gewissen Orth dieses Königreichs / alda jhnen die Notthurfft an Proviand dargeben werden möchte / verbleiben solte / welches dann sie mit betrübtem Gemüth vernommen / daß jhre Submission von jhren widerwertigen F[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]inden / bey Jhr Kayserl. Mayest. in Zweiffel gesetzet würde / auch das noch mehrers were / jhnen solche gefährliche Begehren / allein nur mit Fleiß zu dem End vorgeschlagen würden / damit diesem Vnheyl durch billiche Mittel / niemahls abgeholffen werden möchte / vnnd also die Widerwärtige hierdurch je länger je mehr jhren Willen an den Ständen dieses Königreichs vollbringen könten. Dann so viel den Gehorsamb vnnd Submission anlangete / zu welcher die Stände ermahnet würden / were Jhrer Mayest. vnd der gantzen Welt kund / daß sie sich der Vnderthänigkeit vnd Gehorsambs / damit sie Jhrer Kayserl. Mayest. als Jhrer von GOTT vorgesetzten Obrigkeit verbunden / niemahls entbrechen / sondern allezeit zu gebührlichem Gehorsamb sich bekennet / auch darinn beständig zuverbleiben gedächten / wann sie nur Remedirung jhrer Beschwerden erlangen möchten: Daß jhnen aber sicher vnd ohne Gefahr seyn solte / Wehr vnnd Waffen zu welchen sie / nicht wider Jhre Kayserl. Mayestät sondern wider jhre Feinde / zu Beschützung Jhrer vnnd deß Mayestät-Brieffs / das Exercitium Religionis betreffend / nothtrünglich greiffen müssen / niderzulegen / jhr Volck abzudancken / dargegen aber Jhrer Kayserl. Mayest. Volck im Landt verbleiben vnnd dasselbe proviantiren zulassen / solches könten sie nicht für rathsamb erachten.
Dann ob wol zwar in Jhrer Kays. Mayestät Schreiben so viel zubefinden / wann sie die Wehr vnd Waffen niderlegten / das Volck auß dem Königreich abschafften / entgegen aber Jhrer Kayser. May. Volck darinnen lassen würden / daß von allem Gewalt vnd Thätlichkeit desselben J. May. Volcks / auch sonsten sie gar wohl gesichert seyn köndten; wann sie aber die grosse Tyranney vnnd Vngehorsamb dieses Volcks bedächten / auch vorige Jhrer Mayest. Schreiben / so wohl deren außgangene Patenta in acht nehmen / darinnen ebener massen solches angezogen würde / daß Jhr Mayest. solch Jhr Volck allein zu Beschützung dero getrewen Vnderthanen in dieses Königreich schicken thäten / so erschiene doch hierauß das widrige / nemblich daß solch Volck dieses Königreich mit Morb vnd Raub / Fewer vnd Schwerd / Plünderung der Kirchen / Wegführung der Leut ohn Vnderscheid der Religion / zum höchsten verderbet vnnd verwüstet / dahero zubesorgen / weil sie solches an jetzo zuthun nicht vnderliessen / da sie doch sehen / daß Gott sein Werck dermassen vertretten / vnnd den Ständen bey ordentlichem Mittel / jhren Feinden darmit zubegegnen / an die Hand geben thäte / daß sie es alsdann viel mehr thun würden / diesem Königreich Schaden zuzufügen vnnd jhre Boßheit zuvben / wann jhr Volck abgedanckt werden solte / welches sie dann ins künfftig / da es also geschehe / mit gutem Gewissen nicht verantworten köndten; so hetten sie auch ein newliches vnnd erschröckliches Exempel deß Passawischen Volcks vor Augen / welches sie billich von diesem Begehren abhielte: Dann als dasselbe ebener massen feindlich in dieses Königreich eingefallen / hette Kayser Rudolphus den Ständen zugesagt / vnnd sie dessen vergewissert / daß solch Volck niemanden Schaden / sondern dasselbe hinwiderumb also bald auß dem Landt zurück geführet werden solte. Es hette aber solch Volck keinen Gehorsamb leysten wollen / sondern were wider der Kayser. Mayest. Wissen vnnd Willen / je länger je mehr den Prager Städten zugeruckt / die kleine Statt Prag feindtseliger Weiß angefallen / vnnd darinnen mit Morden vnnd Rauben grawsamb gehauset / dessen biß auff den