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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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Thes. V.

Das Haus Bayern/ hat gar grosse Aufnahme gehabt.

Welchergestalt der Hertzog und teusche Kayser Ludovicus, nicht nur zu seiner andern Gemahlin Margaretham, Graf Wilhelm des III in Holland Tochter/ sondern auch dessen ältester Printz Ludwig, das Chur Fürstenthum Brandenburg/ und mit seiner andern Gemahlin/ der Margaretha Maultaschin/ die Grafschaft Tyrol überkommen; ist vorher vermeldet worden: wiewohl diese beyde Heyrathen/ dem Hause Bayern weiter nichts geholffen/ als daß es dadurch einige Ansprüche/ auf besagte Lande erhalten hat/ indem es zu deren wücklichen Besitz nie gelangen können/ stehet auch dahin/ ob die Jacobaea, als letzte Erbin der Grafschft Holland/ Seeland und Hennegau/ zum Nachtheil der Bayerischen Anverwandten / erwehnte Lande/ an den Hertzog von Burgund habe übergeben können. Die Stadt Donawerth/ gehörte zwar vor dem zu Bayern/ sie machte sich aber 1420. durch Beyhülffe des Kaysers Sigismundi, von ihrem Landes-Herren loß/ in welchem Stand sie bis 1607. verblieben/ da der Kayser Rudolphus der II. ohne erhebliche Uhrsachen/ sie in die Acht erklährete/ weil sie/ nemlich die Evangelische Lehre angenommen hatte/ und die Papistischen Processionen bey sich nicht dulden wolte. Doch/ der Kayser Rudolphus ließ bey diesem Verfahren und Eingrif in die Reichs-Jura noch nicht bewenden/ sondern er gienge auch weiter/ und übertruge die Execution, Hertzog Maximilian in Bayern/ welcher diese Gelegenheit mit beyden Händen ergriffe/ die Stadt mit Gewalt hinweg nahm / seinen Landen einverleibte/ und die Evangelischen mit grosser Gewalt herausjagete. Ob nun wohl die Evangelischen Reichs-Stände sich hinwieder zum höchsten beschwereten/ indem die Execution dem Schwäbischen Craise gebühret hätte; jedoch/ da diese ihre gerechtsamen nur durch Bitten und Vorstellen erhalten wolten/ so bliebe auch Donawerth bey dem Hause Bayern. Selbige ist zwar 1705. unter die Reichs-Stände wieder aufgenommen worden/ wobey dann die Catholicken gar sorgfältig dahin sahen/ damit nicht etwan die Evangelische Religion daselbst wieder eingeführet würde/ jedoch/ da der Churfürst von Bayern/ durch den Rastadt-Badenschen/ Frieden in alle seine Lande wieder hergestellet worden/ so ist kein Zweifel/ es werden Donawerth auch ferner keine Reichs-Stadt mehr seyn/ sondern sich vielmehr haben anschicken müssen / ihrem vorigen Herrn eine neue Huldigung zu thun. Bisher erzählte Aufnahmen aber bestunden nur in kleinen Glück/ und zukünftigen Anspüchen: Die allerwichtigste aber geschahe im vorigen/ oder in dem XVII. Seculo, indem der kluge Hertzog in Bayern Maximilian, ungeachtet er dem Hause Oestereich in Geheim gantz nicht hold war/ dennoch aus

vid. Donawerth Informat. Freiberg German. Per tot. P. 2.

Thes. V.

Das Haus Bayern/ hat gar grosse Aufnahme gehabt.

Welchergestalt der Hertzog und teusche Kayser Ludovicus, nicht nur zu seiner andern Gemahlin Margaretham, Graf Wilhelm des III in Holland Tochter/ sondern auch dessen ältester Printz Ludwig, das Chur Fürstenthum Brandenburg/ und mit seiner andern Gemahlin/ der Margaretha Maultaschin/ die Grafschaft Tyrol überkommen; ist vorher vermeldet worden: wiewohl diese beyde Heyrathen/ dem Hause Bayern weiter nichts geholffen/ als daß es dadurch einige Ansprüche/ auf besagte Lande erhalten hat/ indem es zu deren wücklichen Besitz nie gelangen können/ stehet auch dahin/ ob die Jacobaea, als letzte Erbin der Grafschft Holland/ Seeland und Hennegau/ zum Nachtheil der Bayerischen Anverwandten / erwehnte Lande/ an den Hertzog von Burgund habe übergeben können. Die Stadt Donawerth/ gehörte zwar vor dem zu Bayern/ sie machte sich aber 1420. durch Beyhülffe des Kaysers Sigismundi, von ihrem Landes-Herren loß/ in welchem Stand sie bis 1607. verblieben/ da der Kayser Rudolphus der II. ohne erhebliche Uhrsachen/ sie in die Acht erklährete/ weil sie/ nemlich die Evangelische Lehre angenommen hatte/ und die Papistischen Processionen bey sich nicht dulden wolte. Doch/ der Kayser Rudolphus ließ bey diesem Verfahren und Eingrif in die Reichs-Jura noch nicht bewenden/ sondern er gienge auch weiter/ und übertruge die Execution, Hertzog Maximilian in Bayern/ welcher diese Gelegenheit mit beyden Händen ergriffe/ die Stadt mit Gewalt hinweg nahm / seinen Landen einverleibte/ und die Evangelischen mit grosser Gewalt herausjagete. Ob nun wohl die Evangelischen Reichs-Stände sich hinwieder zum höchsten beschwereten/ indem die Execution dem Schwäbischen Craise gebühret hätte; jedoch/ da diese ihre gerechtsamen nur durch Bitten und Vorstellen erhalten wolten/ so bliebe auch Donawerth bey dem Hause Bayern. Selbige ist zwar 1705. unter die Reichs-Stände wieder aufgenommen worden/ wobey dann die Catholicken gar sorgfältig dahin sahen/ damit nicht etwan die Evangelische Religion daselbst wieder eingeführet würde/ jedoch/ da der Churfürst von Bayern/ durch den Rastadt-Badenschen/ Frieden in alle seine Lande wieder hergestellet worden/ so ist kein Zweifel/ es werden Donawerth auch ferner keine Reichs-Stadt mehr seyn/ sondern sich vielmehr haben anschicken müssen / ihrem vorigen Herrn eine neue Huldigung zu thun. Bisher erzählte Aufnahmen aber bestunden nur in kleinen Glück/ und zukünftigen Anspüchen: Die allerwichtigste aber geschahe im vorigen/ oder in dem XVII. Seculo, indem der kluge Hertzog in Bayern Maximilian, ungeachtet er dem Hause Oestereich in Geheim gantz nicht hold war/ dennoch aus

