Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.Thes. V. In dem 14. 17. und 18. Seculo, hat Oestereich grossen Abfall an Landen gelitten. Welcher gestalt/ ein groß Theil von der Schweitz/ dem Hause Oestereich/ als Grafen von Habsburg/ zuständig gewesen/ ist aus der Historia bekannt; doch des Käysers Alberti I. seine Land-Voigte/ waren so hochmühtig/ daß sie die guten Schweitzer/ als Leibeigne und Sclaven tractiren wolten/ so gar/ daß der eine / Geißler genannt/ seinen Hut auf eine Stange stecken und dabey befehlen ließ / selbigem eben den respect zu erweisen/ als ob er selbsten zugegen wäre. Weil noch andere Dinge mehr darzu kamen/ und die Schweitzer/ mit ihren Klagen/ an des Kaysers Hofe/ nichts ausrichten kunten/ so schlug die Sache endlich in einen allgemeinen Aufstand aus/ weswegen sie auch die Käyserlichen Land-Voigte allenthalben weg jagten/ und sich in Freyheit zu setzen suchten.Die Oestereicher unterliessen zwar nicht/ die Schweitzer/ wo möglich/ mit gewapneter Hand wieder zum vorigen Gehorsam zu bringen; sie waren aber allemahl so unglücklich / daß sie weniger als nichts schaffen kunten/ sondern vielmehr geschehen lassen musten/ daß sich immer ein Ohrt nach dem andern/ ihrer Bottmässigkeit entzoge / und dem neu-angelegten Bündnisse beytrate.Endlich/ und da wider diese Leute weiter nichts zu thun war/ muste man selbige vor eine freye Republic erkennen/ wie dann auch/ von Seiten des Hauses Oestereichs/ mit selbiger verschiedene/ so genannte/ Verein- und Erb-Derein errichtet worden. Ob nun aber wol die Schweitzerische Republic in dem Münsterischen Friedenvor frey erkannt worden/ so ist doch billig zu zweiffeln/ ob sothane Erkennung auch von dem Hause Oestereich zu verstehen sey/ dessen allda nicht gedacht/ aber wol so viel erwehnet wird/ daß das Reich/ seiner/ auf selbige gehabten Ansprüche/ sich begeben/ daher nicht glaublich/ daß die Schweitzer von dem Hause Oestereich vor gantz vollkommen frey solten agnosciret worden seyn. In dem 17. oder vorigen seculo, hat das Haus Oestereich ebenfals ein vieles verlohren/ in dem es an Franckreich nicht nur die Grafschaft Pfiet / und Land-Grafschaft Elsaß/ sondern auch das Sünd- und Brißgau abtreten müssen / denen der Verlust der gantzen Grafschaft Burgund nach gefolget. Hiedurch ist es / an der Seite gegen Franckreich/ ungemein geschwächet/ und durch sothanen Verlust/ diesem ein Weeg/ in die vorder Oestereichischen Lande/ eröffnet worden/ ungeachtet/ durch Wiedergewinnung der Festung Breisach/ diese Thür etwas verriegelt zu seyn/ scheinet/ so ist es doch in der That nicht also / weil Franckreich Hünnigen in seinen Händen behalten. Doch vid. Stumpf. Schweitz. Chron. Id. l. c. Fugger. Ostereich, Ehrcasp. l. 2. 3. v. Art. 6.
