diese Meynung hätte. Damit sie aber bey Jhrer Mayest. nicht in dem Verdacht gelassen würden / als wann sie deß Kriegs begierig / vnd gleichsamb mit fleiß gemelte Interposition verhindern wolten: So theten Jhrer Kays. May. Sie von Beschaffenheit der Sachen diesen warhafften Bericht / daß sie bald von Anfang dieses Wesens obgemelte Pilßner zum Frieden ermahnet / vnd an sie begert / nichts feindtliches vorzunchmen / dessen selbige dann auch durch Schreiben / demselben nachzukommen / vnd sich friedlich zuhalten anerbotten: Aber bald jhre Zusag gebrochen / vnnd ohne alle gegebene Vrsach wider die Stände sich feindtlich gesetzet / Volck geworben / vnnd dann benebens auch etlicher auß den Ständen eygene Vnderthanen zu jhnen in die Statt einzugehen gezwungen: mit welchem Volck sie alßdann auß der Statt Außfäll gethan / viel Viehes eingetrieben / vnnd den vmbligenden Benachbarten mit Plünderung ihrer Güter grossen Schaden zugefügt / etlicher frembder Herren vnnd Obrigkeiten Vuderthanen / daß sie jhnen die Vnderthänigkeit schweren müssen / darzu genöthiget / vnd letzlich sich auch diß vnderfangen / daß sie ansehenliche Rittermässige Personen auß den Ständen / im Außfallen gefänglich eingezogen vnd in die Statt geführet / von jhren Brieffen die Sigel abgerissen / zu erdichten Patenten auffgetruckt / darauff in jhrem der Stände Nahmen Volck werben lassen / vnd sich mit solchem also gestärckt / daß auch letztlich das Land-Volck / so im selben vnnd andern Craysen auffgemahnet worden / jhnen vnd jhren Außfällen vnd Plünderungen nit wehren können / vnnd ob wol die Stände sie nit einmal erinnert / daß sie das Land nicht verwüsten vnnd Plündern solten / hetten sie sich doch je länger je feindseliger erzeigt / vnd den Innwohnern desselben Crayses allerley Bedrohungen gethan. Von dessentwegen dann nothtringlich / zuvorauß aber zu Verwahrung deß gantzen Landes / auch auff embsiges bitten und anhalten der Innwohner desselben Crayfes / denen grosser Schad von ihnen Pilßnern zugefügt worden / hette die Sach etwas ernstlicher gegen jhnen vorgenommen werden müssen / der Hoffnung / sie sich hierauff etwas bedencken / vnnd von jhrem bösen Vornehmen abstehen würden / damit es letztlich nicht dar zu kommen dörffte / die Statt mit Gewalt zu ängstigen / sondern daß sie jhrer künfftigen Gefahr viel lieber entlediget werden möchten. Es hätte aber dieses alles bey jhnen nichts verfangen wollen / sondern sie hetten sich selber muthwillig zur Belägerung geschickt / die Vorstatt angezündet vnd sich auff jhre Macht verlassen / nach Erfahrung dessen / ob sie wol den Ständen mit Worten vnnd Wercken mehr als zuviel Vrsach gegeben / so hetten sie doch nichts desto weniger auß Mittleyden nicht vnderlassen / Graff Ernsten von Manßfeld drey vnter schiedliche Ordinantzen zuertheylen / daß er auß vielen Vrsachen von der Belägerung ablassen / vnnd jhnen Pilßnern keinen Schaden zufügen wolte: deme gemelter Graff nachkommen / von der Statt gantz abgezogen / vnd das Geschütz drey / dz Volck aber zwo Meil Wegs von der Statt zurück geführet / der Hoffnung die Pilßner sich friedlich verhalten / vnd kein weitere Vrsach zum Vnfrieden vnd vnvernehmen geben würden. Darauff sie aber widerumb Träwwort außgesprengt / mit Vorgeben sie dem von Manßfeld bald auch das Crayß-Volck nachschicken wolten / mit welchen Drohworten sie dann die Innwohner desselben Crayses bewegt / daß sie selber dem Graffen von Manßfeld hinwiderumb nachgeschickt / vnnd jhn gebetten / er wolle zu Beschützung ihrer vnd anderer / jhnen zu nechst angelegenen Crayß / damit sie nicht etwa mehrern