Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.cution über diese Verordnung auf unterthänigstes Ansuchen und freundliches Anlangen/ wofern es nöhtig / allergnädigst und Freund-Vetterlich auf sich men/ und festiglich darüber halten; Dessen zu mehrer Uhrkundt/ guter Gedächtniß rechter Wissenschaft haben Wir dieses alles/ wie obstehet/ also gesetzet und verordnet; Und damit demselben desto fleissiger nachgelebet werde/ nicht allein Uns eigenhändig unterschrieben/ und zu End Unser Chur-Secret wissentlich aufdrucken lassen / sondern auch diesen Unsern letzten Willen Unsere freundliche liebe Söhne / Herrn Johann Georg / Herrn AUGUSTUM, Herrn Christian/ und Herrn Moritzen / mit unterschreiben lassen; So geschehen in Dreßden/ am 20. Julii, 1652. Jahrs. (L. S.) JOHANN GEORG, Churfürst. Thes. VIII. Dieses Haus/ hat verschiedene hohe Vorzüge. Weil das Haus Sachsen an Alterthum/ wo nicht allen/ doch denen meisten Fürstl. Häusern vorgehet/ also ist es auch mit verschiedenen sonderbahren Vorzügen versehen/ unter denen die Pfaltz eine der ältesten mit ist. Wenn solche aufkommen/ kan zwar so eigentlich nicht determiniret werden. Doch stünde die Meynung des Herrn Leuckfelds weiter zu untersuchen/ wann er sagt: Es habe Kayser Heinrich I. solche am ersten angeordnet. Aus dieser Pfaltz/ ist das hochwichtige Vicariat - Amt entstanden/ weil dieses jenem an Alterthum nothwendig weichen muß/ indem die Pfaltz-Aemter mit dem Fränckischen Reiche entstanden/ unter welchen die Vicariate unbekant waren. Denn/ weil die Kaysere vor diesem keinen gewissen Sitz hatten/ sondern ihre Hofhaltung bald hier/ bald anderwerts aufschlugen / gleichwohl die Justiz verrichtet werden muste/ so ordneten sie in dem Reiche gewisse Städte an/ in denen sie ihre Pfaltz/ oder Residentz-Häuser hatten / und auf denen die Pfaltz-Grafen wohnten/ auch im Nahmen des Kaysers Recht sprachen. Dergleichen Pfaltz-Städte gab es gar verschiedene/ doch der Sächsischen waren nur fünfe / und unter selbigen Altstäd die vornehmste/ auf welcher auch die Sächsische Pfaltz eigentlich haftete. Da nun die/ aus dem alten Sächsischen Hause entsprungene Kayser/ nicht weniger auch die andern/ der unruhigen vid. Horn. de Palatin. Saxon. Albis. l. cit. vid. Leuckfeld. Antiq. Blanckenb. p. 88. vid. Fritsch. de Palatin.
cution über diese Verordnung auf unterthänigstes Ansuchen und freundliches Anlangen/ wofern es nöhtig / allergnädigst und Freund-Vetterlich auf sich men/ und festiglich darüber halten; Dessen zu mehrer Uhrkundt/ guter Gedächtniß rechter Wissenschaft haben Wir dieses alles/ wie obstehet/ also gesetzet und verordnet; Und damit demselben desto fleissiger nachgelebet werde/ nicht allein Uns eigenhändig unterschrieben/ und zu End Unser Chur-Secret wissentlich aufdrucken lassen / sondern auch diesen Unsern letzten Willen Unsere freundliche liebe Söhne / Herrn Johann Georg / Herrn AUGUSTUM, Herrn Christian/ und Herrn Moritzen / mit unterschreiben lassen; So geschehen in Dreßden/ am 20. Julii, 1652. Jahrs. (L. S.) JOHANN GEORG, Churfürst. Thes. VIII. Dieses Haus/ hat verschiedene hohe Vorzüge. Weil das Haus Sachsen an Alterthum/ wo nicht allen/ doch denen meisten Fürstl. Häusern vorgehet/ also ist es auch mit verschiedenen sonderbahren Vorzügen versehen/ unter denen die Pfaltz eine der ältesten mit ist. Wenn solche aufkommen/ kan zwar so eigentlich nicht determiniret werden. Doch stünde die Meynung des Herrn Leuckfelds weiter zu untersuchen/ wann er sagt: Es habe Kayser Heinrich I. solche am ersten angeordnet. Aus dieser Pfaltz/ ist das hochwichtige Vicariat - Amt entstanden/ weil dieses jenem an Alterthum nothwendig weichen muß/ indem die Pfaltz-Aemter mit dem Fränckischen Reiche entstanden/ unter welchen die Vicariate unbekant waren. Denn/ weil die Kaysere vor diesem keinen gewissen Sitz hatten/ sondern ihre Hofhaltung bald hier/ bald anderwerts aufschlugen / gleichwohl die Justiz verrichtet werden muste/ so ordneten sie in dem Reiche gewisse Städte an/ in denen sie ihre Pfaltz/ oder Residentz-Häuser hatten / und auf denen die Pfaltz-Grafen wohnten/ auch im Nahmen des Kaysers Recht sprachen. Dergleichen Pfaltz-Städte gab es gar verschiedene/ doch der Sächsischen waren nur fünfe / und unter selbigen Altstäd die vornehmste/ auf welcher auch die Sächsische Pfaltz eigentlich haftete. Da nun die/ aus dem alten Sächsischen Hause entsprungene Kayser/ nicht weniger auch die andern/ der unruhigen vid. Horn. de Palatin. Saxon. Albis. l. cit. vid. Leuckfeld. Antiq. Blanckenb. p. 88. vid. Fritsch. de Palatin.
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cution über diese Verordnung auf unterthänigstes Ansuchen und freundliches Anlangen/ wofern es nöhtig / allergnädigst und Freund-Vetterlich auf sich men/ und festiglich darüber halten; Dessen zu mehrer Uhrkundt/ guter Gedächtniß rechter Wissenschaft haben Wir dieses alles/ wie obstehet/ also gesetzet und verordnet; Und damit demselben desto fleissiger nachgelebet werde/ nicht allein Uns eigenhändig unterschrieben/ und zu End Unser Chur-Secret wissentlich aufdrucken lassen / sondern auch diesen Unsern letzten Willen Unsere freundliche liebe Söhne /
Herrn Johann Georg /
Herrn AUGUSTUM,
Herrn Christian/ und Herrn Moritzen /
mit unterschreiben lassen; So geschehen in Dreßden/ am 20. Julii, 1652. Jahrs.
(L. S.)
JOHANN GEORG, Churfürst.
Thes. VIII.
Dieses Haus/ hat verschiedene hohe Vorzüge.
Weil das Haus Sachsen an Alterthum/ wo nicht allen/ doch denen meisten Fürstl. Häusern vorgehet/ also ist es auch mit verschiedenen sonderbahren Vorzügen versehen/ unter denen die Pfaltz eine der ältesten mit ist. Wenn solche aufkommen/ kan zwar so eigentlich nicht determiniret werden. Doch stünde die Meynung des Herrn Leuckfelds weiter zu untersuchen/ wann er sagt: Es habe Kayser Heinrich I. solche am ersten angeordnet. Aus dieser Pfaltz/ ist das hochwichtige Vicariat - Amt entstanden/ weil dieses jenem an Alterthum nothwendig weichen muß/ indem die Pfaltz-Aemter mit dem Fränckischen Reiche entstanden/ unter welchen die Vicariate unbekant waren. Denn/ weil die Kaysere vor diesem keinen gewissen Sitz hatten/ sondern ihre Hofhaltung bald hier/ bald anderwerts aufschlugen / gleichwohl die Justiz verrichtet werden muste/ so ordneten sie in dem Reiche gewisse Städte an/ in denen sie ihre Pfaltz/ oder Residentz-Häuser hatten / und auf denen die Pfaltz-Grafen wohnten/ auch im Nahmen des Kaysers Recht sprachen. Dergleichen Pfaltz-Städte gab es gar verschiedene/ doch der Sächsischen waren nur fünfe / und unter selbigen Altstäd die vornehmste/ auf welcher auch die Sächsische Pfaltz eigentlich haftete. Da nun die/ aus dem alten Sächsischen Hause entsprungene Kayser/ nicht weniger auch die andern/ der unruhigen
vid. Horn. de Palatin. Saxon. Albis. l. cit.
vid. Leuckfeld. Antiq. Blanckenb. p. 88.
vid. Fritsch. de Palatin.
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