Thes. V. In dem 14. 17. und 18. Seculo, hat Oestereich grossen Abfall an Landen gelitten. Welcher gestalt/ ein groß Theil von der Schweitz/ dem Hause Oestereich/ als Grafen von Habsburg/ zuständig gewesen/ ist aus der Historia bekannt; doch des Käysers Alberti I. seine Land-Voigte/ waren so hochmühtig/ daß sie die guten Schweitzer/ als Leibeigne und Sclaven tractiren wolten/ so gar/ daß der eine / Geißler genannt/ seinen Hut auf eine Stange stecken und dabey befehlen ließ / selbigem eben den respect zu erweisen/ als ob er selbsten zugegen wäre. Weil noch andere Dinge mehr darzu kamen/ und die Schweitzer/ mit ihren Klagen/ an des Kaysers Hofe/ nichts ausrichten kunten/ so schlug die Sache endlich in einen allgemeinen Aufstand aus/ weswegen sie auch die Käyserlichen Land-Voigte allenthalben weg jagten/ und sich in Freyheit zu setzen suchten.Die Oestereicher unterliessen zwar nicht/ die Schweitzer/ wo möglich/ mit gewapneter Hand wieder zum vorigen Gehorsam zu bringen; sie waren aber allemahl so unglücklich / daß sie weniger als nichts schaffen kunten/ sondern vielmehr geschehen lassen musten/ daß sich immer ein Ohrt nach dem andern/ ihrer Bottmässigkeit entzoge / und dem neu-angelegten Bündnisse beytrate.Endlich/ und da wider diese Leute weiter nichts zu thun war/ muste man selbige vor eine freye Republic erkennen/ wie dann auch/ von Seiten des Hauses Oestereichs/ mit selbiger verschiedene/ so genannte/ Verein- und Erb-Derein errichtet worden. Ob nun aber wol die Schweitzerische Republic in dem Münsterischen Friedenvor frey erkannt worden/ so ist doch billig zu zweiffeln/ ob sothane Erkennung auch von dem Hause Oestereich zu verstehen sey/ dessen allda nicht gedacht/ aber wol so viel erwehnet wird/ daß das Reich/ seiner/ auf selbige gehabten Ansprüche/ sich begeben/ daher nicht glaublich/ daß die Schweitzer von dem Hause Oestereich vor gantz vollkommen frey solten agnosciret worden seyn. In dem 17. oder vorigen seculo, hat das Haus Oestereich ebenfals ein vieles verlohren/ in dem es an Franckreich nicht nur die Grafschaft Pfiet / und Land-Grafschaft Elsaß/ sondern auch das Sünd- und Brißgau abtreten müssen / denen der Verlust der gantzen Grafschaft Burgund nach gefolget. Hiedurch ist es / an der Seite gegen Franckreich/ ungemein geschwächet/ und durch sothanen Verlust/ diesem ein Weeg/ in die vorder Oestereichischen Lande/ eröffnet worden/ ungeachtet/ durch Wiedergewinnung der Festung Breisach/ diese Thür etwas verriegelt zu seyn/ scheinet/ so ist es doch in der That nicht also / weil Franckreich Hünnigen in seinen Händen behalten. Doch vid. Stumpf. Schweitz. Chron. Id. l. c. Fugger. Ostereich, Ehrcasp. l. 2. 3. v. Art. 6.
<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0074" n="32"/> <p>Thes. V.</p> <p>In dem 14. 17. und 18. Seculo, hat Oestereich grossen Abfall an Landen gelitten.</p> <p>Welcher gestalt/ ein groß Theil von der Schweitz/ dem Hause Oestereich/ als Grafen von Habsburg/ zuständig gewesen/ ist aus der Historia bekannt; doch des Käysers Alberti I. seine Land-Voigte/ waren so hochmühtig/ daß sie die guten Schweitzer/ als Leibeigne und Sclaven tractiren wolten/ so gar/ daß der eine / Geißler genannt/ seinen Hut auf eine Stange stecken und dabey befehlen ließ / selbigem eben den respect zu erweisen/ als ob er selbsten zugegen wäre. Weil noch andere Dinge mehr darzu kamen/ und die Schweitzer/ mit ihren Klagen/ an des Kaysers Hofe/ nichts ausrichten kunten/ so schlug die Sache endlich in einen allgemeinen Aufstand aus/ weswegen sie auch die Käyserlichen Land-Voigte allenthalben weg jagten/ und sich in Freyheit zu setzen suchten.<note place="foot">vid. Stumpf. Schweitz. Chron.</note>Die Oestereicher unterliessen zwar nicht/ die Schweitzer/ wo möglich/ mit gewapneter Hand wieder zum vorigen Gehorsam zu bringen; sie waren aber allemahl so unglücklich / daß sie weniger als nichts schaffen kunten/ sondern vielmehr geschehen lassen musten/ daß sich immer ein Ohrt nach dem andern/ ihrer Bottmässigkeit entzoge / und dem neu-angelegten Bündnisse beytrate.<note place="foot">Id. l. c. Fugger. Ostereich, Ehrcasp. l. 2. 3.</note>Endlich/ und da wider diese Leute weiter nichts zu thun war/ muste man selbige vor eine freye Republic erkennen/ wie dann auch/ von Seiten des Hauses Oestereichs/ mit selbiger verschiedene/ so genannte/ Verein- und Erb-Derein errichtet worden. Ob nun aber wol die Schweitzerische Republic in dem Münsterischen Frieden<note place="foot">v. Art. 6.</note>vor frey erkannt worden/ so ist doch billig zu zweiffeln/ ob sothane Erkennung auch von dem Hause Oestereich zu verstehen sey/ dessen allda nicht gedacht/ aber wol so viel erwehnet wird/ daß das Reich/ seiner/ auf selbige gehabten Ansprüche/ sich begeben/ daher nicht glaublich/ daß die Schweitzer von dem Hause Oestereich vor gantz vollkommen frey solten agnosciret worden seyn. In dem 17. oder vorigen seculo, hat das Haus Oestereich ebenfals ein vieles verlohren/ in dem es an Franckreich nicht nur die Grafschaft Pfiet / und Land-Grafschaft Elsaß/ sondern auch das Sünd- und Brißgau abtreten müssen / denen der Verlust der gantzen Grafschaft Burgund nach gefolget. Hiedurch ist es / an der Seite gegen Franckreich/ ungemein geschwächet/ und durch sothanen Verlust/ diesem ein Weeg/ in die vorder Oestereichischen Lande/ eröffnet worden/ ungeachtet/ durch Wiedergewinnung der Festung Breisach/ diese Thür etwas verriegelt zu seyn/ scheinet/ so ist es doch in der That nicht also / weil Franckreich Hünnigen in seinen Händen behalten. Doch </p> </div> </body> </text> </TEI> [32/0074]
Thes. V.
