Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.Thes. IV. Das Haus Sachsen/ hat sein Aufnehmen dem 10. 12. 13. 14. 16. und 17. seculo zu dancken. Wenn man von dem Hause Sachsen redet/ so muß es in dem Verstande genommen werden / wie es dermahlen sich befindet/ denn wenn es den vorherigen Zeiten nach gehen solte/ müste gantz Nieder-Sachsen und Bayern annoch in seinen Händen seyn/ die es aber unter Henrico den Löwen/ durch Mißgunst des Kaysers Feiderici Barbarossae, um eben nicht alzu rechtmässige und erhebliche Ursachen willen verlohren/ wiewohl das gegenwärtige Haus Sachsen/ mit jenen/ daraus gedachter Henricus Leo war/ nur der weiblichen Seite nach verwand ist. Sachsen also/ nach heutigem oder gantz eignen Verstande genommen/ begreifft weiter nichts/ als den Chur-Krayß in sich. Denn ob gleich Meissen und Thüringen insgemein auch zu Sachsen gerechnet werden/ so geschichts doch blos aus Irthum/ und nach einer also eingeführten Gewohnheit/ indem diese Provintzien nie zu Sachsen gehöret/ ungeachtet solche jetzo unter dem Ober-Sächsischen Krayß mit begriffen. Solchergestalt war das heutige eigentliche Sachsen vor diesem ein kleiner Landes Strich der Wenden / und bekam Graf und Fürst Bernhard von Ascanien solches vom Kayser Friderico Barbarossa, weswegen auch angeführter Autor vermeinete / daß es um deß willen vielmehr der Wendische Krayß genennet werden müste/ welche denomination aber vielleicht schwer zu beweisen/ weil ja die Wenden nicht die beständigen Einwohner geblieben. Das eigentlich alte Sachsen hingegen/ hat zum theil der Ertz-Bischof von Cöln an sich gerissen/ zum theil bemächtigten die Bischöfe von Münster/ Baderborn/ Osnabrug/ Bremen/ und andere sich dessen / wie bey dergleichen Unglücken/ als Henricum Leonem betraf/ es zugehen pfleget / da die geistlichen sich nicht zu vergessen pflegen. Ausserdem ward es noch in verschiedene Grafschaften getheilet/ hat auch das Haus Braunschweig dessen ein groß Antheil bekommen/ welches jetzo die Lüneburgischen/ Braunschweigischen Lande genennet werden. Ob nun wohl das Hertzog- und auch nachherige Chur-Fürstenthum Sachsen unterschiedene Linien besessen; jedoch/ als anno 1422. der letztere derselben aus dem Hause Anhalt/ Albertus III. ohne männliche Erben verstorben/ so hatte Friderich der Streitbahre/ Marggraf zu Meissen/ bey dem Kayser Sigismundo sich so beliebt gemacht/ daß er ihm 1426. mit dem Hertzog- und Chur-Fürstenthum Sachsen zu Ofen in Ungarn belehnete/ welches auch bis auf die Zeiten des unglücklichen Churfürsten/ Johann Fride- Vid. Schurzfleisch. Henr. Leo. Vid. Schurtzfl. in not. ad Bohem. vit. Alb. anim. p. m. 657. Albin. Meißn. Land-Chron. V. Ludwig, Germ. Princ. l. 3. c. 2. Albin. l. c. Tit. XV.
Thes. IV. Das Haus Sachsen/ hat sein Aufnehmen dem 10. 12. 13. 14. 16. und 17. seculo zu dancken. Wenn man von dem Hause Sachsen redet/ so muß es in dem Verstande genommen werden / wie es dermahlen sich befindet/ denn wenn es den vorherigen Zeiten nach gehen solte/ müste gantz Nieder-Sachsen und Bayern annoch in seinen Händen seyn/ die es aber unter Henrico den Löwen/ durch Mißgunst des Kaysers Feiderici Barbarossae, um eben nicht alzu rechtmässige und erhebliche Ursachen willen verlohren/ wiewohl das gegenwärtige Haus Sachsen/ mit jenen/ daraus gedachter Henricus Leo war/ nur der weiblichen Seite nach verwand ist. Sachsen also/ nach heutigem oder gantz eignen Verstande genommen/ begreifft weiter nichts/ als den Chur-Krayß in sich. Denn ob gleich Meissen und Thüringen insgemein auch zu Sachsen gerechnet werden/ so geschichts doch blos aus Irthum/ und nach einer also eingeführten Gewohnheit/ indem diese Provintzien nie zu Sachsen gehöret/ ungeachtet solche jetzo unter dem Ober-Sächsischen Krayß mit begriffen. Solchergestalt war das heutige eigentliche Sachsen vor diesem ein kleiner Landes Strich der Wenden / und bekam Graf und Fürst Bernhard von Ascanien solches vom Kayser Friderico Barbarossa, weswegen auch angeführter Autor vermeinete / daß es um deß willen vielmehr der Wendische Krayß genennet werden müste/ welche denomination