Schaden vnd Gefahr außstehen dörfften / mit seinem Volck zurück kehren / vnd verhülfflich seyn / die Statt Pilsen zum Frieden zubringen: so der Graff gethan / vnd alsdann die Statt auffs new belägert / entzwischen aber hetten sie der Statt vnderschiedliche Mittel zum Accord vorgeschlagen / damit dieselbe nicht etwan zum gäntzlichen Verderb gerathen / vnd es dann auch zu weiterm Blutvergiessen kommen möchte: Sie aber weren in jhrem vornehmen fortgefahren / biß es darzu kommen / sintemahl sie wider alle der Ständ Zuversicht / bey jhrer Halßstarrigkeit verblieben / vnd kein billiche Mittel zu hindanlegung dieser Sachen / nicht eingehen wollen / daß der Graff von Manßfeld solche Statt einnehmen müssen / damit hierdurch den Schaden / welcher durch jhre Verwüstung demselben Crayß zugefüget worden / nicht weniger auch weiterer Gefahr / deren man sich vor jhnen beförchtet / zeitlich hette vorkommen werden mögen / jedoch aber hette der Graff jhrer Vermahnung nach sich also verhalten / daß auß der Bürgerschafft vnd andern der Statt / weder Geistlich noch Weltlich / so viel es jmmer müglich seyn können / niemanden an Leib vnd Gütern einiger Schaden widerfahren were / wie dann auff dato vnbewust / daß jemand nach Einnehmung der Statt geblieben seyn solte.
Darauß dann Jh. Kay. May. nach Längs zuvernehmen hette / daß die Belägerung dieser Statt nicht vorsetzlicher Weiß oder ohne Vrsach / viel weniger zu dem Endt geschehen / daß hierdurch die Interposition gleichsamb gefallen vnd auffgehaben seyn solte / oder daß J. Kay. Mayest. die Stände im wenigsten etwas widerwertiges zufügen / vnnd Jhre May. etwan offendiren solten / sondern was hierinn vorgelauffen / solches vnvmbgänglich zu Vorkommung vieles Vbels / so Jhrer May. vnd dem gantzen Königreich hierauß hette erwachsen mögen / geschehen müssen. Dahero wolten Jhre May. sie in diesen Sachen gnädigst für entschuldigt halten / auch Jhro dieses nit verhinderlich seyn lassen / sondern die vielfältige grosse Bedrangnussen dero getrewen Vnverthanen / welche sie von J. May. Kriegs-Volck nun von langer Zeit hero erlitten / mit dero Gnaden-Augen anschawen / auch diß darbey behertzigen / was Christlichen Bluts die Zeithero / so den Allerhöchsten vmb Raach anruffen thete / were vergossen worden / benebens sich zu jhrer begehrten
diese Meynung hätte. Damit sie aber bey Jhrer Mayest. nicht in dem Verdacht gelassen würden / als wann sie deß Kriegs begierig / vnd gleichsamb mit fleiß gemelte Interposition verhindern wolten: So theten Jhrer Kays. May. Sie von Beschaffenheit der Sachen diesen warhafften Bericht / daß sie bald von Anfang dieses Wesens obgemelte Pilßner zum Frieden ermahnet / vnd an sie begert / nichts feindtliches vorzunchmen / dessen selbige dann auch durch Schreiben / demselben nachzukommen / vnd sich friedlich zuhalten anerbotten: Aber bald jhre Zusag gebrochen / vnnd ohne alle gegebene Vrsach wider die Stände sich feindtlich gesetzet / Volck geworben / vnnd dann benebens auch etlicher auß den Ständen eygene Vnderthanen zu jhnen in die Statt einzugehen gezwungen: mit welchem Volck sie alßdann auß der Statt Außfäll gethan / viel Viehes eingetrieben / vnnd den vmbligenden Benachbarten mit Plünderung ihrer Güter grossen Schaden zugefügt / etlicher frembder Herren vnnd Obrigkeiten Vuderthanen / daß sie jhnen die Vnderthänigkeit schweren müssen / darzu genöthiget / vnd letzlich sich auch diß vnderfangen / daß sie ansehenliche Rittermässige Personen auß den Ständen / im Außfallen gefänglich eingezogen vnd in die Statt geführet / von jhren Brieffen die Sigel abgerissen / zu erdichten Patenten auffgetruckt / darauff in jhrem der Stände Nahmen Volck werben lassen / vnd sich mit solchem also gestärckt / daß auch letztlich das Land-Volck / so im selben vnnd andern Craysen auffgemahnet worden / jhnen vnd jhren Außfällen vnd Plünderungen nit wehren können / vnnd ob wol die Stände sie nit einmal erinnert / daß sie das Land nicht verwüsten vnnd Plündern solten / hetten sie sich doch je länger je feindseliger erzeigt / vnd den Innwohnern desselben Crayses allerley Bedrohungen gethan. Von dessentwegen dann nothtringlich / zuvorauß aber zu Verwahrung deß gantzen Landes / auch auff embsiges bitten und anhalten der Innwohner desselben Crayfes / denen grosser Schad von ihnen Pilßnern zugefügt worden / hette die Sach etwas ernstlicher gegen jhnen vorgenommen werden müssen / der Hoffnung / sie sich hierauff etwas bedencken / vnnd von jhrem bösen Vornehmen abstehen würden / damit es letztlich nicht dar zu kommen dörffte / die Statt mit Gewalt zu ängstigen / sondern daß sie jhrer künfftigen Gefahr viel lieber entlediget werden möchten. Es hätte aber dieses alles bey jhnen nichts verfangen wollen / sondern sie hetten sich selber muthwillig zur Belägerung geschickt / die Vorstatt angezündet vnd sich auff jhre Macht verlassen / nach Erfahrung dessen / ob sie wol den Ständen mit Worten vnnd Wercken mehr als zuviel Vrsach gegeben / so hetten sie doch nichts desto weniger auß Mittleyden nicht vnderlassen / Graff Ernsten von Manßfeld drey vnter schiedliche Ordinantzen zuertheylen / daß er auß vielen Vrsachen von der Belägerung ablassen / vnnd jhnen Pilßnern keinen Schaden zufügen wolte: deme gemelter Graff nachkommen / von der Statt gantz abgezogen / vnd das Geschütz drey / dz Volck aber zwo Meil Wegs von der Statt zurück geführet / der Hoffnung die Pilßner sich friedlich verhalten / vnd kein weitere Vrsach zum Vnfrieden vnd vnvernehmen geben würden. Darauff sie aber widerumb Träwwort außgesprengt / mit Vorgeben sie dem von Manßfeld bald auch das Crayß-Volck nachschicken wolten / mit welchen Drohworten sie dann die Innwohner desselben Crayses bewegt / daß sie selber dem Graffen von Manßfeld hinwiderumb nachgeschickt / vnnd jhn gebetten / er wolle zu Beschützung ihrer vnd anderer / jhnen zu nechst angelegenen Crayß / damit sie nicht etwa mehrern Schaden vñ Gefahr außstehen dörfften / mit seinem Volck zurück kehren / vnd verhülfflich seyn / die Statt Pilsen zum Frieden zubringen: so der Graff gethan / vnd alsdann die Statt auffs new belägert / entzwischen aber hetten sie der Statt vnderschiedliche Mittel zum Accord vorgeschlagen / damit dieselbe nicht etwan zum gäntzlichen Verderb gerathen / vnd es dann auch zu weiterm Blutvergiessen kommen möchte: Sie aber weren in jhrem vornehmen fortgefahren / biß es darzu kommen / sintemahl sie wider alle der Ständ Zuversicht / bey jhrer Halßstarrigkeit verblieben / vnd kein billiche Mittel zu hindanlegung dieser Sachen / nicht eingehen wollen / daß der Graff von Manßfeld solche Statt einnehmen müssen / damit hierdurch den Schaden / welcher durch jhre Verwüstung demselben Crayß zugefüget worden / nicht weniger auch weiterer Gefahr / deren man sich vor jhnen beförchtet / zeitlich hette vorkommen werden mögen / jedoch aber hette der Graff jhrer Vermahnung nach sich also verhalten / daß auß der Bürgerschafft vnd andern der Statt / weder Geistlich noch Weltlich / so viel es jmmer müglich seyn können / niemanden an Leib vnd Gütern einiger Schaden widerfahren were / wie dann auff dato vnbewust / daß jemand nach Einnehmung der Statt geblieben seyn solte.
