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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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mahlet worden. Denn was die Geistlichen anbetrifft/ so hatte der Bischof von Opslo, nebenst andern sich überaus verdächtig gemacht/ daß sie es mit dem Norwegischen Rebellen/ Hudfal, gehalten/ weswegen König Christiern jenen auch in gefängliche Hafft nehmen ließ / sein böß Gewissen aber trieb ihn an/ daß er daraus zuentkommen suchte / welches ihn zwar geriethe/ jedoch ward er durch die Hunde und Jäger in dem Walde/ darein er sich verkrochen/ wieder ausgespühret/ zurück gebracht/ und weil er bey der Entwischung ausm Gefängniß ein Bein gebrochen/ so starb er kurtz darauf. Hierdurch war der erste und vornehmste Grund-Stein zu des Königs Christiern seiner sogenannten Tyranney geleget. Denn damahls regierte der Aberglaube/ von der Hoheit und Unverletzlichkeit der Geistlichen/ allenthalben gar starck/ und es wäre zuwünschen/ daß solcher nirgends weiter zu finden. Denn das ist eben der recht listigste Griff/ sich/ wie die Schrift saget / über alles zu erheben/ die von GOtt geordnete Obrigkeiten unter die Füsse zu treten/ und sich GOtt gleich zu machen. Weil also der tapfere König Christiern, gottlose Geistliche der Gebühr nach strafete/ und sich von selbigen nicht um Crohn und Thron bringen lassen wolte/ so muste er ein Tyrann und Bluthund heissen/ eben als ob derjenige/ der verruchte Missethäter/ Rebellen und Aufrührer züchtiget/ es mögen selbige nun Geist- oder Weltlich heissen/ ein Tyran wäre. Der andere Grund-Stein nun/ warum Christiern ein Tyrann genennet wird/ und gar des Reichs verlustig gehen müssen / ist/ weil er mit der schönen Columbula zu freundlich gethan/ und ihr etwan so viel Caressen erwiesen/ als seiner Gemahlin. Und dann der dritte Grund-Stein seiner vermeynten Tyranney war/ daß er die Plackereyen der Hansee-Städte nicht dulden und sich von ihnen Gesetze vorschreiben lassen wolte/ sondern vielmehr seine Residenz Coppenhagen zu einer Handels Stadt zu machen suchte. Alle Monopolia seind jederzeit eine Pest gewesen/ werden solches auch beständig seyn und bleiben/ daher die Fürsten gewiß eine der vollkommenst gerechtesten Thaten verrichten/ wann sie selbige hemmen/ und denen Commercien einen freyen Lauff suchen. Endlich war der vierdte Grund-Stein/ des Königs Christiern grausamer Tyranney/ daß er die stets zum Abfall geneigte Schweden/ mit Gewalt zum Gehorsam antrieb/ und des wegen manchen/ der seine Pflicht vergessen hatte / durch herunterreissung des Kopffs/ den begangenen Fehler erkennen ließ. Allein auch hieran hat König Christiern nicht nur Staats-vernünftig/ sondern auch Recht gethan. Denn/ wen bey zum Aufruhr geneigten Unterthanen kein Glimpf verfangen wil/ so müssen solche nohtwendig mit Schärffe im Gehorsam erhalten / und ein mit faulem Geblüth versehener Staats-Cörper/ muß mit Gewalt davon gereiniget werden. Schweden war mit Dännemarck rechtmässiger Weise verknüpffet worden; da nun

