Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Wann wir dann den Respect / mit welchem wir der Religion vnd Freyheit / vnnd jhr vnserem Königreich zugethan / bedencken / haben wir nicht vnrerlassen können / euch hiermit vnser Condolentz zu bezeugen / vnd wie vngern wir vernehmen / daß ewre Sicherheit in diese grosse Gefahr gerahten / können vns auch nicht gnugsamb verwundern / woher es komme / (da doch in solchen Fällen nichts heilsamers ist / als daß man sein Vorhaben mit guten Freunden pflegt zu communiciren) daß jhr doch noch zur Zeit / so viel vns wissent / mit keinem vnserm Nachbarn gute vnd vertrawliche Correspondentz habt: damit jhr aber zum wenigsten ein Zeugnuß vnsers geneigten Willens gegen euch haben möget / vbersenden wir euch eine Last solches Pulvers / weil jetzt Gelegenheit ein mehrers nicht zugibt. Ermahnen euch hiemit / daß jhr in dem Sinn / welchen jhr gefasset / ewre Freyheit / vnd die Evangelische Religion zu defendiren / tapffer vnd beständig verharret / nicht zweifflende / die Göttliche Allmacht werde euch in so Gottseliger Intention mächtig beystehen / so wir in einem Dinge ewrer Freyheit mit gemeinem Raht vnd That vnser geneigtes Gemüth werden erweisen können / (da wir gebürlicher weise darumb ersucht) werden wir an vns nichts erwinden lassen. Befehlen euch Gott. Datum auff vnser Flotta zu Landhart den 5. May Anno 1628. Stralsund wird belägere. Auff solches kam den 13. May viel Keyserisch Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß nach dem Heynholtz / so etwan drey tausend Schritt von der Stadt abgelegen / angezogen / vnd fieng sich an darinn zuverschantzen: Darauff deß andern Tags die Stralsunder auß der Landwehr mit Hacken vnd Falconetlein starck fewer gaben. Inmittels haben auff obbemeltes der Stadt Ansuchen / die Hansee Städte zu Lübeck einen Convent gehalten / vnnd weil die vnbilliche Zunötigungen sich je mehr vnd mehr herfür gethan / sich entschlossen / die Stralsunder nicht zu verlassen / sondern jhnen als jhren Bund vnd Glaubens Genossen mit müglicher Hülff beyzuspringen: Doch versuchten sie zuvorderst solchem Vnheil in der Güte abzuhelffen / zu dem Ende sie etliche auß jhrem Mittel dahin abgeordnet: Wie dann auch der Churfürst von Brandenburg / vnd Hertzog in Pommern sich bemühet / ein Vergleichung in diesem Handel zu treffen. Friedenshandlung zwischen Stralsund vnd den Reyserischen. Wie nun die Gesandten in Läger ankommen vnd jhre Werbung abgelegt / haben die Keys. den Stralsundern nachfolgende Conditiones zum Frieden vorgeschlagen; 1. Daß sie den Denholm / in jetzigem Stand / mit Schantzen vnd Stücken dem Keyserlichen Volck einraumen vnd restituiren. 2. Daß auff diß-vnd jenseit deß Wassers / wo es Keys. May. Dienst erfordert / Schantzen vnd andere Gebäwe verfertiget werden mögen. 3. Daß sie den alten Rest der 100000. Reichsthaler geben vnd dieselbe zwischen diß vnd Michaelis erlegen. 4. Daß sie 10. jhrer besten Schiffe mit Stücken / vnd aller Zugehör / hergeben / vnd solche von den Keyserl. Commissarien vnter allen Schiffen außsuchen lassen sollen. 