Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.Endlich gehet auch bey Stadeck die Seltz vorbey/ und nimt unter Ingelheim ihren Auslauff in den Rhein. Ist aber nicht die Seltz/ die wegen der Stadt Seltz (bey der Römer Zeiten Salerio, deßgleichen Saliß) bekannt/ massen solche ober Rheinzabern in den Rhein fliesset. An Fruchtbarkeit komt es zwar der nahe anliegenden untern Pfaltz nicht gleich. Wirfft aber doch einem fleisigen arbeitsamen Landmann so viel ab/ daß er sich mit Ehren zu nehren weiß. An Holtz hat es Uberfluß; auch keinen Mangel an Getraidwachs; wiewohl einiger Orten/ des sandigen Bodens halben/ das Korn und anders Getraidig sich nicht so wol anbauet/ als der Haber. Im Neucastler Ambt / den Glan hinunter/ item an der Nähe/ und einigen andern Plätzen des Ambts Meisenheim; ingleichen zu Meltzheim/ Stadeck/ und Epenheim hat es auch Wein-Wachs. Uberdieß ziehet es einen guten Vorrath von allerhand Wild: hat viele Seen/ die mit Fischen/ wolbesetzt sind. Gleichwie es auch zur Viehe-Zucht sehr gute Bequemlichkeit an Hand giebt. Zwischen Lichtenberg und Baumhalder finden sich endlich ziemliche Achat-Brüche; wie dann von einigen Jahren her dergleichen gehoben/ und nachgehends zu Zweybrücken in derdarzu neu- erbauten Schleiff-Mühle zu allerhand Formen und Geschirren geschliffen werden. Was die Lands-Regierung betrifft/ so haben Ihro Königliche Majestät zu Schweden / seit dem es an dieselbe/ als den rechtmäßigen Successorem, gelanget/ solche durch einen Gouverneur führen lassen. Der erstere war Herr Graf Gabriel Oxenstirna/ ein Cavalier von vielen meriten/ und der bey 40. Jahren an den vornehmsten Höfen von Europa als Envoye extraordinair gestanden; und trat derselbe solche Charge an im Frühling 1699. und versturb anno 1707. den 10. Mart. Von welcher Zeit an dann diese Stelle vaciret bis in den Herbst-Jahrs 1710. da ihm folgte Herr Hennig Freyherr von Strahlenheim; der zuvor die Stelle eines Envoye extraordinair am Kayserlichen Hof/ und Plenipotentiarii bey dem Schlesischen Religions-Negotio bekleidet. Unter einem zeitlichen Gouverneur stehet die Regierung; darinnen seither ein Cantzler/ und 4. Regierungs-Räthe gesessen/ 2. der Augspurgischen und 2. Reformirter Religion. Der darzu verordneten Secretarien sind zween. Dann folgt das Cammer-Collegium; darinn 2. Cammer-Räthe sitzen/ und ein Rentmeister/ nebst einem Secretario; und dependiret solches von der Regierung. Kein Consistorium ist angeordnet. Daher alle ecclesiastica und matrimonialia vor die Regierung gezogen/ und daselbst expediret worden. Ausser obigen hat jedes der Aembter/ an statt der vorigen Ambtmänner/ welches wohl meritirte von Adel waren/ seinen Ambts - Verweser/ und Landschreiber; welcher jenes Collega ist/ und in allen Stücke / Endlich gehet auch bey Stadeck die Seltz vorbey/ und nimt unter Ingelheim ihren Auslauff in den Rhein. Ist aber nicht die Seltz/ die wegen der Stadt Seltz (bey der Römer Zeiten Salerio, deßgleichen Saliß) bekannt/ massen solche ober Rheinzabern in den Rhein fliesset. An Fruchtbarkeit komt es zwar der nahe anliegenden untern Pfaltz nicht gleich. Wirfft aber doch einem fleisigen arbeitsamen Landmann so viel ab/ daß er sich mit Ehren zu nehren weiß. An Holtz hat es Uberfluß; auch keinen Mangel an Getraidwachs; wiewohl einiger Orten/ des sandigen Bodens halben/ das Korn und anders Getraidig sich nicht so wol anbauet/ als der Haber. Im Neucastler Ambt / den Glan hinunter/ item an der Nähe/ und einigen andern Plätzen des Ambts Meisenheim; ingleichen zu Meltzheim/ Stadeck/ und Epenheim hat es auch Wein-Wachs. Uberdieß ziehet es einen guten Vorrath von allerhand Wild: hat viele Seen/ die mit Fischen/ wolbesetzt sind. Gleichwie