Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

von Mecklenburg legten sich dazwischen/ und wolten die Sache zu Prentzlo dahin behandeln/ daß/ was genommen wäre/ auf beyden Seiten genommen bliebe/ die Gefangenen frey ausgingen/ der Churfürst/ wenn das Land los stürbe/ des Angefälles halber versichert würde/ und Hertzog Bogislaus zu dieses Vertrages Befestigung des vorigten Churfürstens Friderici Tochter/ Margaretham Jhm beylegen liesse. Weil aber der Churfürst bey diesem Vertrage/ da Er Hertzog Bogislao die Hand reichete/ darzu sagte: Lieber Oheim/ hiermit verlehn ich euch Land und Leute; Zog der Hertzog alsbald mit diesen Worten die Hand zurück: Es ist nicht so geredet/ da sollen eher dreymahl sieben Teufel durchfahren/ setzte sich aufs Pferd/ und ritte unvertragener Sache nach Pasewalck/ da Hertzog Wratislaff sein Vetter sich aufhielt/ welcher durchaus nicht dazu rahten wolte; Nichts destoweniger aber haben die Hertzoge zu Mecklenburg sich bearbeitet/ daß sich Hertzog Bogislaus wiederum gen Prentzlo begabe. Die Brandenburgischen haben etliche Jahr hernach in der Nürnbergischen Commission vorgegeben/ als wenn auch Bogislaus, gleich wie sein Vetter die Pflicht gethan/ und darüber Brief und Siegel bey den Hertzogen zu Mecklenburg vorgeleget. Von solchen Briefen aber hat in der gemeldten Commission der Hertzog nichts wissen wollen: Weil aber in dem angegebenen Prentzloischen Vertrag Hertzog Wratislaff nicht begriffen war / trachtete er dahin/ wie er Gartz und andere Oerter/ die der Churfürst etliche Jahre inne gehabt/ wiederum in seine Gewalt bringen möchte/ welches er denn auch mit einer sonderbahren Krieges-List zu Werck gerichtet/ und so ging es auch hernachmahl mit denen Oertern/ Vierraden und Lökenitz. Der Churfürst aber / so bald Er solches erfahren gewinnet Er Vierraden und Lockenitz/ dazu Satzig und Bernstein. Hertzog Wratislaus verstirbt darüber/ und wird an. 1479. ein völliger Friede getroffen/ daß dem Churfürsten Lockenitz/ Vierraden und Bernstein vebleiben/ Hertzog Bogislao kein Anspruch wegen Gartz gemachet / sondern Statzig ausgeantwortet werden sollte/ daß auch neue Erb-Verträge ausgehändiget würden. Etliche Zeit hernach/ als der Churfürst Johannes, Alberti Sohn üm die Erb-Verträge redete/ wolte der Hertzog von Pommern/ Vierraden / Lockenitz/ Klempano/ Torgelo und andere Oerter erstlich wieder haben/ die ihm vor diesen mit Gewalt abgenommen worden; darüber ward so lange gehandelt/ bis anno 1493. Der Churfürst Hertzog Bogislao die Clempeno/ Torgelo und andere Oerter nebst den Stoltenburg und Böcke/ der Rammine/ und was zwischen der Oder und Randau lieget/ imgleichen Jameko und Cummero: Vierraden aber und Lockenitz fur sich und seine Erben behielte/ Versicherung des Anfalls halber mit solchen Worten/ die hernach grossen Disputat machten/ zur Gnüge empfing/ und darnebeu sich verziehe/ die Lehns-Rechnung durch einen Handstreich/ von denen Hertzogen zu Stettin/ Pommern zu keinen Zeiten sich anzumassen/ noch dieselbe zu fordern / sondern allein des Angefälls gewärtig zu seyn. Etliche aber nach Bo-

von Mecklenburg legten sich dazwischen/ und wolten die Sache zu Prentzlo dahin behandeln/ daß/ was genommen wäre/ auf beyden Seiten genommen bliebe/ die Gefangenen frey ausgingen/ der Churfürst/ wenn das Land los stürbe/ des Angefälles halber versichert würde/ und Hertzog Bogislaus zu dieses Vertrages Befestigung des vorigten Churfürstens Friderici Tochter/ Margaretham Jhm beylegen liesse. Weil aber der Churfürst bey diesem Vertrage/ da Er Hertzog Bogislao die Hand reichete/ darzu sagte: Lieber Oheim/ hiermit verlehn ich euch Land und Leute; Zog der Hertzog alsbald mit diesen Worten die Hand zurück: Es ist nicht so geredet/ da sollen eher dreymahl sieben Teufel durchfahren/ setzte sich aufs Pferd/ und ritte unvertragener Sache nach Pasewalck/ da Hertzog Wratislaff sein Vetter sich aufhielt/ welcher durchaus nicht dazu rahten wolte; Nichts destoweniger aber haben die Hertzoge zu Mecklenburg sich bearbeitet/ daß sich Hertzog Bogislaus wiederum gen Prentzlo begabe. Die Brandenburgischen haben etliche Jahr hernach in der Nürnbergischen Commission vorgegeben/ als wenn auch Bogislaus, gleich wie sein Vetter die Pflicht gethan/ und darüber Brief und Siegel bey den Hertzogen zu Mecklenburg vorgeleget. Von solchen Briefen aber hat in der gemeldten Commission der Hertzog nichts wissen wollen: Weil aber in dem angegebenen Prentzloischen