Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.auf die Machtverhältnisse zwischen den kämpfenden Parteien, hinter Zur Rechtfertigung der befolgten Taktik ist behauptet worden, daß auf die Machtverhältnisse zwischen den kämpfenden Parteien, hinter Zur Rechtfertigung der befolgten Taktik ist behauptet worden, daß <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <p><pb facs="#f0058" n="48"/> auf die Machtverhältnisse zwischen den kämpfenden Parteien, hinter<lb/> denen die kämpfenden Klassen und Nationen standen, eine Torheit ge-<lb/> wesen; im Hinblick auf den erreichbaren Kampfpreis — das allgemeine<lb/> Männerwahlrecht — ein Verbrechen. Ja mehr noch. Es durfte und<lb/> konnte in dem Wahlrechtskampf nicht von einem Hervordrängen der For-<lb/> derung des Frauenstimmrechts vor die übrigen wichtigsten sozialistischen<lb/> Einzelpostulate zur Demokratisierung des politischen Rechts die Rede sein.<lb/> Jedoch ein anderes ist: das alles berücksichtigen, oder: die Forderung des<lb/> Frauenwahlrechts von Anfang an aus dem Kampfe ausschalten. Aller<lb/> Schwierigkeit und Bedeutung des Wahlrechtskampfes ungeachtet lag<lb/> unseres Erachtens kein triftiger Grund vor, sich über den Beschluß des<lb/> Amsterdamer Jnternationalen Sozialistischen Kongresses, das Frauen-<lb/> wahlrecht betreffend, hinwegzusetzen. Das Frauenwahlrecht hätte seiner<lb/> grundsätzlichen und praktischen Wichtigkeit für das kämpfende Prole-<lb/> tariat gemäß gefordert und vor den Massen wie im Parlament mit<lb/> Nachdruck vertreten werden sollen. Dadurch, daß unsere österreichische<lb/> Bruderpartei das Frauenwahlrecht von vornherein aus dem Kampfe<lb/> ausschied, verschwand die Forderung auch so gut wie vollständig aus<lb/> der Agitation, wurde sie im Reichsrat ebenfalls nicht ihrer Bedeutung<lb/> entsprechend verfochten. Es war dies durchaus naturgemäß. Während<lb/> einer Periode des Kampfes konzentriert sich die Agitation auf das<lb/> Kampfesobjekt. Die Agitation ist ja selbst ein wesentlicher, ja der<lb/> wichtigste Teil des Kampfes: sie gibt die Order, welche die Massen<lb/> mobilisiert und als Macht für das Kampfesziel aufmarschieren läßt.<lb/> Eine Forderung, die nicht im Aktionsprogramm einer Kampagne aus-<lb/> gesprochen ist, wird daher im allgemeinen auch in der Agitation unaus-<lb/> gesprochen bleiben. Aehnliches gilt von dem parlamentarischen Kampf.</p><lb/> <p>Zur Rechtfertigung der befolgten Taktik ist behauptet worden, daß<lb/> die Einbeziehung des Frauenstimmrechts in den Kampf den Gegnern will-<lb/> kommen Anlaß geboten hätte, die Wahlrechtsreform zu verschleppen, wohl<lb/> gar zum Scheitern zu bringen. Unseres Dafürhaltens war jedoch diese<lb/> Befürchtung gegenstandslos. Es stand durchaus in der Macht der<lb/> sozialdemokratischen Fraktion, im Reichsrat die Forderung des Frauen-<lb/> stimmrechts — wie jeden anderen einzelnen Punkt des Wahlrechts-<lb/> programms — zurückzuziehen, nachdem sie vorher ihrer Bedeutung ent-<lb/> sprechend erhoben und begründet worden war. Die Fraktion war also<lb/> gegenüber etwaigen reaktionären Verschleppungsanträgen zur strittigen<lb/> Frage nicht wehrlos, sondern konnte sie zurückschlagen. Dann aber und<lb/> vor allem war den reaktionären Gelüsten, die Wahlrechtsreform ins<lb/> Stocken zu bringen und womöglich bachab zu schicken, eine Grenze gezogen<lb/> durch die Furcht vor der Macht des Proletariats. Die Haltung der<lb/> reaktionären Parteien in den Kämpfen ums Wahlrecht wird im letzten<lb/> Grunde nicht bestimmt durch die „weise Mäßigung‟ der <choice><sic>preoletarischen</sic><corr>proletarischen</corr></choice><lb/> Forderungen, sondern durch die tatsächliche Macht des Proletariats, die<lb/> hinter den Forderungen steht. Auch die zäheste, die tückischste Reaktion<lb/> läßt, was sie nicht tun kann und tut, was sie nicht lassen kann. Das<lb/> hat auch der österreichische Wahlrechtskampf bestätigt. Trotz des Ver-<lb/> zichts der Sozialdemokratie, ihre grundsätzliche Forderung des Frauen-<lb/> stimmrechts zu erheben, hat der Wahlrechtsausschuß sich mit dieser be-<lb/> fassen müssen. Der Demokrat Choc beantragte dort die Einführung<lb/> des Frauenwahlrechts; zwei Reaktionäre, Hruby und Kaiser, forderten<lb/> das Damenwahlrecht. Genosse Dr. Adler hat dann in trefflicher Weise<lb/> zu der Frage Stellung genommen. Es würde aber nach unserer<lb/> Meinung weit wirksamer gewesen sein, wenn die Sozialdemokratie von<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [48/0058]
auf die Machtverhältnisse zwischen den kämpfenden Parteien, hinter
denen die kämpfenden Klassen und Nationen standen, eine Torheit ge-
wesen; im Hinblick auf den erreichbaren Kampfpreis — das allgemeine
Männerwahlrecht — ein Verbrechen. Ja mehr noch. Es durfte und
konnte in dem Wahlrechtskampf nicht von einem Hervordrängen der For-
derung des Frauenstimmrechts vor die übrigen wichtigsten sozialistischen
Einzelpostulate zur Demokratisierung des politischen Rechts die Rede sein.
