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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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Eingeständnis hütet sich die bürgerliche Frauenbewegung, wenn auch
einzelne ihrer Trägerinnen gelegentlich dem Kampfe der Sozialdemo-
kratie für volles Frauenrecht Gerechtigkeit widerfahren lassen. Noch
ängstlicher aber als vor dem Bekenntnis dessen, was ist, scheuen sich
die Damen, im Kampfe für das Frauenwahlrecht die Konsequenz der
tatsächlichen Verhältnisse zu ziehen. Schreckten sie nicht davor
zurück, sie hätten, um die letzten Reichstagswahlen dem Ringen für das
allgemeine Frauenstimmrecht nutzbar zu machen, in erster Linie und in
der Hauptsache die Kandidaten der Sozialdemokratie unterstützen müssen.
Denn bürgerliche Kandidaten konnten sich günstigenfalls für ihre Person,
jedoch nie für ihre Partei zum Eintreten für das Frauenstimmrecht
verpflichten. Was aber haben wir erlebt?

Trotz der vorliegenden Tatsachen und des offiziellen Bekennt-
nisses zum allgemeinen Wahlrecht für beide Geschlechter haben die
radikalen Frauenrechtlerinnen in vielen Wahlkreisen im Kampfe
gegen die Sozialdemokratie liberale und freisinnige Kandidaten
unterstützt, die sich im günstigsten Falle als flaue Verfechter des
Frauenwahlrechts erwiesen haben, von denen jedoch manche der
Forderung völlig gleichgültig und verständnislos gegenüberstanden und
für sie höchstens notgedrungen ein paar unverbindliche Phrasen
vom Tisch ihrer Wahlversprechungen fallen ließen. Mitglieder
des "Verbandes für Frauenstimmrecht" haben sogar hier und da die
Wahl von Kandidaten unterstützt, von deren Stellungnahme zum Frauen-
wahlrecht nicht einmal das gesagt werden kann. Kurz: wenn auch nicht
offiziell anerkannt und proklamiert, so hat sich doch in der Praxis im
allgemeinen siegreich die Parole durchgesetzt, welche die frauenrechtlerische
Führerin Fräulein Heymann auf der zweiten Hauptversammlung des
"Verbandes für Frauenstimmrecht" in Berlin im Oktober 1905 in ihrem
Referat über die Beteiligung der Frauen an den Kommunal- und Land-
tagswahlen eindringlichst empfohlen hatte. Diese Parole aber lautete:
Unterstützung der bürgerlichen Liberalen allein.

Zwei Gründe sind es, welche die Frauenrechtlerinnen zur Recht-
fertigung ihrer Haltung geltend machen. Zunächst behaupten sie, daß
der "entschiedene" bürgerliche Liberalismus mehr und mehr sein Herz für
Frauenrechte entdeckt habe und sich zu einer tatkräftigen Vertretung der
politischen Emanzipation des weiblichen Geschlechts durchmausere. Mit dem
Eifer berufsmäßiger Wahrsagerinnen lesen sie aus dem Kaffeesatz un-
verbindlicher Redensarten und Viertels-Konzessiönchen die Bestätigung
ihrer teuersten Hoffnungen heraus. Wie grausam die Wirklichkeit diese
Hoffnungen bis jetzt noch enttäuscht hat, erhellt aus den oben angeführten
Tatsachen zur Genüge. Aber die Frauenrechtlerinnen gehören als
Glieder einer Klasse, die sich auf dem absteigenden Aste ihrer Entwicke-
lung befindet, zu jenen, die am Grabe noch die Hoffnung aufpflanzen.
Während sie z. B. auf der erwähnten Hauptversammlung noch selig ver-
zückt in der Erinnerung der liberalen Arme schwelgten, die sie während
des Landtagswahlkampfes in Bayern "offen aufgenommen hatten",
applizierten ihnen liberale Beine einen außerordentlich kräftigen Fuß-
tritt. Die Partei der bayerischen Liberalen, deren "Erneuerung" den
Damen bereits im Geiste geschmeckt hatten, brachte bei Beratung einer
Petition ganze armselige drei Stimmen für das Frauenwahlrecht auf.
Man sollte meinen, das hätte ernüchternd wirken müssen. Weit gefehlt!
Fräulein Augspurg entdeckte zu rechter Zeit, daß nur sechs Liberale an
der betreffenden Landtagsverhandlung teilgenommen hatten. Sie setzte