5. Daß keine Schiffe ohne Consenß deß Obristen so im Land Rügen commandiret auß jhrem Hafen lauffen / vnd die Güter die sie geladen / angeben / die andere aber so etwa nicht angegeben würden / in Keys. May. Vngnade sollen verfallen seyn. 6. Daß sie 6. halbe Carthaunen / mit Kraut / Loth / vnd aller Zugehör mundiret / hergeben. 7. Daß sie schriffelich depreciren. 8. Daß sie einen eydlichen Reverß von sich geben / 1. Daß sie in Keyserl May. Gehorsamb / trew verbleiben / 2. Mit derselben Widerwertigen / bey verlust jhrer Privilegien im geringsten nicht correspondiren wollen / 3. Wann Rügen vom Feinde attacquiret würde / sie mit jhren Schiffen / vnd sonsten eussersten Vermögens / dem Keyserl. Volcke assistiren wollen / 4. Alle Frembde so auß Holstein oder andern Orten geflohen / auß der Stadt schaffen / 5. Alle derselben vnnd anderer Frembden Güter / so deß Feinds Vnderthanen zuständig / außantworten / 6. Alle Rädlinsführer / vnd wer sonsten Rath vnd That zu solcher Rebellion gegeben / herauß geben / 7. Kein Volck mehr werben / 8. Nichts in jhrer Stadt bawen vnd repariren / 9. Einen Keyserlichen Agenten / so in der Stadt residiren solte / zu allen Rathschlägen ziehen / vnd mit allem dem jhrigen / demselben vor Gefahr caviren wollen. 9. Daß jhr Volck in Keyserlicher Mayestat vnd deß Hertzogen Pommern Eyd genommen werde. 10. Daß sie dem Keys. Volcke auß jrer Statt vmb gebührliche Bezahlung alles folgen lassen / vnd zuführen sollen. Vor dieses alles sollen J. F. Gn. der Hertzog in Pommern / vnd alle getrewe Land Stände caviren / etc. Dieses haben die Gesandte denen in der Stadt vorgehalten: welchen solches der Keys. Begehren gantz vnerträglich vnd vnannemlich fürkommen; doch haben siejre Erklärung dargegen gethan / vnd den Gesandten angedeutet / was sie zu Erhaltung eines Friedens eingehen wolten. Demnach nun die Abgesandte in loco vernommen / daß der meisten Mißhelligkeiten wegen ein Vertrag vorhanden / der principaliter dahin gerichtet / daß zu Auffhebung solcher Irrsalen / die Stadt 80000. Reichsthaler geben solte; darauff schon 30000. gezehlet / alles der Meynung / Frieden zu kauffen / da sie doch keinen Krieg verschuldet hatten. Derwegen die Gesandte selbige Vergleichung reassumiret / vnd den 16. May / wegen der Stralsundischen Meynung bey den Keyserischen Relation gethan; welche sich gestellet / als wann sie zum Frieden geneigt weren / vnd etwas von den Puncten nachgelassen. Wie es aber gemeinet / wurden die Stralsunder selbige Nacht genugsam gewahr: Dann als die Keyserischen anfiengen grewlich zu stürmen Wann wir dann den Respect / mit welchem wir der Religion vnd Freyheit / vnnd jhr vnserem Königreich zugethan / bedencken / haben wir nicht vnrerlassen können / euch hiermit vnser Condolentz zu bezeugen / vnd wie vngern wir vernehmen / daß ewre Sicherheit in diese grosse Gefahr gerahten / können vns auch nicht gnugsamb verwundern / woher es komme / (da doch in solchen Fällen nichts heilsamers ist / als daß man sein Vorhaben mit guten Freunden pflegt zu communiciren) daß jhr doch noch zur Zeit / so viel vns wissent / mit keinem vnserm Nachbarn gute vnd vertrawliche Correspondentz habt: damit jhr aber zum wenigsten ein Zeugnuß vnsers geneigten Willens gegen euch haben möget / vbersenden wir euch eine Last solches Pulvers / weil jetzt Gelegenheit ein mehrers nicht zugibt. Ermahnen euch hiemit / daß jhr in