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Wolff, Eugen: Poetik: Die Gesetze der Poesie in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Ein Grundriß. Oldenburg u. a., 1899.

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Daß sich bei jenen häufig Tänze und mimische Darstellungen pwo_028.002
mit lyrisch-epischen Vorträgen vereinen, veranlaßt zahlreiche Forscher pwo_028.003
zu der Annahme, in solchem Urbrei sei ein getreues Spiegelbild von pwo_028.004
den Anfängen menschlicher Poesie überhaupt zu sehen. Jndessen kann pwo_028.005
der heutige Zustand ungeschichtlicher wilder Stämme keine sichere pwo_028.006
Grundlage für unsere Auffassung vom Urstand geistiger Entwicklung pwo_028.007
bilden, am wenigsten gegen die Gesetzmäßigkeit der Gestaltung beweisen, pwo_028.008
in welcher sich uns die erreichbar oder erschließbar ältesten pwo_028.009
poetischen Schöpfungen der hervorragendsten Kulturvölker darbieten.

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Auch Paul de Lagarde weist die Verfassung wilder Stämme als pwo_028.011
Zeugin für natürliche Urzustände ab. Zunächst im Hinblick auf religiöse pwo_028.012
Vorstellungen führt er aus: "Die aus dem Glauben jetzt lebender pwo_028.013
wilder Völker entnommenen Beweise dürfen nicht gelten. Der pwo_028.014
Mensch ist, weil fortdauernder Entwicklung fähig, weil unsterblich, pwo_028.015
weil ein Gedanke des göttlichen Geistes, nur in der Entwicklung, also pwo_028.016
nur in der Geschichte, Mensch. Ungeschichtliche Völker sind nicht das pwo_028.017
Normale, sondern die Wirkung einer Krankheit. Wer will aber dann pwo_028.018
aus ihrer Art, welche in That und Wahrheit nur Un-Art heißen pwo_028.019
darf, Schlüsse auf die an der Spitze der Entwicklung stehende, also pwo_028.020
gewiß, da sie die Fähigkeit der Vaterschaft besaß, kerngesunde Phase pwo_028.021
unserer Geschichte machen?"

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Genug, nicht die Unnatur der ungeschichtlichen Wilden, die Naturzustände pwo_028.023
der geschichtlichen Kulturvölker haben wir aufzusuchen, wenn pwo_028.024
wir die Grundlage für die Entwicklung der uns bekannten Poesie pwo_028.025
gewinnen wollen.

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  Daß sich bei jenen häufig Tänze und mimische Darstellungen pwo_028.002
mit lyrisch-epischen Vorträgen vereinen, veranlaßt zahlreiche Forscher pwo_028.003
zu der Annahme, in solchem Urbrei sei ein getreues Spiegelbild von pwo_028.004
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in welcher sich uns die erreichbar oder erschließbar ältesten pwo_028.009
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  Auch Paul de Lagarde weist die Verfassung wilder Stämme als pwo_028.011
Zeugin für natürliche Urzustände ab. Zunächst im Hinblick auf religiöse pwo_028.012
Vorstellungen führt er aus: „Die aus dem Glauben jetzt lebender pwo_028.013
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Zitationshilfe: Wolff, Eugen: Poetik: Die Gesetze der Poesie in ihrer geschichtlichen Entwicklung. Ein Grundriß. Oldenburg u. a., 1899, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_poetik_1899/42>, abgerufen am 21.11.2024.