Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

W. S. G. E.: Curieuse und sehr wunderbare Relation, von denen sich neuer Dingen in Servien erzeigenden Blut-Saugern oder Vampyrs. 1732.

Bild:
<< vorherige Seite

Die Medici sollen gute Kennzeichen haben, dar-
an man die wahrhafftig gestorbene von den ver-
meyntlich gestorbenen, sonderlich in gewissen
Affecten, unterscheiden kan (von welchen be-
trieglichen und wahrhafftigen Kennzeichen eines
Todten nebst P. Zachia in QQ Medic. Legal.
l. 4. tit. 1. qu. 11. n. 26-29.
auch ein Theolo-
gus, P. Hilscher,
handelt, l. c. p. 21. sqq.)
Ja ich habe ehdessen den Rath dahin gegeben,
daß keine Frau, welche hystericis passionibus
unterworffen gewesen, vor dem fünfften Tag als
für gewiß todt solle gehalten und begraben wer-
den; wo er sich denn auf ein paar Exempel be-
ziehet. Er selber habe einen Oncle gehabt, der
70. Jahr alt worden, den man aber im 16ten
Jahr als an den Gichtern gestorben von früh
morgens an bis in die folgende Nacht für todt
gehalten, und zur Bestattung beschicket habe,
da er in dem wieder zu sich selbs gekommen seye.
Mehrere solche Exempel erzehle Sebizius in ei-
nem Brief an D. Danhauern, welchen er seinem
Scheid- und Absag-Brief einverleibet habe p.
232.
Deßwegen wo die geringste Vermuthung
eines Schalles in dem Grab seye, solle man zu-
eilen, und solches eröfnen. Unterlasse man sol-
ches, so verschulde man sich eben so schwer, als
wenn man sonst aus seiner Schuld den Neben-
Menschen umkommen lasse. Er sehe keine Ur-

