Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

abtriebe/ und die Niederlage nach Franckfurth an der Oder zu wenden/ etliche Brücken auf denen gewöhnlichen Strassen erbrochen/ und den Strassen - Räubern in den Marck den Unterschleiff vergönnnete; Ingleichen/ daß der Chur - Fürf ermeldten Hertzog nicht für einen Fürsten des Reichs/ geschweige für einen Hertzog in Pommern mehr erkennen und gelten lassen wollte. Anno 1527 kam die Sache zwischen Marck und Brandenburg wiederum auf den Reichs-Tag zu Speyer vor/ wurde endlich zu einer Commission nach Jüterbock verleget: aber weil kein Theil dem andern weichen wolte/ ist auch zu selbiger Zeit nichts daraus worden. Folgenden Jahres find abermahl zweene Tagfährten/ eine zu Prag/ die andere zu Regenspurg an gesetzet worden / daselbst giengen zwar grosse Unkosten auf/ aber die Sache blieb unterschieden. Endlich haben Erich und Heinrich Hertzogen zu Braunschweig/ den verworrenen Handel beyzulegen sich unterwunden/ und insonderheit hat Hertzog Heinrich nach vielfältigen Hin- und Wiederschicken an beyde Partheyen/ die beyden Pommerische Hertzoge Gebrüdere gen Barth verbethen/ daselbst von leidlichen Mitteln geredet / und es dahin gebracht/ daß sich Hertzog Georg im Jahr 1529. mit ihm nach Grimmen in die Marck begeben/ daselbst fand er in Person bey sich Joachimum nebst seinen beyden Söhnen/ und sämtlichen Frauenzimmer/ wie auch Hertzog Albrechten aus Mecklenburg/ und ward nun endich die Sache aus dem Grunde gehoben/ daß der Marggraf und seine Erben sich der Gnade dadurch etwa beyden Römischen Kaysern und Königen/ sie das Hertzogthum Pommern zu Lehn erlanget / begeben; in keinen Wege dem Hertzogen von Pommern an empfahung ihrer Lehn bey Kayserlicher Majestät oder an ihrer gewöhnlichen Session im Reichs-Rath doch vorbehalten/ daß die Hertzogen von Pommern/ über keinen regierenden Marggrafen sitzen sollten/ verhinderlich seyn; gleichwohl aber wenn Jhro Kayserliche Majestät dem Hertzogen von Pommern die Lehn und Regalien vergleichen würden / zugleich ohne kränckung einiger Gerechtichkeit/ und Schwächung gegebener Privilegien in Person oder durch seine Legaten/ zum Zeichen der gesamten Hand an Pommern/ mit an die Fahne greiffen/ und die gesammte Hand empfahen/ auch hinfort des Pommerischen Tituls gebrauchen/ und wenn die Unterthanen im Pommern ihrem Landes-Fürsten die Huldigung thun würden/ seine Legaten dabey haben solte / daß ihnen die Stände des Pommerlands mit angelobten/ daß sie den Marggrafen nach Abgang des Männlichen Stammes der Hertzogen in Pommern/ für ihren Herrn wolten annehmen. Ferner ist auch dieses abgeredet und vertragen/ daß Pommern wegen des Heyrath-Geldes Frau Margaretha Bogislai des zehenden Ehegmahlin/ so ohne Erben verfallen war/ funfftzig tausend Gulden/ so die Städte aufbrachten / heraus geben/ und Hertzog Georg/ dem seine Gemahlin Amalia aus der Pfaltz für

abtriebe/ und die Niederlage nach Franckfurth an der Oder zu wenden/ etliche Brücken auf denen gewöhnlichen Strassen erbrochen/ und den Strassen - Räubern in den Marck den Unterschleiff vergönnnete; Ingleichen/ daß der Chur - Fürf ermeldten Hertzog nicht für einen Fürsten des Reichs/ geschweige für einen Hertzog in Pommern mehr erkennen und gelten lassen wollte. Anno 1527 kam die Sache zwischen Marck und Brandenburg wiederum auf den Reichs-Tag zu Speyer vor/ wurde endlich zu einer Commission nach Jüterbock verleget: aber weil kein Theil dem andern weichen wolte/ ist auch zu selbiger Zeit nichts daraus worden. Folgenden Jahres find abermahl zweene Tagfährten/ eine zu Prag/ die andere zu Regenspurg an gesetzet worden / daselbst giengen zwar grosse Unkosten auf/ aber die Sache blieb unterschieden. Endlich haben Erich und Heinrich Hertzogen zu Braunschweig/ den verworrenen Handel beyzulegen sich unterwunden/ und insonderheit hat Hertzog Heinrich nach vielfältigen Hin- und Wiederschicken an beyde Partheyen/ die beyden Pommerische Hertzoge Gebrüdere gen Barth verbethen/ daselbst von leidlichen Mitteln geredet / und es dahin gebracht/ daß sich Hertzog Georg im Jahr 1529. mit ihm nach Grimmen in die Marck begeben/ daselbst fand er in Person bey sich Joachimum