Darauß dann Jh. Kay. May. nach Längs zuvernehmen hette / daß die Belägerung dieser Statt nicht vorsetzlicher Weiß oder ohne Vrsach / viel weniger zu dem Endt geschehen / daß hierdurch die Interposition gleichsamb gefallen vnd auffgehaben seyn solte / oder daß J. Kay. Mayest. die Stände im wenigsten etwas widerwertiges zufügen / vnnd Jhre May. etwan offendiren solten / sondern was hierinn vorgelauffen / solches vnvmbgänglich zu Vorkommung vieles Vbels / so Jhrer May. vnd dem gantzen Königreich hierauß hette erwachsen mögen / geschehen müssen. Dahero wolten Jhre May. sie in diesen Sachen gnädigst für entschuldigt halten / auch Jhro dieses nit verhinderlich seyn lassen / sondern die vielfältige grosse Bedrangnussen dero getrewẽ Vnverthanen / welche sie von J. May. Kriegs-Volck nun von langer Zeit hero erlitten / mit dero Gnaden-Augen anschawen / auch diß darbey behertzigen / was Christlichen Bluts die Zeithero / so den Allerhöchsten vmb Raach anruffen thete / were vergossen worden / benebens sich zu jhrer begehrtẽ
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diese Meynung hätte. Damit sie aber bey Jhrer Mayest. nicht in dem Verdacht gelassen würden / als wann sie deß Kriegs begierig / vnd gleichsamb mit fleiß gemelte Interposition verhindern wolten: So theten Jhrer Kays. May. Sie von Beschaffenheit der Sachen diesen warhafften Bericht / daß sie bald von Anfang dieses Wesens obgemelte Pilßner zum Frieden ermahnet / vnd an sie begert / nichts feindtliches vorzunchmen / dessen selbige dann auch durch Schreiben / demselben nachzukommen / vnd sich friedlich zuhalten anerbotten: Aber bald jhre Zusag gebrochen / vnnd ohne alle gegebene Vrsach wider die Stände sich feindtlich gesetzet / Volck geworben / vnnd dann benebens auch etlicher auß den Ständen eygene Vnderthanen zu jhnen in die Statt einzugehen gezwungen: mit welchem Volck sie alßdann auß der Statt Außfäll gethan / viel Viehes eingetrieben / vnnd den vmbligenden Benachbarten mit Plünderung ihrer Güter grossen Schaden zugefügt / etlicher frembder Herren vnnd Obrigkeiten Vuderthanen / daß sie jhnen die Vnderthänigkeit schweren müssen / darzu genöthiget / vnd letzlich sich auch diß vnderfangen / daß sie ansehenliche Rittermässige Personen auß den Ständen / im Außfallen gefänglich eingezogen vnd in die Statt geführet / von jhren Brieffen die Sigel abgerissen / zu erdichten Patenten auffgetruckt / darauff in jhrem der Stände Nahmen Volck werben lassen / vnd sich mit solchem also gestärckt / daß auch letztlich das Land-Volck / so im selben vnnd andern Craysen auffgemahnet worden / jhnen vnd jhren Außfällen vnd Plünderungen nit wehren können / vnnd ob wol die Stände sie nit einmal erinnert / daß sie das Land nicht verwüsten vnnd Plündern solten / hetten sie sich doch je länger je feindseliger erzeigt / vnd den Innwohnern desselben Crayses allerley Bedrohungen gethan. Von dessentwegen dann nothtringlich / zuvorauß aber zu Verwahrung deß gantzen Landes / auch auff embsiges bitten und anhalten der Innwohner desselben Crayfes / denen grosser Schad von ihnen Pilßnern zugefügt worden / hette die Sach etwas ernstlicher gegen jhnen vorgenommen werden müssen / der Hoffnung / sie sich hierauff etwas bedencken / vnnd