Früh erregte pwo_014.013
jedoch schon Bedenken, auch die Wirkung der Tragödie schlechtweg als pwo_014.014
Vergnügen zu bezeichnen. Schiller suchte den Grund des Vergnügens pwo_014.015
an tragischen Gegenständen festzustellen, giebt aber diesem Vergnügen pwo_014.016
einen eigenartigen Gehalt: es "gewähre uns die Zweckmäßigkeit eines pwo_014.017
jeden menschlichen Geschäfts an sich selbst Vergnügen", "sie beziehe pwo_014.018
sich entweder gar nicht auf das Sittliche, oder sie widerstreite demselben". pwo_014.019
Nun ist ihm aber insbesondre gewiß, "daß jedes Vergnügen, pwo_014.020
insofern es aus sittlichen Quellen fließt, den Menschen sittlich verbessert." pwo_014.021
Das ästhetische Vergnügen erscheint danach jedenfalls von allen sonstigen pwo_014.022
Vergnügungsarten wesentlich geschieden, ja den meisten geradezu pwo_014.023
entgegengesetzt. Der Begriff Vergnügen faßt so zum mindesten Ziel pwo_014.024
und Wirkung der Poesie nicht scharf genug.

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Hierzu gesellt sich noch eine weitere Erwägung. Da wohl dasjenige pwo_014.026
Kunstwerk am höchsten steht, das seinen Zweck am vollkommensten pwo_014.027
erfüllt, könnte man, solange Vergnügen schlechtweg als poetische pwo_014.028
Absicht gilt, sich versucht fühlen, die Fastnachtspiele, Possen, Schwänke, pwo_014.029
oder andererseits Räubergeschichten, Kriminalnovellen, Kolportageromane pwo_014.030
u. dgl. auf die höchste dichterische Stufe zu stellen; denn unstreitig pwo_014.031
machen diese niedern Arten den meisten Menschen das meiste pwo_014.032
Vergnügen.

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Den Ausschlag giebt ein Hinblick auf die Absichten des Dichters pwo_014.034
selbst. Wer im höheren Sinne Anspruch auf diesen Ehrentitel erhebt,

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Ruhest du auch“ –
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tröstet ein andres. Der Zweck dieser Dichtungen muß tiefer greifen.

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Das Vergnügen als Zweck der Poesie.
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Anschluß an die Horatianische Epistel auf; im 18. Jahrhundert wird pwo_014.009
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Dichtkunst hingestellt.

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Zitationshilfe: Wolff, Eugen: Poetik: Die Gesetze der Poesie in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Ein Grundriß. Oldenburg u. a., 1899, S. 14. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_poetik_1899/28>, abgerufen am 03.12.2024.