Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

Bild:
<< vorherige Seite

Jahren dieserhalben vorgefallen/ davon ist am angeführten Orthe / weiter nachzuschlagen. Doch mag dieser Streit und Anspruch dermahln in so weit meistens gehoben seyn/ wiewohl sich zeigen wird/ ob bey einem künfftigen Frieden selbiger nicht wieder mit aufgeworffen/ und auch von neuen abgethan werden dürffte. Das Hertzoglich-Holsteinische Gottorfische Haus betreffend/ so hat solches nebst denen Ansprüchen auf die Stadt Hamburg/ davon wegen Dännemarck weiter unter vorkommen wird/ und auf die Lübeckischen Dörffer/ auch noch einige besonder / auf die Grafschaft Rantzau. Diese Grafschaft war vor dem unter dem Nahmen des Amts Barmstadt bekannt/ und gehörete den Grafen von Schaumburg/ bey deren Absterben solches auf das gesamte Hertzogliche Holsteinische Haus fiel; König Christian IV. aber vergliche sich mit dem Hertzog von Holstein-Gottorf und überließ ihnen besagtes Barmstadt der es nachher an Christian, Grafen von Rantzau/ verkaufte/ der solches 1650. vom Kayser Ferdinand III. zu einer Grafschaft erheben ließ; je doch behielte das Gottorfische Haus das Onus auf sich/ den Grafen wegen der Reichs- und Creyß-Stimmen allemahl zu vertreten. Anno 1705. wolten die Vormünder des jungen Hertzogs von Holstein/ dem Grafen das Kauf-Pretium wieder restituiren/ dessen sich aber dieser weigerte/ worauf die Grafschaft eingezogen/ und dem Hertzogthum Holstein einverleibet ward. Was nachher/ und in letzt verwichenen Jahren dieserhalben vorgefallen/ kan an angezogenen Orthen nachgelesen worden / wie man denn auch wegen einigen andern Praetensionen/ die eben nicht von allzugrosser Wichtigkeit seyn/ auf allegirten Autorem sich beruffet haben wil.

Thes. XI.

Das gesamte Haus Holstein hat verschiedene Printzen/ die es berühmt und andenckbar machet.

Es würde viel zu lang fallen/ alle und jede Printzen/ die dieses Hauß in besondern Ruhm gesetzet/ nach der Länge zu erzehlen/ weil dergleichen vornehmlich für einen Panegyristen oder Lobredner gehöret/ daher sol nur von etlichen einige Meldung geschehen. Und zwar von der Königl. Holsteinischen Linie anzufangen/ so bleiben die aus dem alten Holsteinischen Hause in Dännemarck gewesene Könige dermahln auf die Seite gesetzet/ Christianus I. aber König in Dännemarck/ Graf zu Oldenburg und Hertzog zu Holstein/ ist deswegen merckwürdig/ weil er seinem Hause den Königl. Purpur zugewannt. Er war ein Herr von grossen Gemüths- und Leibes-

Vid. Schwed. l. c.
v. Staats-Cantzley p. XI. Elect. Jur. publ. Tom. 2.
vid Schlüssel zur Heut. Hist. T. I. 2. Zustand von Europ. T. I.
v. Schwed. l. c. I. 4.

Jahren dieserhalben vorgefallen/ davon ist am angeführten Orthe / weiter nachzuschlagen. Doch mag dieser Streit und Anspruch dermahln in so weit meistens gehoben seyn/ wiewohl sich zeigen wird/ ob bey einem künfftigen Frieden selbiger nicht wieder mit aufgeworffen/ und auch von neuen abgethan werden dürffte. Das Hertzoglich-Holsteinische Gottorfische Haus betreffend/ so hat solches nebst denen Ansprüchen auf die Stadt Hamburg/ davon wegen Dännemarck weiter unter vorkommen wird/ und auf die Lübeckischen Dörffer/ auch noch einige besonder / auf die Grafschaft Rantzau. Diese Grafschaft war vor dem unter dem Nahmen des Amts Barmstadt bekannt/ und gehörete den Grafen von Schaumburg/ bey deren Absterben solches auf das gesamte Hertzogliche Holsteinische Haus fiel; König Christian IV. aber vergliche sich mit dem Hertzog von Holstein-Gottorf und überließ ihnen besagtes Barmstadt der es nachher an Christian, Grafen von Rantzau/ verkaufte/ der solches 1650. vom Kayser Ferdinand III. zu einer Grafschaft erheben ließ; je doch behielte das Gottorfische Haus das Onus auf sich/ den Grafen wegen der Reichs- und Creyß-Stimmen allemahl zu vertreten. Anno 1705. wolten die Vormünder des jungen Hertzogs von Holstein/ dem Grafen das Kauf-Pretium wieder restituiren/ dessen sich aber dieser weigerte/ worauf die Grafschaft eingezogen/ und dem Hertzogthum Holstein einverleibet ward. Was nachher/ und in letzt verwichenen Jahren dieserhalben vorgefallen/ kan an angezogenen Orthen nachgelesen worden / wie man denn auch wegen einigen andern Praetensionen/ die eben nicht von allzugrosser Wichtigkeit seyn/ auf allegirten Autorem sich beruffet haben wil.