von jhrem bösen Vornehmen abstehen würden / damit es letztlich nicht dar zu kommen dörffte / die Statt mit Gewalt zu ängstigen / sondern daß sie jhrer künfftigen Gefahr viel lieber entlediget werden möchten. Es hätte aber dieses alles bey jhnen nichts verfangen wollen / sondern sie hetten sich selber muthwillig zur Belägerung geschickt / die Vorstatt angezündet vnd sich auff jhre Macht verlassen / nach Erfahrung dessen / ob sie wol den Ständen mit Worten vnnd Wercken mehr als zuviel Vrsach gegeben / so hetten sie doch nichts desto weniger auß Mittleyden nicht vnderlassen / Graff Ernsten von Manßfeld drey vnter schiedliche Ordinantzen zuertheylen / daß er auß vielen Vrsachen von der Belägerung ablassen / vnnd jhnen Pilßnern keinen Schaden zufügen wolte: deme gemelter Graff nachkommen / von der Statt gantz abgezogen / vnd das Geschütz drey / dz Volck aber zwo Meil Wegs von der Statt zurück geführet / der Hoffnung die Pilßner sich friedlich verhalten / vnd kein weitere Vrsach zum Vnfrieden vnd vnvernehmen geben würden. Darauff sie aber widerumb Träwwort außgesprengt / mit Vorgeben sie dem von Manßfeld bald auch das Crayß-Volck nachschicken wolten / mit welchen Drohworten sie dann die Innwohner desselben Crayses bewegt / daß sie selber dem Graffen von Manßfeld hinwiderumb nachgeschickt / vnnd jhn gebetten / er wolle zu Beschützung ihrer vnd anderer / jhnen zu nechst angelegenen Crayß / damit sie nicht etwa mehrern Schaden vñ Gefahr außstehen dörfften / mit seinem Volck zurück kehren / vnd verhülfflich seyn / die Statt Pilsen zum Frieden zubringen: so der Graff gethan / vnd alsdann die Statt auffs new belägert / entzwischen aber hetten sie der Statt vnderschiedliche Mittel zum Accord vorgeschlagen / damit dieselbe nicht etwan zum gäntzlichen Verderb gerathen / vnd es dann auch zu weiterm Blutvergiessen kommen möchte: Sie aber weren in jhrem vornehmen fortgefahren / biß es darzu kommen / sintemahl sie wider alle der Ständ Zuversicht / bey jhrer Halßstarrigkeit verblieben / vnd kein billiche Mittel zu hindanlegung dieser Sachen / nicht eingehen wollen / daß der Graff von Manßfeld solche Statt einnehmen müssen / damit hierdurch den Schaden / welcher durch jhre Verwüstung demselben Crayß zugefüget worden / nicht weniger auch weiterer Gefahr / deren man sich vor jhnen beförchtet / zeitlich hette vorkommen werden mögen / jedoch aber hette der Graff jhrer Vermahnung nach sich also verhalten / daß auß der Bürgerschafft vnd andern der Statt / weder Geistlich noch Weltlich / so viel es jmmer müglich seyn können / niemanden an Leib vnd Gütern einiger Schaden widerfahren were / wie dann auff dato vnbewust / daß jemand nach Einnehmung der Statt geblieben seyn solte.</p>
<p>Darauß dann Jh. Kay. May. nach Längs zuvernehmen hette / daß die Belägerung dieser Statt nicht vorsetzlicher Weiß oder ohne Vrsach / viel weniger zu dem Endt geschehen / daß hierdurch die Interposition gleichsamb gefallen vnd auffgehaben seyn solte / oder daß J. Kay. Mayest. die Stände im wenigsten etwas widerwertiges zufügen / vnnd Jhre May. etwan offendiren solten / sondern was hierinn vorgelauffen / solches vnvmbgänglich zu Vorkommung vieles Vbels / so Jhrer May. vnd dem gantzen Königreich hierauß hette