Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.fürst Augustus zu Sachsen endlich mit Consens Kaysers Ferdinandi durch Kauff an sich gebracht/ und nach gäntzlichem Absterben dieser Burggräflich: Fürstlichen Linie consolidiret; Petrus Beckler in der Gräflichen Reussischen Stamm-Tafel von fol. 75. an biß 241. auch den Anschlag in der Reichs-Matricul auf 264. fl. gegen das Reich würcklich übernommen und praestiret. Es hatte Churfürst Augustus das Befugniß/ die Burggräfliche Stelle im Fürsten-Rath also fort einzunehmen/ und das Sunffragium deßhalben ablegen zu lassen/ fande es aber der Zeit nicht von der Convenientz; Es hat sich aber doch das hohe Chur-Hauß zu Sachsen damit/ und mit nicht Führung der Landgräflichen Thüringischen/ Marggräflichen Meißnischen / Burggräflichen Magdeburgischen/ und anderer derer in Besitz habenden Landen anklebenden Votorum so wenig praejudiciret/ als wenig dem hohen Ertz-Hertzoglichen Hause Oesterreich/ oder der Cron - Böhmen/ oder auch andern Chur- und Fürsten hinderlich seyn kan/ daß selbiges die vorhin gehabte Suffragia nicht solten wiederum zum Exercitio bringen können. Und gleich wie niemand gegen vorbeschriebene vier Reichs-Fürstliche Vota einiges jus noch voluntatem contradicendi hat; Also wird Ihro Königliche Majestät und Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Sachsen wegen des Rangs zufrieden seyn/ daß die zwo erstere Stellen bey denen Hertzogen der Ernestinischen Fürstlichen Linie / das Magdeburgische und Meißnische vor Henneberg genommen werden möchten/ als an welchem Orte auch hiebevor die Vota abgeleget worden/ wie solches alles die Acta publica mit mehrerm bezeugen. Thes. V. Die Ansprüche/ des Hauses Sachsen/ sind sehr wichtig. Aus der Historie ist bekannt/ daß des Kaysers Friderici II. Tochter/ die Printzessin Margaretha, an Albertum, Marggrafen zu Meissen vermählet gewesen. Mit dieser/ hat er Fridericum ad morsum, oder mit den gebißnen Wangen und Dicmannum, oder Diezmannen gezeuget. Aus folgender Tabelle aber wird umständlich zu ersehen seyn/ welchergestalt von nur besagten Alberto, und dessen Gemahlin/ der Margaretha, der Durchl. Stamm unzerbrochen fortgepflantzet/ und sie beyde die Uhrheber des eintzigen Durchl. Chur- und Fürstlichen Hauses Sachsen geworden. Vid. Krauseas Meisn. Chron. und D. Beutheri Bericht von Uhrsprung des Hauses Sachsen.
fürst Augustus zu Sachsen endlich mit Consens Kaysers Ferdinandi durch Kauff an sich gebracht/ und nach gäntzlichem Absterben dieser Burggräflich: Fürstlichen Linie consolidiret; Petrus Beckler in der Gräflichen Reussischen Stamm-Tafel von fol. 75. an biß 241. auch den Anschlag in der Reichs-Matricul auf 264. fl. gegen das Reich würcklich übernommen und praestiret. Es hatte Churfürst Augustus das Befugniß/ die Burggräfliche Stelle im Fürsten-Rath also fort einzunehmen/ und das Sunffragium deßhalben ablegen zu lassen/ fande es aber der Zeit nicht von der Convenientz; Es hat sich aber doch das hohe Chur-Hauß zu Sachsen damit/ und mit nicht Führung der Landgräflichen Thüringischen/ Marggräflichen Meißnischen / Burggräflichen Magdeburgischen/ und anderer derer in Besitz habenden Landen anklebenden Votorum so wenig praejudiciret/ als wenig dem hohen Ertz-Hertzoglichen Hause Oesterreich/ oder der Cron - Böhmen/ oder auch andern Chur- und Fürsten hinderlich seyn kan/ daß selbiges die vorhin gehabte Suffragia nicht solten wiederum zum Exercitio bringen können. Und gleich wie niemand gegen vorbeschriebene vier