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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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(18) Uber obige Accords Puncta versprechen Se. Excellenz Herr General - Lieutenant von Brand/ von Sr. Churfürstl. Durchl. Die gnädigste Ratihabition unfehlbar zu halten. Zu mehrerer Festhaltung dieser Artickel, seynd zwey gleich lautende Exemplarie davon verfasset und mit beyderseits Theile Unterschrifft und Innsiegeln corroboriret und bekräfftiget worden. Sig. Elbingen den 11. Novembr. 1698.

Thes. V.

Die Macht des Königlichen Preussischen Hauses ist sehr groß.

Es wird insgemein dafür gehalten/ das hohe Haus Brandenburg besitze an Landen soviel/ daß selbige den 7. Theil von Teutschland ausmacheten/ welches/ wenn manes genau erweget/ sich auch in der That also befindet/ daß also Brandenburg nicht nur eines der mächtigsten Häuser des Teutschen Reiches/ sondern desfals auch denen meisten überlegen ist/ das eintzige Haus Oestereich ausgenommen/ ob schon dessen Provinzien nicht alle beysammen liegen/ welches aber vielmehr ein Beweiß/ daß der Preussische Zepter sich in alle Theile von Teutschland erstrecke. Die Beschaffenheit der Brandenb. Lande betreffend/ so seynd solche dermahlen weit besser angebauet/ als sie vordem waren/ und haben zwar die Märckischen und Preussischen noch einige zu cultivirende Plätze/ jedoch hat man in die 20. bis 30. Jahr daher diesem Gebrechen der Natur allenthalben abzuhelffen gar emsig gesuchet/ indem nicht nur die aus Franckreich vertriebnen Reformirte sich darinnen häuffig niedergelassen/ sondern es find auch die itzo Glorwürdigst regierenden Königliche Majestät auf die noch mehrere Verbesserung mit gröstem Eyfer bedacht. Und weil der Märckische Adel durch die bisherige Lehns-Empfahungen öfters sich mehr geschadet/ als genützet hatte/ so suchten Sr. Maj. diesem übel abhelfliche Masse zu geben/ zu dem Ende Sie der Märckischen Ritterschaft Vorstellung thaten/ wie sie die sämtl. Lehn gegen gewisse Conditiones in Erbe zu verwandeln allergnädigst geneigt/ welches auch die Ritterschaft/ nach einigen Deliberationen, annahme/ zu welchen Ende dann unten angefügte Assecuration errichtet ward. Im übrigen ist ein König in Preussen und Churfürst zu Brandenburg von einer sehr grossen Macht: Und die Thaten die der unvergleichliche Churfürst Fridrich Wilhelm verrichtet/ die zahlreichen Armeen, welche der Weise König/ Fridrich I. gehalten/ und die ansehuliche Macht/ darein die gegenwärtige Königliche Majestät sich gesetzet / sind von alle dem gantz unverwerflichen Beweise. Der Himmel lasse auch dieses hohe haus in eine noch mehrere Gewalt/ Glantz und Ansehen aufsteigen/ und gebe / daß der brandenburgischen Zepter/ von einem grossen Theil der Welt verehret und gefürchtet werde.

(18) Uber obige Accords Puncta versprechen Se. Excellenz Herr General - Lieutenant von Brand/ von Sr. Churfürstl. Durchl. Die gnädigste Ratihabition unfehlbar zu halten. Zu mehrerer Festhaltung dieser Artickel, seynd zwey gleich lautende Exemplarie davon verfasset und mit beyderseits Theile Unterschrifft und Innsiegeln corroboriret und bekräfftiget worden. Sig. Elbingen den 11. Novembr. 1698.

Thes. V.

Die Macht des Königlichen Preussischen Hauses ist sehr groß.

