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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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liche Inhibition des Legaten für wanten/ ließ die Patenta in der Unter- und Neumarck/ und an andern Orten publiciren/ auch durch einen Trompeter nach Stettin/ nebst andern Churfürstlichen Schreiben an die Räthe und Stände/ darinnen ihnen die Patenta allenthalben anzuschlagen gebothen worden/ und an den Königlichen Legaten und Feld - Marschallen/ darin er ihro Assistenz und Handbietung/ zur Possession der Landes Fürstlichen Regierung ersuchte/ überschicken; die Patenta und Schreiben an die Pommerische Räthe sind aus Befehl des Legati dem Trompeter abgenommen/ und neben ihm angehalten: die Briefe aber/ so an den Königlichen Legaten und Feld-Marschall gegeben waren/ sandten sie wieder zurück/ als die in der Schwedischen Cantzley nicht mochten verwahret/ noch ad Acta geleget werden/ und widersprachen des Chur-Fürsten begehren wegen gedachter Pommerischer Possession zum feyerlichsten/ und bezeugten; nicht zu gestatten / daß der Cron Schweden hierunter versirendes Intresse, insonderheit bey entstandenen Hostilitäten/ schwächen/ könnte/ und verweisseten den Churfürsten auf künfftige allgemeine Friedens-Tractaren/ oder absonderliche vergleichung mit der Cron Schweden. Es verboth auch der Legatus alle Correspondez zwischen Marck und Pommern/ und wolte den Landständen nicht mehr vergönnen/ eines oder das ander an den Churfürsten zu Brandenburg gelangen zu lassen. Hierauf sehen beyde Part sich um/ wie sie ihre Sache/ auch mit öffentlichen Schrifften und Patenten rechtfertigen/ und weil sie feindselige Heer gegen einander führeten/ wuste nunmehr das arme Pommern nicht/ wie es sich anschicken solte/ als das beyden Partheyen verbunden war. Die Gerichte waren nach des Landes-Fürsten Tode geschlossen/ der Regierung massete sich zwar die Cron Schweden nicht an/ dennoch wolte sie auch nicht gestatten/ daß sie im Nahmen des Churfürsten/ ehe und bevor ein völliger vergleich mit demselben getroffen wäre/ angestellet würde. Und der Churfürst wolte auch von seinem Rechte nicht abstehen/ und als endlich die Stände baten/ weil zu keinen andern Mitteln bey diesem gegenwärtigem Zustand zu gelangen/ es bey vorgesuchtem Vorschlage leiben zu lassen/ mit kräfftiger Bedingung/ daß sie dadurch der unterthänigsten Schuldigkeit sich zu entziehen nicht vermeinet/ sondern vielmehr einig und allein dahin zieleten/ damit alles im Stande bliebe/ und in keine confusion geriethe/ hat er zwar diesem Suchen keine statt gegeben/ dabey aber versprochen/ den Frieden aufs möglichste zu befördern/ auch die Land-Stände vermahnet/ einen solchen Schluß nach des Legaten selbst Erinnerung zu fassen und zu belieben/ der GOtt gefällig/ und ihnen ersprießlich seyn möge: derowegen sie den zum bequemsten zu seyn erachtet/ daß die hinterlassene Fürstliche Stadthalter/ Praesidenten/ Cantzler und Räthe/ nebst denen dazu gehörigen Cammer - und Cantzley verwandten/ wie auch Landvoigten/ Haptleuten / Burg - und andern Unterrichtern/ nebst den andern Amts-Personen/ ihre

liche Inhibition des Legaten für wanten/ ließ die Patenta in der Unter- und Neumarck/ und an andern Orten publiciren/ auch durch einen Trompeter nach Stettin/ nebst andern Churfürstlichen Schreiben an die Räthe und Stände/ darinnen ihnen die Patenta allenthalben anzuschlagen gebothen worden/ und an den Königlichen Legaten und Feld - Marschallen/ darin er ihro Assistenz und Handbietung/ zur Possession der Landes Fürstlichen Regierung ersuchte/ überschicken; die Patenta und Schreiben an die Pommerische Räthe sind aus Befehl des Legati dem Trompeter abgenommen/ und neben ihm angehalten: die Briefe aber/ so an den Königlichen Legaten und Feld-Marschall gegeben waren/ sandten sie wieder zurück/ als die in der Schwedischen Cantzley nicht mochten verwahret/ noch ad Acta geleget werden/ und widersprachen des Chur-Fürsten begehren wegen gedachter Pommerischer Possession zum feyerlichsten/ und bezeugten; nicht zu gestatten / daß der Cron Schweden hierunter versirendes Intresse, insonderheit bey entstandenen Hostilitäten/ schwächen/ könnte/ und verweisseten den Churfürsten auf künfftige allgemeine Friedens-Tractaren/ oder absonderliche vergleichung mit der Cron Schweden. Es verboth auch der Legatus alle Correspondez zwischen Marck und Pommern/ und wolte den Landständen nicht mehr vergönnen/ eines oder das ander an den Churfürsten zu Brandenburg gelangen zu lassen. Hierauf sehen beyde Part sich um/ wie sie ihre Sache/ auch mit öffentlichen Schrifften und Patenten rechtfertigen/ und weil sie feindselige Heer gegen einander führeten/ wuste nunmehr das arme Pommern nicht/ wie es sich anschicken solte/ als das beyden Partheyen verbunden war. Die Gerichte waren nach des Landes-Fürsten Tode geschlossen/ der Regierung massete sich zwar die Cron Schweden nicht an/ dennoch wolte sie auch nicht gestatten/ daß sie im Nahmen des Churfürsten/ ehe und bevor ein völliger vergleich mit demselben getroffen wäre/ angestellet würde. Und der Churfürst wolte auch von seinem Rechte nicht abstehen/ und als endlich die Stände baten/ weil zu keinen andern Mitteln bey diesem gegenwärtigem Zustand zu gelangen/ es bey vorgesuchtem Vorschlage leiben zu lassen/ mit kräfftiger Bedingung/ daß sie dadurch der unterthänigsten Schuldigkeit sich zu entziehen nicht vermeinet/ sondern vielmehr einig und allein dahin zieleten/ damit alles im Stande bliebe/ und in keine confusion geriethe/ hat er zwar diesem Suchen keine statt gegeben/ dabey aber versprochen/ den Frieden aufs möglichste zu befördern/ auch die Land-Stände vermahnet/ einen solchen Schluß nach des Legaten selbst Erinnerung zu fassen und zu belieben/ der GOtt gefällig/ und ihnen ersprießlich seyn möge: derowegen sie den zum bequemsten zu seyn erachtet/ daß die hinterlassene Fürstliche Stadthalter/ Praesidenten/ Cantzler und Räthe/ nebst denen dazu gehörigen Cammer - und Cantzley verwandten/ wie auch Landvoigten/ Haptleuten / Burg - und andern Unterrichtern/ nebst den andern Amts-Personen/ ihre