heutigen Tag Zeugen vnnd Gedächtnuß vorhanden weren: Solcher vnnd dergleichen Gefahr hetten die Stände zubesorgen / wann solch wütend Volck nach Abdanckung deß jhrigen / in diesem Königreich gelassen werden solte / vnnd sich die Stände auff niemandt dann zuverlassen hetten. So wolte jhnen ebener massen nicht gebühren / were auch nicht müglich noch sicher / ohne Bewilligung deß gantzen Landes / auch Vorwissen der Fürsten vnnd Stände in Schlesien / welche jhr Kriegs Volck nunmehr mit den Böhmen conjungirt / das Exercitium Religionis mit vnd neben jhnen vertheydigten vnd vor einen Mann stünden / solches einzugehen vnd zu solchen gefährlichen Conditionen / ehe vnd zuvor die Interposition vorgenommen / auch den Ständen dieses Königreichs / so wol den Fürsten vnnd Ständen in Schlesien / in jhren Beschwerungen nit abgeholffen würde / zuschreiten. Dannenhero Jhre May. Sie vnderthänigst bitten / dieselbe wolte von solchen Conditionen / so jhnen anzunehmen nit müglich weren / gnädigst ablassen / vnd sie bey Jhro entschuldiget halten / daß sie das jenige / so deß gantzen Königreichs vnnd anderer Länder Gefahr ob sich trüge / nicht eingehen könten: Sondern Jhre Mayest. wolte viel lieber zu der begehrten Interposition / deren sie sich bißhero getröstet / vnnd vmb dieselbe nochmals bitten theten / gnädigst schreiten / vnnd solche Mittel vorschlagen / durch welche diesem gefährlichen / vnd nunmehr weitkommenden Werck glücklich vnnd auffs eheste abgeholffen werden möchte.
Sie befinden aber / daß jhre Feinde solches nit allein mit diesen obangezogenen schweren Conditionen / sondern auch mit dem vertheydigen wolten / so in obgedachtem Jhrer Kay. Mayest. Antwortschreiben / welches sie an Sachsen gethan / so wol auch was als dann weiters J. K. M. an gedachte Churf. Gn. vnderm dato Wien den 9. Octobris zubefinden were / nemblich / daß J. May. jhre Feinde die Belägerung der Statt Pilsen / welche vnvmbgänglich auß nachfolgenden Vrsachen geschehen müssen / so sehr einbildeten vnnd darzu bewegen wolten / samb solches zu Berhinderung der begehrten Interposition vnnd Vnderhandlung gereichen thäte / so aber gar nicht
gewissen Orth dieses Königreichs / alda jhnen die Notthurfft an Proviand dargeben werden möchte / verbleiben solte / welches dann sie mit betrübtem Gemüth vernommen / daß jhre Submission von jhren widerwertigen F[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]inden / bey Jhr Kayserl. Mayest. in Zweiffel gesetzet würde / auch das noch mehrers were / jhnen solche gefährliche Begehren / allein nur mit Fleiß zu dem End vorgeschlagen würden / damit diesem Vnheyl durch billiche Mittel / niemahls abgeholffen werden möchte / vnnd also die Widerwärtige hierdurch je länger je mehr jhren Willen an den Ständen dieses Königreichs vollbringen könten. Dann so viel den Gehorsamb vnnd Submission anlangete / zu welcher die Stände ermahnet würden / were Jhrer Mayest. vnd der gantzen Welt kund / daß sie sich der Vnderthänigkeit vnd Gehorsambs / damit sie Jhrer Kayserl. Mayest. als Jhrer von GOTT vorgesetzten Obrigkeit verbunden / niemahls entbrechen / sondern allezeit zu gebührlichem Gehorsamb sich bekennet / auch darinn beständig zuverbleiben gedächten / wann sie nur Remedirung jhrer Beschwerden erlangen möchten: Daß jhnen aber sicher vnd ohne Gefahr seyn solte / Wehr vnnd Waffen zu welchen sie / nicht wider Jhre Kayserl. Mayestät sondern wider jhre Feinde / zu Beschützung Jhrer vnnd deß Mayestät-Brieffs / das Exercitium Religionis betreffend / nothtrünglich greiffen müssen / niderzulegen / jhr Volck abzudancken / dargegen aber Jhrer Kayserl. Mayest. Volck im Landt verbleiben vnnd dasselbe proviantiren zulassen / solches könten sie nicht für rathsamb erachten.