Es wird insgemein dafür gehalten/ das hohe Haus Brandenburg besitze an Landen soviel/ daß selbige den 7. Theil von Teutschland ausmacheten/ welches/ wenn manes genau erweget/ sich auch in der That also befindet/ daß also Brandenburg nicht nur eines der mächtigsten Häuser des Teutschen Reiches/ sondern desfals auch denen meisten überlegen ist/ das eintzige Haus Oestereich ausgenommen/ ob schon dessen Provinzien nicht alle beysammen liegen/ welches aber vielmehr ein Beweiß/ daß der Preussische Zepter sich in alle Theile von Teutschland erstrecke. Die Beschaffenheit der Brandenb. Lande betreffend/ so seynd solche dermahlen weit besser angebauet/ als sie vordem waren/ und haben zwar die Märckischen und Preussischen noch einige zu cultivirende Plätze/ jedoch hat man in die 20. bis 30. Jahr daher diesem Gebrechen der Natur allenthalben abzuhelffen gar emsig gesuchet/ indem nicht nur die aus Franckreich vertriebnen Reformirte sich darinnen häuffig niedergelassen/ sondern es find auch die itzo Glorwürdigst regierenden Königliche Majestät auf die noch mehrere Verbesserung mit gröstem Eyfer bedacht. Und weil der Märckische Adel durch die bisherige Lehns-Empfahungen öfters sich mehr geschadet/ als genützet hatte/ so suchten Sr. Maj. diesem übel abhelfliche Masse zu geben/ zu dem Ende Sie der Märckischen Ritterschaft Vorstellung thaten/ wie sie die sämtl. Lehn gegen gewisse Conditiones in Erbe zu verwandeln allergnädigst geneigt/ welches auch die Ritterschaft/ nach einigen Deliberationen, annahme/ zu welchen Ende dann unten angefügte Assecuration errichtet ward. Im übrigen ist ein König in Preussen und Churfürst zu Brandenburg von einer sehr grossen Macht: Und die Thaten die der unvergleichliche Churfürst Fridrich Wilhelm verrichtet/ die zahlreichen Armeen, welche der Weise König/ Fridrich I. gehalten/ und die ansehuliche Macht/ darein die gegenwärtige Königliche Majestät sich gesetzet / sind von alle dem gantz unverwerflichen Beweise. Der Himmel lasse auch dieses hohe haus in eine noch mehrere Gewalt/ Glantz und Ansehen aufsteigen/ und gebe / daß der brandenburgischen Zepter/ von einem grossen Theil der Welt verehret und gefürchtet werde.