dem Sinn / welchen jhr gefasset / ewre Freyheit / vnd die Evangelische Religion zu defendiren / tapffer vnd beständig verharret / nicht zweifflende / die Göttliche Allmacht werde euch in so Gottseliger Intention mächtig beystehen / so wir in einem Dinge ewrer Freyheit mit gemeinem Raht vnd That vnser geneigtes Gemüth werden erweisen können / (da wir gebürlicher weise darumb ersucht) werden wir an vns nichts erwinden lassen. Befehlen euch Gott. Datum auff vnser Flotta zu Landhart den 5. May Anno 1628. Stralsund wird belägere. Auff solches kam den 13. May viel Keyserisch Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß nach dem Heynholtz / so etwan drey tausend Schritt von der Stadt abgelegen / angezogen / vnd fieng sich an darinn zuverschantzen: Darauff deß andern Tags die Stralsunder auß der Landwehr mit Hacken vnd Falconetlein starck fewer gaben. Inmittels haben auff obbemeltes der Stadt Ansuchen / die Hansee Städte zu Lübeck einen Convent gehalten / vnnd weil die vnbilliche Zunötigungen sich je mehr vnd mehr herfür gethan / sich entschlossen / die Stralsunder nicht zu verlassen / sondern jhnen als jhren Bund vnd Glaubens Genossen mit müglicher Hülff beyzuspringen: Doch versuchten sie zuvorderst solchem Vnheil in der Güte abzuhelffen / zu dem Ende sie etliche auß jhrem Mittel dahin abgeordnet: Wie dann auch der Churfürst von Brandenburg / vnd Hertzog in Pommern sich bemühet / ein Vergleichung in diesem Handel zu treffen. Friedenshandlung zwischen Stralsund vnd den Reyserischen. Wie nun die Gesandten in Läger ankommen vnd jhre Werbung abgelegt / haben die Keys. den Stralsundern nachfolgende Conditiones zum Frieden vorgeschlagen; 1. Daß sie den Denholm / in jetzigem Stand / mit Schantzen vnd Stücken dem Keyserlichen Volck einraumen vnd restituiren. 2. Daß auff diß-vnd jenseit deß Wassers / wo es Keys. May. Dienst erfordert / Schantzen vnd andere Gebäwe verfertiget werden mögen. 3. Daß sie den alten Rest der 100000. Reichsthaler geben vnd dieselbe zwischen diß vñ Michaelis erlegen. 4. Daß sie 10. jhrer besten Schiffe mit Stücken / vnd aller Zugehör / hergeben / vnd solche von den Keyserl. Commissarien vnter allen Schiffen außsuchen lassen sollen. 5. Daß keine Schiffe ohne Consenß deß Obristen so im Land Rügen commandiret auß jhrem Hafen lauffen / vnd die Güter die sie geladen / angeben / die andere aber so etwa nicht angegeben würden / in Keys. May. Vngnade sollen verfallen seyn. 6. Daß sie 6. halbe Carthaunen / mit Kraut / Loth / vnd aller Zugehör mundiret / hergeben. 7. Daß sie schriffelich depreciren. 8. Daß sie einen eydlichen Reverß von sich geben / 1. Daß sie in Keyserl May. Gehorsamb / trew verbleiben / 2. Mit derselben Widerwertigen / bey verlust jhrer Privilegien im geringsten nicht correspondiren wollen / 3. Wann Rügen vom Feinde attacquiret würde / sie mit jhren Schiffen / vnd sonsten eussersten Vermögens / dem Keyserl. Volcke assistiren wollen / 4. Alle Frembde so auß Holstein oder andern Orten geflohen / auß der Stadt schaffen / 5. Alle derselben vnnd anderer Frembden Güter / so deß Feinds Vnderthanen zuständig / außantworten / 6. Alle Rädlinsführer / vnd wer sonsten Rath vnd That zu solcher Rebellion gegeben / herauß geben / 7. Kein Volck mehr werben / 8. Nichts in jhrer Stadt bawen vnd repariren / 9. Einen Keyserlichen Agenten / so in der Stadt residiren solte / zu allen Rathschlägen ziehen / vnd mit allem dem jhrigen / demselben vor Gefahr caviren wollen. 