Dann ob wol zwar in Jhrer Kays. Mayestät Schreiben so viel zubefinden / wann sie die Wehr vnd Waffen niderlegten / das Volck auß dem Königreich abschafften / entgegen aber Jhrer Kayser. May. Volck darinnen lassen würden / daß von allem Gewalt vnd Thätlichkeit desselben J. May. Volcks / auch sonsten sie gar wohl gesichert seyn köndten; wann sie aber die grosse Tyranney vnnd Vngehorsamb dieses Volcks bedächten / auch vorige Jhrer Mayest. Schreiben / so wohl deren außgangene Patenta in acht nehmen / darinnen ebener massen solches angezogen würde / daß Jhr Mayest. solch Jhr Volck allein zu Beschützung dero getrewen Vnderthanen in dieses Königreich schicken thäten / so erschiene doch hierauß das widrige / nemblich daß solch Volck dieses Königreich mit Morb vnd Raub / Fewer vnd Schwerd / Plünderung der Kirchen / Wegführung der Leut ohn Vnderscheid der Religion / zum höchsten verderbet vnnd verwüstet / dahero zubesorgen / weil sie solches an jetzo zuthun nicht vnderliessen / da sie doch sehen / daß Gott sein Werck dermassen vertretten / vnnd den Ständen bey ordentlichem Mittel / jhren Feinden darmit zubegegnen / an die Hand geben thäte / daß sie es alsdann viel mehr thun würden / diesem Königreich Schaden zuzufügen vnnd jhre Boßheit zuvben / wann jhr Volck abgedanckt werden solte / welches sie dann ins künfftig / da es also geschehe / mit gutem Gewissen nicht verantworten köndten; so hetten sie auch ein newliches vnnd erschröckliches Exempel deß Passawischen Volcks vor Augen / welches sie billich von diesem Begehren abhielte: Dann als dasselbe ebener massen feindlich in dieses Königreich eingefallen / hette Kayser Rudolphus den Ständen zugesagt / vnnd sie dessen vergewissert / daß solch Volck niemanden Schaden / sondern dasselbe hinwiderumb also bald auß dem Landt zurück geführet werden solte. Es hette aber solch Volck keinen Gehorsamb leysten wollen / sondern were wider der Kayser. Mayest. Wissen vnnd Willen / je länger je mehr den Prager Städten zugeruckt / die kleine Statt Prag feindtseliger Weiß angefallen / vnnd darinnen mit Morden vnnd Rauben grawsamb gehauset / dessen biß auff den heutigen Tag Zeugen vnnd Gedächtnuß vorhanden weren: Solcher vnnd dergleichen Gefahr hetten die Stände zubesorgen / wann solch wütend Volck nach Abdanckung deß jhrigen / in diesem Königreich gelassen werden solte / vnnd sich die Stände auff niemandt dann zuverlassen hetten. So wolte jhnen ebener massen nicht gebühren / were auch nicht müglich noch sicher / ohne Bewilligung deß gantzen Landes / auch Vorwissen der Fürsten vnnd Stände in Schlesien / welche jhr Kriegs Volck nunmehr mit den Böhmen conjungirt / das Exercitium Religionis mit vnd neben jhnen vertheydigten vnd vor einen Mann stünden / solches einzugehen vnd zu solchen gefährlichen Conditionen / ehe vnd zuvor die Interposition vorgenommen / auch den Ständen dieses Königreichs / so wol den Fürsten vnnd Ständen in Schlesien / in jhren Beschwerungen nit abgeholffen würde / zuschreiten. Dannenhero Jhre May. Sie vnderthänigst bitten / dieselbe wolte von solchen Conditionen / so jhnen anzunehmen nit müglich weren / gnädigst ablassen / vnd sie bey Jhro entschuldiget halten / daß sie das jenige / so deß gantzen Königreichs vnnd anderer Länder Gefahr ob sich trüge / nicht eingehen könten: Sondern Jhre Mayest. wolte viel lieber zu der begehrten Interposition / deren sie sich bißhero getröstet / vnnd vmb dieselbe nochmals bitten theten / gnädigst schreiten / vnnd solche Mittel vorschlagen / durch welche diesem gefährlichen / vnd nunmehr weitkommenden Werck glücklich vnnd auffs eheste abgeholffen werden möchte.
Sie befinden aber / daß jhre Feinde solches nit allein mit diesen obangezogenen schweren Conditionen / sondern auch mit dem vertheydigẽ wolten / so in obgedachtem Jhrer Kay. Mayest. Antwortschreiben / welches sie an Sachsen gethan / so wol auch was als dann weiters J. K. M. an gedachte Churf. Gn. vnderm dato Wien den 9. Octobris zubefinden were / nemblich / daß J. May. jhre Feinde die Belägerung der Statt Pilsen / welche vnvmbgänglich auß nachfolgenden Vrsachen geschehen müssen / so sehr einbildeten vnnd darzu bewegen wolten / samb solches zu Berhinderung der begehrtẽ Interposition vnnd Vnderhandlung gereichen thäte / so aber gar nicht
<TEI>
<text>
<body>
<div>
<div>
<p><pb facs="#f0135" n="94"/>
gewissen Orth dieses Königreichs / alda jhnen die Notthurfft an Proviand dargeben werden möchte / verbleiben solte / welches dann sie mit betrübtem Gemüth vernommen / daß jhre Submission von jhren widerwertigen F<gap reason="illegible" unit="chars" quantity="1"/>inden / bey Jhr Kayserl. Mayest. in Zweiffel gesetzet würde / auch das noch mehrers were / jhnen solche gefährliche Begehren / allein nur mit Fleiß zu dem End vorgeschlagen würden / damit diesem Vnheyl durch billiche Mittel / niemahls abgeholffen werden möchte / vnnd also die Widerwärtige hierdurch je länger je mehr jhren Willen an den Ständen dieses Königreichs vollbringen könten. Dann so viel den Gehorsamb vnnd Submission anlangete / zu welcher die Stände ermahnet würden / were Jhrer Mayest. vnd der gantzen Welt kund / daß sie sich der Vnderthänigkeit vnd Gehorsambs / damit sie Jhrer Kayserl. Mayest. als Jhrer von GOTT vorgesetzten Obrigkeit verbunden / niemahls entbrechen / sondern allezeit zu gebührlichem Gehorsamb sich bekennet / auch darinn beständig zuverbleiben gedächten / wann sie nur Remedirung jhrer Beschwerden erlangen möchten: Daß jhnen aber sicher vnd ohne Gefahr seyn solte / Wehr vnnd Waffen zu welchen sie / nicht wider Jhre Kayserl. Mayestät sondern wider jhre Feinde / zu Beschützung Jhrer vnnd deß Mayestät-Brieffs / das Exercitium Religionis betreffend / nothtrünglich greiffen müssen / niderzulegen / jhr Volck abzudancken / dargegen aber Jhrer Kayserl. Mayest. Volck im Landt verbleiben vnnd dasselbe proviantiren zulassen / solches könten sie nicht für rathsamb erachten.</p>
<p>Dann ob wol zwar in Jhrer Kays. Mayestät Schreiben so viel zubefinden / wann sie die Wehr vnd Waffen niderlegten / das Volck auß dem Königreich abschafften / entgegen aber Jhrer Kayser. May. Volck darinnen lassen würden / daß von allem Gewalt vnd Thätlichkeit desselben J. May. Volcks / auch sonsten sie gar wohl gesichert seyn köndten; wann sie aber die grosse Tyranney vnnd Vngehorsamb dieses Volcks bedächten / auch