In dem 14. 17. und 18. Seculo, hat Oestereich grossen Abfall an Landen gelitten.
Welcher gestalt/ ein groß Theil von der Schweitz/ dem Hause Oestereich/ als Grafen von Habsburg/ zuständig gewesen/ ist aus der Historia bekannt; doch des Käysers Alberti I. seine Land-Voigte/ waren so hochmühtig/ daß sie die guten Schweitzer/ als Leibeigne und Sclaven tractiren wolten/ so gar/ daß der eine / Geißler genannt/ seinen Hut auf eine Stange stecken und dabey befehlen ließ / selbigem eben den respect zu erweisen/ als ob er selbsten zugegen wäre. Weil noch andere Dinge mehr darzu kamen/ und die Schweitzer/ mit ihren Klagen/ an des Kaysers Hofe/ nichts ausrichten kunten/ so schlug die Sache endlich in einen allgemeinen Aufstand aus/ weswegen sie auch die Käyserlichen Land-Voigte allenthalben weg jagten/ und sich in Freyheit zu setzen suchten. Die Oestereicher unterliessen zwar nicht/ die Schweitzer/ wo möglich/ mit gewapneter Hand wieder zum vorigen Gehorsam zu bringen; sie waren aber allemahl so unglücklich / daß sie weniger als nichts schaffen kunten/ sondern vielmehr geschehen lassen musten/ daß sich immer ein Ohrt nach dem andern/ ihrer Bottmässigkeit entzoge / und dem neu-angelegten Bündnisse beytrate. Endlich/ und da wider diese Leute weiter nichts zu thun war/ muste man selbige vor eine freye Republic erkennen/ wie dann auch/ von Seiten des Hauses Oestereichs/ mit selbiger verschiedene/ so genannte/ Verein- und Erb-Derein errichtet worden. Ob nun aber wol die Schweitzerische Republic in dem Münsterischen Frieden vor frey erkannt worden/ so ist doch billig zu zweiffeln/ ob sothane Erkennung auch von dem Hause Oestereich zu verstehen sey/ dessen allda nicht gedacht/ aber wol so viel erwehnet wird/ daß das Reich/ seiner/ auf selbige gehabten Ansprüche/ sich begeben/ daher nicht glaublich/ daß die Schweitzer von dem Hause Oestereich vor gantz vollkommen frey solten agnosciret worden seyn. In dem 17. oder vorigen seculo, hat das Haus Oestereich ebenfals ein vieles verlohren/ in dem es an Franckreich nicht nur die Grafschaft Pfiet / und Land-Grafschaft Elsaß/ sondern auch das Sünd- und Brißgau abtreten müssen / denen der Verlust der gantzen Grafschaft Burgund nach gefolget. Hiedurch ist es / an der Seite gegen Franckreich/ ungemein geschwächet/ und durch sothanen Verlust/ diesem ein Weeg/ in die vorder Oestereichischen Lande/ eröffnet worden/ ungeachtet/ durch Wiedergewinnung der Festung Breisach/ diese Thür etwas verriegelt zu seyn/ scheinet/ so ist es doch in der That nicht also / weil Franckreich Hünnigen in seinen Händen behalten. Doch
vid. Stumpf. Schweitz. Chron.
Id. l. c. Fugger. Ostereich, Ehrcasp. l. 2. 3.
v. Art. 6.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |