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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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werden. So der Ueberall-und-nirgends-Herr v. Gerlach. Er verbeugte
sich zwar verbindlich lächelnd vor dem Prinzip des Frauenwahlrechts,
schlachtete es aber skrupellos den "parteipolitischen" Jnteressen des Frei-
sinns. Auch er betonte, aus "Zweckmäßigkeitsgründen" gegen die
Forderung und ihretwegen gegen den ganzen sozialdemokratischen An-
trag zu stimmen. Der bürgerliche Freisinn hielt es für nötig, etwas
später, im Frühjahr 1906, seine Ablehnung des Frauenstimmrechts noch-
mals im Reichstage mit stolzgeschwellter Männerbrust zu verkündigen.
Es handelte sich um die Beratung eines Antrags, für das Reich ein ein-
heitliches und freies Vereins- und Versammlungsrecht zu schaffen, das
Frauen und Männer mit gleichem Maße messen sollte. Die Sozial-
demokratie benützte auch diese Gelegenheit, um eine Lanze für das
Frauenstimmrecht zu brechen. Herr Pachnicke aber erhob im Namen des
Freisinns den Schwurfinger und gab allen Philistern und Reaktionären
unter Berufung auf die angeführte Abstimmung die beruhigende Ver-
sicherung: "Es herrscht unter den freisinnigen Parteien nahezu Ein-
stimmigkeit darüber, daß augenblicklich dieser Forderung nicht nach-
zugeben sei."

Wie anders dagegen die Haltung der Sozialdemokratie zur strittigen
Frage! Kaum daß sie als Partei geboren war, hat sie auch die For-
derung gleichen Rechts für Mann und Weib in ihr Programm auf-
genommen. Mit prinzipieller Klarheit und Einmütigkeit hat sie sich an-
gelegen sein lassen, dem in der Theorie anerkannten Bürgerrecht der
Frau auch in der Praxis Geltung zu verschaffen. Die Sozialdemokratie
ist in Deutschland die Frauenstimmrechtsorganisation par excellence.
Jn Tausenden und Abertausenden von Versammlungen, in denen sie
jahraus jahrein ihre Lehren, ihre Forderungen begründet, wird die Be-
rechtigung des Frauenwahlrechts nachgewiesen. Die proletarische
Frauenbewegung insbesondere hat wiederholt über das ganze Reich eine
systematische Agitation entfaltet, die ausschließlich dem vollen, dem
höchsten politischen Recht des weiblichen Geschlechts galt. Die Genossen
Bebel, v. Wollmar und viele andere noch sind je und je im Reichstag
und in den Landtagen verschiedener Einzelstaaten nachdrücklich für das
Frauenwahlrecht eingetreten. Und die Sozialdemokratie hat sich nicht
mit der gelegentlichen Begründung der Forderung im Parlamente be-
gnügt. Sie hat diese auch zu positiven Anträgen verdichtet. Als erste
und bisher noch immer einzige unter allen Parteien hat die Sozial-
demokratie bereits 1895 im Reichstage einen Antrag eingebracht, daß
in allen Bundesstaaten die Parlamente beruhen müssen auf dem all-
gemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht aller großjährigen
Staatsangehörigen, ohne Unterschied des Geschlechts. Die Verhandlung
des Antrages gab ihr Gelegenheit, die Forderung des Frauenwahl-
rechts großzügig und energisch von der bedeutsamsten Tribüne des Reichs
aus zu begründen. Die bürgerlichen Parteien standen ihr in geschlossener
Front entgegen. Jm sächsischen Landtag haben unsere Genossen einen
entsprechenden Antrag gestellt und verteidigt. Als die Sozialdemokratie
im Winter 1905/06 den Kampf für die Demokratisierung des Wahl-
rechts in Preußen, Sachsen usw. aufnahm, hat sie auch die Forderung
des Frauenstimmrechts erhoben. Jn den großen Demonstrationsver-
sammlungen wie in der Presse ist sie verfochten worden. Sie gelangte
auch in dem Antrag zu ihrem Recht, den die Sozialdemokratie im Reichs-
tag stellte und begründete, und der sich im wesentlichen mit dem des
Jahres 1895 deckte. Kurz: in Deutschland ist die Sozialdemokratie die