vorige Jhrer Mayest. Schreiben / so wohl deren außgangene Patenta in acht nehmen / darinnen ebener massen solches angezogen würde / daß Jhr Mayest. solch Jhr Volck allein zu Beschützung dero getrewen Vnderthanen in dieses Königreich schicken thäten / so erschiene doch hierauß das widrige / nemblich daß solch Volck dieses Königreich mit Morb vnd Raub / Fewer vnd Schwerd / Plünderung der Kirchen / Wegführung der Leut ohn Vnderscheid der Religion / zum höchsten verderbet vnnd verwüstet / dahero zubesorgen / weil sie solches an jetzo zuthun nicht vnderliessen / da sie doch sehen / daß Gott sein Werck dermassen vertretten / vnnd den Ständen bey ordentlichem Mittel / jhren Feinden darmit zubegegnen / an die Hand geben thäte / daß sie es alsdann viel mehr thun würden / diesem Königreich Schaden zuzufügen vnnd jhre Boßheit zuvben / wann jhr Volck abgedanckt werden solte / welches sie dann ins künfftig / da es also geschehe / mit gutem Gewissen nicht verantworten köndten; so hetten sie auch ein newliches vnnd erschröckliches Exempel deß Passawischen Volcks vor Augen / welches sie billich von diesem Begehren abhielte: Dann als dasselbe ebener massen feindlich in dieses Königreich eingefallen / hette Kayser Rudolphus den Ständen zugesagt / vnnd sie dessen vergewissert / daß solch Volck niemanden Schaden / sondern dasselbe hinwiderumb also bald auß dem Landt zurück geführet werden solte. Es hette aber solch Volck keinen Gehorsamb leysten wollen / sondern were wider der Kayser. Mayest. Wissen vnnd Willen / je länger je mehr den Prager Städten zugeruckt / die kleine Statt Prag feindtseliger Weiß angefallen / vnnd darinnen mit Morden vnnd Rauben grawsamb gehauset / dessen biß auff den heutigen Tag Zeugen vnnd Gedächtnuß vorhanden weren: Solcher vnnd dergleichen Gefahr hetten die Stände zubesorgen / wann solch wütend Volck nach Abdanckung deß jhrigen / in diesem Königreich gelassen werden solte / vnnd sich die Stände auff niemandt dann zuverlassen hetten. So wolte jhnen ebener massen nicht gebühren / were auch nicht müglich noch sicher / ohne Bewilligung deß gantzen Landes / auch Vorwissen der Fürsten vnnd Stände in Schlesien / welche jhr Kriegs Volck nunmehr mit den Böhmen conjungirt / das Exercitium Religionis mit vnd neben jhnen vertheydigten vnd vor einen Mann stünden / solches einzugehen vnd zu solchen gefährlichen Conditionen / ehe vnd zuvor die Interposition vorgenommen / auch den Ständen dieses Königreichs / so wol den Fürsten vnnd Ständen in Schlesien / in jhren Beschwerungen nit abgeholffen würde / zuschreiten. Dannenhero Jhre May. Sie vnderthänigst bitten / dieselbe wolte von solchen Conditionen / so jhnen anzunehmen nit müglich weren / gnädigst ablassen / vnd