Die Medici sollen gute Kennzeichen haben, dar-
an man die wahrhafftig gestorbene von den ver-
meyntlich gestorbenen, sonderlich in gewissen
Affecten, unterscheiden kan (von welchen be-
trieglichen und wahrhafftigen Kennzeichen eines
Todten nebst P. Zachia in QQ Medic. Legal.
l. 4. tit. 1. qu. 11. n. 26–29.
auch ein Theolo-
gus, P. Hilscher,
handelt, l. c. p. 21. sqq.)
Ja ich habe ehdessen den Rath dahin gegeben,
daß keine Frau, welche hystericis passionibus
unterworffen gewesen, vor dem fuͤnfften Tag als
fuͤr gewiß todt solle gehalten und begraben wer-
den; wo er sich denn auf ein paar Exempel be-
ziehet. Er selber habe einen Oncle gehabt, der
70. Jahr alt worden, den man aber im 16ten
Jahr als an den Gichtern gestorben von fruͤh
morgens an bis in die folgende Nacht fuͤr todt
gehalten, und zur Bestattung beschicket habe,
da er in dem wieder zu sich selbs gekommen seye.
Mehrere solche Exempel erzehle Sebizius in ei-
nem Brief an D. Danhauern, welchen er seinem
Scheid- und Absag-Brief einverleibet habe p.
232.
Deßwegen wo die geringste Vermuthung
eines Schalles in dem Grab seye, solle man zu-
eilen, und solches eroͤfnen. Unterlasse man sol-
ches, so verschulde man sich eben so schwer, als
wenn man sonst aus seiner Schuld den Neben-
Menschen umkommen lasse. Er sehe keine Ur-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0042" n="42"/>
Die <hi rendition="#aq">Medici</hi> sollen gute Kennzeichen haben, dar-<lb/>
an man die wahrhafftig gestorbene von den ver-<lb/>
meyntlich gestorbenen, sonderlich in gewissen<lb/><hi rendition="#aq">Affect</hi>en, unterscheiden kan (von welchen be-<lb/>
trieglichen und wahrhafftigen Kennzeichen eines<lb/>
Todten nebst <hi rendition="#aq">P. Zachia in QQ Medic. Legal.<lb/>
l. 4. tit. 1. qu. 11. n. 26&#x2013;29.</hi> auch ein <hi rendition="#aq">Theolo-<lb/>
gus, P. Hilscher,</hi> handelt, <hi rendition="#aq">l. c. p. 21. sqq.</hi>)<lb/>
Ja ich habe ehdessen den Rath dahin gegeben,<lb/>
daß keine Frau, welche <hi rendition="#aq">hystericis passionibus</hi><lb/>
unterworffen gewesen, vor dem fu&#x0364;nfften Tag als<lb/>
fu&#x0364;r gewiß todt solle gehalten und begraben wer-<lb/>
den; wo er sich denn auf ein paar Exempel be-<lb/>
ziehet. Er selber habe einen <hi rendition="#aq">Oncle</hi> gehabt, der<lb/>
70. Jahr alt worden, den man aber im 16ten<lb/>
Jahr als an den Gichtern gestorben von fru&#x0364;h<lb/>
morgens an bis in die folgende Nacht fu&#x0364;r todt<lb/>
gehalten, und zur Bestattung beschicket habe,<lb/>
da er in dem wieder zu sich selbs gekommen seye.<lb/>
Mehrere solche Exempel erzehle <hi rendition="#aq">Sebizius</hi> in ei-<lb/>
nem Brief an <hi rendition="#aq">D. Danhauern</hi>, welchen er seinem<lb/>
Scheid- und Absag-Brief einverleibet habe <hi rendition="#aq">p.<lb/>
232.</hi> Deßwegen wo die geringste Vermuthung<lb/>
eines Schalles in dem Grab seye, solle man zu-<lb/>
eilen, und solches ero&#x0364;fnen. Unterlasse man sol-<lb/>
ches, so verschulde man sich eben so schwer, als<lb/>
wenn man sonst aus seiner Schuld den Neben-<lb/>
Menschen umkommen lasse. Er sehe keine Ur-<lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[42/0042] Die Medici sollen gute Kennzeichen haben, dar- an man die wahrhafftig gestorbene von den ver- meyntlich gestorbenen, sonderlich in gewissen Affecten, unterscheiden kan (von welchen be- trieglichen und wahrhafftigen Kennzeichen eines Todten nebst P. Zachia in QQ Medic. Legal. l. 4. tit. 1. qu. 11. n. 26–29. auch ein Theolo- gus, P. Hilscher, handelt, l. c. p. 21. sqq.) Ja ich habe ehdessen den Rath dahin gegeben, daß keine Frau, welche hystericis passionibus unterworffen gewesen, vor dem fuͤnfften Tag als fuͤr gewiß todt solle gehalten und begraben wer- den; wo er sich denn auf ein paar Exempel be- ziehet. Er selber habe einen Oncle gehabt, der 70. Jahr alt worden, den man aber im 16ten Jahr als an den Gichtern gestorben von fruͤh morgens an bis in die folgende Nacht fuͤr todt gehalten, und zur Bestattung beschicket habe, da er in dem wieder zu sich selbs gekommen seye. Mehrere solche Exempel erzehle Sebizius in ei- nem Brief an D. Danhauern, welchen er seinem Scheid- und Absag-Brief einverleibet habe p. 232. Deßwegen wo die geringste Vermuthung eines Schalles in dem Grab seye, solle man zu- eilen, und solches eroͤfnen. Unterlasse man sol- ches, so verschulde man sich eben so schwer, als wenn man sonst aus seiner Schuld den Neben- Menschen umkommen lasse. Er sehe keine Ur-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-10-29T10:30:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-29T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-10-29T10:30:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien.
  • Geviertstriche „—“ werden als normale Gedankenstriche „–“ wiedergegeben.
  • Die Majuskelschreibweise Ae, Oe, Ue wird als Ä, Ö, Ü wiedergegeben.
  • Worttrennungen am Zeilenende werden ignoriert. Das Wort wird noch auf der gleichen Seite vervollständigt.
  • Virgeln werden als Komma wiedergegeben.
  • Reklamanten bleiben unberücksichtigt.
  • Die Transkription folgt im Übrigen dem Original.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/wsge_vampyr_1732
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/wsge_vampyr_1732/42
Zitationshilfe: W. S. G. E.: Curieuse und sehr wunderbare Relation, von denen sich neuer Dingen in Servien erzeigenden Blut-Saugern oder Vampyrs. 1732, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wsge_vampyr_1732/42>, abgerufen am 21.11.2024.