Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.ruhe / also hat man beyde Genealogien hieher setzen wollen. Und zwar was die Guelphische anbetrift/ so wird insgemein diese angegeben Hätte hier alles seine Richtigkeit/ so wäre es gar gut/ allein/ es wil an hinlänglichen Beweiß bey denen Scriptoribus allenthalben fehlen/ daher kommt auch/ alles auf lauter Muthmassungen an. Immittelst/ kan die bey dem Churhause mit eingerückte/ und von dem Herrn Secretario Fellern neuangegebene Genealogie alhier mit conferiret werden/ weil aber doch dies praesuppositum gewiß/ daß alle Fabeln/ Mährgen und Sagen/ oder traditiones einen Grund gehabt/ woraus sie entstanden/ also muß man allhier dergleichen auch glauben. Diesemnach mag wohl seyn/ daß ein gewisser vornehmer Schwäbischer Herr/ in der Gegend gewohnet/ wo damahls das Schloß Altorf gestanden/ welches ohnfern der Reichs-Stadt Ravensburg gelegen/ und woselbst jetzo das Closter Weingarten zu sehen ist: Daß aber dessen Vorfahren aus Scythen gekommen seyn solten/ ist zum Theil wahr/ zum Theil aber ein Mährgen/ obschon angeführter Autor Deme diese Brocken nicht seltsam/ es vor eine lautere Wahrheit angiebet. Wahr ist also wann man den allgemeinen Uhr- V Henning Theatr. Geneal. p. 3. 90. V. Hed. auserles. Chron. p. 3. und aus selbem luce l. c.
ruhe / also hat man beyde Genealogien hieher setzen wollen. Und zwar was die Guelphische anbetrift/ so wird insgemein diese angegeben Hätte hier alles seine Richtigkeit/ so wäre es gar gut/ allein/ es wil an hinlänglichen Beweiß bey denen Scriptoribus allenthalben fehlen/ daher kommt auch/ alles auf lauter Muthmassungen an. Immittelst/ kan die bey dem Churhause mit eingerückte/ und von dem Herrn Secretario Fellern neuangegebene Genealogie alhier mit conferiret werden/ weil aber doch dies praesuppositum gewiß/ daß alle Fabeln/ Mährgen und Sagen/ oder traditiones einen Grund gehabt/ woraus sie entstanden/ also muß man allhier dergleichen auch glauben. Diesemnach mag wohl seyn/ daß ein gewisser vornehmer Schwäbischer Herr/ in der Gegend gewohnet/ wo damahls das Schloß Altorf gestanden/ welches ohnfern der Reichs-Stadt Ravensburg gelegen/ und woselbst jetzo das Closter Weingarten zu sehen ist: Daß aber dessen Vorfahren aus Scythen gekommen seyn solten/ ist zum Theil wahr/ zum Theil aber ein Mährgen/ obschon angeführter Autor Deme diese Brocken nicht seltsam/ es vor eine lautere Wahrheit angiebet. Wahr ist also wann man den allgemeinen Uhr- V Henning Theatr. Geneal. p. 3. 90. V. Hed. auserles. Chron. p. 3. und aus selbem luce l. c.
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ruhe / also hat man beyde Genealogien hieher setzen wollen. Und zwar was die Guelphische anbetrift/ so wird insgemein diese angegeben
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Hätte hier alles seine Richtigkeit/ so wäre es gar gut/ allein/ es wil an hinlänglichen Beweiß bey denen Scriptoribus allenthalben fehlen/ daher kommt auch/ alles auf lauter Muthmassungen an. Immittelst/ kan die bey dem Churhause mit eingerückte/ und von dem Herrn Secretario Fellern neuangegebene Genealogie alhier mit conferiret werden/ weil aber doch dies praesuppositum gewiß/ daß alle Fabeln/ Mährgen und Sagen/ oder traditiones einen Grund gehabt/ woraus sie entstanden/ also muß man allhier dergleichen auch glauben. Diesemnach mag wohl seyn/ daß ein gewisser vornehmer Schwäbischer Herr/ in der Gegend gewohnet/ wo damahls das Schloß Altorf gestanden/ welches ohnfern der Reichs-Stadt Ravensburg gelegen/ und woselbst jetzo das Closter Weingarten zu sehen ist: Daß aber dessen Vorfahren aus Scythen gekommen seyn solten/ ist zum Theil wahr/ zum Theil aber ein Mährgen/ obschon angeführter Autor Deme diese Brocken nicht seltsam/ es vor eine lautere Wahrheit angiebet. Wahr ist also wann man den allgemeinen Uhr-
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