Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.verschiedene Printzessinnen/ aus deren Verheyrahtungen nachher alle diejenigen Ansprüche erwachsen/ die auf diese Lande geschehen/ und worvon beygefügte Tabelle mehrers besaget. Wilhelm, Hertzog zu Jülich/ sc. bekam auch Geldern/ Kayser/ Carl. V. aber zwunge thu/ solches wieder abzutreten. +[unleserliches Material] 1592. [Abbildung]Das Hauß Sachsen hatte zwar bereits anno 1483. eine Anwartschafft auf die sämtliche Jülischen Lande erhalten/ als aber 1510. Hertzog Wilhelm zu Jülich / ohne Männliche Erben mit Tode abgienge/ massete die Tochter Maria, sich des Landes an/ und Heyrathete Johannem III. Hertzog zu Cleve/ deme sie solchergestalt die sämtlichen Erbschafft zubrachte/ welches auch der Kayserliche Hof also gut sein liesse. Nachher haben Chur-Brandenburg und Chur-Pfaltz in diese Lande sich getheilet/ dergestalt daß jenes/ vermöge des 1666. errichteten Vertrags/ Cleve/ die Marck/ und Ravensberg/ dieses aber Jülich und Berg bekommen. Der wichtigste Anfall aber ist ausser zweyffel/ das Hertzogthum Preussen. Dieses Land hatte vordem seine eigene Einwohner/ die in denen Geschichten sich gar bekannt gemachet haben. Nach diesem kamen die Teutschen Herren (von melchem Ritter - Orden und dessen Uhrsprunge am angeführten Orte nachzuschlagen/) die unter dem Vorwande/ die Preußischen Heyden zum Christlichen Glauben zu bringen/ ins Land einfielen und sich dessen/ wiewohl nach vielen Blutvergiessen/ bemächtigten. Ihnen aber ward von denen Pohlen mit gleicher Müntze bezahlet/ indem diese die Teutsche Herrn/ nebst Preussen an ihr Reich zuverknüpffen suchten. Es würde viel zu lang fallen/ alle und jede darüber geführte Kriege umständlich zu erzehlen/ also wollen wir nur kürtzlich sagen/ daß endlich die Teutschen Herren Albertum, Churfürst Alberti zu Brandenburg Sohn/ zu ihren Ordens - Meister erwehleten/ der zugleich erster Hertzog in Preussen ward/ jedoch selbiges von denen Pohlen zu Lehn empfahen muste/ wiewohl die Branden- Hartknochs Preuss. Chron, V. Gryphii Geist und Weltl. Ritter-Ord.
verschiedene Printzessinnen/ aus deren Verheyrahtungen nachher alle diejenigen Ansprüche erwachsen/ die auf diese Lande geschehen/ und worvon beygefügte Tabelle mehrers besaget. Wilhelm, Hertzog zu Jülich/ sc. bekam auch Geldern/ Kayser/ Carl. V. aber zwunge thu/ solches wieder abzutreten. †[unleserliches Material] 1592. [Abbildung]Das Hauß Sachsen hatte zwar bereits anno 1483. eine Anwartschafft auf die sämtliche Jülischen Lande erhalten/ als aber 1510. Hertzog Wilhelm zu Jülich / ohne Männliche Erben mit Tode abgienge/ massete die Tochter Maria, sich des Landes an/ und Heyrathete Johannem III. Hertzog zu Cleve/ deme sie solchergestalt die sämtlichen Erbschafft zubrachte/ welches auch der Kayserliche Hof also gut sein liesse. Nachher haben Chur-Brandenburg und Chur-Pfaltz in diese Lande sich getheilet/ dergestalt daß jenes/ vermöge des 1666. errichteten Vertrags/ Cleve/ die Marck/ und Ravensberg/ dieses aber Jülich und Berg bekommen. Der wichtigste Anfall aber ist ausser zweyffel/ das Hertzogthum Preussen. Dieses Land hatte vordem seine eigene Einwohner/ die in denen Geschichten sich gar bekannt gemachet haben. Nach diesem kamen die Teutschen Herren (von melchem Ritter - Orden und dessen Uhrsprunge am angeführten Orte nachzuschlagen/) die unter dem Vorwande/ die Preußischen Heyden zum Christlichen Glauben zu bringen/ ins Land einfielen und sich dessen/ wiewohl nach vielen Blutvergiessen/ bemächtigten. Ihnen aber ward von denen Pohlen mit gleicher Müntze bezahlet/ indem diese die Teutsche Herrn/ nebst Preussen an ihr Reich zuverknüpffen suchten. Es würde viel zu lang fallen/ alle und jede darüber geführte Kriege umständlich zu erzehlen/ also wollen wir nur kürtzlich sagen/ daß endlich die Teutschen Herren Albertum, Churfürst Alberti zu Brandenburg Sohn/ zu ihren Ordens - Meister erwehleten/ der zugleich erster Hertzog in Preussen ward/ jedoch selbiges von denen Pohlen zu Lehn empfahen muste/ wiewohl die Branden- Hartknochs Preuss. Chron, V. Gryphii Geist und Weltl. Ritter-Ord.
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verschiedene Printzessinnen/ aus deren Verheyrahtungen nachher alle diejenigen Ansprüche erwachsen/ die auf diese Lande geschehen/ und worvon beygefügte Tabelle mehrers besaget.
Wilhelm, Hertzog zu Jülich/ sc. bekam auch Geldern/ Kayser/ Carl. V. aber zwunge thu/ solches wieder abzutreten. †_ 1592.
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Das Hauß Sachsen hatte zwar bereits anno 1483. eine Anwartschafft auf die sämtliche Jülischen Lande erhalten/ als aber 1510. Hertzog Wilhelm zu Jülich / ohne Männliche Erben mit Tode abgienge/ massete die Tochter Maria, sich des Landes an/ und Heyrathete Johannem III. Hertzog zu Cleve/ deme sie solchergestalt die sämtlichen Erbschafft zubrachte/ welches auch der Kayserliche Hof also gut sein liesse. Nachher haben Chur-Brandenburg und Chur-Pfaltz in diese Lande sich getheilet/ dergestalt daß jenes/ vermöge des 1666. errichteten Vertrags/ Cleve/ die Marck/ und Ravensberg/ dieses aber Jülich und Berg bekommen. Der wichtigste Anfall aber ist ausser zweyffel/ das Hertzogthum Preussen. Dieses Land hatte vordem seine eigene Einwohner/ die in denen Geschichten sich gar bekannt gemachet haben. Nach diesem kamen die Teutschen Herren (von melchem Ritter - Orden und dessen Uhrsprunge am angeführten Orte nachzuschlagen/) die unter dem Vorwande/ die Preußischen Heyden zum Christlichen Glauben zu bringen/ ins Land einfielen und sich dessen/ wiewohl nach vielen Blutvergiessen/ bemächtigten. Ihnen aber ward von denen Pohlen mit gleicher Müntze bezahlet/ indem diese die Teutsche Herrn/ nebst Preussen an ihr Reich zuverknüpffen suchten. Es würde viel zu lang fallen/ alle und jede darüber geführte Kriege umständlich zu erzehlen/ also wollen wir nur kürtzlich sagen/ daß endlich die Teutschen Herren Albertum, Churfürst Alberti zu Brandenburg Sohn/ zu ihren Ordens - Meister erwehleten/ der zugleich erster Hertzog in Preussen ward/ jedoch selbiges von denen Pohlen zu Lehn empfahen muste/ wiewohl die Branden-
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