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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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sich entgegen auch anders nichts/ dann alles Kayserlichen Schutzes / Lieb/ Treue und Freudschaft gewiß und unfehlbarlichen zu getrösten/ wie dann auch Ihr Durchlauchtigkeit bey solcher ihrer erwiesenen Aufrichtigkeit sich billig keines andern versehen/ zumahl auch/ weil sie in ihrer den 20 May dieses instehenden 1631. Jahres/ Ihr Kayserliche Majestät Abgesandten dem Herrn Hegemüller gegebenen tapffern resolution, wegen des Leipziger Schlusses/ und sonsten vermeyntlich eingewandte Beschwerungen mit solchem Grund abgeleinet / daß bisher das geringste darwider nicht aufgebracht werden können: So hat doch dessen allen ungeachtet der Kayserl. und des Catholischen Bunds angegebene General, Graf Tylli/ mit Hinansetzung seiner schrift- und mündlichen Versprechniß sich gantz vorsetzlich zu Ihrer Churfürstlichen Durchlauchtigkeit genöhtiget/ auch gantz unverantwortlicher Weise/ noch dem 25. nechst abgewichenen Monats Augusti, die Stadt Mörseburg feindlich angefallen/ Ihrer Durchlauchtigkeit zur defension, darinnen gelegen wenig Volck/ zum Abzuge und einem beschwerlichen Jurament genöhtiget/ auch darauf ferner alsbalden in Ihr Churfürstliche Durchlauchtigkeit eigenthumlichen Landen mit grosser furia eingefallen/ die Städte/ Zeitz/ Naumburg/ Sceiditz/ Pegaw/ Freyburg / Weissenfels/ und neben denselben viel Adeliche Häuser/ Flecken und Dörfer / theils in Brand gesteckt/ theils ausgeplündert/ das Adeliche Frauenzimmer / und andere ehrliche Weibs-Personen geschändet/ allen gefundenen ansehnlichen Vorraht an Getreyde/ Vieh/ und allen andern hinweg geführet/ die Mühlen verbrannt/ und sonsten dermassen verderbt/ daß man dieselben nicht mehr gebrauchen können/ und also sich in allem anders nicht/ als ein offener besagter Feind/ und solchergestalt erwiesen/ daß es der Erb-Feind / Christliches Nahmens der Türck ärger nicht machen können. Es ist auch bey dieser beschwerlichen Landes Verderbung nicht verblieben/ sondern/ es hat gedachter Tylli sich gelüsten lassen/ Ihr Churfürstliche Durchlauchtigkeit Erb- und vornehme Handels-Stadt Leipzig auch mit Gewalt anzugreiffen. Immassen er dann den 3. Septembris, nachdem er sich vorher in der Grafschaft Mannsfeld mit dem aussm Reich ankommenden Fürstenbergische Volck conjungiret/ mit seiner gantzen Armee bis in 40000. Mann starck/ vor besagte Stadt Leipzig gelägert/ und solche neben der daran gelegenen Vestung Pleissenburg gantz betrohlich aufgefordert: Ob nun wohl Anfangs der Raht und die Bürgerschaft sich aufs äusserste zu defendiren/ entschlossen gewesen/ auch zu solchem Ende die wohl erbauete Vorstädte den mehren Theil abgebrannt/ den 4. hujus darauf mit dem Feind zu scharmutziren angefangen/ auch den 5. hernach bis Nachmittag mit grossen Stücken gegen einander gespielet/ daß beederseits etliche geblieben: So ist ihnen doch von dem Feind mit Hineinwerffung etlicher Feuer-Kugeln/ (so gleichwohl keinen sonderlichen Schaden gethan) wie auch sonsten so starck zugesetzet worden/ daß sie in Ansehung der üderaus grossen

sich entgegen auch anders nichts/ dann alles Kayserlichen Schutzes / Lieb/ Treue und Freudschaft gewiß und unfehlbarlichen zu getrösten/ wie dann auch Ihr Durchlauchtigkeit bey solcher ihrer erwiesenen Aufrichtigkeit sich billig keines andern versehen/ zumahl auch/ weil sie in ihrer den 20 May dieses instehenden 1631. Jahres/ Ihr Kayserliche Majestät Abgesandten dem Herrn Hegemüller gegebenen tapffern resolution, wegen des Leipziger Schlusses/ und sonsten vermeyntlich eingewandte Beschwerungen mit solchem Grund abgeleinet / daß bisher das geringste darwider nicht aufgebracht werden können: So hat doch dessen allen ungeachtet der Kayserl. und des Catholischen Bunds angegebene General, Graf Tylli/ mit Hinansetzung seiner schrift- und mündlichen Versprechniß sich gantz vorsetzlich zu Ihrer Churfürstlichen Durchlauchtigkeit genöhtiget/ auch gantz unverantwortlicher Weise/ noch dem 25. nechst abgewichenen Monats Augusti, die Stadt Mörseburg feindlich angefallen/ Ihrer Durchlauchtigkeit zur defension, darinnen gelegen wenig Volck/ zum Abzuge und einem beschwerlichen Jurament genöhtiget/ auch darauf ferner alsbalden in Ihr Churfürstliche Durchlauchtigkeit eigenthumlichen Landen mit grosser furia eingefallen/ die Städte/ Zeitz/ Naumburg/ Sceiditz/ Pegaw/ Freyburg / Weissenfels/ und neben denselben viel Adeliche Häuser/ Flecken und Dörfer / theils in Brand gesteckt/ theils ausgeplündert/ das Adeliche Frauenzimmer / und andere ehrliche Weibs-Personen geschändet/ allen gefundenen ansehnlichen Vorraht an Getreyde/ Vieh/ und allen andern hinweg geführet/ die Mühlen verbrannt/ und sonsten dermassen verderbt/ daß man dieselben nicht mehr gebrauchen können/ und also sich in allem anders nicht/ als ein offener besagter Feind/ und solchergestalt erwiesen/ daß es der Erb-Feind / Christliches Nahmens der Türck ärger nicht machen können. Es ist auch bey dieser beschwerlichen Landes Verderbung nicht verblieben/ sondern/ es hat gedachter Tylli sich gelüsten lassen/ Ihr Churfürstliche Durchlauchtigkeit Erb- und vornehme Handels-Stadt Leipzig auch mit Gewalt anzugreiffen. Immassen er dann den 3. Septembris, nachdem er sich vorher in der Grafschaft Mannsfeld mit dem aussm Reich ankommenden Fürstenbergische Volck conjungiret/ mit seiner gantzen Armeè bis in 40000. Mann starck/ vor besagte Stadt Leipzig gelägert/ und solche neben der daran gelegenen Vestung Pleissenburg gantz betrohlich aufgefordert: Ob nun wohl Anfangs der Raht und die Bürgerschaft sich aufs äusserste zu defendiren/ entschlossen gewesen/ auch zu solchem Ende die wohl erbauete Vorstädte den mehren Theil abgebrannt/ den 4. hujus darauf mit dem Feind zu scharmutziren angefangen/ auch den 5. hernach bis Nachmittag mit grossen Stücken gegen einander gespielet/ daß beederseits etliche geblieben: So ist ihnen doch von dem Feind mit Hineinwerffung etlicher Feuer-Kugeln/ (so gleichwohl keinen sonderlichen Schaden gethan) wie auch sonsten so starck zugesetzet worden/ daß sie in Ansehung der üderaus grossen