aber vielleicht schwer zu beweisen/ weil ja die Wenden nicht die beständigen Einwohner geblieben. Das eigentlich alte Sachsen hingegen/ hat zum theil der Ertz-Bischof von Cöln an sich gerissen/ zum theil bemächtigten die Bischöfe von Münster/ Baderborn/ Osnabrug/ Bremen/ und andere sich dessen / wie bey dergleichen Unglücken/ als Henricum Leonem betraf/ es zugehen pfleget / da die geistlichen sich nicht zu vergessen pflegen. Ausserdem ward es noch in verschiedene Grafschaften getheilet/ hat auch das Haus Braunschweig dessen ein groß Antheil bekommen/ welches jetzo die Lüneburgischen/ Braunschweigischen Lande genennet werden. Ob nun wohl das Hertzog- und auch nachherige Chur-Fürstenthum Sachsen unterschiedene Linien besessen; jedoch/ als anno 1422. der letztere derselben aus dem Hause Anhalt/ Albertus III. ohne männliche Erben verstorben/ so hatte Friderich der Streitbahre/ Marggraf zu Meissen/ bey dem Kayser Sigismundo sich so beliebt gemacht/ daß er ihm 1426. mit dem Hertzog- und Chur-Fürstenthum Sachsen zu Ofen in Ungarn belehnete/ welches auch bis auf die Zeiten des unglücklichen Churfürsten/ Johann Fride- Vid. Schurzfleisch. Henr. Leo. Vid. Schurtzfl. in not. ad Bohem. vit. Alb. anim. p. m. 657. Albin. Meißn. Land-Chron. V. Ludwig, Germ. Princ. l. 3. c. 2. Albin. l. c. Tit. XV.
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Thes. IV.
Das Haus Sachsen/ hat sein Aufnehmen dem 10. 12. 13. 14. 16. und 17. seculo zu dancken.
Wenn man von dem Hause Sachsen redet/ so muß es in dem Verstande genommen werden / wie es dermahlen sich befindet/ denn wenn es den vorherigen Zeiten nach gehen solte/ müste gantz Nieder-Sachsen und Bayern annoch in seinen Händen seyn/ die es aber unter Henrico den Löwen/ durch Mißgunst des Kaysers Feiderici Barbarossae, um eben nicht alzu rechtmässige und erhebliche Ursachen willen verlohren/ wiewohl das gegenwärtige Haus Sachsen/ mit jenen/ daraus gedachter Henricus Leo war/ nur der weiblichen Seite nach verwand ist. Sachsen also/ nach heutigem oder gantz eignen Verstande genommen/ begreifft weiter nichts/ als den Chur-Krayß in sich. Denn ob gleich Meissen und Thüringen insgemein auch zu Sachsen gerechnet werden/ so geschichts doch blos aus Irthum/ und nach einer also eingeführten Gewohnheit/ indem diese Provintzien nie zu Sachsen gehöret/ ungeachtet solche jetzo unter dem Ober-Sächsischen Krayß mit begriffen. Solchergestalt war das heutige eigentliche Sachsen vor diesem ein kleiner Landes Strich der Wenden / und bekam Graf und Fürst Bernhard von Ascanien solches vom Kayser Friderico Barbarossa, weswegen auch angeführter Autor vermeinete / daß es um deß willen vielmehr der Wendische Krayß genennet werden müste/ welche denomination aber vielleicht schwer zu beweisen/ weil ja die Wenden nicht die beständigen Einwohner geblieben. Das eigentlich alte Sachsen hingegen/ hat zum theil der Ertz-Bischof von Cöln an sich gerissen/ zum theil bemächtigten die Bischöfe von Münster/ Baderborn/ Osnabrug/ Bremen/ und andere sich dessen / wie bey dergleichen Unglücken/ als Henricum Leonem betraf/ es zugehen pfleget / da die geistlichen sich nicht zu vergessen pflegen. Ausserdem ward es noch in verschiedene Grafschaften getheilet/ hat auch das Haus Braunschweig dessen ein groß Antheil bekommen/ welches jetzo die Lüneburgischen/ Braunschweigischen Lande genennet werden. Ob nun wohl das Hertzog- und auch nachherige Chur-Fürstenthum Sachsen unterschiedene Linien besessen; jedoch/ als anno 1422. der letztere derselben aus dem Hause Anhalt/ Albertus III. ohne männliche Erben verstorben/ so hatte Friderich der Streitbahre/ Marggraf zu Meissen/ bey dem Kayser Sigismundo sich so beliebt gemacht/ daß er ihm 1426. mit dem Hertzog- und Chur-Fürstenthum Sachsen zu Ofen in Ungarn belehnete/ welches auch bis auf die Zeiten des unglücklichen Churfürsten/ Johann Fride-
Vid. Schurzfleisch. Henr. Leo.
Vid. Schurtzfl. in not. ad Bohem. vit. Alb. anim. p. m. 657. Albin. Meißn. Land-Chron.
V. Ludwig, Germ. Princ. l. 3. c. 2.
Albin. l. c. Tit. XV.
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