9. Daß jhr Volck in Keyserlicher Mayestat vnd deß Hertzogen Pommern Eyd genommen werde. 10. Daß sie dem Keys. Volcke auß jrer Statt vmb gebührliche Bezahlung alles folgen lassen / vnd zuführen sollen. Vor dieses alles sollen J. F. Gn. der Hertzog in Pommern / vnd alle getrewe Land Stände caviren / etc. Dieses haben die Gesandte denen in der Stadt vorgehalten: welchen solches der Keys. Begehren gantz vnerträglich vnd vnannemlich fürkommen; doch haben siejre Erklärung dargegen gethan / vnd den Gesandten angedeutet / was sie zu Erhaltung eines Friedens eingehen wolten. Demnach nun die Abgesandte in loco vernommen / daß der meisten Mißhelligkeiten wegen ein Vertrag vorhanden / der principaliter dahin gerichtet / daß zu Auffhebung solcher Irrsalen / die Stadt 80000. Reichsthaler geben solte; darauff schon 30000. gezehlet / alles der Meynung / Frieden zu kauffen / da sie doch keinen Krieg verschuldet hatten. Derwegen die Gesandte selbige Vergleichung reassumiret / vnd den 16. May / wegen der Stralsundischen Meynung bey den Keyserischen Relation gethan; welche sich gestellet / als wann sie zum Frieden geneigt weren / vnd etwas von den Puncten nachgelassen. Wie es aber gemeinet / wurden die Stralsunder selbige Nacht genugsam gewahr: Dann als die Keyserischen anfiengen grewlich zu stürmen <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f1361" n="1214"/> <p>Wann wir dann den Respect / mit welchem wir der Religion vnd Freyheit / vnnd jhr vnserem Königreich zugethan / bedencken / haben wir nicht vnrerlassen können / euch hiermit vnser Condolentz zu bezeugen / vnd wie vngern wir vernehmen / daß ewre Sicherheit in diese grosse Gefahr gerahten / können vns auch nicht gnugsamb verwundern / woher es komme / (da doch in solchen Fällen nichts heilsamers ist / als daß man sein Vorhaben mit guten Freunden pflegt zu communiciren) daß jhr doch noch zur Zeit / so viel vns wissent / mit keinem vnserm Nachbarn gute vnd vertrawliche Correspondentz habt: damit jhr aber zum wenigsten ein Zeugnuß vnsers geneigten Willens gegen euch haben möget / vbersenden wir euch eine Last solches Pulvers / weil jetzt Gelegenheit ein mehrers nicht zugibt. Ermahnen euch hiemit / daß jhr in dem Sinn / welchen jhr gefasset / ewre Freyheit / vnd die Evangelische Religion zu defendiren / tapffer vnd beständig verharret / nicht zweifflende / die Göttliche Allmacht werde euch in so Gottseliger Intention mächtig beystehen / so wir in einem Dinge ewrer Freyheit mit gemeinem Raht vnd That vnser geneigtes Gemüth werden erweisen können / (da wir gebürlicher weise darumb ersucht) werden wir an vns nichts erwinden lassen. Befehlen euch Gott. Datum auff vnser Flotta zu Landhart den 5. May Anno 1628.</p> <p><note place="left">Stralsund wird belägere.</note> Auff solches kam den 13. May viel Keyserisch Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß nach dem Heynholtz / so etwan drey tausend Schritt von der Stadt abgelegen / angezogen / vnd fieng sich an darinn zuverschantzen: Darauff deß andern Tags die Stralsunder auß der Landwehr mit Hacken vnd Falconetlein starck fewer gaben.