Eingeständnis hütet sich die bürgerliche Frauenbewegung, wenn auch
einzelne ihrer Trägerinnen gelegentlich dem Kampfe der Sozialdemo-
kratie für volles Frauenrecht Gerechtigkeit widerfahren lassen. Noch
ängstlicher aber als vor dem Bekenntnis dessen, was ist, scheuen sich
die Damen, im Kampfe für das Frauenwahlrecht die Konsequenz der
tatsächlichen Verhältnisse zu ziehen. Schreckten sie nicht davor
zurück, sie hätten, um die letzten Reichstagswahlen dem Ringen für das
allgemeine Frauenstimmrecht nutzbar zu machen, in erster Linie und in
der Hauptsache die Kandidaten der Sozialdemokratie unterstützen müssen.
Denn bürgerliche Kandidaten konnten sich günstigenfalls für ihre Person,
jedoch nie für ihre Partei zum Eintreten für das Frauenstimmrecht
verpflichten. Was aber haben wir erlebt?

Trotz der vorliegenden Tatsachen und des offiziellen Bekennt-
nisses zum allgemeinen Wahlrecht für beide Geschlechter haben die
radikalen Frauenrechtlerinnen in vielen Wahlkreisen im Kampfe
gegen die Sozialdemokratie liberale und freisinnige Kandidaten
unterstützt, die sich im günstigsten Falle als flaue Verfechter des
Frauenwahlrechts erwiesen haben, von denen jedoch manche der
Forderung völlig gleichgültig und verständnislos gegenüberstanden und
für sie höchstens notgedrungen ein paar unverbindliche Phrasen
vom Tisch ihrer Wahlversprechungen fallen ließen. Mitglieder
des „Verbandes für Frauenstimmrecht‟ haben sogar hier und da die
Wahl von Kandidaten unterstützt, von deren Stellungnahme zum Frauen-
wahlrecht nicht einmal das gesagt werden kann. Kurz: wenn auch nicht
offiziell anerkannt und proklamiert, so hat sich doch in der Praxis im
allgemeinen siegreich die Parole durchgesetzt, welche die frauenrechtlerische
Führerin Fräulein Heymann auf der zweiten Hauptversammlung des
„Verbandes für Frauenstimmrecht‟ in Berlin im Oktober 1905 in ihrem
Referat über die Beteiligung der Frauen an den Kommunal- und Land-
tagswahlen eindringlichst empfohlen hatte. Diese Parole aber lautete:
Unterstützung der bürgerlichen Liberalen allein.

Zwei Gründe sind es, welche die Frauenrechtlerinnen zur Recht-
fertigung ihrer Haltung geltend machen. Zunächst behaupten sie, daß
der „entschiedene‟ bürgerliche Liberalismus mehr und mehr sein Herz für
Frauenrechte entdeckt habe und sich zu einer tatkräftigen Vertretung der
politischen Emanzipation des weiblichen Geschlechts durchmausere. Mit dem
Eifer berufsmäßiger Wahrsagerinnen lesen sie aus dem Kaffeesatz un-
verbindlicher Redensarten und Viertels-Konzessiönchen die Bestätigung
ihrer teuersten Hoffnungen heraus. Wie grausam die Wirklichkeit diese
Hoffnungen bis jetzt noch enttäuscht hat, erhellt aus den oben angeführten
Tatsachen zur Genüge. Aber die Frauenrechtlerinnen gehören als
Glieder einer Klasse, die sich auf dem absteigenden Aste ihrer Entwicke-
lung befindet, zu jenen, die am Grabe noch die Hoffnung aufpflanzen.
Während sie z. B. auf der erwähnten Hauptversammlung noch selig ver-
zückt in der Erinnerung der liberalen Arme schwelgten, die sie während
des Landtagswahlkampfes in Bayern „offen aufgenommen hatten‟,
applizierten ihnen liberale Beine einen außerordentlich kräftigen Fuß-
tritt. Die Partei der bayerischen Liberalen, deren „Erneuerung‟ den
Damen bereits im Geiste geschmeckt hatten, brachte bei Beratung einer
Petition ganze armselige drei Stimmen für das Frauenwahlrecht auf.
Man sollte meinen, das hätte ernüchternd wirken müssen. Weit gefehlt!
Fräulein Augspurg entdeckte zu rechter Zeit, daß nur sechs Liberale an
der betreffenden Landtagsverhandlung teilgenommen hatten. Sie setzte