Jedoch ein anderes ist: das alles berücksichtigen, oder: die Forderung des
Frauenwahlrechts von Anfang an aus dem Kampfe ausschalten. Aller
Schwierigkeit und Bedeutung des Wahlrechtskampfes ungeachtet lag
unseres Erachtens kein triftiger Grund vor, sich über den Beschluß des
Amsterdamer Jnternationalen Sozialistischen Kongresses, das Frauen-
wahlrecht betreffend, hinwegzusetzen. Das Frauenwahlrecht hätte seiner
grundsätzlichen und praktischen Wichtigkeit für das kämpfende Prole-
tariat gemäß gefordert und vor den Massen wie im Parlament mit
Nachdruck vertreten werden sollen. Dadurch, daß unsere österreichische
Bruderpartei das Frauenwahlrecht von vornherein aus dem Kampfe
ausschied, verschwand die Forderung auch so gut wie vollständig aus
der Agitation, wurde sie im Reichsrat ebenfalls nicht ihrer Bedeutung
entsprechend verfochten. Es war dies durchaus naturgemäß. Während
einer Periode des Kampfes konzentriert sich die Agitation auf das
Kampfesobjekt. Die Agitation ist ja selbst ein wesentlicher, ja der
wichtigste Teil des Kampfes: sie gibt die Order, welche die Massen
mobilisiert und als Macht für das Kampfesziel aufmarschieren läßt.
Eine Forderung, die nicht im Aktionsprogramm einer Kampagne aus-
gesprochen ist, wird daher im allgemeinen auch in der Agitation unaus-
gesprochen bleiben. Aehnliches gilt von dem parlamentarischen Kampf.
Zur Rechtfertigung der befolgten Taktik ist behauptet worden, daß
die Einbeziehung des Frauenstimmrechts in den Kampf den Gegnern will-
kommen Anlaß geboten hätte, die Wahlrechtsreform zu verschleppen, wohl
gar zum Scheitern zu bringen. Unseres Dafürhaltens war jedoch diese
Befürchtung gegenstandslos. Es stand durchaus in der Macht der
sozialdemokratischen Fraktion, im Reichsrat die Forderung des Frauen-
stimmrechts — wie jeden anderen einzelnen Punkt des Wahlrechts-
programms — zurückzuziehen, nachdem sie vorher ihrer Bedeutung ent-
sprechend erhoben und begründet worden war. Die Fraktion war also
gegenüber etwaigen reaktionären Verschleppungsanträgen zur strittigen
Frage nicht wehrlos, sondern konnte sie zurückschlagen. Dann aber und
vor allem war den reaktionären Gelüsten, die Wahlrechtsreform ins
Stocken zu bringen und womöglich bachab zu schicken, eine Grenze gezogen
durch die Furcht vor der Macht des Proletariats. Die Haltung der
reaktionären Parteien in den Kämpfen ums Wahlrecht wird im letzten
Grunde nicht bestimmt durch die „weise Mäßigung‟ der proletarischen
Forderungen, sondern durch die tatsächliche Macht des Proletariats, die
hinter den Forderungen steht. Auch die zäheste, die tückischste Reaktion
läßt, was sie nicht tun kann und tut, was sie nicht lassen kann. Das
hat auch der österreichische Wahlrechtskampf bestätigt. Trotz des Ver-
zichts der Sozialdemokratie, ihre grundsätzliche Forderung des Frauen-
stimmrechts zu erheben, hat der Wahlrechtsausschuß sich mit dieser be-
fassen müssen. Der Demokrat Choc beantragte dort die Einführung
des Frauenwahlrechts; zwei Reaktionäre, Hruby und Kaiser, forderten
das Damenwahlrecht. Genosse Dr. Adler hat dann in trefflicher Weise
zu der Frage Stellung genommen. Es würde aber nach unserer
Meinung weit wirksamer gewesen sein, wenn die Sozialdemokratie von
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription.
(2015-08-28T12:13:05Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2015-08-28T12:13:05Z)
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: wie Vorlage; Druckfehler: dokumentiert; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: keine Angabe; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |