Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.vier Jahren verstorben war / Fräulein Margerethen mit 20000. Gülden Ehe-Geld heurathen/ und also alle enthaltende Irrungen gäntzlich/ aufgehoben/ und ewiger Fried und Freundschaft zwischen beyden Theilen bleiben solte. Als dieser Vertrag von beyden Seiten mit einem Eydschwuhr befestiget worden/ soll dem Churfürsten ein Saphir aus dem Kleinod/ so er an dem Halse trug/ gesprungen/ und Hertzog Georgen für die Füsse gefallen seyn. Denen Pommerischen Land-Ständen aber ist es endlich befremdlich vorkommen/ als sie auf ausgeschriebenen Land-Tag verstanden/ daß der Erb-Huldigung die Marggrafen/ welches bisher nicht geschehen/ beywohnen solten. Jedennoch den Frieden zu erhalten/ haben sie den Vertrag einhellig unterschrieben/ wie er auch von Kayserlichen Majestät hernach ist bestätiget worden/ und empfingen darauf Anno 1530. den 26. Julii beyde Hertzoge und Gebrüdere Georg und Barnim die Lehen. Wiederum Anno 1571. hat der Hertzog Johann Friederich bey denen sämtlichen Marggrafen zu Brandenburg/ die Anwartung an der Neumarck/ dem Lande Sterneberg/ wie auch Vierraden/ Löckenitz/ welche Oerter ohne dies vorher Pommerisch gewesen/ und denen anwartenden Pommerischen Fürstenthümern bey weiten nicht gleich waren/ im Fall die Marggrafen ohn Männliche Erben abgehen würden/ erhalten/ worüber denn auch Anno 1573. Hertzog Johann Friederich mit einem Kayserlichen Consens versichert worden. Von der Zeit sind Brandenburg und Pommern in gutem Verständniß blieben. Nachdem aber bey diesem angehenden Saeculo der dreyßig jährige Krieg mit Mach in Pommern einbrach/ und der glorwürdigste König Gustavus Adolphus etliche Plätze dieses Landes zu seiner Sicherheit einbekam/ der gantze Stamm aber der Pommerischen Fürsten in Bogislao dem vierzehenden ausgestorben/ so hat es zwischen Schweden und Brandenburg wiederum einigen Zwist gegeben/ denn es hoffete Marggraf Siegmund/ daß unter deß die Cron Schweden das Reservat/ so vom König Gustavo Adolpho/ vero mit Pommern getroffenen Allianze, vor sieben Jahren einseitig angehenckt wäre/ zu keinen Vortheil wieder ihn gebrauchen würde/ und wolte daher in Betrachtung seiner Gerechtigkeit/ die er an Pommern / das ihm nunmehr durch den Todtesfall eröffnet wäre/ in die Vorschläge/ so wegen einer Interims - Regierung/ unter dem Nahmen und Titul des Hertzogthum Pommerns/ die Pommerischen Räthe vorgeschlagen hatten/ nicht willigen/ und wolte nach gegebenen Abschied denen Gesandten ein Paquet Briefe an den Königlichen Legatum in Pommern/ Steno Bielcken/ und Feld-Marschalin Herrmann Wrangeln/ wie auch Schreiben/ an die Land - und Hof - Räthe in Pommern und dabey Patenta zu publiciren/ mit geben/ darin er die Pommerischen Lande ihrer Pflicht erinnerte; aber als dieselbe solches mit zunehmen difficultirten/ und die Gefahr/ so ihnen dannenher zumachsen würde/ anzogen/ auch ausdrück- vier Jahren verstorben war / Fräulein Margerethen mit 20000. Gülden Ehe-Geld heurathen/ und also alle enthaltende Irrungen gäntzlich/ aufgehoben/ und ewiger Fried und Freundschaft zwischen beyden Theilen bleiben solte. Als dieser Vertrag von beyden Seiten mit einem Eydschwuhr befestiget worden/ soll dem Churfürsten ein Saphir aus dem Kleinod/ so er an dem Halse trug/ gesprungen/ und Hertzog Georgen für die Füsse gefallen seyn. Denen Pommerischen Land-Ständen aber ist es endlich befremdlich vorkommen/ als sie auf ausgeschriebenen Land-Tag verstanden/ daß der Erb-Huldigung die Marggrafen/ welches bisher nicht geschehen/ beywohnen solten. Jedennoch den Frieden zu erhalten/ haben sie den Vertrag einhellig unterschrieben/ wie er auch von Kayserlichen Majestät hernach ist bestätiget worden/ und empfingen darauf Anno 1530. den 26. Julii beyde Hertzoge und Gebrüdere Georg und Barnim die Lehen. Wiederum Anno 1571. hat der Hertzog Johann Friederich bey denen