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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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Doch weiß man sich allhie wohl zu bescheiden/ daß nicht ohn Unterscheid alles und jedes/ was dergleichen bewährte Leute geschrieben haben/ absolut als wahr anzunehmen sey. Denn es kan seyn/ daß sie vom hören sagen etwas haben/ oder solche Sachen/ welchen sie selber nicht beygewohnet/ oder welche vor ihrer Zeit/ oder an entlegenen Orten passiret seyn/ erzehlen/ oder erzehlet wiederholen.

Diesemnach stellet man nur so lange solchen Scribenten Glauben zu/ als das Gegentheil ihres Berichtes nicht offenbahrlich kan dargethan werden. Denn sonst kommet es in dem Fall auf vernünfftigen Beweiß/ nicht aufs blosse Ansehen an. Kurtz: Man glaubet einem Historico, so fern seyn Ansehen mit tüchtigen Gründen und mit Raison kan bewähret werden.

Daß wir aber näher zur Haupt-Sache treten/ muß unser fürnehmster Satz etwas beleuchtet werden/ welcher dieser ist; Daß nach Aussage und nach dem Zeugnisse der bewährtester Scribenten/ unser Durchlauchtigster Regent Hertzog Carl Leopold mit denen Groß-Fürsten von Moscau und mit der Groß-Czaarischen Majestät ja mit Sr. Durchl. Gemahlin Hoheit Hertzogin Catharina/ dem Geblüthe nach in gar naher Anverwandschaft stehe/ so/ daß sie beyderseits von einem Haupt-Stamm weyland entsprossen seyn.

Dieses alles desto deutlicher vor Augen zu stellen/ hat man Anfangs auf eine gemeine Anverwandtschaft der alten Russischen und Wendischen Völcker dieses Orts; darnach auf eine besondere Abstammung der Durch-

In solchem Fall entschuldigen sich solche Autores mit jenem Curtio, so die grossen Thaten des Königes Alexandri M. beschrieben/ dessen Worte Libr. IX. c. 1. also lauten: Equidem plura transcribo, quam credo. Nam nec affirmare sustineo, de quibus dudito; nec subducere, quae accepi.
Wie weit sich also fides historica erstrecke/ und was einem probatae auctoritatis Historico zukomme oder anstehe/ dasselbe hat ehemahls der berühmte Professor Eisenhart zu Helmstädt in einem besondern Commentari[unleserliches Material] de fide historica ausgemacht / edit. in 8. Anno 1702. Und also ist das insonderheit ein bewährter Scribent: an dessen Redlichkeit kein verständiger Mensch zweiffeln darff/ der gantz unpassionirt, ohn Absicht auf jemandes Interesse geschrieben hat; der gute sichere Nachrichten und Zeugnisse/ worauf er sich berufft/ zum Grunde hat; der nicht nur älter ist als andere/ sondern auch viele neue und jüngere Scribenten zu Nachfolgern hat. Und thut dagegen nichtes/ daß offtermahls von den neuesten Criticis hin und wieder dubia moviret und allerhand Zweiffels-Knoten zusammen geklaubet und gepflochten werden/ welches heutiges Tages grande mode geworden. Denn wenn man in der Historie denen Zeugnissen der redlichen Antiquität nicht mehr wil glauben/ sondern bey denen geringsten Umständen mit eingebiideten Muthmassungen und angemasseten judicio hypercritico ihren fidem gedenckt übern Hauffen zu werffen/ so wird man nach dem Exempel des Hardovini wenig gewisses in der gantzen Historie übrig lassen/ und einen gäntzlichen Scepticismnm Historicum einführen. Confer. Unsch. Nachr. 1713. pag. 265.

Doch weiß man sich allhie wohl zu bescheiden/ daß nicht ohn Unterscheid alles und jedes/ was dergleichen bewährte Leute geschrieben haben/ absolut als wahr anzunehmen sey. Denn es kan seyn/ daß sie vom hören sagen etwas haben/ oder solche Sachen/ welchen sie selber nicht beygewohnet/ oder welche vor ihrer Zeit/ oder an entlegenen Orten passiret seyn/ erzehlen/ oder erzehlet wiederholen.

Diesemnach stellet man nur so lange solchen Scribenten Glauben zu/ als das Gegentheil ihres Berichtes nicht offenbahrlich kan dargethan werden. Denn sonst kommet es in dem Fall auf vernünfftigen Beweiß/ nicht aufs blosse Ansehen an. Kurtz: Man glaubet einem Historico, so fern seyn Ansehen mit tüchtigen Gründen und mit Raison kan bewähret werden.