nebst seinen beyden Söhnen/ und sämtlichen Frauenzimmer/ wie auch Hertzog Albrechten aus Mecklenburg/ und ward nun endich die Sache aus dem Grunde gehoben/ daß der Marggraf und seine Erben sich der Gnade dadurch etwa beyden Römischen Kaysern und Königen/ sie das Hertzogthum Pommern zu Lehn erlanget / begeben; in keinen Wege dem Hertzogen von Pommern an empfahung ihrer Lehn bey Kayserlicher Majestät oder an ihrer gewöhnlichen Session im Reichs-Rath doch vorbehalten/ daß die Hertzogen von Pommern/ über keinen regierenden Marggrafen sitzen sollten/ verhinderlich seyn; gleichwohl aber wenn Jhro Kayserliche Majestät dem Hertzogen von Pommern die Lehn und Regalien vergleichen würden / zugleich ohne kränckung einiger Gerechtichkeit/ und Schwächung gegebener Privilegien in Person oder durch seine Legaten/ zum Zeichen der gesamten Hand an Pommern/ mit an die Fahne greiffen/ und die gesammte Hand empfahen/ auch hinfort des Pommerischen Tituls gebrauchen/ und wenn die Unterthanen im Pommern ihrem Landes-Fürsten die Huldigung thun würden/ seine Legaten dabey haben solte / daß ihnen die Stände des Pommerlands mit angelobten/ daß sie den Marggrafen nach Abgang des Männlichen Stammes der Hertzogen in Pommern/ für ihren Herrn wolten annehmen. Ferner ist auch dieses abgeredet und vertragen/ daß Pommern wegen des Heyrath-Geldes Frau Margaretha Bogislai des zehenden Ehegmahlin/ so ohne Erben verfallen war/ funfftzig tausend Gulden/ so die Städte aufbrachten / heraus geben/ und Hertzog Georg/ dem seine Gemahlin Amalia aus der Pfaltz für

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0343" n="296"/>
abtriebe/ und die Niederlage nach                      Franckfurth an der Oder zu wenden/ etliche Brücken auf denen gewöhnlichen                      Strassen erbrochen/ und den Strassen - Räubern in den Marck den Unterschleiff                      vergönnnete; Ingleichen/ daß der Chur - Fürf ermeldten Hertzog nicht für einen                      Fürsten des Reichs/ geschweige für einen Hertzog in Pommern mehr erkennen und                      gelten lassen wollte. Anno 1527 kam die Sache zwischen Marck und Brandenburg                      wiederum auf den Reichs-Tag zu Speyer vor/ wurde endlich zu einer Commission                      nach Jüterbock verleget: aber weil kein Theil dem andern weichen wolte/ ist                      auch zu selbiger Zeit nichts daraus worden. Folgenden Jahres find abermahl                      zweene Tagfährten/ eine zu Prag/ die andere zu Regenspurg an gesetzet worden /                      daselbst giengen zwar grosse Unkosten auf/ aber die Sache blieb unterschieden.                      Endlich haben Erich und Heinrich Hertzogen zu Braunschweig/ den verworrenen                      Handel beyzulegen sich unterwunden/ und insonderheit hat Hertzog Heinrich nach                      vielfältigen Hin- und Wiederschicken an beyde Partheyen/ die beyden Pommerische                      Hertzoge Gebrüdere gen Barth verbethen/ daselbst von leidlichen Mitteln geredet                     / und es dahin gebracht/ daß sich Hertzog Georg im Jahr 1529. mit ihm nach                      Grimmen in die Marck begeben/ daselbst fand er in Person bey sich Joachimum                      nebst seinen beyden Söhnen/ und sämtlichen Frauenzimmer/ wie auch Hertzog                      Albrechten aus Mecklenburg/ und ward nun endich die Sache aus dem Grunde                      gehoben/ daß der Marggraf und seine Erben sich der Gnade dadurch etwa beyden                      Römischen Kaysern und Königen/ sie das Hertzogthum Pommern zu Lehn erlanget /                      begeben; in keinen Wege dem Hertzogen von Pommern an empfahung ihrer Lehn bey                      Kayserlicher Majestät oder an ihrer gewöhnlichen Session im Reichs-Rath doch                      vorbehalten/ daß die Hertzogen von Pommern/ über keinen regierenden Marggrafen                      sitzen sollten/ verhinderlich seyn; gleichwohl aber wenn Jhro Kayserliche                      Majestät dem Hertzogen von Pommern die Lehn und Regalien vergleichen würden /                      zugleich ohne kränckung einiger Gerechtichkeit/ und Schwächung gegebener                      Privilegien in Person oder durch seine Legaten/ zum Zeichen der gesamten Hand                      an Pommern/ mit an die Fahne greiffen/ und die gesammte Hand empfahen/ auch                      hinfort des Pommerischen Tituls gebrauchen/ und wenn die Unterthanen im Pommern                      ihrem Landes-Fürsten die Huldigung thun würden/ seine Legaten dabey haben solte                     / daß ihnen die Stände des Pommerlands mit angelobten/ daß sie den Marggrafen                      nach Abgang des Männlichen Stammes der Hertzogen in Pommern/ für ihren Herrn                      wolten annehmen. Ferner ist auch dieses abgeredet und vertragen/ daß Pommern                      wegen des Heyrath-Geldes Frau Margaretha Bogislai des zehenden Ehegmahlin/ so                      ohne Erben verfallen war/ funfftzig tausend Gulden/ so die Städte aufbrachten                     / heraus geben/ und Hertzog Georg/ dem seine Gemahlin Amalia aus der Pfaltz                          für
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[296/0343] abtriebe/ und die Niederlage nach Franckfurth an der Oder zu wenden/ etliche Brücken auf denen gewöhnlichen Strassen erbrochen/ und den Strassen - Räubern in den Marck den Unterschleiff vergönnnete; Ingleichen/ daß der Chur - Fürf ermeldten Hertzog nicht für einen Fürsten des Reichs/ geschweige für einen Hertzog in Pommern mehr erkennen und gelten lassen wollte. Anno 1527 kam die Sache zwischen Marck und Brandenburg wiederum auf den Reichs-Tag zu Speyer vor/ wurde endlich zu einer Commission nach Jüterbock verleget: aber weil kein Theil dem andern weichen wolte/ ist auch zu selbiger Zeit nichts daraus worden. Folgenden Jahres find abermahl zweene Tagfährten/ eine zu Prag/ die andere zu Regenspurg an gesetzet worden / daselbst giengen zwar grosse Unkosten auf/ aber die Sache blieb unterschieden. Endlich haben Erich und Heinrich Hertzogen zu Braunschweig/ den verworrenen Handel beyzulegen sich unterwunden/ und insonderheit hat Hertzog Heinrich nach vielfältigen Hin- und Wiederschicken an beyde Partheyen/ die beyden Pommerische Hertzoge Gebrüdere gen Barth verbethen/ daselbst von leidlichen Mitteln geredet / und es dahin gebracht/ daß sich Hertzog Georg im Jahr 1529. mit ihm nach Grimmen in die Marck begeben/ daselbst fand er in Person bey sich Joachimum nebst seinen beyden Söhnen/ und sämtlichen Frauenzimmer/ wie auch Hertzog Albrechten aus Mecklenburg/ und ward nun endich die Sache aus dem Grunde gehoben/ daß der Marggraf und seine Erben sich der Gnade dadurch etwa beyden Römischen Kaysern und Königen/ sie das Hertzogthum Pommern zu Lehn erlanget / begeben; in keinen Wege dem Hertzogen von Pommern an empfahung ihrer Lehn bey Kayserlicher Majestät oder an ihrer gewöhnlichen Session im Reichs-Rath doch vorbehalten/ daß die Hertzogen von Pommern/ über keinen regierenden Marggrafen sitzen sollten/ verhinderlich seyn; gleichwohl aber wenn Jhro Kayserliche Majestät dem Hertzogen von Pommern die Lehn und Regalien vergleichen würden / zugleich ohne kränckung einiger Gerechtichkeit/ und Schwächung gegebener Privilegien in Person oder durch seine Legaten/ zum Zeichen der gesamten Hand an Pommern/ mit an die Fahne greiffen/ und die gesammte Hand empfahen/ auch hinfort des Pommerischen Tituls gebrauchen/ und wenn die Unterthanen im Pommern ihrem Landes-Fürsten die Huldigung thun würden/ seine Legaten dabey haben solte / daß ihnen die Stände des Pommerlands mit angelobten/ daß sie den Marggrafen nach Abgang des Männlichen Stammes der Hertzogen in Pommern/ für ihren Herrn wolten annehmen. Ferner ist auch dieses abgeredet und vertragen/ daß Pommern wegen des Heyrath-Geldes Frau Margaretha Bogislai des zehenden Ehegmahlin/ so ohne Erben verfallen war/ funfftzig tausend Gulden/ so die Städte aufbrachten / heraus geben/ und Hertzog Georg/ dem seine Gemahlin Amalia aus der Pfaltz für

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/343
Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 296. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/343>, abgerufen am 24.11.2024.