sämtlichen Marggrafen zu Brandenburg/ die Anwartung an der Neumarck/ dem Lande Sterneberg/ wie auch Vierraden/ Löckenitz/ welche Oerter ohne dies vorher Pommerisch gewesen/ und denen anwartenden Pommerischen Fürstenthümern bey weiten nicht gleich waren/ im Fall die Marggrafen ohn Männliche Erben abgehen würden/ erhalten/ worüber denn auch Anno 1573. Hertzog Johann Friederich mit einem Kayserlichen Consens versichert worden. Von der Zeit sind Brandenburg und Pommern in gutem Verständniß blieben. Nachdem aber bey diesem angehenden Saeculo der dreyßig jährige Krieg mit Mach in Pommern einbrach/ und der glorwürdigste König Gustavus Adolphus etliche Plätze dieses Landes zu seiner Sicherheit einbekam/ der gantze Stamm aber der Pommerischen Fürsten in Bogislao dem vierzehenden ausgestorben/ so hat es zwischen Schweden und Brandenburg wiederum einigen Zwist gegeben/ denn es hoffete Marggraf Siegmund/ daß unter deß die Cron Schweden das Reservat/ so vom König Gustavo Adolpho/ vero mit Pommern getroffenen Allianze, vor sieben Jahren einseitig angehenckt wäre/ zu keinen Vortheil wieder ihn gebrauchen würde/ und wolte daher in Betrachtung seiner Gerechtigkeit/ die er an Pommern / das ihm nunmehr durch den Todtesfall eröffnet wäre/ in die Vorschläge/ so wegen einer Interims - Regierung/ unter dem Nahmen und Titul des Hertzogthum Pommerns/ die Pommerischen Räthe vorgeschlagen hatten/ nicht willigen/ und wolte nach gegebenen Abschied denen Gesandten ein Paquet Briefe an den Königlichen Legatum in Pommern/ Steno Bielcken/ und Feld-Marschalin Herrmann Wrangeln/ wie auch Schreiben/ an die Land - und Hof - Räthe in Pommern und dabey Patenta zu publiciren/ mit geben/ darin er die Pommerischen Lande ihrer Pflicht erinnerte; aber als dieselbe solches mit zunehmen difficultirten/ und die Gefahr/ so ihnen dannenher zumachsen würde/ anzogen/ auch ausdrück- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0344" n="297"/> vier Jahren verstorben war / Fräulein Margerethen mit 20000. Gülden Ehe-Geld heurathen/ und also alle enthaltende Irrungen gäntzlich/ aufgehoben/ und ewiger Fried und Freundschaft zwischen beyden Theilen bleiben solte. Als dieser Vertrag von beyden Seiten mit einem Eydschwuhr befestiget worden/ soll dem Churfürsten ein Saphir aus dem Kleinod/ so er an dem Halse trug/ gesprungen/ und Hertzog Georgen für die Füsse gefallen seyn. Denen Pommerischen Land-Ständen aber ist es endlich befremdlich vorkommen/ als sie auf ausgeschriebenen Land-Tag verstanden/ daß der Erb-Huldigung die Marggrafen/ welches bisher nicht geschehen/ beywohnen solten. Jedennoch den Frieden zu erhalten/ haben sie den Vertrag einhellig unterschrieben/ wie er auch von Kayserlichen Majestät hernach ist bestätiget worden/ und empfingen darauf Anno 1530. den 26. Julii beyde Hertzoge und Gebrüdere Georg und Barnim die Lehen. Wiederum Anno 1571. hat der Hertzog Johann Friederich bey denen sämtlichen Marggrafen zu Brandenburg/ die Anwartung an der Neumarck/ dem Lande Sterneberg/ wie auch Vierraden/ Löckenitz/ welche Oerter ohne dies vorher Pommerisch gewesen/ und denen anwartenden Pommerischen Fürstenthümern bey weiten nicht gleich waren/ im Fall die Marggrafen ohn Männliche Erben abgehen würden/ erhalten/ worüber denn auch Anno 1573. Hertzog Johann Friederich mit einem Kayserlichen Consens versichert worden. Von der Zeit sind Brandenburg und Pommern in gutem Verständniß blieben.