</p> <p>Inmittels haben auff obbemeltes der Stadt Ansuchen / die Hansee Städte zu Lübeck einen Convent gehalten / vnnd weil die vnbilliche Zunötigungen sich je mehr vnd mehr herfür gethan / sich entschlossen / die Stralsunder nicht zu verlassen / sondern jhnen als jhren Bund vnd Glaubens Genossen mit müglicher Hülff beyzuspringen: Doch versuchten sie zuvorderst solchem Vnheil in der Güte abzuhelffen / zu dem Ende sie etliche auß jhrem Mittel dahin abgeordnet: Wie dann auch der Churfürst von Brandenburg / vnd Hertzog in Pommern sich bemühet / ein Vergleichung in diesem Handel zu treffen.</p> <p><note place="left">Friedenshandlung zwischen Stralsund vnd den Reyserischen.</note> Wie nun die Gesandten in Läger ankommen vnd jhre Werbung abgelegt / haben die Keys. den Stralsundern nachfolgende Conditiones zum Frieden vorgeschlagen;</p> <p>1. Daß sie den Denholm / in jetzigem Stand / mit Schantzen vnd Stücken dem Keyserlichen Volck einraumen vnd restituiren.</p> <p>2. Daß auff diß-vnd jenseit deß Wassers / wo es Keys. May. Dienst erfordert / Schantzen vnd andere Gebäwe verfertiget werden mögen.</p> <p>3. Daß sie den alten Rest der 100000. Reichsthaler geben vnd dieselbe zwischen diß vñ Michaelis erlegen.</p> <p>4. Daß sie 10. jhrer besten Schiffe mit Stücken / vnd aller Zugehör / hergeben / vnd solche von den Keyserl. Commissarien vnter allen Schiffen außsuchen lassen sollen.</p> <p>5. Daß keine Schiffe ohne Consenß deß Obristen so im Land Rügen commandiret auß jhrem Hafen lauffen / vnd die Güter die sie geladen / angeben / die andere aber so etwa nicht angegeben würden / in Keys. May. Vngnade sollen verfallen seyn.</p> <p>6. Daß sie 6. halbe Carthaunen / mit Kraut / Loth / vnd aller Zugehör mundiret / hergeben.</p> <p>7. Daß sie schriffelich depreciren.</p> <p>8. Daß sie einen eydlichen Reverß von sich geben / 1. Daß sie in Keyserl May. Gehorsamb / trew verbleiben / 2. Mit derselben Widerwertigen / bey verlust jhrer Privilegien im geringsten nicht correspondiren wollen / 3. Wann Rügen vom Feinde attacquiret würde / sie mit jhren Schiffen / vnd sonsten eussersten Vermögens / dem Keyserl. Volcke assistiren wollen / 4. Alle Frembde so auß Holstein oder andern Orten geflohen / auß der Stadt schaffen / 5. Alle derselben vnnd anderer Frembden Güter / so deß Feinds Vnderthanen zuständig / außantworten / 6. Alle Rädlinsführer / vnd wer sonsten Rath vnd That zu solcher Rebellion gegeben / herauß geben / 7. Kein Volck mehr werben / 8. Nichts in jhrer Stadt bawen vnd repariren / 9. Einen Keyserlichen Agenten / so in der Stadt residiren solte / zu allen Rathschlägen ziehen / vnd mit allem dem jhrigen / demselben vor Gefahr caviren wollen.</p> <p>9. Daß jhr Volck in Keyserlicher Mayestat vnd deß Hertzogen Pommern Eyd genommen werde.</p> <p>10. Daß sie dem Keys. Volcke auß jrer Statt vmb gebührliche Bezahlung alles folgen lassen / vnd zuführen sollen.</p> <p>Vor dieses alles sollen J. F. Gn. der Hertzog in Pommern / vnd alle getrewe Land Stände caviren / etc.