Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.machte/ hat sich auch nach und nach ein Zuwachs an Landen gefunden/ wiewol fast nichts durchs Schwert erworben worden/ sondern es haben die Pfaltz-Grafen das allermeiste entweder durch Kauff und Tausch/ oder durch Erbgans-Recht erhalten. Solchergestalt haben sie das Amt Bretten im Kreichgau/ von denen Marggrafen zu Baden käufflich erlanget Das Amt Boyberg gehörete vor diesem/ denen Herrn von Rosenberg zu/ weil sie sich aber an Pfaltz-Graf Friderichen vergriffen haben mogten/ zog er solches/ als ein Lehn ein; und die übrigen Pfältzischen Aemter sind alle durch Kauff angeschaffet worden. Die Grafschaft Sponheim wird in die vordere und hintere eingetheilet/ und hatte vör diesem jede ihre besondere Grafen/ anno 1414. war aus der vordern Gräflichen Linie nur eine eintzige Erbin mehr übrig / nemlich/ die Gräfin Elisabeth/ die/ weil sie an einen Pfaltz-Grafen verheyrahtet/ dessen Vettern den 5ten Theil von sothaner Grafschaft vermachte / die übrigen [unleserliches Material]4/5. Theile aber fielen/ Johann Grafen der hintern Grafschaft Sponheim, zu. Von diesem erbeten dessen beyde Schwestern ihre Männer/ nemlich Heinrich, Graf von Veldentz/ welcher die Lauretta, als Aelteste hatte/ und Rudolph, Marggraf von Baaden, der die Jüngste/ Mechthilden, geheyrahtet/ 1434. die hintere Grafschaft samt dem Antheil von der vordern. Endlich fiel durch die Annam, Graf Friederichs von Veldentz Enckelin/ und welche Pfaltz-Graf Stephan vermählet war/ die Grafschaft Veldentz und Sponheim an das Pfältzische Haus / bey welchen es noch itzo verblieben. Alleine eben sothane vom Frauenzimmer über die Sponheimische Grafschaft beschehene öftere Vermachnisse/ haben Franckreich Anlaß gegeben/ wegen der Madame d[unleserliches Material] Orleans, an die gantze Pfaltz seine Ansprüche zu formiren/ woraus anno 1688. der unselige Krieg mit entstunde Ausser diesen Incrementis wird in alten Zeiten sich sonst nichts finden. In vorigen Seculo hat Chur-Pfaltz daher einige Aufnahme gehabt/ weil der Neuburgische Landes Antheil/ mit dem Chur-Pfältzischen in so weit wieder vereiniget worden. Thes. V. Das Chur-Pfältzische Haus/ hat im vorigen Seculo einem grossen Abfal erlitten. Welchergestalt der unglückliche Friderich, von denen Ständen des Königrechs Böhmen/ zu einem König in Böhmen sey erwehlet worden/ davon ist bereits ein mehrers Erwehnung geschehen/ ingleichen/ auf was Art dieser/ eines bessern Glücks würdiger/ Fürst/ um selbige wiedergekommen. Doch eben wegen dieser Cron hat Pfaltz im zurückgelegten Jahr hundert den Vid. Spreng. Luc. Imp. V. Kulp. ad Monzamb. & Act. Comprom. Francfurt. Vid. Böhm. Apol. u. Churf. Frid. Manisest.
machte/ hat sich auch nach und nach ein Zuwachs an Landen gefunden/ wiewol fast nichts durchs Schwert erworben worden/ sondern es haben die Pfaltz-Grafen das allermeiste entweder durch Kauff und Tausch/ oder durch Erbgans-Recht erhalten. Solchergestalt haben sie das Amt Bretten im Kreichgau/ von denen Marggrafen zu Baden käufflich erlanget Das Amt Boyberg gehörete vor diesem/ denen Herrn von Rosenberg zu/ weil sie sich aber an Pfaltz-Graf Friderichen vergriffen haben mogten/ zog er solches/ als ein Lehn ein; und die übrigen Pfältzischen Aemter sind alle durch Kauff angeschaffet worden. Die Grafschaft Sponheim wird in die vordere und hintere eingetheilet/ und hatte vör diesem jede ihre besondere Grafen/ anno 1414. war aus der vordern Gräflichen Linie nur eine eintzige Erbin mehr übrig / nemlich/ die Gräfin Elisabeth/ die/ weil sie an einen Pfaltz-Grafen verheyrahtet/ dessen Vettern den 5ten Theil von sothaner Grafschaft vermachte / die übrigen [unleserliches Material]4/5. Theile aber fielen/ Johann Grafen der hintern Grafschaft Sponheim, zu. Von diesem erbeten dessen beyde Schwestern ihre Männer/ nemlich Heinrich, Graf von Veldentz/ welcher die Lauretta, als Aelteste hatte/ und Rudolph, Marggraf von Baaden, der die Jüngste/ Mechthilden, geheyrahtet/ 1434. die hintere Grafschaft