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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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einem kommen werden / oder das einer werde einen Boten mit Brieffen oder frembde Gesandten bekommen / oder das einem werden neue Bücher oder neue Zeitung zugesand werden.

18.

Wenn einer im Schlaffe ein böse Gespenste siehet.

Bedeutet / daß man von einem werde greuliche Dräuworte hören müssen / oder das sich die Unterthanen wieder die Obrigkeit setzen / Krieg und Hader anbieten werden / oder das einer mit jemanden sich in eine Rechtfertigung werde begeben / und einlassen müssen / oder wird einer getrennet / und absagungsbrieffe zugeschicket werden.

19.

Wenn einem die Mäuse die Kleider zerpeissen.

Bedeutet / daß einer mit seiner Mutter / oder mit einem guten Freunde sol auffstössig werden / und darnach sich seiner eussern / und nicht mehr vertrauen / noch Freundschafft mit ihm halten.

20.

Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen.

So bedeut es / daß einer von seinem Wiedersacher Feindbrieffe oder absagungsbrieffe kriegen werde / oder wird von der ankunfft seines Feindes etwas erfahren / und sagen hören / davor er sich sehr entsetzen werde.

21.

Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern.

Bedeutet / das ein befehl oder ein Bote von seiner Obrigkeit kommen sol / oder das einer mit seiner Obrigkeit und grossen Herren und Fürsten reden / und zu handelung beruffen werden sol.

einem kommen werden / oder das einer werde einen Boten mit Brieffen oder frembde Gesandten bekommen / oder das einem werden neue Bücher oder neue Zeitung zugesand werden.

18.

Wenn einer im Schlaffe ein böse Gespenste siehet.

Bedeutet / daß man von einem werde greuliche Dräuworte hören müssen / oder das sich die Unterthanen wieder die Obrigkeit setzen / Krieg und Hader anbieten werden / oder das einer mit jemanden sich in eine Rechtfertigung werde begeben / und einlassen müssen / oder wird einer getrennet / und absagungsbrieffe zugeschicket werden.

19.

Wenn einem die Mäuse die Kleider zerpeissen.

Bedeutet / daß einer mit seiner Mutter / oder mit einem guten Freunde sol auffstössig werden / und darnach sich seiner eussern / und nicht mehr vertrauen / noch Freundschafft mit ihm halten.

20.

Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen.

So bedeut es / daß einer von seinem Wiedersacher Feindbrieffe oder absagungsbrieffe kriegen werde / oder wird von der ankunfft seines Feindes etwas erfahren / und sagen hören / davor er sich sehr entsetzen werde.

21.

Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern.

Bedeutet / das ein befehl oder ein Bote von seiner Obrigkeit kommen sol / oder das einer mit seiner Obrigkeit und grossen Herren und Fürsten reden / und zu handelung beruffen werden sol.

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[21/0025] einem kommen werden / oder das einer werde einen Boten mit Brieffen oder frembde Gesandten bekommen / oder das einem werden neue Bücher oder neue Zeitung zugesand werden. 18. Wenn einer im Schlaffe ein böse Gespenste siehet. Bedeutet / daß man von einem werde greuliche Dräuworte hören müssen / oder das sich die Unterthanen wieder die Obrigkeit setzen / Krieg und Hader anbieten werden / oder das einer mit jemanden sich in eine Rechtfertigung werde begeben / und einlassen müssen / oder wird einer getrennet / und absagungsbrieffe zugeschicket werden. 19. Wenn einem die Mäuse die Kleider zerpeissen. Bedeutet / daß einer mit seiner Mutter / oder mit einem guten Freunde sol auffstössig werden / und darnach sich seiner eussern / und nicht mehr vertrauen / noch Freundschafft mit ihm halten. 20. Wenn einem die Kleider unversehens gar verbrennen. So bedeut es / daß einer von seinem Wiedersacher Feindbrieffe oder absagungsbrieffe kriegen werde / oder wird von der ankunfft seines Feindes etwas erfahren / und sagen hören / davor er sich sehr entsetzen werde. 21. Wenn das Feuer anhebt zu priezeln und knistern. Bedeutet / das ein befehl oder ein Bote von seiner Obrigkeit kommen sol / oder das einer mit seiner Obrigkeit und grossen Herren und Fürsten reden / und zu handelung beruffen werden sol.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/25>, abgerufen am 23.11.2024.