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werden. So der Ueberall-und-nirgends-Herr v. Gerlach. Er verbeugte
sich zwar verbindlich lächelnd vor dem Prinzip des Frauenwahlrechts,
schlachtete es aber skrupellos den „parteipolitischen‟ Jnteressen des Frei-
sinns. Auch er betonte, aus „Zweckmäßigkeitsgründen‟ gegen die
Forderung und ihretwegen gegen den ganzen sozialdemokratischen An-
trag zu stimmen. Der bürgerliche Freisinn hielt es für nötig, etwas
später, im Frühjahr 1906, seine Ablehnung des Frauenstimmrechts noch-
mals im Reichstage mit stolzgeschwellter Männerbrust zu verkündigen.
Es handelte sich um die Beratung eines Antrags, für das Reich ein ein-
heitliches und freies Vereins- und Versammlungsrecht zu schaffen, das
Frauen und Männer mit gleichem Maße messen sollte. Die Sozial-
demokratie benützte auch diese Gelegenheit, um eine Lanze für das
Frauenstimmrecht zu brechen. Herr Pachnicke aber erhob im Namen des
Freisinns den Schwurfinger und gab allen Philistern und Reaktionären
unter Berufung auf die angeführte Abstimmung die beruhigende Ver-
sicherung: „Es herrscht unter den freisinnigen Parteien nahezu Ein-
stimmigkeit darüber, daß augenblicklich dieser Forderung nicht nach-
zugeben sei.‟

Wie anders dagegen die Haltung der Sozialdemokratie zur strittigen
Frage! Kaum daß sie als Partei geboren war, hat sie auch die For-
derung gleichen Rechts für Mann und Weib in ihr Programm auf-
genommen. Mit prinzipieller Klarheit und Einmütigkeit hat sie sich an-
gelegen sein lassen, dem in der Theorie anerkannten Bürgerrecht der
Frau auch in der Praxis Geltung zu verschaffen. Die Sozialdemokratie
ist in Deutschland die Frauenstimmrechtsorganisation par excellence.
Jn Tausenden und Abertausenden von Versammlungen, in denen sie
jahraus jahrein ihre Lehren, ihre Forderungen begründet, wird die Be-
rechtigung des Frauenwahlrechts nachgewiesen. Die proletarische
Frauenbewegung insbesondere hat wiederholt über das ganze Reich eine
systematische Agitation entfaltet, die ausschließlich dem vollen, dem
höchsten politischen Recht des weiblichen Geschlechts galt. Die Genossen
Bebel, v. Wollmar und viele andere noch sind je und je im Reichstag
und in den Landtagen verschiedener Einzelstaaten nachdrücklich für das
Frauenwahlrecht eingetreten. Und die Sozialdemokratie hat sich nicht
mit der gelegentlichen Begründung der Forderung im Parlamente be-
gnügt. Sie hat diese auch zu positiven Anträgen verdichtet. Als erste
und bisher noch immer einzige unter allen Parteien hat die Sozial-
demokratie bereits 1895 im Reichstage einen Antrag eingebracht, daß
in allen Bundesstaaten die Parlamente beruhen müssen auf dem all-
gemeinen, gleichen, direkten und geheimen Wahlrecht aller großjährigen
Staatsangehörigen, ohne Unterschied des Geschlechts. Die Verhandlung
des Antrages gab ihr Gelegenheit, die Forderung des Frauenwahl-
rechts großzügig und energisch von der bedeutsamsten Tribüne des Reichs
aus zu begründen. Die bürgerlichen Parteien standen ihr in geschlossener
Front entgegen. Jm sächsischen Landtag haben unsere Genossen einen
entsprechenden Antrag gestellt und verteidigt. Als die Sozialdemokratie
im Winter 1905/06 den Kampf für die Demokratisierung des Wahl-
rechts in Preußen, Sachsen usw. aufnahm, hat sie auch die Forderung
des Frauenstimmrechts erhoben. Jn den großen Demonstrationsver-
sammlungen wie in der Presse ist sie verfochten worden. Sie gelangte
auch in dem Antrag zu ihrem Recht, den die Sozialdemokratie im Reichs-
tag stellte und begründete, und der sich im wesentlichen mit dem des
Jahres 1895 deckte. Kurz: in Deutschland ist die Sozialdemokratie die

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 19. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/29>, abgerufen am 21.11.2024.