II. Thessalon. II. v. 4. II. Timoth, III. v. I. seqq.

mahlet worden. Denn was die Geistlichen anbetrifft/ so hatte der Bischof von Opslo, nebenst andern sich überaus verdächtig gemacht/ daß sie es mit dem Norwegischen Rebellen/ Hudfal, gehalten/ weswegen König Christiern jenen auch in gefängliche Hafft nehmen ließ / sein böß Gewissen aber trieb ihn an/ daß er daraus zuentkommen suchte / welches ihn zwar geriethe/ jedoch ward er durch die Hunde und Jäger in dem Walde/ darein er sich verkrochen/ wieder ausgespühret/ zurück gebracht/ und weil er bey der Entwischung ausm Gefängniß ein Bein gebrochen/ so starb er kurtz darauf. Hierdurch war der erste und vornehmste Grund-Stein zu des Königs Christiern seiner sogenannten Tyranney geleget. Denn damahls regierte der Aberglaube/ von der Hoheit und Unverletzlichkeit der Geistlichen/ allenthalben gar starck/ und es wäre zuwünschen/ daß solcher nirgends weiter zu finden. Denn das ist eben der recht listigste Griff/ sich/ wie die Schrift saget / über alles zu erheben/ die von GOtt geordnete Obrigkeiten unter die Füsse zu treten/ und sich GOtt gleich zu machen. Weil also der tapfere König Christiern, gottlose Geistliche der Gebühr nach strafete/ und sich von selbigen nicht um Crohn und Thron bringen lassen wolte/ so muste er ein Tyrann und Bluthund heissen/ eben als ob derjenige/ der verruchte Missethäter/ Rebellen und Aufrührer züchtiget/ es mögen selbige nun Geist- oder Weltlich heissen/ ein Tyran wäre. Der andere Grund-Stein nun/ warum Christiern ein Tyrann genennet wird/ und gar des Reichs verlustig gehen müssen / ist/ weil er mit der schönen Columbula zu freundlich gethan/ und ihr etwan so viel Caressen erwiesen/ als seiner Gemahlin. Und dann der dritte Grund-Stein seiner vermeynten Tyranney war/ daß er die Plackereyen der Hansee-Städte nicht dulden und sich von ihnen Gesetze vorschreiben lassen wolte/ sondern vielmehr seine Residenz Coppenhagen zu einer Handels Stadt zu machen suchte. Alle Monopolia seind jederzeit eine Pest gewesen/ werden solches auch beständig seyn und bleiben/ daher die Fürsten gewiß eine der vollkommenst gerechtesten Thaten verrichten/ wann sie selbige hemmen/ und denen Commercien einen freyen Lauff suchen. Endlich war der vierdte Grund-Stein/ des Königs Christiern grausamer Tyranney/ daß er die stets zum Abfall geneigte Schweden/ mit Gewalt zum Gehorsam antrieb/ und des wegen manchen/ der seine Pflicht vergessen hatte / durch herunterreissung des Kopffs/ den begangenen Fehler erkennen ließ. Allein auch hieran hat König Christiern nicht nur Staats-vernünftig/ sondern auch Recht gethan. Denn/ wen bey zum Aufruhr geneigten Unterthanen kein Glimpf verfangen wil/ so müssen solche nohtwendig mit Schärffe im Gehorsam erhalten / und ein mit faulem Geblüth versehener Staats-Cörper/ muß mit Gewalt davon gereiniget werden. Schweden war mit Dännemarck rechtmässiger Weise verknüpffet worden; da nun

II. Thessalon. II. v. 4. II. Timoth, III. v. I. seqq.
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mahlet worden. Denn was                      die Geistlichen anbetrifft/ so hatte der Bischof von Opslo, nebenst andern sich                      überaus verdächtig gemacht/ daß sie es mit dem Norwegischen Rebellen/ Hudfal,                      gehalten/ weswegen König Christiern jenen auch in gefängliche Hafft nehmen ließ                     / sein böß Gewissen aber trieb ihn an/ daß er daraus zuentkommen suchte /                      welches ihn zwar geriethe/ jedoch ward er durch die Hunde und Jäger in dem                      Walde/ darein er sich verkrochen/ wieder ausgespühret/ zurück gebracht/ und                      weil er bey der Entwischung ausm Gefängniß ein Bein gebrochen/ so starb er                      kurtz darauf. Hierdurch war der erste und vornehmste Grund-Stein zu des Königs                      Christiern seiner sogenannten Tyranney geleget. Denn damahls regierte der                      Aberglaube/ von der Hoheit und Unverletzlichkeit der Geistlichen/ allenthalben                      gar starck/ und es wäre zuwünschen/ daß solcher nirgends weiter zu finden.                      Denn das ist eben der recht listigste Griff/ sich/ wie die Schrift saget /                          <note place="foot">II. Thessalon. II. v. 4. II. Timoth, III. v. I.                          seqq.