erwachsen mögen / geschehen müssen. Dahero wolten Jhre May. sie in diesen Sachen gnädigst für entschuldigt halten / auch Jhro dieses nit verhinderlich seyn lassen / sondern die vielfältige grosse Bedrangnussen dero getrewẽ Vnverthanen / welche sie von J. May. Kriegs-Volck nun von langer Zeit hero erlitten / mit dero Gnaden-Augen anschawen / auch diß darbey behertzigen / was Christlichen Bluts die Zeithero / so den Allerhöchsten vmb Raach anruffen thete / were vergossen worden / benebens sich zu jhrer begehrtẽ
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diese Meynung hätte. Damit sie aber bey Jhrer Mayest. nicht in dem Verdacht gelassen würden / als wann sie deß Kriegs begierig / vnd gleichsamb mit fleiß gemelte Interposition verhindern wolten: So theten Jhrer Kays. May. Sie von Beschaffenheit der Sachen diesen warhafften Bericht / daß sie bald von Anfang dieses Wesens obgemelte Pilßner zum Frieden ermahnet / vnd an sie begert / nichts feindtliches vorzunchmen / dessen selbige dann auch durch Schreiben / demselben nachzukommen / vnd sich friedlich zuhalten anerbotten: Aber bald jhre Zusag gebrochen / vnnd ohne alle gegebene Vrsach wider die Stände sich feindtlich gesetzet / Volck geworben / vnnd dann benebens auch etlicher auß den Ständen eygene Vnderthanen zu jhnen in die Statt einzugehen gezwungen: mit welchem Volck sie alßdann auß der Statt Außfäll gethan / viel Viehes eingetrieben / vnnd den vmbligenden Benachbarten mit Plünderung ihrer Güter grossen Schaden zugefügt / etlicher frembder Herren vnnd Obrigkeiten Vuderthanen / daß sie jhnen die Vnderthänigkeit schweren müssen / darzu genöthiget / vnd letzlich sich auch diß vnderfangen / daß sie ansehenliche Rittermässige Personen auß den Ständen / im Außfallen gefänglich eingezogen vnd in die Statt geführet / von jhren Brieffen die Sigel abgerissen / zu erdichten Patenten auffgetruckt / darauff in jhrem der Stände Nahmen Volck werben lassen / vnd sich mit solchem also gestärckt / daß auch letztlich das Land-Volck / so im selben vnnd andern Craysen auffgemahnet worden / jhnen vnd jhren Außfällen vnd Plünderungen nit wehren können / vnnd ob wol die Stände sie nit einmal erinnert / daß sie das Land nicht verwüsten vnnd Plündern solten / hetten sie sich doch je länger je feindseliger erzeigt / vnd den Innwohnern desselben Crayses allerley Bedrohungen gethan. Von dessentwegen dann nothtringlich / zuvorauß aber zu Verwahrung deß gantzen Landes / auch auff embsiges bitten und anhalten der Innwohner desselben Crayfes / denen grosser Schad von ihnen Pilßnern zugefügt worden / hette die Sach etwas ernstlicher gegen jhnen vorgenommen werden müssen / der Hoffnung / sie sich hierauff etwas bedencken / vnnd von jhrem bösen Vornehmen abstehen würden / damit es letztlich nicht dar zu kommen dörffte / die Statt mit Gewalt zu ängstigen / sondern daß sie jhrer künfftigen Gefahr viel lieber entlediget werden möchten. Es hätte aber dieses alles bey jhnen nichts verfangen wollen / sondern sie hetten sich selber muthwillig zur Belägerung geschickt / die Vorstatt angezündet vnd sich auff jhre Macht verlassen / nach Erfahrung dessen / ob sie wol den Ständen mit Worten vnnd Wercken mehr als zuviel Vrsach gegeben / so