samt dem Antheil von der vordern. Endlich fiel durch die Annam, Graf Friederichs von Veldentz Enckelin/ und welche Pfaltz-Graf Stephan vermählet war/ die Grafschaft Veldentz und Sponheim an das Pfältzische Haus / bey welchen es noch itzo verblieben. Alleine eben sothane vom Frauenzimmer über die Sponheimische Grafschaft beschehene öftere Vermachnisse/ haben Franckreich Anlaß gegeben/ wegen der Madame d[unleserliches Material] Orleans, an die gantze Pfaltz seine Ansprüche zu formiren/ woraus anno 1688. der unselige Krieg mit entstunde Ausser diesen Incrementis wird in alten Zeiten sich sonst nichts finden. In vorigen Seculo hat Chur-Pfaltz daher einige Aufnahme gehabt/ weil der Neuburgische Landes Antheil/ mit dem Chur-Pfältzischen in so weit wieder vereiniget worden. Thes. V. Das Chur-Pfältzische Haus/ hat im vorigen Seculo einem grossen Abfal erlitten. Welchergestalt der unglückliche Friderich, von denen Ständen des Königrechs Böhmen/ zu einem König in Böhmen sey erwehlet worden/ davon ist bereits ein mehrers Erwehnung geschehen/ ingleichen/ auf was Art dieser/ eines bessern Glücks würdiger/ Fürst/ um selbige wiedergekommen. Doch eben wegen dieser Cron hat Pfaltz im zurückgelegten Jahr hundert den Vid. Spreng. Luc. Imp. V. Kulp. ad Monzamb. & Act. Comprom. Francfurt. Vid. Böhm. Apol. u. Churf. Frid. Manisest.
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machte/ hat sich auch nach und nach ein Zuwachs an Landen gefunden/ wiewol fast nichts durchs Schwert erworben worden/ sondern es haben die Pfaltz-Grafen das allermeiste entweder durch Kauff und Tausch/ oder durch Erbgans-Recht erhalten. Solchergestalt haben sie das Amt Bretten im Kreichgau/ von denen Marggrafen zu Baden käufflich erlanget Das Amt Boyberg gehörete vor diesem/ denen Herrn von Rosenberg zu/ weil sie sich aber an Pfaltz-Graf Friderichen vergriffen haben mogten/ zog er solches/ als ein Lehn ein; und die übrigen Pfältzischen Aemter sind alle durch Kauff angeschaffet worden. Die Grafschaft Sponheim wird in die vordere und hintere eingetheilet/ und hatte vör diesem jede ihre besondere Grafen/ anno 1414. war aus der vordern Gräflichen Linie nur eine eintzige Erbin mehr übrig / nemlich/ die Gräfin Elisabeth/ die/ weil sie an einen Pfaltz-Grafen verheyrahtet/ dessen Vettern den 5ten Theil von sothaner Grafschaft vermachte / die übrigen _ 4/5. Theile aber fielen/ Johann Grafen der hintern Grafschaft Sponheim, zu. Von diesem erbeten dessen beyde Schwestern ihre Männer/ nemlich Heinrich, Graf von Veldentz/ welcher die Lauretta, als Aelteste hatte/ und Rudolph, Marggraf von Baaden, der die Jüngste/ Mechthilden, geheyrahtet/ 1434. die hintere Grafschaft samt dem Antheil von der vordern. Endlich fiel durch die Annam, Graf Friederichs von Veldentz Enckelin/ und welche Pfaltz-Graf Stephan vermählet war/ die Grafschaft Veldentz und Sponheim an das Pfältzische Haus / bey welchen es noch itzo verblieben. Alleine eben sothane vom Frauenzimmer über die Sponheimische Grafschaft beschehene öftere Vermachnisse/ haben Franckreich Anlaß gegeben/ wegen der Madame d_ Orleans, an die gantze Pfaltz seine Ansprüche zu formiren/ woraus anno 1688. der unselige Krieg mit entstunde Ausser diesen Incrementis wird in alten Zeiten sich sonst nichts finden. In vorigen Seculo hat Chur-Pfaltz daher einige Aufnahme gehabt/ weil der Neuburgische Landes Antheil/ mit dem Chur-Pfältzischen in so weit wieder vereiniget worden.
Thes. V.
Das Chur-Pfältzische Haus/ hat im vorigen Seculo einem grossen Abfal erlitten.
Welchergestalt der unglückliche Friderich, von denen Ständen des Königrechs Böhmen/ zu einem König in Böhmen sey erwehlet worden/ davon ist bereits ein mehrers Erwehnung geschehen/ ingleichen/ auf was Art dieser/ eines bessern Glücks würdiger/ Fürst/ um selbige wiedergekommen. Doch eben wegen dieser Cron hat Pfaltz im zurückgelegten Jahr hundert den
Vid. Spreng. Luc. Imp.
V. Kulp. ad Monzamb. & Act. Comprom. Francfurt.
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