</p> <p>Dieses haben die Gesandte denen in der Stadt vorgehalten: welchen solches der Keys. Begehren gantz vnerträglich vnd vnannemlich fürkommen; doch haben siejre Erklärung dargegen gethan / vnd den Gesandten angedeutet / was sie zu Erhaltung eines Friedens eingehen wolten.</p> <p>Demnach nun die Abgesandte in loco vernommen / daß der meisten Mißhelligkeiten wegen ein Vertrag vorhanden / der principaliter dahin gerichtet / daß zu Auffhebung solcher Irrsalen / die Stadt 80000. Reichsthaler geben solte; darauff schon 30000. gezehlet / alles der Meynung / Frieden zu kauffen / da sie doch keinen Krieg verschuldet hatten. Derwegen die Gesandte selbige Vergleichung reassumiret / vnd den 16. May / wegen der Stralsundischen Meynung bey den Keyserischen Relation gethan; welche sich gestellet / als wann sie zum Frieden geneigt weren / vnd etwas von den Puncten nachgelassen.</p> <p>Wie es aber gemeinet / wurden die Stralsunder selbige Nacht genugsam gewahr: Dann als die Keyserischen anfiengen grewlich zu stürmen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1214/1361]
Wann wir dann den Respect / mit welchem wir der Religion vnd Freyheit / vnnd jhr vnserem Königreich zugethan / bedencken / haben wir nicht vnrerlassen können / euch hiermit vnser Condolentz zu bezeugen / vnd wie vngern wir vernehmen / daß ewre Sicherheit in diese grosse Gefahr gerahten / können vns auch nicht gnugsamb verwundern / woher es komme / (da doch in solchen Fällen nichts heilsamers ist / als daß man sein Vorhaben mit guten Freunden pflegt zu communiciren) daß jhr doch noch zur Zeit / so viel vns wissent / mit keinem vnserm Nachbarn gute vnd vertrawliche Correspondentz habt: damit jhr aber zum wenigsten ein Zeugnuß vnsers geneigten Willens gegen euch haben möget / vbersenden wir euch eine Last solches Pulvers / weil jetzt Gelegenheit ein mehrers nicht zugibt. Ermahnen euch hiemit / daß jhr in dem Sinn / welchen jhr gefasset / ewre Freyheit / vnd die Evangelische Religion zu defendiren / tapffer vnd beständig verharret / nicht zweifflende / die Göttliche Allmacht werde euch in so Gottseliger Intention mächtig beystehen / so wir in einem Dinge ewrer Freyheit mit gemeinem Raht vnd That vnser geneigtes Gemüth werden erweisen können / (da wir gebürlicher weise darumb ersucht) werden wir an vns nichts erwinden lassen. Befehlen euch Gott. Datum auff vnser Flotta zu Landhart den 5. May Anno 1628.
Auff solches kam den 13. May viel Keyserisch Kriegsvolck zu Roß vnd Fuß nach dem Heynholtz / so etwan drey tausend Schritt von der Stadt abgelegen / angezogen / vnd fieng sich an darinn zuverschantzen: Darauff deß andern Tags die Stralsunder auß der Landwehr mit Hacken vnd Falconetlein starck fewer gaben.
Stralsund wird belägere. Inmittels haben auff obbemeltes der Stadt Ansuchen / die Hansee Städte zu Lübeck einen Convent gehalten / vnnd weil die vnbilliche Zunötigungen sich je mehr vnd mehr herfür gethan / sich entschlossen / die Stralsunder nicht zu verlassen / sondern jhnen als jhren Bund vnd Glaubens Genossen mit müglicher Hülff beyzuspringen: Doch versuchten sie zuvorderst solchem Vnheil in der Güte abzuhelffen / zu dem Ende sie etliche auß jhrem Mittel dahin abgeordnet: Wie dann auch der Churfürst von Brandenburg / vnd Hertzog in Pommern sich bemühet / ein Vergleichung in diesem Handel zu treffen.