sie bey Jhro entschuldiget halten / daß sie das jenige / so deß gantzen Königreichs vnnd anderer Länder Gefahr ob sich trüge / nicht eingehen könten: Sondern Jhre Mayest. wolte viel lieber zu der begehrten Interposition / deren sie sich bißhero getröstet / vnnd vmb dieselbe nochmals bitten theten / gnädigst schreiten / vnnd solche Mittel vorschlagen / durch welche diesem gefährlichen / vnd nunmehr weitkommenden Werck glücklich vnnd auffs eheste abgeholffen werden möchte.</p>
<p>Sie befinden aber / daß jhre Feinde solches nit allein mit diesen obangezogenen schweren Conditionen / sondern auch mit dem vertheydigẽ wolten / so in obgedachtem Jhrer Kay. Mayest. Antwortschreiben / welches sie an Sachsen gethan / so wol auch was als dann weiters J. K. M. an gedachte Churf. Gn. vnderm dato Wien den 9. Octobris zubefinden were / nemblich / daß J. May. jhre Feinde die Belägerung der Statt Pilsen / welche vnvmbgänglich auß nachfolgenden Vrsachen geschehen müssen / so sehr einbildeten vnnd darzu bewegen wolten / samb solches zu Berhinderung der begehrtẽ Interposition vnnd Vnderhandlung gereichen thäte / so aber gar nicht
</p>
</div>
</div>
</body>
</text>
</TEI>
[94/0135]
gewissen Orth dieses Königreichs / alda jhnen die Notthurfft an Proviand dargeben werden möchte / verbleiben solte / welches dann sie mit betrübtem Gemüth vernommen / daß jhre Submission von jhren widerwertigen F_inden / bey Jhr Kayserl. Mayest. in Zweiffel gesetzet würde / auch das noch mehrers were / jhnen solche gefährliche Begehren / allein nur mit Fleiß zu dem End vorgeschlagen würden / damit diesem Vnheyl durch billiche Mittel / niemahls abgeholffen werden möchte / vnnd also die Widerwärtige hierdurch je länger je mehr jhren Willen an den Ständen dieses Königreichs vollbringen könten. Dann so viel den Gehorsamb vnnd Submission anlangete / zu welcher die Stände ermahnet würden / were Jhrer Mayest. vnd der gantzen Welt kund / daß sie sich der Vnderthänigkeit vnd Gehorsambs / damit sie Jhrer Kayserl. Mayest. als Jhrer von GOTT vorgesetzten Obrigkeit verbunden / niemahls entbrechen / sondern allezeit zu gebührlichem Gehorsamb sich bekennet / auch darinn beständig zuverbleiben gedächten / wann sie nur Remedirung jhrer Beschwerden erlangen möchten: Daß jhnen aber sicher vnd ohne Gefahr seyn solte / Wehr vnnd Waffen zu welchen sie / nicht wider Jhre Kayserl. Mayestät sondern wider jhre Feinde / zu Beschützung Jhrer vnnd deß Mayestät-Brieffs / das Exercitium Religionis betreffend / nothtrünglich greiffen müssen / niderzulegen / jhr Volck abzudancken / dargegen aber Jhrer Kayserl. Mayest. Volck im Landt verbleiben vnnd dasselbe proviantiren zulassen / solches könten sie nicht für rathsamb erachten.