hetten sie doch nichts desto weniger auß Mittleyden nicht vnderlassen / Graff Ernsten von Manßfeld drey vnter schiedliche Ordinantzen zuertheylen / daß er auß vielen Vrsachen von der Belägerung ablassen / vnnd jhnen Pilßnern keinen Schaden zufügen wolte: deme gemelter Graff nachkommen / von der Statt gantz abgezogen / vnd das Geschütz drey / dz Volck aber zwo Meil Wegs von der Statt zurück geführet / der Hoffnung die Pilßner sich friedlich verhalten / vnd kein weitere Vrsach zum Vnfrieden vnd vnvernehmen geben würden. Darauff sie aber widerumb Träwwort außgesprengt / mit Vorgeben sie dem von Manßfeld bald auch das Crayß-Volck nachschicken wolten / mit welchen Drohworten sie dann die Innwohner desselben Crayses bewegt / daß sie selber dem Graffen von Manßfeld hinwiderumb nachgeschickt / vnnd jhn gebetten / er wolle zu Beschützung ihrer vnd anderer / jhnen zu nechst angelegenen Crayß / damit sie nicht etwa mehrern Schaden vñ Gefahr außstehen dörfften / mit seinem Volck zurück kehren / vnd verhülfflich seyn / die Statt Pilsen zum Frieden zubringen: so der Graff gethan / vnd alsdann die Statt auffs new belägert / entzwischen aber hetten sie der Statt vnderschiedliche Mittel zum Accord vorgeschlagen / damit dieselbe nicht etwan zum gäntzlichen Verderb gerathen / vnd es dann auch zu weiterm Blutvergiessen kommen möchte: Sie aber weren in jhrem vornehmen fortgefahren / biß es darzu kommen / sintemahl sie wider alle der Ständ Zuversicht / bey jhrer Halßstarrigkeit verblieben / vnd kein billiche Mittel zu hindanlegung dieser Sachen / nicht eingehen wollen / daß der Graff von Manßfeld solche Statt einnehmen müssen / damit hierdurch den Schaden / welcher durch jhre Verwüstung demselben Crayß zugefüget worden / nicht weniger auch weiterer Gefahr / deren man sich vor jhnen beförchtet / zeitlich hette vorkommen werden mögen / jedoch aber hette der Graff jhrer Vermahnung nach sich also verhalten / daß auß der Bürgerschafft vnd andern der Statt / weder Geistlich noch Weltlich / so viel es jmmer müglich seyn können / niemanden an Leib vnd Gütern einiger Schaden widerfahren were / wie dann auff dato vnbewust / daß jemand nach Einnehmung der Statt geblieben seyn solte.
Darauß dann Jh. Kay. May. nach Längs zuvernehmen hette / daß die Belägerung dieser Statt nicht vorsetzlicher Weiß oder ohne Vrsach / viel weniger zu dem Endt geschehen / daß hierdurch die Interposition gleichsamb gefallen vnd auffgehaben seyn solte / oder daß J. Kay. Mayest. die Stände im wenigsten etwas widerwertiges zufügen / vnnd Jhre May. etwan offendiren solten / sondern was hierinn vorgelauffen / solches vnvmbgänglich zu Vorkommung vieles Vbels / so Jhrer May. vnd dem gantzen Königreich hierauß hette erwachsen mögen / geschehen müssen. Dahero wolten Jhre May. sie in diesen Sachen gnädigst für entschuldigt halten / auch Jhro dieses nit verhinderlich seyn lassen / sondern die vielfältige grosse Bedrangnussen dero getrewẽ Vnverthanen / welche sie von J. May. Kriegs-Volck nun von langer Zeit hero erlitten / mit dero Gnaden-Augen anschawen / auch diß darbey behertzigen / was Christlichen Bluts die Zeithero / so den Allerhöchsten vmb Raach anruffen thete / were vergossen worden / benebens sich zu jhrer begehrtẽ