Vertrag Hertzog Wratislaff nicht begriffen war / trachtete er dahin/ wie er Gartz und andere Oerter/ die der Churfürst etliche Jahre inne gehabt/ wiederum in seine Gewalt bringen möchte/ welches er denn auch mit einer sonderbahren Krieges-List zu Werck gerichtet/ und so ging es auch hernachmahl mit denen Oertern/ Vierraden und Lökenitz. Der Churfürst aber / so bald Er solches erfahren gewinnet Er Vierraden und Lockenitz/ dazu Satzig und Bernstein. Hertzog Wratislaus verstirbt darüber/ und wird an. 1479. ein völliger Friede getroffen/ daß dem Churfürsten Lockenitz/ Vierraden und Bernstein vebleiben/ Hertzog Bogislao kein Anspruch wegen Gartz gemachet / sondern Statzig ausgeantwortet werden sollte/ daß auch neue Erb-Verträge ausgehändiget würden. Etliche Zeit hernach/ als der Churfürst Johannes, Alberti Sohn üm die Erb-Verträge redete/ wolte der Hertzog von Pommern/ Vierraden / Lockenitz/ Klempano/ Torgelo und andere Oerter erstlich wieder haben/ die ihm vor diesen mit Gewalt abgenommen worden; darüber ward so lange gehandelt/ bis anno 1493. Der Churfürst Hertzog Bogislao die Clempeno/ Torgelo und andere Oerter nebst den Stoltenburg und Böcke/ der Rammine/ und was zwischen der Oder und Randau lieget/ imgleichen Jameko und Cummero: Vierraden aber und Lockenitz fur sich und seine Erben behielte/ Versicherung des Anfalls halber mit solchen Worten/ die hernach grossen Disputat machten/ zur Gnüge empfing/ und darnebeu sich verziehe/ die Lehns-Rechnung durch einen Handstreich/ von denen Hertzogen zu Stettin/ Pommern zu keinen Zeiten sich anzumassen/ noch dieselbe zu fordern / sondern allein des Angefälls gewärtig zu seyn. Etliche aber nach Bo-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0341" n="294"/>
von Mecklenburg legten sich                      dazwischen/ und wolten die Sache zu Prentzlo dahin behandeln/ daß/ was                      genommen wäre/ auf beyden Seiten genommen bliebe/ die Gefangenen frey                      ausgingen/ der Churfürst/ wenn das Land los stürbe/ des Angefälles halber                      versichert würde/ und Hertzog Bogislaus zu dieses Vertrages Befestigung des                      vorigten Churfürstens Friderici Tochter/ Margaretham Jhm beylegen liesse. Weil                      aber der Churfürst bey diesem Vertrage/ da Er Hertzog Bogislao die Hand                      reichete/ darzu sagte: Lieber Oheim/ hiermit verlehn ich euch Land und Leute;                      Zog der Hertzog alsbald mit diesen Worten die Hand zurück: Es ist nicht so                      geredet/ da sollen eher dreymahl sieben Teufel durchfahren/ setzte sich aufs                      Pferd/ und ritte unvertragener Sache nach Pasewalck/ da Hertzog Wratislaff                      sein Vetter sich aufhielt/ welcher durchaus nicht dazu rahten wolte; Nichts                      destoweniger aber haben die Hertzoge zu Mecklenburg sich bearbeitet/ daß sich                      Hertzog Bogislaus wiederum gen Prentzlo begabe. Die Brandenburgischen haben                      etliche Jahr hernach in der Nürnbergischen Commission vorgegeben/ als wenn auch                      Bogislaus, gleich wie sein Vetter die Pflicht gethan/ und darüber Brief und                      Siegel bey den Hertzogen zu Mecklenburg vorgeleget. Von solchen Briefen aber hat                      in der gemeldten Commission der Hertzog nichts wissen wollen: Weil aber in dem                      angegebenen Prentzloischen Vertrag Hertzog Wratislaff nicht begriffen war /                      trachtete er dahin/ wie er Gartz und andere Oerter/ die der Churfürst etliche                      Jahre inne gehabt/ wiederum in seine Gewalt bringen möchte/ welches er denn                      auch mit einer sonderbahren Krieges-List zu Werck gerichtet/ und so ging es                      auch hernachmahl mit denen Oertern/ Vierraden und Lökenitz. Der Churfürst aber                     / so bald Er solches erfahren gewinnet Er Vierraden und Lockenitz/ dazu Satzig                      und Bernstein. Hertzog Wratislaus verstirbt darüber/ und wird an. 1479. ein                      völliger Friede getroffen/ daß dem Churfürsten Lockenitz/ Vierraden und                      Bernstein vebleiben/ Hertzog Bogislao kein Anspruch wegen Gartz gemachet /                      sondern Statzig ausgeantwortet werden sollte/ daß auch neue Erb-Verträge                      ausgehändiget