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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Vnder andern Potentaten vnd hohen Personen / so sich einen gütlichen Vergleich wegen der Böhmischen Vnruhe zu befördern bemühet / hat sich vmb diese Zeit auch der König in Polen Sigismundus III. finden lassen / in dem er an die Böhmische Stände nachfolgenden Innhalts Schreiben abgeschicket:

Es gienge Jhme nemlich der betrübte Zustandt deß Königreichs Böhmen nicht wenig zu Hertzen / zweiffelte aber nicht Gott würde solche Auffrührer in kürtzerem nach jhrem Verdienst bestraffen. Er hette nimmermehr gedacht / daß die Stände wider jhren König vnd Keyser also widersetzlich vnd rebellisch sich erzeigen solten / daß sie nicht allein wider jhre ordentliche Obrigkeit einen Krieg anfangen / sondern auch alle Gnad vnnd Mittel zu einem gütlichen Vergleich verachten vnd in den Wind schlagen dörffen.

Das grösseste Lob der Vnderthanen bestünde in beständiger Devotion gegen jhre Obrigkeit. Hingegen Auffruhr anfangen / der Obrigkeit Gebott sich widersetzen / getrewe vnnd gehorsame Vnderthanen beschädigen / was were es anders / als gemeinen Fried vnnd Ruhe zerstören / Trew vnnd Beständigkeit auffheben / vnd welches das allerärgste seye / Gott selbsten widerstehen wollen? Derohalben hetten Sie (Stände) als welche sich wider die Keyserl. vnd Königl. Majestät aufflehneten / wol zu betrachten / was sie theten / was sie für Anschläge führeten / vnd in was grosse Gefahr sie sich vnnd das Königreich stürtzeten. Dann die Inturien / so Fürstliche Digniteten verletzeten / würden gemeiniglich gar schwerlich außgesöhnet. Derowegen wolte er Sie ermahnet haben / daß sie also baldt von jhrem vbel angefangenen Krieg abliessen / deß Keysers Gnaden sich ergeben / vnnd also sich selbst / das gemeine Vatterlandt / vnd jhre Nachkommen in Wolstand brächten. Vnd diese Gelegenheit solten sie bey Zeiten / vnd ehe die Sachen gar adextrema kämen / in acht nemen. Sintemal die Gnad bey einer spaten Rew keinen Platz finde / sondern offtmals zu grösserer Straff Vrsach gebe.

Wo nun Sie / dieser seiner Vermahnung keine Statt geben würden / würde Er auffgerichter Bundnuß vnnd Blutsfreundschafft wegen mit dem Römischen Keyser jhme mit Hülff wider sie bey springen. Wo sie aber von jhrem Vornehmen abstünden / wolte er jhnen jederzeit mit Königlichen Gunsten vnnd Gnaden gewogen seyn.

Auff dieses Schreiben haben die Böhmische Stände nachfolgender Weise geantwortet; Sie hetten auß seinem Schreiben verspüret / daß er wegen deß Böhmischen Wesens nicht recht berichtet were / vnd were dieses nicht zu verwundern: Weil Sie / die Stände / auch bey dem Keyser / Churfürsten / Fürsten / vnd andern Ständen deß Reichs / von jhren Widersachern also vnschuldig weren angegeben worden / daß wo kein besserer Bericht / von jhnen (Ständen) erfolget / sie leichtlich auch von denselben für Vngehorsame / Halßstärrige vnnd Rebellen weren erkläret worden.

Vnnd diese Jhre falsche Angeber erregeten / so viel an jhnen were / (durch viel falsche Aufflagen / welche den Ständen niemals in Sinn kommen /) die gantze Christenheit wider sie: damit also das Königreich gäntzlich zerstöret / die Einigkeit durch den Majestät-Brieff vnnd die auffgerichte Vergleichung / zwischen denen sub vna vnd sub vtraque bestättiget / auffgehaben / vnnd jhre priuilegia zu nicht gemacht würden. Vnnd dieses hetten etliche zu thun / doch heimlich sich vnderstanden. Damit nun solches dem Keyser vnd sonsten jedermänniglichen offenbar würde / hetten Sie (Stände) eine Apologiam in Druck außgehen lassen / auch zum offtermalen demütig an den Keyser geschrieben / vnd gebetten / daß er solchen jhren Widersächern vnd falschen Angebern keinen Glauben zustellen wolte / dann sie Gott zum Zeugen nemen / daß sie dergleichen niemals in Sinn genommen.

Was aber an den Friedensstörern vollbracht worden / were auß vnvermeidlicher Noht von den Ständen deß Königreichs geschehen: auff daß also die jenigen / welche gröblich mißhandelt hetten / auch ein harte Straffe außstünden. Sintemal sie die allerhöchste / zwischen dem König vnd den Ständen getroffene pacta, gebrochen / die Euangelische Kirchen / theils geschleiffet / theils versperret / from̃e Leut in Gefängnuß geworffen / die Stände vnschuldiger Weiß vnd vngehöret verdammet / vnnd welches das allergröste were den Zutritt zu K. Majest. solches zu klagen verschlossen: Ja endlich so weit kommen: daß sie alles wider die Gesetz deß Königreichs / vnder deß Königs Nahmen / zu höchster seiner Majestät Verkleinerung verrichtet. Daher es nicht zu verwundern / daß auß Göttlichem Eyffer die Stände die ärgsten auß jhnen also gestraffet.

Daß aber Er ferner vermeldete / daß Sie (Stände) alle Gnad vnd Mittel zu einem gütlichen Vergleich außgeschlagen hetten: Da solte Er gewißlich glauben / daß die Stände eintzig vnd allein von dem Keyser bitten vnd begehreten / daß er durch Interposition der Chur- vnd Fürsten deß Reichs die Sach zu einem gütlichen Vertrag wolte gelangen lassen. Vber welchem / ob sie zwar Hoffnung bekommen / daß durch ein solche besagte Interposition / alles zu einem guten Ende würde gebracht werden; seye doch solches durch vnruhige Leut vnd böse Räth verhindert worden. Dahero dann nicht allein biß auff diesen Tag offtgedachte Interposition auffgeschoben / sondern auch noch dieses von jhren Widersachern practiciret würde / daß sie die Stände / vnder der Hoffnung einer zukünfftigen Tractation / sicher machten / vnder deß aber jhr geliebtes Vatterlandt mit einer feindlichen Armee vberzögen vnd alles mit Fewer vnd Schwerdt grewlich verderbeten / also daß Sie (Stände) auß vnvmbgänglicher Noth / auff die Hülff Gottes vnd die gute Sach sich verlassende / solchen feindlichen Waffen sich zu widersetzen gezwungen würden: doch also / daß sie allezeit Gott vnd den Keyser vmb

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/119>, abgerufen am 25.02.2025.