Thes. XI.

Das gesamte Haus Holstein hat verschiedene Printzen/ die es berühmt und andenckbar machet.

Es würde viel zu lang fallen/ alle und jede Printzen/ die dieses Hauß in besondern Ruhm gesetzet/ nach der Länge zu erzehlen/ weil dergleichen vornehmlich für einen Panegyristen oder Lobredner gehöret/ daher sol nur von etlichen einige Meldung geschehen. Und zwar von der Königl. Holsteinischen Linie anzufangen/ so bleiben die aus dem alten Holsteinischen Hause in Dännemarck gewesene Könige dermahln auf die Seite gesetzet/ Christianus I. aber König in Dännemarck/ Graf zu Oldenburg und Hertzog zu Holstein/ ist deswegen merckwürdig/ weil er seinem Hause den Königl. Purpur zugewannt. Er war ein Herr von grossen Gemüths- und Leibes-

Vid. Schwed. l. c.
v. Staats-Cantzley p. XI. Elect. Jur. publ. Tom. 2.
vid Schlüssel zur Heut. Hist. T. I. 2. Zustand von Europ. T. I.
v. Schwed. l. c. I. 4.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0500" n="452"/>
Jahren dieserhalben vorgefallen/ davon ist am angeführten Orthe /                          <note place="foot">Vid. Schwed. l. c.</note> weiter nachzuschlagen. Doch mag                      dieser Streit und Anspruch dermahln in so weit meistens gehoben seyn/ wiewohl                      sich zeigen wird/ ob bey einem künfftigen Frieden selbiger nicht wieder mit                      aufgeworffen/ und auch von neuen abgethan werden dürffte. Das                      Hertzoglich-Holsteinische Gottorfische Haus betreffend/ so hat solches nebst                      denen Ansprüchen auf die Stadt Hamburg/ davon wegen Dännemarck weiter unter                      vorkommen wird/ und auf die Lübeckischen Dörffer/ auch noch einige besonder /                      auf die Grafschaft Rantzau. Diese Grafschaft war vor dem unter dem Nahmen des                      Amts Barmstadt bekannt/ und gehörete den Grafen von Schaumburg/ bey deren                      Absterben solches auf das gesamte Hertzogliche Holsteinische Haus fiel; König                      Christian IV. aber vergliche sich mit dem Hertzog von Holstein-Gottorf und                      überließ ihnen besagtes Barmstadt der es nachher an Christian, Grafen von                      Rantzau/ verkaufte/ der solches 1650. vom Kayser Ferdinand III. zu einer                      Grafschaft erheben ließ; je doch behielte das Gottorfische Haus das Onus auf                      sich/ den Grafen wegen der Reichs- und Creyß-Stimmen allemahl zu vertreten.                      Anno 1705. wolten die Vormünder des jungen Hertzogs von Holstein/ dem Grafen                      das Kauf-Pretium wieder restituiren/ dessen sich aber dieser weigerte/ worauf                      die Grafschaft eingezogen/ und dem Hertzogthum Holstein einverleibet ward.                          <note place="foot">v. Staats-Cantzley p. XI. Elect. Jur. publ. Tom.                          2.</note> Was nachher/ und in letzt verwichenen Jahren dieserhalben                      vorgefallen/ kan an angezogenen Orthen <note place="foot">vid Schlüssel zur                          Heut. Hist. T. I. 2. Zustand von Europ. T. I.</note> nachgelesen worden /                      wie man denn auch wegen einigen andern Praetensionen/ die eben nicht von                      allzugrosser Wichtigkeit seyn/ auf allegirten Autorem sich beruffet <note place="foot">v. Schwed. l. c. I. 4.</note> haben wil.</p>
        <p>Thes. XI.</p>
        <p>Das gesamte Haus Holstein hat verschiedene Printzen/ die es berühmt und                      andenckbar machet.</p>
