Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.burgischen Scribenten hierwieder gar vieles einzuwenden wissen. Als dessen Stamm anno 1618. verblühete/ fiel dieses Hertzogthum auf das Chur-Hauß Brandenburg/ deme aber nicht anstunde von Pohlen ein Vasall zu seyn/ weswegen der großmächtigste Chur-Fürst/ Friderich Wilhelm sich so lange dahin Bearbeitete/ bis die Pohlen in denen zu Velau und Bromberg errichteten Tractaten/ sich dahin bequemten/ das Hertzogthum Preussen vor gantz Souverain zu erklären/ welcher Vergleich nachher auf dem Pohlnischen Reichs-Tage 1658. bekräfftiget/ und 1663. zu Königsberg mit allen behörigen Solennitäten vollzogen ward. Enblich ist in diesem Jahrhundert dem Hause Preussen die allerhöchste Würde aufgestanden/ indem Churfürst Friderich den 18. Jan. 1701. Preussen in ein Königreich verwandelte/ und von diesen/ nunmehr neuen Reiche / zu Königsberg selben Tags die Crone sich selber aufsetzte/ wiewohl mit nicht geringen Widerwillen des Pabstes/ und der Teutschen Herren/ oder des Teutsch Ordens-Meisters welche zwey Neider aber die Preußische Majestät nicht groß zu achten hat. Es ist aber im gegenwärtigen Seculo bey dem bisher vermelten Zuwachs noch nicht blieben/ indem 1707. durch Absterben der letztern Hertzogen von Nemours, ihm auch noch Valangin, und Welsch-Neuburg / zugefallen/ ob es schon darüber gar vielen Streit satzte/ indem der Competenten nicht wenig waren/ unerachtet Preussen vor allen andern das beste Recht darzu hatte/ weswegen es auch die Oberhand Behielte. Nebst dem / hat dieses Hauß vor wenig Jahren auch die Grafschaft Mörs bekommen/ die kurtz darauf in ein Fürstenthum erhaben worden! Und in dem Utrechtischen Frieden ist ihm ein gut Theil von dem Spanischen Geldern zugelchlagen worden. Weil die Erbschafft des verstorbenen Königs in Groß Britannien/ Wilhelm III. annoch unausgemacht lieget/ so kan man auch nicht sagen/ was dem Preussischen Hause von selbiger weiter zufallen möchte/ es hat aber auch das eine Zeit lang in Sequesteration genommene Hertzogthum Stettin indem 1720. Jahr ebenfals erhalten. Bey sogestalten Sachen/ findet sich nicht/ daß Brandenburg einen sonderbahren Verlust an Landen empfunden/ immittelst ist der Anwachs der Preusischen Macht/ nicht in Teutschland allein bestehen blieben / sondern es hat sich solche auch in Africam erstrecket/ alwo auf den Küsten von Guinea die Preusisch-Africanische Compagnie eine Festung angeleget hat/ wiewohl daselbst noch zur Zeit keine weitere Progressen gemachet worden. Vid. Germ. Prine l. 2. & Scriptor. die neue Preussische Cron betreff. de his omnibus, vid Puffendorff de reb. Brandenb. V. Die wieder die Cron Preussen herausgegebene Schriften. V. Gundling & Ludwigs Schristen wegen Welsch Neuburg. Vid. Elect. Jur. Publ. T. I. 5. 6. Vid. Staats-Spieg. T. 6. Schlüssel zu Hul. Histor. Tom. I. Vid. Id. T. 2. Hist. Nachricht vom Kriege in Norden. P. I. 2. seqq.
burgischen Scribenten hierwieder gar vieles einzuwenden wissen. Als dessen Stamm anno 1618. verblühete/ fiel dieses Hertzogthum auf das Chur-Hauß Brandenburg/ deme aber nicht anstunde von Pohlen ein Vasall zu seyn/ weswegen der großmächtigste Chur-Fürst/ Friderich Wilhelm sich so lange dahin Bearbeitete/ bis die Pohlen in denen zu Velau und Bromberg errichteten Tractaten/ sich dahin bequemten/ das Hertzogthum Preussen vor gantz Souverain zu erklären/ welcher Vergleich nachher auf dem Pohlnischen Reichs-Tage 1658. bekräfftiget/ und 1663. zu Königsberg mit allen behörigen Solennitäten vollzogen ward. Enblich ist in diesem Jahrhundert dem Hause Preussen die allerhöchste Würde aufgestanden/ indem Churfürst Friderich den 18. Jan. 1701. Preussen in ein Königreich verwandelte/ und von diesen/ nunmehr neuen Reiche / zu Königsberg selben Tags die Crone sich selber aufsetzte/ wiewohl mit nicht geringen Widerwillen des Pabstes/ und der Teutschen Herren/ oder des Teutsch Ordens-Meisters welche zwey Neider aber die Preußische Majestät nicht groß zu achten hat. Es ist aber im gegenwärtigen Seculo bey dem bisher vermelten Zuwachs noch nicht blieben/ indem 1707. durch Absterben der letztern Hertzogen von Nemours, ihm auch noch Valangin, und Welsch-Neuburg / zugefallen/ ob es schon darüber gar vielen Streit satzte/ indem der Competenten nicht wenig waren/ unerachtet Preussen vor allen andern das beste Recht darzu hatte/ weswegen es auch die