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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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des Bürgerrechts der Frau, sie zwingt die, welche die volle Gleich-
berechtigung des weiblichen Geschlechts ernstlich erstreben, wenn auch
getrennt marschierend, die Schlacht des Proletariats mitzuschlagen,
sie mögen das wollen oder nicht. Die Forderung läßt aber auch
die sozialen Gegensätze in Erscheinung treten, die innerhalb der Frauen-
welt vorhanden sind. Wie die bürgerlichen Parteien und Arbeiter-
freunde, so müssen auch die Frauenrechtlerinnen Farbe bekennen, ob sie
für allgemeines Frauenwahlrecht oder für Damenwahlrecht sind. Und
diese Klärung ist ein Gewinn, der nicht zu unterschätzen ist. Nichts
ist gefährlicher in einem schweren Kampfe als laue und halbe Freunde,
welche die Kühnheit und Entschlossenheit des Wollens lähmen und die
Wucht und Schärfe der Schläge mildern. Am wertvollsten aber ist die
Wirkung des Kampfes auf die proletarischen Massen. Er trägt Gährung,
Bewegung unter sie, veranlaßt sie, sich mit alten Jdeen auseinander-
zusetzen, hält sie dadurch in Atem, wirbt unter ihnen neue Kämpfer
und Kämpferinnen, sammelt und erzieht sie und steigert mit dem allen
die Kampfesfreude und die Siegeszuversicht. Nicht vergeblich wird
daher die Sozialdemokratie in ihrem Kampfe für das politische Recht
der ausgebeuteten und unterdrückten Klassen auch die Forderung vollen
Bürgerrechts für das weibliche Geschlecht vertreten. Welches auch immer
sein Ausgang für den Augenblick sein mag, die Partei erhöht damit die
Aktionsfähigkeit des Proletariats und bereitet künftige Siege vor. Denn
das Frauenwahlrecht gehört zu jenem geistigen Dynamit, das Bresche in
den Unverstand der Massen wie in die politische Herrschaftsstellung der
besitzenden Klassen legt.

Jn allen Wahlrechtskämpfen muß daher die Forderung des Frauen-
wahlrechts als eine grundsätzliche Forderung der Sozialdemokratie nach-
drücklich erhoben und vertreten werden. Das ist bei uns in Deutsch-
land bis jetzt stets geschehen. Die deutsche Sozialdemokratie hat ihre
Wahlrechtskämpfe geführt als Kämpfe für das gleiche Recht von Mann
und Frau, und sie wird - davon sind wir überzeugt -- auch in der
Zukunft anscheinenden "Zweckmäßigkeitsrücksichten" ihre grundsätzliche
Forderung nicht aufopfern.

Die deutschen Genossinnen lehnen deshalb für den Kampf um die
volle politische Gleichstellung der Geschlechter jede Eigenbrödelei ab. Sie
befürworten unter den gegebenen Umständen nicht eine besondere sozial-
demokratische Frauenwahlrechtsaktion. Sie wissen, daß ihr Rechts-
anspruch am meisten gewinnt, wenn er innerhalb des allgemeinen prole-
tarischen Ringens für die Demokratisierung des Wahlrechts seiner Be-
deutung entsprechend verfochten wird. Dadurch werden die breitesten
proletarischen Massen für ihn in die Schlacht geführt. Jnnerhalb der
allgemeinen Wahlrechtskämpfe aber fällt den Genossinnen eine doppelte
Aufgabe zu. Jhnen vor allem kommt es zu, die Masse der Proleta-
rierinnen für diese Kämpfe zu sammeln und zu schulen, dann aber
auch andererseits dafür zu wirken, daß die Forderung des Frauen-
wahlrechts in ihnen mit Treue allgemein verfochten wird.

Keine Jllusion darüber, daß die nächsten Kämpfe für die Demokrati-
sierung des Wahlrechts in Deutschland wahrscheinlich noch keinen Sieg
des allgemeinen Frauenwahlrechts bringen werden! Aber auch kein
Vergessen der Tatsache, daß wir durch unermüdliche energische Arbeit
die Vorbedingung dieses Sieges schaffen: die Revolutionierung
Hunderttausender Köpfe! Die Revolutionierung der Köpfe nicht bloß zu-
gunsten des Frauenwahlrechts, vielmehr zugunsten der gesamten
sozialistischen Auffassung. Auch den Kampf um das Frauen-