        <p>Es würde viel zu lang fallen/ alle und jede Printzen/ die dieses Hauß in                      besondern Ruhm gesetzet/ nach der Länge zu erzehlen/ weil dergleichen                      vornehmlich für einen Panegyristen oder Lobredner gehöret/ daher sol nur von                      etlichen einige Meldung geschehen. Und zwar von der Königl. Holsteinischen Linie                      anzufangen/ so bleiben die aus dem alten Holsteinischen Hause in Dännemarck                      gewesene Könige dermahln auf die Seite gesetzet/ Christianus I. aber König in                      Dännemarck/ Graf zu Oldenburg und Hertzog zu Holstein/ ist deswegen                      merckwürdig/ weil er seinem Hause den Königl. Purpur zugewannt. Er war ein Herr                      von grossen Gemüths- und Leibes-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[452/0500] Jahren dieserhalben vorgefallen/ davon ist am angeführten Orthe / weiter nachzuschlagen. Doch mag dieser Streit und Anspruch dermahln in so weit meistens gehoben seyn/ wiewohl sich zeigen wird/ ob bey einem künfftigen Frieden selbiger nicht wieder mit aufgeworffen/ und auch von neuen abgethan werden dürffte. Das Hertzoglich-Holsteinische Gottorfische Haus betreffend/ so hat solches nebst denen Ansprüchen auf die Stadt Hamburg/ davon wegen Dännemarck weiter unter vorkommen wird/ und auf die Lübeckischen Dörffer/ auch noch einige besonder / auf die Grafschaft Rantzau. Diese Grafschaft war vor dem unter dem Nahmen des Amts Barmstadt bekannt/ und gehörete den Grafen von Schaumburg/ bey deren Absterben solches auf das gesamte Hertzogliche Holsteinische Haus fiel; König Christian IV. aber vergliche sich mit dem Hertzog von Holstein-Gottorf und überließ ihnen besagtes Barmstadt der es nachher an Christian, Grafen von Rantzau/ verkaufte/ der solches 1650. vom Kayser Ferdinand III. zu einer Grafschaft erheben ließ; je doch behielte das Gottorfische Haus das Onus auf sich/ den Grafen wegen der Reichs- und Creyß-Stimmen allemahl zu vertreten. Anno 1705. wolten die Vormünder des jungen Hertzogs von Holstein/ dem Grafen das Kauf-Pretium wieder restituiren/ dessen sich aber dieser weigerte/ worauf die Grafschaft eingezogen/ und dem Hertzogthum Holstein einverleibet ward. Was nachher/ und in letzt verwichenen Jahren dieserhalben vorgefallen/ kan an angezogenen Orthen nachgelesen worden / wie man denn auch wegen einigen andern Praetensionen/ die eben nicht von allzugrosser Wichtigkeit seyn/ auf allegirten Autorem sich beruffet haben wil. Thes. XI. Das gesamte Haus Holstein hat verschiedene Printzen/ die es berühmt und andenckbar machet. Es würde viel zu lang fallen/ alle und jede Printzen/ die dieses Hauß in besondern Ruhm gesetzet/ nach der Länge zu erzehlen/ weil dergleichen vornehmlich für einen Panegyristen oder Lobredner gehöret/ daher sol nur von etlichen einige Meldung geschehen. Und zwar von der Königl. Holsteinischen Linie anzufangen/ so bleiben die aus dem alten Holsteinischen Hause in Dännemarck gewesene Könige dermahln auf die Seite gesetzet/ Christianus I. aber König in Dännemarck/ Graf zu Oldenburg und Hertzog zu Holstein/ ist deswegen merckwürdig/ weil er seinem Hause den Königl. Purpur zugewannt. Er war ein Herr von grossen Gemüths- und Leibes- Vid. Schwed. l. c. v. Staats-Cantzley p. XI. Elect. Jur. publ. Tom. 2. vid Schlüssel zur Heut. Hist. T. I. 2. Zustand von Europ. T. I. v. Schwed. l. c. I. 4.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/500
Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 452. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/500>, abgerufen am 21.11.2024.