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[22/0032] Eingeständnis hütet sich die bürgerliche Frauenbewegung, wenn auch einzelne ihrer Trägerinnen gelegentlich dem Kampfe der Sozialdemo- kratie für volles Frauenrecht Gerechtigkeit widerfahren lassen. Noch ängstlicher aber als vor dem Bekenntnis dessen, was ist, scheuen sich die Damen, im Kampfe für das Frauenwahlrecht die Konsequenz der tatsächlichen Verhältnisse zu ziehen. Schreckten sie nicht davor zurück, sie hätten, um die letzten Reichstagswahlen dem Ringen für das allgemeine Frauenstimmrecht nutzbar zu machen, in erster Linie und in der Hauptsache die Kandidaten der Sozialdemokratie unterstützen müssen. Denn bürgerliche Kandidaten konnten sich günstigenfalls für ihre Person, jedoch nie für ihre Partei zum Eintreten für das Frauenstimmrecht verpflichten. Was aber haben wir erlebt? Trotz der vorliegenden Tatsachen und des offiziellen Bekennt- nisses zum allgemeinen Wahlrecht für beide Geschlechter haben die radikalen Frauenrechtlerinnen in vielen Wahlkreisen im Kampfe gegen die Sozialdemokratie liberale und freisinnige Kandidaten unterstützt, die sich im günstigsten Falle als flaue Verfechter des Frauenwahlrechts erwiesen haben, von denen jedoch manche der Forderung völlig gleichgültig und verständnislos gegenüberstanden und für sie höchstens notgedrungen ein paar unverbindliche Phrasen vom Tisch ihrer Wahlversprechungen fallen ließen. Mitglieder des „Verbandes für Frauenstimmrecht‟ haben sogar hier und da die Wahl von Kandidaten unterstützt, von deren Stellungnahme zum Frauen- wahlrecht nicht einmal das gesagt werden kann. Kurz: wenn auch nicht offiziell anerkannt und proklamiert, so hat sich doch in der Praxis im allgemeinen siegreich die Parole durchgesetzt, welche die frauenrechtlerische Führerin Fräulein Heymann auf der zweiten Hauptversammlung des „Verbandes für Frauenstimmrecht‟ in Berlin im Oktober 1905 in ihrem Referat über die Beteiligung der Frauen an den Kommunal- und Land- tagswahlen eindringlichst empfohlen hatte. Diese Parole aber lautete: Unterstützung der bürgerlichen Liberalen allein. Zwei Gründe sind es, welche die Frauenrechtlerinnen zur Recht- fertigung ihrer Haltung geltend machen. Zunächst behaupten sie, daß der „entschiedene‟ bürgerliche Liberalismus mehr und mehr sein Herz für Frauenrechte entdeckt habe und sich zu einer tatkräftigen Vertretung der politischen Emanzipation des weiblichen Geschlechts durchmausere. Mit dem Eifer berufsmäßiger Wahrsagerinnen lesen sie aus dem Kaffeesatz un- verbindlicher Redensarten und Viertels-Konzessiönchen die Bestätigung ihrer teuersten Hoffnungen heraus. Wie grausam die Wirklichkeit diese Hoffnungen bis jetzt noch enttäuscht hat, erhellt aus den oben angeführten Tatsachen zur Genüge. Aber die Frauenrechtlerinnen gehören als Glieder einer Klasse, die sich auf dem absteigenden Aste ihrer Entwicke- lung befindet, zu jenen, die am Grabe noch die Hoffnung aufpflanzen. Während sie z. B. auf der erwähnten Hauptversammlung noch selig ver- zückt in der Erinnerung der liberalen Arme schwelgten, die sie während des Landtagswahlkampfes in Bayern „offen aufgenommen hatten‟, applizierten ihnen liberale Beine einen außerordentlich kräftigen Fuß- tritt. Die Partei der bayerischen Liberalen, deren „Erneuerung‟ den Damen bereits im Geiste geschmeckt hatten, brachte bei Beratung einer Petition ganze armselige drei Stimmen für das Frauenwahlrecht auf. Man sollte meinen, das hätte ernüchternd wirken müssen. Weit gefehlt! Fräulein Augspurg entdeckte zu rechter Zeit, daß nur sechs Liberale an der betreffenden Landtagsverhandlung teilgenommen hatten. Sie setzte

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/32>, abgerufen am 21.11.2024.