Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

verstehend/ brachte solche bald zum Ende/ womit aber jener schlechterdings nicht zufrieden war/ vorwendend/ er habe viele Jahre lang von selbigen seinen Unterhalt gehabt/ welcher Maxim der neue Eydam auch hätte nachkommen sollen. Die rechtlichen An- und Zusprüche aber / die das Marggräfliche Haus Anspach an - und wieder die Stadt Nürnberg hat / rühren von seiner Abstammung vom Hause Brandenburg her/ von deren tüchtigen Befügniß oben mehrere Erwehnung geschehen. Das Land selber betreffend/ so ist solches sehr gut und ergiebig/ ob es gleich an etlichen Orten mit etwas sandigten Feldern untermischet wird. Wegen des/ dem Burggräflichen / Zollerischen Hause/ vormahls zugestandenen Hertzogthum Franckens/ kommt ihn der Titul Hertzog in Francken eben sowohl zu/ als seinen andern Herrn Vettern / welche Bewandniß es auch mit dem Landgrafthum Francken hat. In mehr angezogenen Reichs-Matricul ist unter andern auch der Abbt zu Heilsbrun/ als ein Reichs-Stand mit befindlich. Ob nun wohl dieses Closter jetzo eingezogen/ und in einem bessern Gebrauch/ nemlich in ein Gymnasium verwandelt worden/ so hat es doch deswegen seine Reichs-Standschaft nicht verlohren/ mithin kan man nicht sagen/ daß das Haus Anspach/ um des willen nicht befugt seyn solte/ bey dem Reiche dieser Abbtey wegen/ um ein Reichs - Votum nachzusuchen. Auf die Stadt Kitzingen am Main/ hat Anspach/ ebenfals die wohlgegründesten Ansprüche/ von einigen andern Ansprüchen aber dürfte sich sonst weiter nichts mehr finden/ indem es die übrigen mit dem gesamten hohen Brandenburgischen Hause gemein hat.

Vierte Abtheilung

Von dem Hertzoglichen Hause Braunschweig.

Thes. I.

Der Uhrsprung dieses hohen Hauses/ ist eben der/ den das Churfürstl. Haus Braunschweig hat.

Es ist zwar bey Beschreibung des Chur-Hauses Braunschweig/ dessen Uhrsprung mehrers erwehnet/ und zugleich geweisen worden/ mit wie vielen Fabeln selbiger von einigen besudelt werde; Damit aber nicht unbekannt bleibe/ auf was Grunde die gemeine Ableitung von den Guelphischen/ oder Welfischen Hause/ und denn auch von dem Wittikindo M. be-

Bert. rer. germ. l. c.
Germ. Princ. l. c.

verstehend/ brachte solche bald zum Ende/ womit aber jener schlechterdings nicht zufrieden war/ vorwendend/ er habe viele Jahre lang von selbigen seinen Unterhalt gehabt/ welcher Maxim der neue Eydam auch hätte nachkommen sollen. Die rechtlichen An- und Zusprüche aber / die das Marggräfliche Haus Anspach an - und wieder die Stadt Nürnberg hat / rühren von seiner Abstammung vom Hause Brandenburg her/ von deren tüchtigen Befügniß oben mehrere Erwehnung geschehen. Das Land selber betreffend/ so ist solches sehr gut und ergiebig/ ob es gleich an etlichen Orten mit etwas sandigten Feldern untermischet wird. Wegen des/ dem Burggräflichen / Zollerischen Hause/ vormahls zugestandenen Hertzogthum Franckens/ kommt ihn der Titul Hertzog in Francken eben sowohl zu/ als seinen andern Herrn Vettern / welche Bewandniß es auch mit dem Landgrafthum Francken hat. In mehr angezogenen Reichs-Matricul ist unter andern auch der Abbt zu Heilsbrun/ als ein Reichs-Stand mit befindlich. Ob nun wohl dieses Closter jetzo eingezogen/ und in einem bessern Gebrauch/ nemlich in ein Gymnasium verwandelt worden/ so hat es doch deswegen seine Reichs-Standschaft nicht verlohren/ mithin kan man nicht sagen/ daß das Haus Anspach/ um des willen nicht befugt seyn solte/ bey dem Reiche dieser Abbtey wegen/ um ein Reichs - Votum nachzusuchen. Auf die Stadt Kitzingen am Main/ hat Anspach/ ebenfals die wohlgegründesten Ansprüche/ von einigen andern Ansprüchen aber dürfte sich sonst weiter nichts mehr finden/ indem es die übrigen mit dem gesamten hohen Brandenburgischen Hause gemein hat.

Vierte Abtheilung

Von dem Hertzoglichen Hause Braunschweig.

Thes. I.

Der Uhrsprung dieses hohen Hauses/ ist eben der/ den das Churfürstl. Haus Braunschweig hat.