des Bürgerrechts der Frau, sie zwingt die, welche die volle Gleich-
berechtigung des weiblichen Geschlechts ernstlich erstreben, wenn auch
getrennt marschierend, die Schlacht des Proletariats mitzuschlagen,
sie mögen das wollen oder nicht. Die Forderung läßt aber auch
die sozialen Gegensätze in Erscheinung treten, die innerhalb der Frauen-
welt vorhanden sind. Wie die bürgerlichen Parteien und Arbeiter-
freunde, so müssen auch die Frauenrechtlerinnen Farbe bekennen, ob sie
für allgemeines Frauenwahlrecht oder für Damenwahlrecht sind. Und
diese Klärung ist ein Gewinn, der nicht zu unterschätzen ist. Nichts
ist gefährlicher in einem schweren Kampfe als laue und halbe Freunde,
welche die Kühnheit und Entschlossenheit des Wollens lähmen und die
Wucht und Schärfe der Schläge mildern. Am wertvollsten aber ist die
Wirkung des Kampfes auf die proletarischen Massen. Er trägt Gährung,
Bewegung unter sie, veranlaßt sie, sich mit alten Jdeen auseinander-
zusetzen, hält sie dadurch in Atem, wirbt unter ihnen neue Kämpfer
und Kämpferinnen, sammelt und erzieht sie und steigert mit dem allen
die Kampfesfreude und die Siegeszuversicht. Nicht vergeblich wird
daher die Sozialdemokratie in ihrem Kampfe für das politische Recht
der ausgebeuteten und unterdrückten Klassen auch die Forderung vollen
Bürgerrechts für das weibliche Geschlecht vertreten. Welches auch immer
sein Ausgang für den Augenblick sein mag, die Partei erhöht damit die
Aktionsfähigkeit des Proletariats und bereitet künftige Siege vor. Denn
das Frauenwahlrecht gehört zu jenem geistigen Dynamit, das Bresche in
den Unverstand der Massen wie in die politische Herrschaftsstellung der
besitzenden Klassen legt.

Jn allen Wahlrechtskämpfen muß daher die Forderung des Frauen-
wahlrechts als eine grundsätzliche Forderung der Sozialdemokratie nach-
drücklich erhoben und vertreten werden. Das ist bei uns in Deutsch-
land bis jetzt stets geschehen. Die deutsche Sozialdemokratie hat ihre
Wahlrechtskämpfe geführt als Kämpfe für das gleiche Recht von Mann
und Frau, und sie wird – davon sind wir überzeugt — auch in der
Zukunft anscheinenden „Zweckmäßigkeitsrücksichten‟ ihre grundsätzliche
Forderung nicht aufopfern.

Die deutschen Genossinnen lehnen deshalb für den Kampf um die
volle politische Gleichstellung der Geschlechter jede Eigenbrödelei ab. Sie
befürworten unter den gegebenen Umständen nicht eine besondere sozial-
demokratische Frauenwahlrechtsaktion. Sie wissen, daß ihr Rechts-
anspruch am meisten gewinnt, wenn er innerhalb des allgemeinen prole-
tarischen Ringens für die Demokratisierung des Wahlrechts seiner Be-
deutung entsprechend verfochten wird. Dadurch werden die breitesten
proletarischen Massen für ihn in die Schlacht geführt. Jnnerhalb der
allgemeinen Wahlrechtskämpfe aber fällt den Genossinnen eine doppelte
Aufgabe zu. Jhnen vor allem kommt es zu, die Masse der Proleta-
rierinnen für diese Kämpfe zu sammeln und zu schulen, dann aber
auch andererseits dafür zu wirken, daß die Forderung des Frauen-
wahlrechts in ihnen mit Treue allgemein verfochten wird.

Keine Jllusion darüber, daß die nächsten Kämpfe für die Demokrati-
sierung des Wahlrechts in Deutschland wahrscheinlich noch keinen Sieg
des allgemeinen Frauenwahlrechts bringen werden! Aber auch kein
Vergessen der Tatsache, daß wir durch unermüdliche energische Arbeit
die Vorbedingung dieses Sieges schaffen: die Revolutionierung
Hunderttausender Köpfe! Die Revolutionierung der Köpfe nicht bloß zu-
gunsten des Frauenwahlrechts, vielmehr zugunsten der gesamten
sozialistischen Auffassung. Auch den Kampf um das Frauen-

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/62>, abgerufen am 24.11.2024.