Reichs-Fürstliche Vota einiges jus noch voluntatem contradicendi hat; Also wird Ihro Königliche Majestät und Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Sachsen wegen des Rangs zufrieden seyn/ daß die zwo erstere Stellen bey denen Hertzogen der Ernestinischen Fürstlichen Linie / das Magdeburgische und Meißnische vor Henneberg genommen werden möchten/ als an welchem Orte auch hiebevor die Vota abgeleget worden/ wie solches alles die Acta publica mit mehrerm bezeugen. Thes. V. Die Ansprüche/ des Hauses Sachsen/ sind sehr wichtig. Aus der Historie ist bekannt/ daß des Kaysers Friderici II. Tochter/ die Printzessin Margaretha, an Albertum, Marggrafen zu Meissen vermählet gewesen. Mit dieser/ hat er Fridericum ad morsum, oder mit den gebißnen Wangen und Dicmannum, oder Diezmannen gezeuget. Aus folgender Tabelle aber wird umständlich zu ersehen seyn/ welchergestalt von nur besagten Alberto, und dessen Gemahlin/ der Margaretha, der Durchl. Stamm unzerbrochen fortgepflantzet/ und sie beyde die Uhrheber des eintzigen Durchl. Chur- und Fürstlichen Hauses Sachsen geworden. Vid. Krauseas Meisn. Chron. und D. Beutheri Bericht von Uhrsprung des Hauses Sachsen.
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fürst Augustus zu Sachsen endlich mit Consens Kaysers Ferdinandi durch Kauff an sich gebracht/ und nach gäntzlichem Absterben dieser Burggräflich: Fürstlichen Linie consolidiret; Petrus Beckler in der Gräflichen Reussischen Stamm-Tafel von fol. 75. an biß 241. auch den Anschlag in der Reichs-Matricul auf 264. fl. gegen das Reich würcklich übernommen und praestiret. Es hatte Churfürst Augustus das Befugniß/ die Burggräfliche Stelle im Fürsten-Rath also fort einzunehmen/ und das Sunffragium deßhalben ablegen zu lassen/ fande es aber der Zeit nicht von der Convenientz; Es hat sich aber doch das hohe Chur-Hauß zu Sachsen damit/ und mit nicht Führung der Landgräflichen Thüringischen/ Marggräflichen Meißnischen / Burggräflichen Magdeburgischen/ und anderer derer in Besitz habenden Landen anklebenden Votorum so wenig praejudiciret/ als wenig dem hohen Ertz-Hertzoglichen Hause Oesterreich/ oder der Cron - Böhmen/ oder auch andern Chur- und Fürsten hinderlich seyn kan/ daß selbiges die vorhin gehabte Suffragia nicht solten wiederum zum Exercitio bringen können. Und gleich wie niemand gegen vorbeschriebene vier Reichs-Fürstliche Vota einiges jus noch voluntatem contradicendi hat; Also wird Ihro Königliche Majestät und Churfürstliche Durchlauchtigkeit zu Sachsen wegen des Rangs zufrieden seyn/ daß die zwo erstere Stellen bey denen Hertzogen der Ernestinischen Fürstlichen Linie / das Magdeburgische und Meißnische vor Henneberg genommen werden möchten/ als an welchem Orte auch hiebevor die Vota abgeleget worden/ wie solches alles die Acta publica mit mehrerm bezeugen.
Thes. V.
Die Ansprüche/ des Hauses Sachsen/ sind sehr wichtig.
Aus der Historie ist bekannt/ daß des Kaysers Friderici II. Tochter/ die Printzessin Margaretha, an Albertum, Marggrafen zu Meissen vermählet gewesen. Mit dieser/ hat er Fridericum ad morsum, oder mit den gebißnen Wangen und Dicmannum, oder Diezmannen gezeuget. Aus folgender Tabelle aber wird umständlich zu ersehen seyn/ welchergestalt von nur besagten Alberto, und dessen Gemahlin/ der Margaretha, der Durchl. Stamm unzerbrochen fortgepflantzet/ und sie beyde die Uhrheber des eintzigen Durchl. Chur- und Fürstlichen Hauses Sachsen geworden.
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