Es ist zwar bey Beschreibung des Chur-Hauses Braunschweig/ dessen Uhrsprung mehrers erwehnet/ und zugleich geweisen worden/ mit wie vielen Fabeln selbiger von einigen besudelt werde; Damit aber nicht unbekannt bleibe/ auf was Grunde die gemeine Ableitung von den Guelphischen/ oder Welfischen Hause/ und denn auch von dem Wittikindo M. be-

Bert. rer. germ. l. c.
Germ. Princ. l. c.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0419" n="371"/>
verstehend/ brachte solche bald zum                      Ende/ womit aber jener schlechterdings nicht zufrieden war/ vorwendend/ er                      habe viele Jahre lang von selbigen seinen Unterhalt gehabt/ welcher Maxim der                      neue Eydam auch hätte nachkommen sollen. Die rechtlichen An- und Zusprüche aber                     / die das Marggräfliche Haus Anspach an - und wieder die Stadt Nürnberg hat /                      rühren von seiner Abstammung vom Hause Brandenburg her/ von deren tüchtigen                      Befügniß oben mehrere Erwehnung geschehen. Das Land selber betreffend/ so ist                      solches sehr gut und ergiebig/ ob es gleich an etlichen Orten mit etwas                      sandigten Feldern untermischet wird. Wegen des/ dem Burggräflichen /                      Zollerischen Hause/ vormahls zugestandenen Hertzogthum Franckens/ kommt ihn                      der Titul Hertzog in Francken eben sowohl zu/ als seinen andern Herrn Vettern /                      welche Bewandniß es auch mit dem Landgrafthum Francken hat. In mehr angezogenen                      Reichs-Matricul <note place="foot">Bert. rer. germ. l. c.</note> ist unter                      andern auch der Abbt zu Heilsbrun/ als ein Reichs-Stand mit befindlich. Ob nun                      wohl dieses Closter jetzo eingezogen/ und in einem bessern Gebrauch/ nemlich                      in ein Gymnasium verwandelt worden/ so hat es doch deswegen seine                      Reichs-Standschaft nicht verlohren/ mithin kan man nicht sagen/ daß das Haus                      Anspach/ um des willen nicht befugt seyn solte/ bey dem Reiche dieser Abbtey                      wegen/ um ein Reichs - Votum nachzusuchen. Auf die Stadt Kitzingen <note place="foot">Germ. Princ. l. c.</note> am Main/ hat Anspach/ ebenfals die                      wohlgegründesten Ansprüche/ von einigen andern Ansprüchen aber dürfte sich                      sonst weiter nichts mehr finden/ indem es die übrigen mit dem gesamten hohen                      Brandenburgischen Hause gemein hat.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Vierte Abtheilung</head>
        <p>Von dem Hertzoglichen Hause Braunschweig.</p>
        <p>Thes. I.</p>
        <p>Der Uhrsprung dieses hohen Hauses/ ist eben der/ den das Churfürstl. Haus                      Braunschweig hat.</p>
        <p>Es ist zwar bey Beschreibung des Chur-Hauses Braunschweig/ dessen Uhrsprung                      mehrers erwehnet/ und zugleich geweisen worden/ mit wie vielen Fabeln selbiger                      von einigen besudelt werde; Damit aber nicht unbekannt bleibe/ auf was Grunde                      die gemeine Ableitung von den Guelphischen/ oder Welfischen Hause/ und denn                      auch von dem Wittikindo M. be-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[371/0419] verstehend/ brachte solche bald zum Ende/ womit aber jener schlechterdings nicht zufrieden war/ vorwendend/ er habe viele Jahre lang von selbigen seinen Unterhalt gehabt/ welcher Maxim der neue Eydam auch hätte nachkommen sollen. Die rechtlichen An- und Zusprüche aber / die das Marggräfliche Haus Anspach an - und wieder die Stadt Nürnberg hat / rühren von seiner Abstammung vom Hause Brandenburg her/ von deren tüchtigen Befügniß oben mehrere Erwehnung geschehen. Das Land selber betreffend/ so ist solches sehr gut und ergiebig/ ob es gleich an etlichen Orten mit etwas sandigten Feldern untermischet wird. Wegen des/ dem Burggräflichen / Zollerischen Hause/ vormahls zugestandenen Hertzogthum Franckens/ kommt ihn der Titul Hertzog in Francken eben sowohl zu/ als seinen andern Herrn Vettern / welche Bewandniß es auch mit dem Landgrafthum Francken hat. In mehr angezogenen Reichs-Matricul ist unter andern auch der Abbt zu Heilsbrun/ als ein Reichs-Stand mit befindlich. Ob nun wohl dieses Closter jetzo eingezogen/ und in einem bessern Gebrauch/ nemlich in ein Gymnasium verwandelt worden/ so hat es doch deswegen seine Reichs-Standschaft nicht verlohren/ mithin kan man nicht sagen/ daß das Haus Anspach/ um des willen nicht befugt seyn solte/ bey dem Reiche dieser Abbtey wegen/ um ein Reichs - Votum nachzusuchen. Auf die Stadt Kitzingen am Main/ hat Anspach/ ebenfals die wohlgegründesten Ansprüche/ von einigen andern Ansprüchen aber dürfte sich sonst weiter nichts mehr finden/ indem es die übrigen mit dem gesamten hohen Brandenburgischen Hause gemein hat. Vierte Abtheilung Von dem Hertzoglichen Hause Braunschweig. Thes. I. Der Uhrsprung dieses hohen Hauses/ ist eben der/ den das Churfürstl. Haus Braunschweig hat. Es ist zwar bey Beschreibung des Chur-Hauses Braunschweig/ dessen Uhrsprung mehrers erwehnet/ und zugleich geweisen worden/ mit wie vielen Fabeln selbiger von einigen besudelt werde; Damit aber nicht unbekannt bleibe/ auf was Grunde die gemeine Ableitung von den Guelphischen/ oder Welfischen Hause/ und denn auch von dem Wittikindo M. be- Bert. rer. germ. l. c. Germ. Princ. l. c.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/419
Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 371. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/419>, abgerufen am 24.11.2024.