</note> über alles zu erheben/ die von GOtt geordnete Obrigkeiten                      unter die Füsse zu treten/ und sich GOtt gleich zu machen. Weil also der                      tapfere König Christiern, gottlose Geistliche der Gebühr nach strafete/ und                      sich von selbigen nicht um Crohn und Thron bringen lassen wolte/ so muste er                      ein Tyrann und Bluthund heissen/ eben als ob derjenige/ der verruchte                      Missethäter/ Rebellen und Aufrührer züchtiget/ es mögen selbige nun Geist-                      oder Weltlich heissen/ ein Tyran wäre. Der andere Grund-Stein nun/ warum                      Christiern ein Tyrann genennet wird/ und gar des Reichs verlustig gehen müssen                     / ist/ weil er mit der schönen Columbula zu freundlich gethan/ und ihr etwan                      so viel Caressen erwiesen/ als seiner Gemahlin. Und dann der dritte Grund-Stein                      seiner vermeynten Tyranney war/ daß er die Plackereyen der Hansee-Städte nicht                      dulden und sich von ihnen Gesetze vorschreiben lassen wolte/ sondern vielmehr                      seine Residenz Coppenhagen zu einer Handels Stadt zu machen suchte. Alle                      Monopolia seind jederzeit eine Pest gewesen/ werden solches auch beständig seyn                      und bleiben/ daher die Fürsten gewiß eine der vollkommenst gerechtesten Thaten                      verrichten/ wann sie selbige hemmen/ und denen Commercien einen freyen Lauff                      suchen. Endlich war der vierdte Grund-Stein/ des Königs Christiern grausamer                      Tyranney/ daß er die stets zum Abfall geneigte Schweden/ mit Gewalt zum                      Gehorsam antrieb/ und des wegen manchen/ der seine Pflicht vergessen hatte /                      durch herunterreissung des Kopffs/ den begangenen Fehler erkennen ließ. Allein                      auch hieran hat König Christiern nicht nur Staats-vernünftig/ sondern auch                      Recht gethan. Denn/ wen bey zum Aufruhr geneigten Unterthanen kein Glimpf                      verfangen wil/ so müssen solche nohtwendig mit Schärffe im Gehorsam erhalten /                      und ein mit faulem Geblüth versehener Staats-Cörper/ muß mit Gewalt davon                      gereiniget werden. Schweden war mit Dännemarck rechtmässiger Weise verknüpffet                      worden; da nun
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[454/0502] mahlet worden. Denn was die Geistlichen anbetrifft/ so hatte der Bischof von Opslo, nebenst andern sich überaus verdächtig gemacht/ daß sie es mit dem Norwegischen Rebellen/ Hudfal, gehalten/ weswegen König Christiern jenen auch in gefängliche Hafft nehmen ließ / sein böß Gewissen aber trieb ihn an/ daß er daraus zuentkommen suchte / welches ihn zwar geriethe/ jedoch ward er durch die Hunde und Jäger in dem Walde/ darein er sich verkrochen/ wieder ausgespühret/ zurück gebracht/ und weil er bey der Entwischung ausm Gefängniß ein Bein gebrochen/ so starb er kurtz darauf. Hierdurch war der erste und vornehmste Grund-Stein zu des Königs Christiern seiner sogenannten Tyranney geleget. Denn damahls regierte der Aberglaube/ von der Hoheit und Unverletzlichkeit der Geistlichen/ allenthalben gar starck/ und es wäre zuwünschen/ daß solcher nirgends weiter zu finden. Denn das ist eben der recht listigste Griff/ sich/ wie die Schrift saget / über alles zu erheben/ die von GOtt geordnete Obrigkeiten unter die Füsse zu treten/ und sich GOtt gleich zu machen. Weil also der tapfere König Christiern, gottlose Geistliche der Gebühr nach strafete/ und sich von selbigen nicht um Crohn und Thron bringen lassen wolte/ so muste er ein Tyrann und Bluthund heissen/ eben als ob derjenige/ der verruchte Missethäter/ Rebellen und Aufrührer züchtiget/ es mögen selbige nun Geist- oder Weltlich heissen/ ein Tyran wäre. Der andere Grund-Stein nun/ warum Christiern ein Tyrann genennet wird/ und gar des Reichs verlustig gehen müssen / ist/ weil er mit der schönen Columbula zu freundlich gethan/ und ihr etwan so viel Caressen erwiesen/ als seiner Gemahlin. Und dann der dritte Grund-Stein seiner vermeynten Tyranney war/ daß er die Plackereyen der Hansee-Städte nicht dulden und sich von ihnen Gesetze vorschreiben lassen wolte/ sondern vielmehr seine Residenz Coppenhagen zu einer Handels Stadt zu machen suchte. Alle Monopolia seind jederzeit eine Pest gewesen/ werden solches auch beständig seyn und bleiben/ daher die Fürsten gewiß eine der vollkommenst gerechtesten Thaten verrichten/ wann sie selbige hemmen/ und denen Commercien einen freyen Lauff suchen. Endlich war der vierdte Grund-Stein/ des Königs Christiern grausamer Tyranney/ daß er die stets zum Abfall geneigte Schweden/ mit Gewalt zum Gehorsam antrieb/ und des wegen manchen/ der seine Pflicht vergessen hatte / durch herunterreissung des Kopffs/ den begangenen Fehler erkennen ließ. Allein auch hieran hat König Christiern nicht nur Staats-vernünftig/ sondern auch Recht gethan. Denn/ wen bey zum Aufruhr geneigten Unterthanen kein Glimpf verfangen wil/ so müssen solche nohtwendig mit Schärffe im Gehorsam erhalten / und ein mit faulem Geblüth versehener Staats-Cörper/ muß mit Gewalt davon gereiniget werden. Schweden war mit Dännemarck rechtmässiger Weise verknüpffet worden; da nun II. Thessalon. II. v. 4. II. Timoth, III. v. I. seqq.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 454. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/502>, abgerufen am 22.11.2024.