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        <p>(18) Uber obige Accords Puncta versprechen Se. Excellenz Herr General -                      Lieutenant von Brand/ von Sr. Churfürstl. Durchl. Die gnädigste Ratihabition                      unfehlbar zu halten. Zu mehrerer Festhaltung dieser Artickel, seynd zwey gleich                      lautende Exemplarie davon verfasset und mit beyderseits Theile Unterschrifft und                      Innsiegeln corroboriret und bekräfftiget worden. Sig. Elbingen den 11. Novembr.                      1698.</p>
        <p>Thes. V.</p>
        <p>Die Macht des Königlichen Preussischen Hauses ist sehr groß.</p>
        <p>Es wird insgemein dafür gehalten/ das hohe Haus Brandenburg besitze an Landen                      soviel/ daß selbige den 7. Theil von Teutschland ausmacheten/ welches/ wenn                      manes genau erweget/ sich auch in der That also befindet/ daß also Brandenburg                      nicht nur eines der mächtigsten Häuser des Teutschen Reiches/ sondern desfals                      auch denen meisten überlegen ist/ das eintzige Haus Oestereich ausgenommen/ ob                      schon dessen Provinzien nicht alle beysammen liegen/ welches aber vielmehr ein                      Beweiß/ daß der Preussische Zepter sich in alle Theile von Teutschland                      erstrecke. Die Beschaffenheit der Brandenb. Lande betreffend/ so seynd solche                      dermahlen weit besser angebauet/ als sie vordem waren/ und haben zwar die                      Märckischen und Preussischen noch einige zu cultivirende Plätze/ jedoch hat man                      in die 20. bis 30. Jahr daher diesem Gebrechen der Natur allenthalben                      abzuhelffen gar emsig gesuchet/ indem nicht nur die aus Franckreich vertriebnen                      Reformirte sich darinnen häuffig niedergelassen/ sondern es find auch die itzo                      Glorwürdigst regierenden Königliche Majestät auf die noch mehrere Verbesserung                      mit gröstem Eyfer bedacht. Und weil der Märckische Adel durch die bisherige                      Lehns-Empfahungen öfters sich mehr geschadet/ als genützet hatte/ so suchten                      Sr. Maj. diesem übel abhelfliche Masse zu geben/ zu dem Ende Sie der                      Märckischen Ritterschaft Vorstellung thaten/ wie sie die sämtl. Lehn gegen                      gewisse Conditiones in Erbe zu verwandeln allergnädigst geneigt/ welches auch                      die Ritterschaft/ nach einigen Deliberationen, annahme/ zu welchen Ende dann                      unten angefügte Assecuration errichtet ward. Im übrigen ist ein König in                      Preussen und Churfürst zu Brandenburg von einer sehr grossen Macht: Und die                      Thaten die der unvergleichliche Churfürst Fridrich Wilhelm verrichtet/ die                      zahlreichen Armeen, welche der Weise König/ Fridrich I. gehalten/ und die                      ansehuliche Macht/ darein die gegenwärtige Königliche Majestät sich gesetzet /                      sind von alle dem gantz unverwerflichen Beweise. Der Himmel lasse auch dieses                      hohe haus in eine noch mehrere Gewalt/ Glantz und Ansehen aufsteigen/ und gebe                     / daß der brandenburgischen Zepter/ von einem grossen Theil der Welt verehret                      und gefürchtet werde.</p>
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[304/0351] (18) Uber obige Accords Puncta versprechen Se. Excellenz Herr General - Lieutenant von Brand/ von Sr. Churfürstl. Durchl. Die gnädigste Ratihabition unfehlbar zu halten. Zu mehrerer Festhaltung dieser Artickel, seynd zwey gleich lautende Exemplarie davon verfasset und mit beyderseits Theile Unterschrifft und Innsiegeln corroboriret und bekräfftiget worden. Sig. Elbingen den 11. Novembr. 1698. Thes. V. Die Macht des Königlichen Preussischen Hauses ist sehr groß. Es wird insgemein dafür gehalten/ das hohe Haus Brandenburg besitze an Landen soviel/ daß selbige den 7. Theil von Teutschland ausmacheten/ welches/ wenn manes genau erweget/ sich auch in der That also befindet/ daß also Brandenburg nicht nur eines der mächtigsten Häuser des Teutschen Reiches/ sondern desfals auch denen meisten überlegen ist/ das eintzige Haus Oestereich ausgenommen/ ob schon dessen Provinzien nicht alle beysammen liegen/ welches aber vielmehr ein Beweiß/ daß der Preussische Zepter sich in alle Theile von Teutschland erstrecke. Die Beschaffenheit der Brandenb. Lande betreffend/ so seynd solche dermahlen weit besser angebauet/ als sie vordem waren/ und haben zwar die Märckischen und Preussischen noch einige zu cultivirende Plätze/ jedoch hat man in die 20. bis 30. Jahr daher diesem Gebrechen der Natur allenthalben abzuhelffen gar emsig gesuchet/ indem nicht nur die aus Franckreich vertriebnen Reformirte sich darinnen häuffig niedergelassen/ sondern es find auch die itzo Glorwürdigst regierenden Königliche Majestät auf die noch mehrere Verbesserung mit gröstem Eyfer bedacht. Und weil der Märckische Adel durch die bisherige Lehns-Empfahungen öfters sich mehr geschadet/ als genützet hatte/ so suchten Sr. Maj. diesem übel abhelfliche Masse zu geben/ zu dem Ende Sie der Märckischen Ritterschaft Vorstellung thaten/ wie sie die sämtl. Lehn gegen gewisse Conditiones in Erbe zu verwandeln allergnädigst geneigt/ welches auch die Ritterschaft/ nach einigen Deliberationen, annahme/ zu welchen Ende dann unten angefügte Assecuration errichtet ward. Im übrigen ist ein König in Preussen und Churfürst zu Brandenburg von einer sehr grossen Macht: Und die Thaten die der unvergleichliche Churfürst Fridrich Wilhelm verrichtet/ die zahlreichen Armeen, welche der Weise König/ Fridrich I. gehalten/ und die ansehuliche Macht/ darein die gegenwärtige Königliche Majestät sich gesetzet / sind von alle dem gantz unverwerflichen Beweise. Der Himmel lasse auch dieses hohe haus in eine noch mehrere Gewalt/ Glantz und Ansehen aufsteigen/ und gebe / daß der brandenburgischen Zepter/ von einem grossen Theil der Welt verehret und gefürchtet werde.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 304. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/351>, abgerufen am 21.11.2024.