es auch zur Viehe-Zucht sehr gute Bequemlichkeit an Hand giebt. Zwischen Lichtenberg und Baumhalder finden sich endlich ziemliche Achat-Brüche; wie dann von einigen Jahren her dergleichen gehoben/ und nachgehends zu Zweybrücken in derdarzu neu- erbauten Schleiff-Mühle zu allerhand Formen und Geschirren geschliffen werden. Was die Lands-Regierung betrifft/ so haben Ihro Königliche Majestät zu Schweden / seit dem es an dieselbe/ als den rechtmäßigen Successorem, gelanget/ solche durch einen Gouverneur führen lassen. Der erstere war Herr Graf Gabriel Oxenstirna/ ein Cavalier von vielen meriten/ und der bey 40. Jahren an den vornehmsten Höfen von Europa als Envoye extraordinair gestanden; und trat derselbe solche Charge an im Frühling 1699. und versturb anno 1707. den 10. Mart. Von welcher Zeit an dann diese Stelle vaciret bis in den Herbst-Jahrs 1710. da ihm folgte Herr Hennig Freyherr von Strahlenheim; der zuvor die Stelle eines Envoye extraordinair am Kayserlichen Hof/ und Plenipotentiarii bey dem Schlesischen Religions-Negotio bekleidet. Unter einem zeitlichen Gouverneur stehet die Regierung; darinnen seither ein Cantzler/ und 4. Regierungs-Räthe gesessen/ 2. der Augspurgischen und 2. Reformirter Religion. Der darzu verordneten Secretarien sind zween. Dann folgt das Cammer-Collegium; darinn 2. Cammer-Räthe sitzen/ und ein Rentmeister/ nebst einem Secretario; und dependiret solches von der Regierung. Kein Consistorium ist angeordnet. Daher alle ecclesiastica und matrimonialia vor die Regierung gezogen/ und daselbst expediret worden. Ausser obigen hat jedes der Aembter/ an statt der vorigen Ambtmänner/ welches wohl meritirte von Adel waren/ seinen Ambts - Verweser/ und Landschreiber; welcher jenes Collega ist/ und in allen Stücke / <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0301" n="258"/> <p>Endlich gehet auch bey Stadeck die Seltz vorbey/ und nimt unter Ingelheim ihren Auslauff in den Rhein. Ist aber nicht die Seltz/ die wegen der Stadt Seltz (bey der Römer Zeiten Salerio, deßgleichen Saliß) bekannt/ massen solche ober Rheinzabern in den Rhein fliesset.</p> <p>An Fruchtbarkeit komt es zwar der nahe anliegenden untern Pfaltz nicht gleich. Wirfft aber doch einem fleisigen arbeitsamen Landmann so viel ab/ daß er sich mit Ehren zu nehren weiß. An Holtz hat es Uberfluß; auch keinen Mangel an Getraidwachs; wiewohl einiger Orten/ des sandigen Bodens halben/ das Korn und anders Getraidig sich nicht so wol anbauet/ als der Haber. Im Neucastler Ambt / den Glan hinunter/ item an der Nähe/ und einigen andern Plätzen des Ambts Meisenheim; ingleichen zu Meltzheim/ Stadeck/ und Epenheim hat es auch Wein-Wachs. Uberdieß ziehet es einen guten Vorrath von allerhand Wild: hat viele Seen/ die mit Fischen/ wolbesetzt sind. Gleichwie es auch zur Viehe-Zucht sehr gute Bequemlichkeit an Hand giebt. Zwischen Lichtenberg und Baumhalder finden sich endlich ziemliche Achat-Brüche; wie dann von einigen Jahren her dergleichen gehoben/ und nachgehends zu Zweybrücken in derdarzu neu- erbauten Schleiff-Mühle zu allerhand Formen und Geschirren geschliffen werden.</p> <p>Was die Lands-Regierung betrifft/ so haben Ihro Königliche Majestät zu Schweden / seit dem es an dieselbe/ als den rechtmäßigen Successorem, gelanget/ solche durch einen Gouverneur führen lassen. Der erstere war Herr Graf Gabriel Oxenstirna/ ein Cavalier von vielen meriten/ und der bey 40. Jahren an den vornehmsten Höfen von Europa als Envoye extraordinair gestanden; und trat derselbe solche Charge an im Frühling 1699. und versturb anno 1707. den 10. Mart. Von welcher Zeit an dann diese Stelle vaciret bis in den Herbst-Jahrs 1710. da ihm folgte Herr Hennig Freyherr von Strahlenheim; der zuvor die Stelle eines Envoye extraordinair am Kayserlichen Hof/ und Plenipotentiarii bey dem Schlesischen Religions-Negotio bekleidet. Unter einem zeitlichen Gouverneur stehet die Regierung; darinnen seither ein Cantzler/ und 4. Regierungs-Räthe gesessen/ 2. der Augspurgischen und 2. Reformirter Religion. Der darzu verordneten Secretarien sind zween. Dann folgt das Cammer-Collegium; darinn 2. Cammer-Räthe sitzen/ und ein Rentmeister/ nebst einem Secretario; und dependiret solches von der Regierung.