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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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Vernunst und Vorsicht unmöglich Theil nehmen/ und die Beobachtung des Ryßwickischen Friedens unterlassen/ wenn man nicht eine Furcht/ so nur von weit aussehenden Vermuthungen entstehet/ mit unter die rechtmässigen Ursachen einen Krieg anzufangen/ rechnen will.

Ausser diesem so hat die Regierungs Forme des Reichs zu seiner Erhaltung des Friedens von nöthen. Dieser alleine bestätiget daselbst die algemeine Freyheit / und eines jeden Recht insonderheit. Hingegen unterwirft daselbst der Krieg die Schwächern des Stärckern Invasion, dessen Usurpation deswegen respectiret wird / weil man seinen Beystand nöthig/ und als denn ist sowohl der eine/ als der andere den Willkühr eines Kaysers/ welcher selbst auf des Reichs-Kosten in Waffen stehet/ unterworffen. Wie er zur Zeit des Krieges in der Possession ist / daß er die Entschliessung des sämtlichen Reichs alleine executirt und zu Wercke richtet/ und sich dabey einer vollkommenen Gewalt/ welche ihn befreyet / wegen seiner Aufführung von dem Reichs-Collegio einiges Gutachten einzuholen / oder ihm auch deswegen Rechenschaft zu geben/ bedienet; so ist er in dem Stande / sein Ansehen zu vermehren. Denenjenigen/ welche sich unterstehen/ die Gesetze des Reichs/ welche seinem Vornehmen entgegen stehen/ anzuführen/ zu schaden. Die Römer-Monate nach seinen Gefallen zu erheben/ sich von der Wahlstadt Meister zu machen/ und unter dem schein bahren Vorwand sich der übelgesinnten zu versichern/ Besatzung einzulegen/ wo er nur selbst will.

Ein Kayser findet zur Zeit des Krieges noch tausend andere Gelegenheiten/ durch die Winter-Quartier/ so er nach seinem Willen einrichtet/ die Printzen und Generale derjenigen Crayße/ welche sich seinem Interesse aufopffern/ zu bereichern. Ja er kan täglich neue Gewaltthätigkeiten begehen/ welche er mit dem Vorgeben/ daß es die Nothwendigkeit der Zeit/ und das Wohl des Reichs / welches nicht zulasse/ daß man nach den vorgeschriebenen Reichs-Constitutionen handele/ erfodert.

Der Krieg gegen Franckreich und Spanien/ in welchen man das Reich einzuflechten suchte/ war desto gefährlicher vor Teutschland/ da er die Vergrösserung des Hauses Oesterreich zum Zweck hatte/ und es mochte auch dessen Ausgang seyn / wie er immer wolte/ so konte er dem Vaterlande nichts anders/ als Gefahr bringen. Ein glücklicher Ausgang würde die Gewalt des Kaysers/ welche schon / nachdem Böhmen/ Ungarn und Siebenbürgen/ seines Hauses Erbländer worden/ zu mächtig ist/ das Haupt einer Republique zu seyn/ noch mehr vermehret haben. Ein unglücklicher Ausgang konte die Regierungs Forme des Teutschen Reichs über den Hauffen werffen/ den Grund/ so es trägt/ durchbrechen/ alles in Verwirrung/ und etliche protestirende Fürsten in den Stand zu setzen/ die geistlichen Güter/ welche ihnen so wohl anstehen/ und die von langer Zeit der Zweck ihres Verlangens/ und

Vernunst und Vorsicht unmöglich Theil nehmen/ und die Beobachtung des Ryßwickischen Friedens unterlassen/ wenn man nicht eine Furcht/ so nur von weit aussehenden Vermuthungen entstehet/ mit unter die rechtmässigen Ursachen einen Krieg anzufangen/ rechnen will.

Ausser diesem so hat die Regierungs Forme des Reichs zu seiner Erhaltung des Friedens von nöthen. Dieser alleine bestätiget daselbst die algemeine Freyheit / und eines jeden Recht insonderheit. Hingegen unterwirft daselbst der Krieg die Schwächern des Stärckern Invasion, dessen Usurpation deswegen respectiret wird / weil man seinen Beystand nöthig/ und als denn ist sowohl der eine/ als der andere den Willkühr eines Kaysers/ welcher selbst auf des Reichs-Kosten in Waffen stehet/ unterworffen. Wie er zur Zeit des Krieges in der Possession ist / daß er die Entschliessung des sämtlichen Reichs alleine executirt und zu Wercke richtet/ und sich dabey einer vollkommenen Gewalt/ welche ihn befreyet / wegen seiner Aufführung von dem Reichs-Collegio einiges Gutachten einzuholen / oder ihm auch deswegen Rechenschaft zu geben/ bedienet; so ist er in dem Stande / sein Ansehen zu vermehren. Denenjenigen/ welche sich unterstehen/ die Gesetze des Reichs/ welche seinem Vornehmen entgegen stehen/ anzuführen/ zu schaden. Die Römer-Monate nach seinen Gefallen zu erheben/ sich von der Wahlstadt Meister zu machen/ und unter dem schein bahren Vorwand sich der übelgesinnten zu versichern/ Besatzung einzulegen/ wo er nur selbst will.