Wie nun die Gesandten in Läger ankommen vnd jhre Werbung abgelegt / haben die Keys. den Stralsundern nachfolgende Conditiones zum Frieden vorgeschlagen;
Friedenshandlung zwischen Stralsund vnd den Reyserischen. 1. Daß sie den Denholm / in jetzigem Stand / mit Schantzen vnd Stücken dem Keyserlichen Volck einraumen vnd restituiren.
2. Daß auff diß-vnd jenseit deß Wassers / wo es Keys. May. Dienst erfordert / Schantzen vnd andere Gebäwe verfertiget werden mögen.
3. Daß sie den alten Rest der 100000. Reichsthaler geben vnd dieselbe zwischen diß vñ Michaelis erlegen.
4. Daß sie 10. jhrer besten Schiffe mit Stücken / vnd aller Zugehör / hergeben / vnd solche von den Keyserl. Commissarien vnter allen Schiffen außsuchen lassen sollen.
5. Daß keine Schiffe ohne Consenß deß Obristen so im Land Rügen commandiret auß jhrem Hafen lauffen / vnd die Güter die sie geladen / angeben / die andere aber so etwa nicht angegeben würden / in Keys. May. Vngnade sollen verfallen seyn.
6. Daß sie 6. halbe Carthaunen / mit Kraut / Loth / vnd aller Zugehör mundiret / hergeben.
7. Daß sie schriffelich depreciren.
8. Daß sie einen eydlichen Reverß von sich geben / 1. Daß sie in Keyserl May. Gehorsamb / trew verbleiben / 2. Mit derselben Widerwertigen / bey verlust jhrer Privilegien im geringsten nicht correspondiren wollen / 3. Wann Rügen vom Feinde attacquiret würde / sie mit jhren Schiffen / vnd sonsten eussersten Vermögens / dem Keyserl. Volcke assistiren wollen / 4. Alle Frembde so auß Holstein oder andern Orten geflohen / auß der Stadt schaffen / 5. Alle derselben vnnd anderer Frembden Güter / so deß Feinds Vnderthanen zuständig / außantworten / 6. Alle Rädlinsführer / vnd wer sonsten Rath vnd That zu solcher Rebellion gegeben / herauß geben / 7. Kein Volck mehr werben / 8. Nichts in jhrer Stadt bawen vnd repariren / 9. Einen Keyserlichen Agenten / so in der Stadt residiren solte / zu allen Rathschlägen ziehen / vnd mit allem dem jhrigen / demselben vor Gefahr caviren wollen.
9. Daß jhr Volck in Keyserlicher Mayestat vnd deß Hertzogen Pommern Eyd genommen werde.
10. Daß sie dem Keys. Volcke auß jrer Statt vmb gebührliche Bezahlung alles folgen lassen / vnd zuführen sollen.
Vor dieses alles sollen J. F. Gn. der Hertzog in Pommern / vnd alle getrewe Land Stände caviren / etc.
Dieses haben die Gesandte denen in der Stadt vorgehalten: welchen solches der Keys. Begehren gantz vnerträglich vnd vnannemlich fürkommen; doch haben siejre Erklärung dargegen gethan / vnd den Gesandten angedeutet / was sie zu Erhaltung eines Friedens eingehen wolten.
Demnach nun die Abgesandte in loco vernommen / daß der meisten Mißhelligkeiten wegen ein Vertrag vorhanden / der principaliter dahin gerichtet / daß zu Auffhebung solcher Irrsalen / die Stadt 80000. Reichsthaler geben solte; darauff schon 30000. gezehlet / alles der Meynung / Frieden zu kauffen / da sie doch keinen Krieg verschuldet hatten. Derwegen die Gesandte selbige Vergleichung reassumiret / vnd den 16. May / wegen der Stralsundischen Meynung bey den Keyserischen Relation gethan; welche sich gestellet / als wann sie zum Frieden geneigt weren / vnd etwas von den Puncten nachgelassen.
Wie es aber gemeinet / wurden die Stralsunder selbige Nacht genugsam gewahr: Dann als die Keyserischen anfiengen grewlich zu stürmen
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