vid. Donawerth Informat. Freiberg German. Per tot. P. 2.
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[213/0256] Thes. V. Das Haus Bayern/ hat gar grosse Aufnahme gehabt. Welchergestalt der Hertzog und teusche Kayser Ludovicus, nicht nur zu seiner andern Gemahlin Margaretham, Graf Wilhelm des III in Holland Tochter/ sondern auch dessen ältester Printz Ludwig, das Chur Fürstenthum Brandenburg/ und mit seiner andern Gemahlin/ der Margaretha Maultaschin/ die Grafschaft Tyrol überkommen; ist vorher vermeldet worden: wiewohl diese beyde Heyrathen/ dem Hause Bayern weiter nichts geholffen/ als daß es dadurch einige Ansprüche/ auf besagte Lande erhalten hat/ indem es zu deren wücklichen Besitz nie gelangen können/ stehet auch dahin/ ob die Jacobaea, als letzte Erbin der Grafschft Holland/ Seeland und Hennegau/ zum Nachtheil der Bayerischen Anverwandten / erwehnte Lande/ an den Hertzog von Burgund habe übergeben können. Die Stadt Donawerth/ gehörte zwar vor dem zu Bayern/ sie machte sich aber 1420. durch Beyhülffe des Kaysers Sigismundi, von ihrem Landes-Herren loß/ in welchem Stand sie bis 1607. verblieben/ da der Kayser Rudolphus der II. ohne erhebliche Uhrsachen/ sie in die Acht erklährete/ weil sie/ nemlich die Evangelische Lehre angenommen hatte/ und die Papistischen Processionen bey sich nicht dulden wolte. Doch/ der Kayser Rudolphus ließ bey diesem Verfahren und Eingrif in die Reichs-Jura noch nicht bewenden/ sondern er gienge auch weiter/ und übertruge die Execution, Hertzog Maximilian in Bayern/ welcher diese Gelegenheit mit beyden Händen ergriffe/ die Stadt mit Gewalt hinweg nahm / seinen Landen einverleibte/ und die Evangelischen mit grosser Gewalt herausjagete. Ob nun wohl die Evangelischen Reichs-Stände sich hinwieder zum höchsten beschwereten/ indem die Execution dem Schwäbischen Craise gebühret hätte; jedoch/ da diese ihre gerechtsamen nur durch Bitten und Vorstellen erhalten wolten/ so bliebe auch Donawerth bey dem Hause Bayern. Selbige ist zwar 1705. unter die Reichs-Stände wieder aufgenommen worden/ wobey dann die Catholicken gar sorgfältig dahin sahen/ damit nicht etwan die Evangelische Religion daselbst wieder eingeführet würde/ jedoch/ da der Churfürst von Bayern/ durch den Rastadt-Badenschen/ Frieden in alle seine Lande wieder hergestellet worden/ so ist kein Zweifel/ es werden Donawerth auch ferner keine Reichs-Stadt mehr seyn/ sondern sich vielmehr haben anschicken müssen / ihrem vorigen Herrn eine neue Huldigung zu thun. Bisher erzählte Aufnahmen aber bestunden nur in kleinen Glück/ und zukünftigen Anspüchen: Die allerwichtigste aber geschahe im vorigen/ oder in dem XVII. Seculo, indem der kluge Hertzog in Bayern Maximilian, ungeachtet er dem Hause Oestereich in Geheim gantz nicht hold war/ dennoch aus vid. Donawerth Informat. Freiberg German. Per tot. P. 2.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/256>, abgerufen am 23.11.2024.