Dann ob wol zwar in Jhrer Kays. Mayestät Schreiben so viel zubefinden / wann sie die Wehr vnd Waffen niderlegten / das Volck auß dem Königreich abschafften / entgegen aber Jhrer Kayser. May. Volck darinnen lassen würden / daß von allem Gewalt vnd Thätlichkeit desselben J. May. Volcks / auch sonsten sie gar wohl gesichert seyn köndten; wann sie aber die grosse Tyranney vnnd Vngehorsamb dieses Volcks bedächten / auch vorige Jhrer Mayest. Schreiben / so wohl deren außgangene Patenta in acht nehmen / darinnen ebener massen solches angezogen würde / daß Jhr Mayest. solch Jhr Volck allein zu Beschützung dero getrewen Vnderthanen in dieses Königreich schicken thäten / so erschiene doch hierauß das widrige / nemblich daß solch Volck dieses Königreich mit Morb vnd Raub / Fewer vnd Schwerd / Plünderung der Kirchen / Wegführung der Leut ohn Vnderscheid der Religion / zum höchsten verderbet vnnd verwüstet / dahero zubesorgen / weil sie solches an jetzo zuthun nicht vnderliessen / da sie doch sehen / daß Gott sein Werck dermassen vertretten / vnnd den Ständen bey ordentlichem Mittel / jhren Feinden darmit zubegegnen / an die Hand geben thäte / daß sie es alsdann viel mehr thun würden / diesem Königreich Schaden zuzufügen vnnd jhre Boßheit zuvben / wann jhr Volck abgedanckt werden solte / welches sie dann ins künfftig / da es also geschehe / mit gutem Gewissen nicht verantworten köndten; so hetten sie auch ein newliches vnnd erschröckliches Exempel deß Passawischen Volcks vor Augen / welches sie billich von diesem Begehren abhielte: Dann als dasselbe ebener massen feindlich in dieses Königreich eingefallen / hette Kayser Rudolphus den Ständen zugesagt / vnnd sie dessen vergewissert / daß solch Volck niemanden Schaden / sondern dasselbe hinwiderumb also bald auß dem Landt zurück geführet werden solte. Es hette aber solch Volck keinen Gehorsamb leysten wollen / sondern were wider der Kayser. Mayest. Wissen vnnd Willen / je länger je mehr den Prager Städten zugeruckt / die kleine Statt Prag feindtseliger Weiß angefallen / vnnd darinnen mit Morden vnnd Rauben grawsamb gehauset / dessen biß auff den heutigen Tag Zeugen vnnd Gedächtnuß vorhanden weren: Solcher vnnd dergleichen Gefahr hetten die Stände zubesorgen / wann solch wütend Volck nach Abdanckung deß jhrigen / in diesem Königreich gelassen werden solte / vnnd sich die Stände auff niemandt dann zuverlassen hetten. So wolte jhnen ebener massen nicht gebühren / were auch nicht müglich noch sicher / ohne Bewilligung deß gantzen Landes / auch Vorwissen der Fürsten vnnd Stände in Schlesien / welche jhr Kriegs Volck nunmehr mit den Böhmen conjungirt / das Exercitium Religionis mit vnd neben jhnen vertheydigten vnd vor einen Mann stünden / solches einzugehen vnd zu solchen gefährlichen Conditionen / ehe vnd zuvor die Interposition vorgenommen / auch den Ständen dieses Königreichs / so wol den Fürsten vnnd Ständen in Schlesien / in jhren Beschwerungen nit abgeholffen würde / zuschreiten. Dannenhero Jhre May. Sie vnderthänigst bitten / dieselbe wolte von solchen Conditionen / so jhnen anzunehmen nit müglich weren / gnädigst ablassen / vnd sie bey Jhro entschuldiget halten / daß sie das jenige / so deß gantzen Königreichs vnnd anderer Länder Gefahr ob sich trüge / nicht eingehen könten: Sondern Jhre Mayest. wolte viel lieber zu der begehrten Interposition / deren sie sich bißhero getröstet / vnnd vmb dieselbe nochmals bitten theten / gnädigst schreiten / vnnd solche Mittel vorschlagen / durch welche diesem gefährlichen / vnd nunmehr weitkommenden Werck glücklich vnnd auffs eheste abgeholffen werden möchte.
Sie befinden aber / daß jhre Feinde solches nit allein mit diesen obangezogenen schweren Conditionen / sondern auch mit dem vertheydigẽ wolten / so in obgedachtem Jhrer Kay. Mayest. Antwortschreiben / welches sie an Sachsen gethan / so wol auch was als dann weiters J. K. M. an gedachte Churf. Gn. vnderm dato Wien den 9. Octobris zubefinden were / nemblich / daß J. May. jhre Feinde die Belägerung der Statt Pilsen / welche vnvmbgänglich auß nachfolgenden Vrsachen geschehen müssen / so sehr einbildeten vnnd darzu bewegen wolten / samb solches zu Berhinderung der begehrtẽ Interposition vnnd Vnderhandlung gereichen thäte / so aber gar nicht