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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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22.

Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället.

So sol sich einer seinen Händeln hertzlich erfreuen / oder zu einer frölichen Gasterey und Pancket geladen werden.

23.

Wenn es im Hause sehr rauchet.

So bedeut es / daß es einem auff der Buhlschafft sol wolgehen / und das sich einer mit einem schönen Weibe ergetzen solle.

24.

Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden.

Bedeutet / das einem werden neue Zeitung zugeschrieben werden / oder neue Ding offenbahret / die Er gerne zuwissen begehret / oder das neue Tumult werden angekündiget.

25.

Wenn einem die Adern im Armen klocksen.

So bedeuts / daß einem wird ein geschencke / oder Geld gegeben werden / oder das einer eine böse außstehende Geldschuld einbringen solle.

26.

Wenn einem eine plötzliche Freude wiederfähret.

Wo man jemand Geld schuldig ist / so wird man gemahnet werden / das man bezahlen muß / oder es wird die Gerichtliche Hülffe über einen ergehen.

27.

Wenn einer plötzlich traurig wird.

So bedeut es / daß man von einem viel böses sagen wird / kommet darüber in einen bösen verdacht / und wird darumb zu Rechte angeklaget werden / oder das einer bey seiner Obrigkeit / oder bey einem guten Freunde sol hart und fälschlich verlogen werden.

22.

Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället.

So sol sich einer seinen Händeln hertzlich erfreuen / oder zu einer frölichen Gasterey und Pancket geladen werden.

23.

Wenn es im Hause sehr rauchet.

So bedeut es / daß es einem auff der Buhlschafft sol wolgehen / und das sich einer mit einem schönen Weibe ergetzen solle.

24.

Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden.

Bedeutet / das einem werden neue Zeitung zugeschrieben werden / oder neue Ding offenbahret / die Er gerne zuwissen begehret / oder das neue Tumult werden angekündiget.

25.

Wenn einem die Adern im Armen klocksen.

So bedeuts / daß einem wird ein geschencke / oder Geld gegeben werden / oder das einer eine böse außstehende Geldschuld einbringen solle.

26.

Wenn einem eine plötzliche Freude wiederfähret.

Wo man jemand Geld schuldig ist / so wird man gemahnet werden / das man bezahlen muß / oder es wird die Gerichtliche Hülffe über einen ergehen.

27.

Wenn einer plötzlich traurig wird.

So bedeut es / daß man von einem viel böses sagen wird / kommet darüber in einen bösen verdacht / und wird darumb zu Rechte angeklaget werden / oder das einer bey seiner Obrigkeit / oder bey einem guten Freunde sol hart und fälschlich verlogen werden.

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[22/0026] 22. Wenn einem sein Viehe im Forberge / oder das Wildpret im Gehäge umbfället. So sol sich einer seinen Händeln hertzlich erfreuen / oder zu einer frölichen Gasterey und Pancket geladen werden. 23. Wenn es im Hause sehr rauchet. So bedeut es / daß es einem auff der Buhlschafft sol wolgehen / und das sich einer mit einem schönen Weibe ergetzen solle. 24. Wenn einem die Kleider mit Blut besprenget werden. Bedeutet / das einem werden neue Zeitung zugeschrieben werden / oder neue Ding offenbahret / die Er gerne zuwissen begehret / oder das neue Tumult werden angekündiget. 25. Wenn einem die Adern im Armen klocksen. So bedeuts / daß einem wird ein geschencke / oder Geld gegeben werden / oder das einer eine böse außstehende Geldschuld einbringen solle. 26. Wenn einem eine plötzliche Freude wiederfähret. Wo man jemand Geld schuldig ist / so wird man gemahnet werden / das man bezahlen muß / oder es wird die Gerichtliche Hülffe über einen ergehen. 27. Wenn einer plötzlich traurig wird. So bedeut es / daß man von einem viel böses sagen wird / kommet darüber in einen bösen verdacht / und wird darumb zu Rechte angeklaget werden / oder das einer bey seiner Obrigkeit / oder bey einem guten Freunde sol hart und fälschlich verlogen werden.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/26>, abgerufen am 23.11.2024.