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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

So bedeuts / daß einer werde einen argen Feind / und hefftigen Wiedersacher bekommen / für dem er sich wol zuhüten / und fürzusehen habe / was er ihme kan zu wieder thun / daran wird ers nicht mangeln lassen.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

So bedeuts / daß sich einer mit essen und trincken werde überladen / oder sich mit anderer Wollust / und Frauen liebe werde lassen gefangen nehmen / oder den bösen Wollüsten zuviel nachgeben.

33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

So bedeuts / daß einer sol eine leichtfertige That begehen / darauß einem sol Schmach und Schande entstehen / oder das sich einer mit unzüchtigen Weibern vermischen werde / oder das einer mit fressen und sauffen zu viel thun werde.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

Bedeutet / daß einer etwas verliehren / oder sonsten einen Schaden nehmen solle / oder in eine Straffe genommen werden / und das nicht werde für sich gehen / was Er außzurichten in willens ist.

35.

Wenn einer offt gehnet.

So bedeuts / das einer denselbigen Tag mit jemand sol bekand werden / oder zuschaffen kriegen / und einen getrewen warhafftigen Freund an ihm bekommen / den Er vertrawen / und sich auch auff seine Zusage getrösten mag.

31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

So bedeuts / daß einer werde einen argen Feind / und hefftigen Wiedersacher bekommen / für dem er sich wol zuhüten / und fürzusehen habe / was er ihme kan zu wieder thun / daran wird ers nicht mangeln lassen.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

So bedeuts / daß sich einer mit essen und trincken werde überladen / oder sich mit anderer Wollust / und Frauen liebe werde lassen gefangen nehmen / oder den bösen Wollüsten zuviel nachgeben.

33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

So bedeuts / daß einer sol eine leichtfertige That begehen / darauß einem sol Schmach und Schande entstehen / oder das sich einer mit unzüchtigen Weibern vermischen werde / oder das einer mit fressen und sauffen zu viel thun werde.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

Bedeutet / daß einer etwas verliehren / oder sonsten einen Schaden nehmen solle / oder in eine Straffe genommen werden / und das nicht werde für sich gehen / was Er außzurichten in willens ist.

35.

Wenn einer offt gehnet.

So bedeuts / das einer denselbigen Tag mit jemand sol bekand werden / oder zuschaffen kriegen / und einen getrewen warhafftigen Freund an ihm bekommen / den Er vertrawen / und sich auch auff seine Zusage getrösten mag.

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[81/0085] 31. Wenn einer das Maul offen vergisset. So bedeuts / daß einer werde einen argen Feind / und hefftigen Wiedersacher bekommen / für dem er sich wol zuhüten / und fürzusehen habe / was er ihme kan zu wieder thun / daran wird ers nicht mangeln lassen. 32. Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten. So bedeuts / daß sich einer mit essen und trincken werde überladen / oder sich mit anderer Wollust / und Frauen liebe werde lassen gefangen nehmen / oder den bösen Wollüsten zuviel nachgeben. 33. Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen. So bedeuts / daß einer sol eine leichtfertige That begehen / darauß einem sol Schmach und Schande entstehen / oder das sich einer mit unzüchtigen Weibern vermischen werde / oder das einer mit fressen und sauffen zu viel thun werde. 34. Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen. Bedeutet / daß einer etwas verliehren / oder sonsten einen Schaden nehmen solle / oder in eine Straffe genommen werden / und das nicht werde für sich gehen / was Er außzurichten in willens ist. 35. Wenn einer offt gehnet. So bedeuts / das einer denselbigen Tag mit jemand sol bekand werden / oder zuschaffen kriegen / und einen getrewen warhafftigen Freund an ihm bekommen / den Er vertrawen / und sich auch auff seine Zusage getrösten mag.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/85>, abgerufen am 21.11.2024.