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[182/0225] sich entgegen auch anders nichts/ dann alles Kayserlichen Schutzes / Lieb/ Treue und Freudschaft gewiß und unfehlbarlichen zu getrösten/ wie dann auch Ihr Durchlauchtigkeit bey solcher ihrer erwiesenen Aufrichtigkeit sich billig keines andern versehen/ zumahl auch/ weil sie in ihrer den 20 May dieses instehenden 1631. Jahres/ Ihr Kayserliche Majestät Abgesandten dem Herrn Hegemüller gegebenen tapffern resolution, wegen des Leipziger Schlusses/ und sonsten vermeyntlich eingewandte Beschwerungen mit solchem Grund abgeleinet / daß bisher das geringste darwider nicht aufgebracht werden können: So hat doch dessen allen ungeachtet der Kayserl. und des Catholischen Bunds angegebene General, Graf Tylli/ mit Hinansetzung seiner schrift- und mündlichen Versprechniß sich gantz vorsetzlich zu Ihrer Churfürstlichen Durchlauchtigkeit genöhtiget/ auch gantz unverantwortlicher Weise/ noch dem 25. nechst abgewichenen Monats Augusti, die Stadt Mörseburg feindlich angefallen/ Ihrer Durchlauchtigkeit zur defension, darinnen gelegen wenig Volck/ zum Abzuge und einem beschwerlichen Jurament genöhtiget/ auch darauf ferner alsbalden in Ihr Churfürstliche Durchlauchtigkeit eigenthumlichen Landen mit grosser furia eingefallen/ die Städte/ Zeitz/ Naumburg/ Sceiditz/ Pegaw/ Freyburg / Weissenfels/ und neben denselben viel Adeliche Häuser/ Flecken und Dörfer / theils in Brand gesteckt/ theils ausgeplündert/ das Adeliche Frauenzimmer / und andere ehrliche Weibs-Personen geschändet/ allen gefundenen ansehnlichen Vorraht an Getreyde/ Vieh/ und allen andern hinweg geführet/ die Mühlen verbrannt/ und sonsten dermassen verderbt/ daß man dieselben nicht mehr gebrauchen können/ und also sich in allem anders nicht/ als ein offener besagter Feind/ und solchergestalt erwiesen/ daß es der Erb-Feind / Christliches Nahmens der Türck ärger nicht machen können. Es ist auch bey dieser beschwerlichen Landes Verderbung nicht verblieben/ sondern/ es hat gedachter Tylli sich gelüsten lassen/ Ihr Churfürstliche Durchlauchtigkeit Erb- und vornehme Handels-Stadt Leipzig auch mit Gewalt anzugreiffen. Immassen er dann den 3. Septembris, nachdem er sich vorher in der Grafschaft Mannsfeld mit dem aussm Reich ankommenden Fürstenbergische Volck conjungiret/ mit seiner gantzen Armeè bis in 40000. Mann starck/ vor besagte Stadt Leipzig gelägert/ und solche neben der daran gelegenen Vestung Pleissenburg gantz betrohlich aufgefordert: Ob nun wohl Anfangs der Raht und die Bürgerschaft sich aufs äusserste zu defendiren/ entschlossen gewesen/ auch zu solchem Ende die wohl erbauete Vorstädte den mehren Theil abgebrannt/ den 4. hujus darauf mit dem Feind zu scharmutziren angefangen/ auch den 5. hernach bis Nachmittag mit grossen Stücken gegen einander gespielet/ daß beederseits etliche geblieben: So ist ihnen doch von dem Feind mit Hineinwerffung etlicher Feuer-Kugeln/ (so gleichwohl keinen sonderlichen Schaden gethan) wie auch sonsten so starck zugesetzet worden/ daß sie in Ansehung der üderaus grossen

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 182. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/225>, abgerufen am 21.11.2024.