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[298/0345] liche Inhibition des Legaten für wanten/ ließ die Patenta in der Unter- und Neumarck/ und an andern Orten publiciren/ auch durch einen Trompeter nach Stettin/ nebst andern Churfürstlichen Schreiben an die Räthe und Stände/ darinnen ihnen die Patenta allenthalben anzuschlagen gebothen worden/ und an den Königlichen Legaten und Feld - Marschallen/ darin er ihro Assistenz und Handbietung/ zur Possession der Landes Fürstlichen Regierung ersuchte/ überschicken; die Patenta und Schreiben an die Pommerische Räthe sind aus Befehl des Legati dem Trompeter abgenommen/ und neben ihm angehalten: die Briefe aber/ so an den Königlichen Legaten und Feld-Marschall gegeben waren/ sandten sie wieder zurück/ als die in der Schwedischen Cantzley nicht mochten verwahret/ noch ad Acta geleget werden/ und widersprachen des Chur-Fürsten begehren wegen gedachter Pommerischer Possession zum feyerlichsten/ und bezeugten; nicht zu gestatten / daß der Cron Schweden hierunter versirendes Intresse, insonderheit bey entstandenen Hostilitäten/ schwächen/ könnte/ und verweisseten den Churfürsten auf künfftige allgemeine Friedens-Tractaren/ oder absonderliche vergleichung mit der Cron Schweden. Es verboth auch der Legatus alle Correspondez zwischen Marck und Pommern/ und wolte den Landständen nicht mehr vergönnen/ eines oder das ander an den Churfürsten zu Brandenburg gelangen zu lassen. Hierauf sehen beyde Part sich um/ wie sie ihre Sache/ auch mit öffentlichen Schrifften und Patenten rechtfertigen/ und weil sie feindselige Heer gegen einander führeten/ wuste nunmehr das arme Pommern nicht/ wie es sich anschicken solte/ als das beyden Partheyen verbunden war. Die Gerichte waren nach des Landes-Fürsten Tode geschlossen/ der Regierung massete sich zwar die Cron Schweden nicht an/ dennoch wolte sie auch nicht gestatten/ daß sie im Nahmen des Churfürsten/ ehe und bevor ein völliger vergleich mit demselben getroffen wäre/ angestellet würde. Und der Churfürst wolte auch von seinem Rechte nicht abstehen/ und als endlich die Stände baten/ weil zu keinen andern Mitteln bey diesem gegenwärtigem Zustand zu gelangen/ es bey vorgesuchtem Vorschlage leiben zu lassen/ mit kräfftiger Bedingung/ daß sie dadurch der unterthänigsten Schuldigkeit sich zu entziehen nicht vermeinet/ sondern vielmehr einig und allein dahin zieleten/ damit alles im Stande bliebe/ und in keine confusion geriethe/ hat er zwar diesem Suchen keine statt gegeben/ dabey aber versprochen/ den Frieden aufs möglichste zu befördern/ auch die Land-Stände vermahnet/ einen solchen Schluß nach des Legaten selbst Erinnerung zu fassen und zu belieben/ der GOtt gefällig/ und ihnen ersprießlich seyn möge: derowegen sie den zum bequemsten zu seyn erachtet/ daß die hinterlassene Fürstliche Stadthalter/ Praesidenten/ Cantzler und Räthe/ nebst denen dazu gehörigen Cammer - und Cantzley verwandten/ wie auch Landvoigten/ Haptleuten / Burg - und andern Unterrichtern/ nebst den andern Amts-Personen/ ihre

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 298. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/345>, abgerufen am 21.11.2024.