Oberhand Behielte. Nebst dem / hat dieses Hauß vor wenig Jahren auch die Grafschaft Mörs bekommen/ die kurtz darauf in ein Fürstenthum erhaben worden! Und in dem Utrechtischen Frieden ist ihm ein gut Theil von dem Spanischen Geldern zugelchlagen worden. Weil die Erbschafft des verstorbenen Königs in Groß Britannien/ Wilhelm III. annoch unausgemacht lieget/ so kan man auch nicht sagen/ was dem Preussischen Hause von selbiger weiter zufallen möchte/ es hat aber auch das eine Zeit lang in Sequesteration genommene Hertzogthum Stettin indem 1720. Jahr ebenfals erhalten. Bey sogestalten Sachen/ findet sich nicht/ daß Brandenburg einen sonderbahren Verlust an Landen empfunden/ immittelst ist der Anwachs der Preusischen Macht/ nicht in Teutschland allein bestehen blieben / sondern es hat sich solche auch in Africam erstrecket/ alwo auf den Küsten von Guinea die Preusisch-Africanische Compagnie eine Festung angeleget hat/ wiewohl daselbst noch zur Zeit keine weitere Progressen gemachet worden. Vid. Germ. Prine l. 2. & Scriptor. die neue Preussische Cron betreff. de his omnibus, vid Puffendorff de reb. Brandenb. V. Die wieder die Cron Preussen herausgegebene Schriften. V. Gundling & Ludwigs Schristen wegen Welsch Neuburg. Vid. Elect. Jur. Publ. T. I. 5. 6. Vid. Staats-Spieg. T. 6. Schlüssel zu Hul. Histor. Tom. I. Vid. Id. T. 2. Hist. Nachricht vom Kriege in Norden. P. I. 2. seqq.
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burgischen Scribenten hierwieder gar vieles einzuwenden wissen. Als dessen Stamm anno 1618. verblühete/ fiel dieses Hertzogthum auf das Chur-Hauß Brandenburg/ deme aber nicht anstunde von Pohlen ein Vasall zu seyn/ weswegen der großmächtigste Chur-Fürst/ Friderich Wilhelm sich so lange dahin Bearbeitete/ bis die Pohlen in denen zu Velau und Bromberg errichteten Tractaten/ sich dahin bequemten/ das Hertzogthum Preussen vor gantz Souverain zu erklären/ welcher Vergleich nachher auf dem Pohlnischen Reichs-Tage 1658. bekräfftiget/ und 1663. zu Königsberg mit allen behörigen Solennitäten vollzogen ward. Enblich ist in diesem Jahrhundert dem Hause Preussen die allerhöchste Würde aufgestanden/ indem Churfürst Friderich den 18. Jan. 1701. Preussen in ein Königreich verwandelte/ und von diesen/ nunmehr neuen Reiche / zu Königsberg selben Tags die Crone sich selber aufsetzte/ wiewohl mit nicht geringen Widerwillen des Pabstes/ und der Teutschen Herren/ oder des Teutsch Ordens-Meisters welche zwey Neider aber die Preußische Majestät nicht groß zu achten hat. Es ist aber im gegenwärtigen Seculo bey dem bisher vermelten Zuwachs noch nicht blieben/ indem 1707. durch Absterben der letztern Hertzogen von Nemours, ihm auch noch Valangin, und Welsch-Neuburg / zugefallen/ ob es schon darüber gar vielen Streit satzte/ indem der Competenten nicht wenig waren/ unerachtet Preussen vor allen andern das beste Recht darzu hatte/ weswegen es auch die Oberhand Behielte. Nebst dem / hat dieses Hauß vor wenig Jahren auch die Grafschaft Mörs bekommen/ die kurtz darauf in ein Fürstenthum erhaben worden! Und in dem Utrechtischen Frieden ist ihm ein gut Theil von dem Spanischen Geldern zugelchlagen worden. Weil die Erbschafft des verstorbenen Königs in Groß Britannien/ Wilhelm III. annoch unausgemacht lieget/ so kan man auch nicht sagen/ was dem Preussischen Hause von selbiger weiter zufallen möchte/ es hat aber auch das eine Zeit lang in Sequesteration genommene Hertzogthum Stettin indem 1720. Jahr ebenfals erhalten. Bey sogestalten Sachen/ findet sich nicht/ daß Brandenburg einen sonderbahren Verlust an Landen empfunden/ immittelst ist der Anwachs der Preusischen Macht/ nicht in Teutschland allein bestehen blieben / sondern es hat sich solche auch in Africam erstrecket/ alwo auf den Küsten von Guinea die Preusisch-Africanische Compagnie eine Festung angeleget hat/ wiewohl daselbst noch zur Zeit keine weitere Progressen gemachet worden.
Vid. Germ. Prine l. 2. & Scriptor. die neue Preussische Cron betreff.
de his omnibus, vid Puffendorff de reb. Brandenb.
V. Die wieder die Cron Preussen herausgegebene Schriften.
V. Gundling & Ludwigs Schristen wegen Welsch Neuburg.
Vid. Elect. Jur. Publ. T. I. 5. 6.
Vid. Staats-Spieg. T. 6. Schlüssel zu Hul. Histor. Tom. I.
Vid. Id. T. 2. Hist. Nachricht vom Kriege in Norden. P. I. 2. seqq.
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