würden. Etliche Zeit hernach/ als der Churfürst Johannes, Alberti                      Sohn üm die Erb-Verträge redete/ wolte der Hertzog von Pommern/ Vierraden /                      Lockenitz/ Klempano/ Torgelo und andere Oerter erstlich wieder haben/ die ihm                      vor diesen mit Gewalt abgenommen worden; darüber ward so lange gehandelt/ bis                      anno 1493. Der Churfürst Hertzog Bogislao die Clempeno/ Torgelo und andere                      Oerter nebst den Stoltenburg und Böcke/ der Rammine/ und was zwischen der Oder                      und Randau lieget/ imgleichen Jameko und Cummero: Vierraden aber und Lockenitz                      fur sich und seine Erben behielte/ Versicherung des Anfalls halber mit solchen                      Worten/ die hernach grossen Disputat machten/ zur Gnüge empfing/ und darnebeu                      sich verziehe/ die Lehns-Rechnung durch einen Handstreich/ von denen Hertzogen                      zu Stettin/ Pommern zu keinen Zeiten sich anzumassen/ noch dieselbe zu fordern                     / sondern allein des Angefälls gewärtig zu seyn. Etliche aber nach Bo-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[294/0341] von Mecklenburg legten sich dazwischen/ und wolten die Sache zu Prentzlo dahin behandeln/ daß/ was genommen wäre/ auf beyden Seiten genommen bliebe/ die Gefangenen frey ausgingen/ der Churfürst/ wenn das Land los stürbe/ des Angefälles halber versichert würde/ und Hertzog Bogislaus zu dieses Vertrages Befestigung des vorigten Churfürstens Friderici Tochter/ Margaretham Jhm beylegen liesse. Weil aber der Churfürst bey diesem Vertrage/ da Er Hertzog Bogislao die Hand reichete/ darzu sagte: Lieber Oheim/ hiermit verlehn ich euch Land und Leute; Zog der Hertzog alsbald mit diesen Worten die Hand zurück: Es ist nicht so geredet/ da sollen eher dreymahl sieben Teufel durchfahren/ setzte sich aufs Pferd/ und ritte unvertragener Sache nach Pasewalck/ da Hertzog Wratislaff sein Vetter sich aufhielt/ welcher durchaus nicht dazu rahten wolte; Nichts destoweniger aber haben die Hertzoge zu Mecklenburg sich bearbeitet/ daß sich Hertzog Bogislaus wiederum gen Prentzlo begabe. Die Brandenburgischen haben etliche Jahr hernach in der Nürnbergischen Commission vorgegeben/ als wenn auch Bogislaus, gleich wie sein Vetter die Pflicht gethan/ und darüber Brief und Siegel bey den Hertzogen zu Mecklenburg vorgeleget. Von solchen Briefen aber hat in der gemeldten Commission der Hertzog nichts wissen wollen: Weil aber in dem angegebenen Prentzloischen Vertrag Hertzog Wratislaff nicht begriffen war / trachtete er dahin/ wie er Gartz und andere Oerter/ die der Churfürst etliche Jahre inne gehabt/ wiederum in seine Gewalt bringen möchte/ welches er denn auch mit einer sonderbahren Krieges-List zu Werck gerichtet/ und so ging es auch hernachmahl mit denen Oertern/ Vierraden und Lökenitz. Der Churfürst aber / so bald Er solches erfahren gewinnet Er Vierraden und Lockenitz/ dazu Satzig und Bernstein. Hertzog Wratislaus verstirbt darüber/ und wird an. 1479. ein völliger Friede getroffen/ daß dem Churfürsten Lockenitz/ Vierraden und Bernstein vebleiben/ Hertzog Bogislao kein Anspruch wegen Gartz gemachet / sondern Statzig ausgeantwortet werden sollte/ daß auch neue Erb-Verträge ausgehändiget würden. Etliche Zeit hernach/ als der Churfürst Johannes, Alberti Sohn üm die Erb-Verträge redete/ wolte der Hertzog von Pommern/ Vierraden / Lockenitz/ Klempano/ Torgelo und andere Oerter erstlich wieder haben/ die ihm vor diesen mit Gewalt abgenommen worden; darüber ward so lange gehandelt/ bis anno 1493. Der Churfürst Hertzog Bogislao die Clempeno/ Torgelo und andere Oerter nebst den Stoltenburg und Böcke/ der Rammine/ und was zwischen der Oder und Randau lieget/ imgleichen Jameko und Cummero: Vierraden aber und Lockenitz fur sich und seine Erben behielte/ Versicherung des Anfalls halber mit solchen Worten/ die hernach grossen Disputat machten/ zur Gnüge empfing/ und darnebeu sich verziehe/ die Lehns-Rechnung durch einen Handstreich/ von denen Hertzogen zu Stettin/ Pommern zu keinen Zeiten sich anzumassen/ noch dieselbe zu fordern / sondern allein des Angefälls gewärtig zu seyn. Etliche aber nach Bo-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/341
Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 294. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/341>, abgerufen am 24.11.2024.