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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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für er aber etliche Jahre darauf von seinem Vetter/ Hertzog Johann in Schwaben / hinwiederum ermordet ward. Von diesem Alberto an/ ist die Käyser-Krone/ in so weit zwar doch nicht beständig/ bey dem Hause Oestereich verblieben/ jedoch seynd die Sachen dahin gediehen/ daß/ seint dem Käyser Alberto II. das Reich von jhm nie wieder abgegangen/ wobey es sich auch sehr wohl befunden/ und wenn in denen Wahl-Capitulationen nicht allemahl hätte versprochen werden müssen / keiner erblichen Succession sich anzumassen/ wodurch das/ was man in denen Rechten ein Jus acquisitum nennet/ in so weit jederzeit interrumpiret worden; So würde es eine Praetension auf das Teutsche Reich zu formiren/ von daher vielleicht nicht übel fundirte Befugnisse vor sich haben.

Thes. III.

Das Hauß Oesterreich/ hat in Ferdinando I. und Carolo V. sich in zwey Haupt-Linien getheilet/ darvon jene die Ferdinandische/ oder Käyserliche / diese aber die Carolinische/ oder Spanische Line genennet wird.

Weil bey denen allermeisten Hohen Häusern/ wie oben bereits erwehnet worden / ratione deren Ankunfft/ sich so viele Schwierigkeiten und Irrthümer herfür thun / so muß man sich in so fern begnügen lassen/ wenn man deren Genealogie nur von ohngefehr 300. Jahren in gewisser und unverrückter Serie aufweisen kan.

Solcher gestalt wird zur Erleuterung dessen folgende Tabelle dienen; Man hat aber / um wahrere Deutlichkeit willen/ alhier die völlige Eintheilung des Hauses Oesterreich/ so/ wie solche von Carolo V. beschehen/ mit beybringen wollen / ohngeachtet sothane Generationes anderwerts auch zu befinden.

für er aber etliche Jahre darauf von seinem Vetter/ Hertzog Johann in Schwaben / hinwiederum ermordet ward. Von diesem Alberto an/ ist die Käyser-Krone/ in so weit zwar doch nicht beständig/ bey dem Hause Oestereich verblieben/ jedoch seynd die Sachen dahin gediehen/ daß/ seint dem Käyser Alberto II. das Reich von jhm nie wieder abgegangen/ wobey es sich auch sehr wohl befunden/ und wenn in denen Wahl-Capitulationen nicht allemahl hätte versprochen werden müssen / keiner erblichen Succession sich anzumassen/ wodurch das/ was man in denen Rechten ein Jus acquisitum nennet/ in so weit jederzeit interrumpiret worden; So würde es eine Praetension auf das Teutsche Reich zu formiren/ von daher vielleicht nicht übel fundirte Befugnisse vor sich haben.

Thes. III.

Das Hauß Oesterreich/ hat in Ferdinando I. und Carolo V. sich in zwey Haupt-Linien getheilet/ darvon jene die Ferdinandische/ oder Käyserliche / diese aber die Carolinische/ oder Spanische Line genennet wird.

Weil bey denen allermeisten Hohen Häusern/ wie oben bereits erwehnet worden / ratione deren Ankunfft/ sich so viele Schwierigkeiten und Irrthümer herfür thun / so muß man sich in so fern begnügen lassen/ wenn man deren Genealogie nur von ohngefehr 300. Jahren in gewisser und unverrückter Serie aufweisen kan.

Solcher gestalt wird zur Erleuterung dessen folgende Tabelle dienen; Man hat aber / um wahrere Deutlichkeit willen/ alhier die völlige Eintheilung des Hauses Oesterreich/ so/ wie solche von Carolo V. beschehen/ mit beybringen wollen / ohngeachtet sothane Generationes anderwerts auch zu befinden.

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[6/0048] für er aber etliche Jahre darauf von seinem Vetter/ Hertzog Johann in Schwaben / hinwiederum ermordet ward. Von diesem Alberto an/ ist die Käyser-Krone/ in so weit zwar doch nicht beständig/ bey dem Hause Oestereich verblieben/ jedoch seynd die Sachen dahin gediehen/ daß/ seint dem Käyser Alberto II. das Reich von jhm nie wieder abgegangen/ wobey es sich auch sehr wohl befunden/ und wenn in denen Wahl-Capitulationen nicht allemahl hätte versprochen werden müssen / keiner erblichen Succession sich anzumassen/ wodurch das/ was man in denen Rechten ein Jus acquisitum nennet/ in so weit jederzeit interrumpiret worden; So würde es eine Praetension auf das Teutsche Reich zu formiren/ von daher vielleicht nicht übel fundirte Befugnisse vor sich haben. Thes. III. Das Hauß Oesterreich/ hat in Ferdinando I. und Carolo V. sich in zwey Haupt-Linien getheilet/ darvon jene die Ferdinandische/ oder Käyserliche / diese aber die Carolinische/ oder Spanische Line genennet wird. Weil bey denen allermeisten Hohen Häusern/ wie oben bereits erwehnet worden / ratione deren Ankunfft/ sich so viele Schwierigkeiten und Irrthümer herfür thun / so muß man sich in so fern begnügen lassen/ wenn man deren Genealogie nur von ohngefehr 300. Jahren in gewisser und unverrückter Serie aufweisen kan. Solcher gestalt wird zur Erleuterung dessen folgende Tabelle dienen; Man hat aber / um wahrere Deutlichkeit willen/ alhier die völlige Eintheilung des Hauses Oesterreich/ so/ wie solche von Carolo V. beschehen/ mit beybringen wollen / ohngeachtet sothane Generationes anderwerts auch zu befinden.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 6. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/48>, abgerufen am 03.12.2024.