Daß wir aber näher zur Haupt-Sache treten/ muß unser fürnehmster Satz etwas beleuchtet werden/ welcher dieser ist; Daß nach Aussage und nach dem Zeugnisse der bewährtester Scribenten/ unser Durchlauchtigster Regent Hertzog Carl Leopold mit denen Groß-Fürsten von Moscau und mit der Groß-Czaarischen Majestät ja mit Sr. Durchl. Gemahlin Hoheit Hertzogin Catharina/ dem Geblüthe nach in gar naher Anverwandschaft stehe/ so/ daß sie beyderseits von einem Haupt-Stamm weyland entsprossen seyn.

Dieses alles desto deutlicher vor Augen zu stellen/ hat man Anfangs auf eine gemeine Anverwandtschaft der alten Russischen und Wendischen Völcker dieses Orts; darnach auf eine besondere Abstammung der Durch-

In solchem Fall entschuldigen sich solche Autores mit jenem Curtio, so die grossen Thaten des Königes Alexandri M. beschrieben/ dessen Worte Libr. IX. c. 1. also lauten: Equidem plura transcribo, quam credo. Nam nec affirmare sustineo, de quibus dudito; nec subducere, quae accepi.
Wie weit sich also fides historica erstrecke/ und was einem probatae auctoritatis Historico zukomme oder anstehe/ dasselbe hat ehemahls der berühmte Professor Eisenhart zu Helmstädt in einem besondern Commentari[unleserliches Material] de fide historica ausgemacht / edit. in 8. Anno 1702. Und also ist das insonderheit ein bewährter Scribent: an dessen Redlichkeit kein verständiger Mensch zweiffeln darff/ der gantz unpassionirt, ohn Absicht auf jemandes Interesse geschrieben hat; der gute sichere Nachrichten und Zeugnisse/ worauf er sich berufft/ zum Grunde hat; der nicht nur älter ist als andere/ sondern auch viele neue und jüngere Scribenten zu Nachfolgern hat. Und thut dagegen nichtes/ daß offtermahls von den neuesten Criticis hin und wieder dubia moviret und allerhand Zweiffels-Knoten zusammen geklaubet und gepflochten werden/ welches heutiges Tages grande mode geworden. Denn wenn man in der Historie denen Zeugnissen der redlichen Antiquität nicht mehr wil glauben/ sondern bey denen geringsten Umständen mit eingebiideten Muthmassungen und angemasseten judicio hypercritico ihren fidem gedenckt übern Hauffen zu werffen/ so wird man nach dem Exempel des Hardovini wenig gewisses in der gantzen Historie übrig lassen/ und einen gäntzlichen Scepticismnm Historicum einführen. Confer. Unsch. Nachr. 1713. pag. 265.
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        <p>Diesemnach stellet man nur so lange solchen Scribenten Glauben zu/ als das                      Gegentheil ihres Berichtes nicht offenbahrlich kan dargethan werden. Denn sonst                      kommet es in dem Fall auf vernünfftigen Beweiß/ nicht aufs blosse Ansehen an.                      Kurtz: Man glaubet einem Historico, so fern seyn Ansehen mit tüchtigen Gründen                      und mit Raison kan bewähret werden. <note place="foot">Wie weit sich also fides                          historica erstrecke/ und was einem probatae auctoritatis Historico zukomme                          oder anstehe/ dasselbe hat ehemahls der berühmte Professor Eisenhart zu                          Helmstädt in einem besondern Commentari<gap reason="illegible"/> de fide historica ausgemacht /                          edit. in 8. Anno 1702. Und also ist das insonderheit ein bewährter Scribent:                          an dessen Redlichkeit kein verständiger Mensch zweiffeln darff/ der gantz                          unpassionirt, ohn Absicht auf jemandes Interesse geschrieben hat; der gute                          sichere Nachrichten und Zeugnisse/ worauf er sich berufft/ zum Grunde hat;                          der nicht nur älter ist als andere/ sondern auch viele neue und jüngere                          Scribenten zu Nachfolgern hat. Und thut dagegen nichtes/ daß offtermahls                          von den neuesten Criticis hin und wieder dubia moviret und allerhand                          Zweiffels-Knoten zusammen geklaubet und gepflochten werden/ welches                          heutiges Tages grande mode geworden. Denn wenn man in der Historie denen                          Zeugnissen der redlichen Antiquität nicht mehr wil glauben/ sondern bey                          denen geringsten Umständen mit eingebiideten Muthmassungen und angemasseten                          judicio hypercritico ihren fidem gedenckt übern Hauffen zu werffen/ so wird                          man nach dem Exempel des Hardovini wenig gewisses in der gantzen Historie                          übrig lassen/ und einen gäntzlichen Scepticismnm Historicum einführen.                          Confer. Unsch. Nachr. 1713. pag. 265.</note></p>