</p> <p>Kein Consistorium ist angeordnet. Daher alle ecclesiastica und matrimonialia vor die Regierung gezogen/ und daselbst expediret worden.</p> <p>Ausser obigen hat jedes der Aembter/ an statt der vorigen Ambtmänner/ welches wohl meritirte von Adel waren/ seinen Ambts - Verweser/ und Landschreiber; welcher jenes Collega ist/ und in allen Stücke / </p> </div> </body> </text> </TEI> [258/0301]
Endlich gehet auch bey Stadeck die Seltz vorbey/ und nimt unter Ingelheim ihren Auslauff in den Rhein. Ist aber nicht die Seltz/ die wegen der Stadt Seltz (bey der Römer Zeiten Salerio, deßgleichen Saliß) bekannt/ massen solche ober Rheinzabern in den Rhein fliesset.
An Fruchtbarkeit komt es zwar der nahe anliegenden untern Pfaltz nicht gleich. Wirfft aber doch einem fleisigen arbeitsamen Landmann so viel ab/ daß er sich mit Ehren zu nehren weiß. An Holtz hat es Uberfluß; auch keinen Mangel an Getraidwachs; wiewohl einiger Orten/ des sandigen Bodens halben/ das Korn und anders Getraidig sich nicht so wol anbauet/ als der Haber. Im Neucastler Ambt / den Glan hinunter/ item an der Nähe/ und einigen andern Plätzen des Ambts Meisenheim; ingleichen zu Meltzheim/ Stadeck/ und Epenheim hat es auch Wein-Wachs. Uberdieß ziehet es einen guten Vorrath von allerhand Wild: hat viele Seen/ die mit Fischen/ wolbesetzt sind. Gleichwie es auch zur Viehe-Zucht sehr gute Bequemlichkeit an Hand giebt. Zwischen Lichtenberg und Baumhalder finden sich endlich ziemliche Achat-Brüche; wie dann von einigen Jahren her dergleichen gehoben/ und nachgehends zu Zweybrücken in derdarzu neu- erbauten Schleiff-Mühle zu allerhand Formen und Geschirren geschliffen werden.
Was die Lands-Regierung betrifft/ so haben Ihro Königliche Majestät zu Schweden / seit dem es an dieselbe/ als den rechtmäßigen Successorem, gelanget/ solche durch einen Gouverneur führen lassen. Der erstere war Herr Graf Gabriel Oxenstirna/ ein Cavalier von vielen meriten/ und der bey 40. Jahren an den vornehmsten Höfen von Europa als Envoye extraordinair gestanden; und trat derselbe solche Charge an im Frühling 1699. und versturb anno 1707. den 10. Mart. Von welcher Zeit an dann diese Stelle vaciret bis in den Herbst-Jahrs 1710. da ihm folgte Herr Hennig Freyherr von Strahlenheim; der zuvor die Stelle eines Envoye extraordinair am Kayserlichen Hof/ und Plenipotentiarii bey dem Schlesischen Religions-Negotio bekleidet. Unter einem zeitlichen Gouverneur stehet die Regierung; darinnen seither ein Cantzler/ und 4. Regierungs-Räthe gesessen/ 2. der Augspurgischen und 2. Reformirter Religion. Der darzu verordneten Secretarien sind zween. Dann folgt das Cammer-Collegium; darinn 2. Cammer-Räthe sitzen/ und ein Rentmeister/ nebst einem Secretario; und dependiret solches von der Regierung.
Kein Consistorium ist angeordnet. Daher alle ecclesiastica und matrimonialia vor die Regierung gezogen/ und daselbst expediret worden.
Ausser obigen hat jedes der Aembter/ an statt der vorigen Ambtmänner/ welches wohl meritirte von Adel waren/ seinen Ambts - Verweser/ und Landschreiber; welcher jenes Collega ist/ und in allen Stücke /
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