</p> <p>Nachdem aber bey diesem angehenden Saeculo der dreyßig jährige Krieg mit Mach in Pommern einbrach/ und der glorwürdigste König Gustavus Adolphus etliche Plätze dieses Landes zu seiner Sicherheit einbekam/ der gantze Stamm aber der Pommerischen Fürsten in Bogislao dem vierzehenden ausgestorben/ so hat es zwischen Schweden und Brandenburg wiederum einigen Zwist gegeben/ denn es hoffete Marggraf Siegmund/ daß unter deß die Cron Schweden das Reservat/ so vom König Gustavo Adolpho/ vero mit Pommern getroffenen Allianze, vor sieben Jahren einseitig angehenckt wäre/ zu keinen Vortheil wieder ihn gebrauchen würde/ und wolte daher in Betrachtung seiner Gerechtigkeit/ die er an Pommern / das ihm nunmehr durch den Todtesfall eröffnet wäre/ in die Vorschläge/ so wegen einer Interims - Regierung/ unter dem Nahmen und Titul des Hertzogthum Pommerns/ die Pommerischen Räthe vorgeschlagen hatten/ nicht willigen/ und wolte nach gegebenen Abschied denen Gesandten ein Paquet Briefe an den Königlichen Legatum in Pommern/ Steno Bielcken/ und Feld-Marschalin Herrmann Wrangeln/ wie auch Schreiben/ an die Land - und Hof - Räthe in Pommern und dabey Patenta zu publiciren/ mit geben/ darin er die Pommerischen Lande ihrer Pflicht erinnerte; aber als dieselbe solches mit zunehmen difficultirten/ und die Gefahr/ so ihnen dannenher zumachsen würde/ anzogen/ auch ausdrück- </p> </div> </body> </text> </TEI> [297/0344]
vier Jahren verstorben war / Fräulein Margerethen mit 20000. Gülden Ehe-Geld heurathen/ und also alle enthaltende Irrungen gäntzlich/ aufgehoben/ und ewiger Fried und Freundschaft zwischen beyden Theilen bleiben solte. Als dieser Vertrag von beyden Seiten mit einem Eydschwuhr befestiget worden/ soll dem Churfürsten ein Saphir aus dem Kleinod/ so er an dem Halse trug/ gesprungen/ und Hertzog Georgen für die Füsse gefallen seyn. Denen Pommerischen Land-Ständen aber ist es endlich befremdlich vorkommen/ als sie auf ausgeschriebenen Land-Tag verstanden/ daß der Erb-Huldigung die Marggrafen/ welches bisher nicht geschehen/ beywohnen solten. Jedennoch den Frieden zu erhalten/ haben sie den Vertrag einhellig unterschrieben/ wie er auch von Kayserlichen Majestät hernach ist bestätiget worden/ und empfingen darauf Anno 1530. den 26. Julii beyde Hertzoge und Gebrüdere Georg und Barnim die Lehen. Wiederum Anno 1571. hat der Hertzog Johann Friederich bey denen sämtlichen Marggrafen zu Brandenburg/ die Anwartung an der Neumarck/ dem Lande Sterneberg/ wie auch Vierraden/ Löckenitz/ welche Oerter ohne dies vorher Pommerisch gewesen/ und denen anwartenden Pommerischen Fürstenthümern bey weiten nicht gleich waren/ im Fall die Marggrafen ohn Männliche Erben abgehen würden/ erhalten/ worüber denn auch Anno 1573. Hertzog Johann Friederich mit einem Kayserlichen Consens versichert worden. Von der Zeit sind Brandenburg und Pommern in gutem Verständniß blieben.
Nachdem aber bey diesem angehenden Saeculo der dreyßig jährige Krieg mit Mach in Pommern einbrach/ und der glorwürdigste König Gustavus Adolphus etliche Plätze dieses Landes zu seiner Sicherheit einbekam/ der gantze Stamm aber der Pommerischen Fürsten in Bogislao dem vierzehenden ausgestorben/ so hat es zwischen Schweden und Brandenburg wiederum einigen Zwist gegeben/ denn es hoffete Marggraf Siegmund/ daß unter deß die Cron Schweden das Reservat/ so vom König Gustavo Adolpho/ vero mit Pommern getroffenen Allianze, vor sieben Jahren einseitig angehenckt wäre/ zu keinen Vortheil wieder ihn gebrauchen würde/ und wolte daher in Betrachtung seiner Gerechtigkeit/ die er an Pommern / das ihm nunmehr durch den Todtesfall eröffnet wäre/ in die Vorschläge/ so wegen einer Interims - Regierung/ unter dem Nahmen und Titul des Hertzogthum Pommerns/ die Pommerischen Räthe vorgeschlagen hatten/ nicht willigen/ und wolte nach gegebenen Abschied denen Gesandten ein Paquet Briefe an den Königlichen Legatum in Pommern/ Steno Bielcken/ und Feld-Marschalin Herrmann Wrangeln/ wie auch Schreiben/ an die Land - und Hof - Räthe in Pommern und dabey Patenta zu publiciren/ mit geben/ darin er die Pommerischen Lande ihrer Pflicht erinnerte; aber als dieselbe solches mit zunehmen difficultirten/ und die Gefahr/ so ihnen dannenher zumachsen würde/ anzogen/ auch ausdrück-
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