Ein Kayser findet zur Zeit des Krieges noch tausend andere Gelegenheiten/ durch die Winter-Quartier/ so er nach seinem Willen einrichtet/ die Printzen und Generale derjenigen Crayße/ welche sich seinem Interesse aufopffern/ zu bereichern. Ja er kan täglich neue Gewaltthätigkeiten begehen/ welche er mit dem Vorgeben/ daß es die Nothwendigkeit der Zeit/ und das Wohl des Reichs / welches nicht zulasse/ daß man nach den vorgeschriebenen Reichs-Constitutionen handele/ erfodert.

Der Krieg gegen Franckreich und Spanien/ in welchen man das Reich einzuflechten suchte/ war desto gefährlicher vor Teutschland/ da er die Vergrösserung des Hauses Oesterreich zum Zweck hatte/ und es mochte auch dessen Ausgang seyn / wie er immer wolte/ so konte er dem Vaterlande nichts anders/ als Gefahr bringen. Ein glücklicher Ausgang würde die Gewalt des Kaysers/ welche schon / nachdem Böhmen/ Ungarn und Siebenbürgen/ seines Hauses Erbländer worden/ zu mächtig ist/ das Haupt einer Republique zu seyn/ noch mehr vermehret haben. Ein unglücklicher Ausgang konte die Regierungs Forme des Teutschen Reichs über den Hauffen werffen/ den Grund/ so es trägt/ durchbrechen/ alles in Verwirrung/ und etliche protestirende Fürsten in den Stand zu setzen/ die geistlichen Güter/ welche ihnen so wohl anstehen/ und die von langer Zeit der Zweck ihres Verlangens/ und

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[221/0264] Vernunst und Vorsicht unmöglich Theil nehmen/ und die Beobachtung des Ryßwickischen Friedens unterlassen/ wenn man nicht eine Furcht/ so nur von weit aussehenden Vermuthungen entstehet/ mit unter die rechtmässigen Ursachen einen Krieg anzufangen/ rechnen will. Ausser diesem so hat die Regierungs Forme des Reichs zu seiner Erhaltung des Friedens von nöthen. Dieser alleine bestätiget daselbst die algemeine Freyheit / und eines jeden Recht insonderheit. Hingegen unterwirft daselbst der Krieg die Schwächern des Stärckern Invasion, dessen Usurpation deswegen respectiret wird / weil man seinen Beystand nöthig/ und als denn ist sowohl der eine/ als der andere den Willkühr eines Kaysers/ welcher selbst auf des Reichs-Kosten in Waffen stehet/ unterworffen. Wie er zur Zeit des Krieges in der Possession ist / daß er die Entschliessung des sämtlichen Reichs alleine executirt und zu Wercke richtet/ und sich dabey einer vollkommenen Gewalt/ welche ihn befreyet / wegen seiner Aufführung von dem Reichs-Collegio einiges Gutachten einzuholen / oder ihm auch deswegen Rechenschaft zu geben/ bedienet; so ist er in dem Stande / sein Ansehen zu vermehren. Denenjenigen/ welche sich unterstehen/ die Gesetze des Reichs/ welche seinem Vornehmen entgegen stehen/ anzuführen/ zu schaden. Die Römer-Monate nach seinen Gefallen zu erheben/ sich von der Wahlstadt Meister zu machen/ und unter dem schein bahren Vorwand sich der übelgesinnten zu versichern/ Besatzung einzulegen/ wo er nur selbst will. Ein Kayser findet zur Zeit des Krieges noch tausend andere Gelegenheiten/ durch die Winter-Quartier/ so er nach seinem Willen einrichtet/ die Printzen und Generale derjenigen Crayße/ welche sich seinem Interesse aufopffern/ zu bereichern. Ja er kan täglich neue Gewaltthätigkeiten begehen/ welche er mit dem Vorgeben/ daß es die Nothwendigkeit der Zeit/ und das Wohl des Reichs / welches nicht zulasse/ daß man nach den vorgeschriebenen Reichs-Constitutionen handele/ erfodert. Der Krieg gegen Franckreich und Spanien/ in welchen man das Reich einzuflechten suchte/ war desto gefährlicher vor Teutschland/ da er die Vergrösserung des Hauses Oesterreich zum Zweck hatte/ und es mochte auch dessen Ausgang seyn / wie er immer wolte/ so konte er dem Vaterlande nichts anders/ als Gefahr bringen. Ein glücklicher Ausgang würde die Gewalt des Kaysers/ welche schon / nachdem Böhmen/ Ungarn und Siebenbürgen/ seines Hauses Erbländer worden/ zu mächtig ist/ das Haupt einer Republique zu seyn/ noch mehr vermehret haben. Ein unglücklicher Ausgang konte die Regierungs Forme des Teutschen Reichs über den Hauffen werffen/ den Grund/ so es trägt/ durchbrechen/ alles in Verwirrung/ und etliche protestirende Fürsten in den Stand zu setzen/ die geistlichen Güter/ welche ihnen so wohl anstehen/ und die von langer Zeit der Zweck ihres Verlangens/ und

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/264>, abgerufen am 24.11.2024.