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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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wegens gefangen vnnd nacher Wien geführet worden were / seiner Gefängnuß wider / gegen Loßlassung zweyer anderer Catholischer Herrn / so zu Prag gefangen lagen / erlassen worden.

Wie nun in dessen nach dem Einfall der Böhmen in Oesterreich Kayser Matthias zu Außgang deß Wintermonats selbigen Ständen / welche damals in starcker Anzahl beysamen waren / was massen das Böhmische Kriegs-Volck den Fuß je länger je mehr in Oesterreich setzete / vnd zubesorgen were / daß sie gar ein Winterläger darinnen zumachen vorhabens seyen / zu Gemuth führen: auch sie zugleich / daß sie die Wichtigkeit solches Wercks / vnnd wie etwa grösserm Vnheil mit guten Mittel vorkommen werden möchte / in reiffe Berathschlagung ziehen wolten / vermahnen vnnd darbey ansagen lassen / daß sie zu Berathschlagung vber die Landtags Proposition / vngehindert deren zwischen beyden Religionen erwachsenen Differentz / förderlichst schreiten / vnnd das Publicum dem privato vorziehen wolte: Haben darauff die Evangelische Stände deß Ertzhertzogthumbs Oesterreich vnder der Enß nachfolgender Gestalt geantwortet;

Wie sie auß dem / was Jhre Mayest. bey jhnen anbringen lassen / Jhre Mayest. für dero Ertzhertzogthumb Oesterreich tragende Fürsorg zuspüren / also erkenneten sie sich schuldig / Jhrer Mayest. deßwegen allerdemütigst Danck zusagen. Vnnd hetten sie eins so wohl als das ander / vnnd neben den Catholischen Ständen in reiffe Berathschlagung zunehmen / zwar nicht vnderlassen können / wann sie auff jhr an Jhre Mayest. gestelltes billiches Begehren / so doch allein auff dem beruhete / daß die Catholische Stände sich gegen den Evangelischen erkläreten / ob sie gesonnen / sie vnnd jhre Glaubensgenossen / wider den Innhalt Kaysers Maximiliani jhnen gegebenen Religions Concession / vnnd Jhrer Kay. Mayest. mit dero Königl. Hand vnnd Insiegel gefertigten Capitulation vnd andern dero schrifft-vnd mündtlichen in der Mährischen Herren Interpositorn vnnd deß Königreichs Vngarn Palatini Attestaten begriffenen Resolutionen nicht zuängsten noch zu turbiren / weniger zuverfolgen / zu Ersetzung deß vnpartheyischen Iudicis aber sampt dem Hoffrath Personen jhres theils vor zuschlagen / vnd das jenige / so sie ohne das schon Anno 1610. mit klaren Worten rundt vnd Teutsch versprochen / würcklich zu vollziehen / vnd zuhalten / oder nicht / kein Antwort von jhnen bekommen hettẽ Weil sie aber Sie biß dato noch damit auffzögen / vnnd das publicum bonum eben darinn versierte / daß zuforderst vnder den Ständen im Landt die Einigkeit gepflantzet / das Mißtrawen vnnd Vnvertrawlichkeit auß dem Weg geraumet / hergegen das alte gute Vertrawen wider erhebet würde / als hetten sie sich mit vnnd neben jhnen noch zur Zeit biß auff Erfolgung dessen in keine Berathschlagung einlassen können / inmassen sie solches J. K. M. selbst angedeutet hetten.

Damit aber die nothwendige / die Wolfahrt jhres Vatterlandes betreffende / Berathschlagung jhres Theils nicht gehindert / noch jhnen einige mora zugemessen werden möchte / als hetten sie Evangelische Stände / selbige absonderlich vnd alsbald vorzunehmen nicht vnderlassen / auch jhr Gutachten vnnd Wolmeinung Jhr Mayest. nachfolgendes kürtzlich anfügen wollen; Sie hetten zwar vnderthänigst verhofft gehabt / weil dieses Ertzhertzogthumb neben den andern Oesterreichischen Landen / vermög deß Inßbrückischen Libells von vndencklichen Zeiten dahin befreyet / daß kein Krieg offensivè ohneder Land Vorwissen eingewilliget / vnnd ohn vorgehende Berathschlagung vorgenommen werden solte / es würden Jhre Kayserl. Mayest. ehe sie wider die Böhmen die Waffen ergriffen / solches zuvor mit den gehorsambsten Ländern vnnd Ständen berathschlaget / jhnen die Vrsach / weil ohne Erheblichkeit kein Krieg anzufangen / vorgehalten / jhnen zeitlicher / in was terminis es mit dem gantzen Wesen für eine Beschaffenheit haben thete / gnädigst communicirt haben / so were doch solches biß dahero vnderlassen worden / vnnd ob zwar die verordnete dieses Landes / auff dem an den fünffzehenden Junii dieses Jahrs von Jhrer Kayserl. Mayest. geworbenen Kriegs-Volck erforderten Musterplatz / zugefertigte Decret in dero Antwort gnädigstangedeutet / daß sie / da Jhre Mayest. Je die Noth so groß befinden / vnnd sie dessen gnädigst erinnerten / die gehorsambsten Stände also bald beschreiben wolten / solches auch gleichwohl so viel gewürcket / daß Jhre Mayestät darauff einen Landtag außgeschrieben hette / zu welchem sie / Evangelische Stände / auch erschienen / vnnd ein gute Zeit / mit jhrer grossen Vngelegenheit zu Wien verblieben / vnd auff die Proposition gewartet hetten / so hette man sie doch weder wenig oder viel erinnert / weniger allda zuverbleiben ermahnet / sondern gantz ohne Proposition vnnd Vortrag / auch einige Verrichtung / so hiebevor nie geschehen / selbsten wider heimbziehen lassen: Vor jhnen auch alles / was vom Böhmischen Krieg einkommen / gleichsamb als ein Geheimbnuß verhalten / darzu zu diesem Krieg fast lauter Außländisch-vnnd Catholische Obristen bestellet / welches jhnen hochschmertzlich fallen / andern sonder Zweiffel ein grosses Nachdencken machen / das Mißtrawen allerseits vervrsachen / vnnd vmb deren auff jhr an die Catholische Ständte gestelltes billiches Begehren noch nicht erfolgten Erklärung willen / vermehren thäte.

Daß aber die Noth vnd Gefahr (Jhrer Kayserl. Mayest. erst den 29. Novembr. jhnen gethanen Erinnerung nach) allbereit so groß vnnd das Vnheil so weit eingerissen / daß die Bömischen in jhr geliebtes Vatterlandt Feindtlich eingefallen / etlicher Oerther / sonderlich Zwethl / sich impatronirt / were jhnen sehr leyd zuvernehmen gewesen: Dann wie solchem Vbel

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/145>, abgerufen am 25.02.2025.