        <p>Daß wir aber näher zur Haupt-Sache treten/ muß unser fürnehmster Satz etwas                      beleuchtet werden/ welcher dieser ist; Daß nach Aussage und nach dem Zeugnisse                      der bewährtester Scribenten/ unser Durchlauchtigster Regent Hertzog Carl                      Leopold mit denen Groß-Fürsten von Moscau und mit der Groß-Czaarischen Majestät                      ja mit Sr. Durchl. Gemahlin Hoheit Hertzogin Catharina/ dem Geblüthe nach in                      gar naher Anverwandschaft stehe/ so/ daß sie beyderseits von einem Haupt-Stamm                      weyland entsprossen seyn.</p>
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[403/0451] Doch weiß man sich allhie wohl zu bescheiden/ daß nicht ohn Unterscheid alles und jedes/ was dergleichen bewährte Leute geschrieben haben/ absolut als wahr anzunehmen sey. Denn es kan seyn/ daß sie vom hören sagen etwas haben/ oder solche Sachen/ welchen sie selber nicht beygewohnet/ oder welche vor ihrer Zeit/ oder an entlegenen Orten passiret seyn/ erzehlen/ oder erzehlet wiederholen. Diesemnach stellet man nur so lange solchen Scribenten Glauben zu/ als das Gegentheil ihres Berichtes nicht offenbahrlich kan dargethan werden. Denn sonst kommet es in dem Fall auf vernünfftigen Beweiß/ nicht aufs blosse Ansehen an. Kurtz: Man glaubet einem Historico, so fern seyn Ansehen mit tüchtigen Gründen und mit Raison kan bewähret werden. Daß wir aber näher zur Haupt-Sache treten/ muß unser fürnehmster Satz etwas beleuchtet werden/ welcher dieser ist; Daß nach Aussage und nach dem Zeugnisse der bewährtester Scribenten/ unser Durchlauchtigster Regent Hertzog Carl Leopold mit denen Groß-Fürsten von Moscau und mit der Groß-Czaarischen Majestät ja mit Sr. Durchl. Gemahlin Hoheit Hertzogin Catharina/ dem Geblüthe nach in gar naher Anverwandschaft stehe/ so/ daß sie beyderseits von einem Haupt-Stamm weyland entsprossen seyn. Dieses alles desto deutlicher vor Augen zu stellen/ hat man Anfangs auf eine gemeine Anverwandtschaft der alten Russischen und Wendischen Völcker dieses Orts; darnach auf eine besondere Abstammung der Durch- In solchem Fall entschuldigen sich solche Autores mit jenem Curtio, so die grossen Thaten des Königes Alexandri M. beschrieben/ dessen Worte Libr. IX. c. 1. also lauten: Equidem plura transcribo, quam credo. Nam nec affirmare sustineo, de quibus dudito; nec subducere, quae accepi. Wie weit sich also fides historica erstrecke/ und was einem probatae auctoritatis Historico zukomme oder anstehe/ dasselbe hat ehemahls der berühmte Professor Eisenhart zu Helmstädt in einem besondern Commentari_ de fide historica ausgemacht / edit. in 8. Anno 1702. Und also ist das insonderheit ein bewährter Scribent: an dessen Redlichkeit kein verständiger Mensch zweiffeln darff/ der gantz unpassionirt, ohn Absicht auf jemandes Interesse geschrieben hat; der gute sichere Nachrichten und Zeugnisse/ worauf er sich berufft/ zum Grunde hat; der nicht nur älter ist als andere/ sondern auch viele neue und jüngere Scribenten zu Nachfolgern hat. Und thut dagegen nichtes/ daß offtermahls von den neuesten Criticis hin und wieder dubia moviret und allerhand Zweiffels-Knoten zusammen geklaubet und gepflochten werden/ welches heutiges Tages grande mode geworden. Denn wenn man in der Historie denen Zeugnissen der redlichen Antiquität nicht mehr wil glauben/ sondern bey denen geringsten Umständen mit eingebiideten Muthmassungen und angemasseten judicio hypercritico ihren fidem gedenckt übern Hauffen zu werffen/ so wird man nach dem Exempel des Hardovini wenig gewisses in der gantzen Historie übrig lassen/ und einen gäntzlichen Scepticismnm Historicum einführen. Confer. Unsch. Nachr. 1713. pag. 265.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 403. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/451>, abgerufen am 22.11.2024.