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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Rath ab vnd ordnete Evangelische an jre Stell / liessen auch jhnen wider auff ein newes alle Bäbstische schweren: Die Geistliche schafften sie auß dem Schloß: Die Nonnen vnd Closterfrawen wurden auch vmb gewisser Vrsachen willen auß jren Klöstern zusamen in deß Ertzbischoffs Behausung gethan / vnnd allen Bäpstischen Schulmeistern ferrners Schul zuhalten verbotten.

Kön. Ferdinand schicket einen Gesandten zu den Schlesiern / in Meynung sie zu seinen Gehorsam zubringen. Nit weniger fuhren auch die Schlesier in jrem Vorhaben fort / deßwegen J. May. König Ferdinand Ottonem Melandrum D. zu selbigen Fürsten vnd Ständen nach Breßlaw absendet / mit Instruction nachfolgenden Innhalts Vortrag zuthun / nemblichen;

Weil nach Kaysers Matthiae ableiben / die Königl. Regierung auff J. M. kommen / so were dieselbe vrbötig / vermöge deß von sich gegebenen Reverß / mit beschehener Antrettung der Regierung / aller Fürsten vnd Ständen dieses Landes Freyheiten vnd Privilegien so wol General als Special / alle Concessiones vnd Gewonheiten / auch die Mayestät Brieff / wie solche von den vorigen Königen in Böhmen / als Ferdinando / Maximiliano / Rudolpho / Matthia gegeben vnd bestätiget worden / zu bekrafftigen / nit weniger auch die Original Consfirmation vnd Bekräfftigung gäntzlich vollzogen vnd mit eingeschicket / darneben Verfügung gethan / damit / ob zu Erlangung ferrnerer Confirmation eines jeden Special Privilegii / die Originalta jetziger Zeit vber Landt zuführen gefährlich were / daß von jhme / Gesandten / vnd der Schlesischen Kammer / oder auch der Kammer allein / wann bey jhnen die Originalia fürgeleget würden / glaubwürdige transsumpta genommen / vnd zuförderst zu würcklicher Confirmation gebracht werden solten.

Ingleichem wolten J. May. den zwischen den Catholischen vnnd Augspurgischen Confessions-Verwandten sich verhalten den Mißverständen abzuhelffen bedacht seyn / das Königlich Oberammt bestätigen / auch die Oberampts Pflicht abzunehmen anordnen / vnd also sich versehen wolten / daß / weil auch J. Kön. M. die im Land Schlesien hafftende Schulden zu vbernehmen gemeynet / vnd also alles / was obgedachten Reverß halben zuthun gewesen vollzogen were / sie auch nit allein die versprochene Contribution richtig ablegen / sondern Vuderthänigkeit vnd Gehorsamb wie Vnderthanen gebührete / damit J. Kön. M. sich hinwiderumb / nit allein als ein König / sonder wie ein Vatter zuerzeigen Vrsach hette / im Werck erweisen / auff daß dahero auch die Böhm. Stände welche gleichfals jrer Privilegien Confirmation empfägen hetten / anlaß zu schuldigem Gehorsamb vnd friedfertigen Mitteln bekommen / vnnd also alle Vnruhe vnd Kriegs-Wesen auff gehaben vnnd das Königreich wider in einen rühigen vnd friedlichen Stand gebracht werden möchte.

Mit diesem anerbieten aber hat J. M. König Ferdinand wenig bey den Schlesiern erhalten mögen / dann sie den Gesandten mit dieser Antwort abgesertiget;

Wie wol es jnen gar angenehm gewesen / daß Antwort der Schlesier auff Ottonis Melandri anbringen. J. K. M. vor dieser Zeit dahin gedacht hetten / wie dero Königreich vnd Länder mit einem gewissen Haupt vnd Successorn / noch bey jhren Lebzeiten möchten versehen / vnd also dardurch alle Vnruhe vnd Zerrüttung verhütet vnd alles in guten Fried vnd Wolstand erhalten werden / wisten sie sich doch dabey zuerjnnern / daß / da solche Succession auff J. M. gefallen / mit was Bedingen sie dieselbige angenommen / was von jhro jhnen versprochen worden / vnd was hingegen jnen oblige. Sie wolten nichts mehr wüntschen / als daß deß Kaysers Todtfall auff die Zeit geschehen were / da sich die Länder in guter Ruhe vnd Frieden befunden / vnd darinnen sie ohne Beschwerung jhrer habenden Privilegien vnd Rechten geniessen, vnd J. K. M. jhre Intention vber der Succession erlangen / vnd sich deren zuerfrewen haben möchten: Alsdann jhnen auch nichts im Weg hette stehen können / die vbersendete Confirmation jrer habenden General vnd Special Privilegien vnd J. May. als einen König in Vöhmen / alsobald anzunehmen vnd mit gebührendem Gehorsamb vnd Vnderthänigkeit Jhro entgegen zugehen / wie sie es dann zu Danck erkenneten / daß J. M. jhres gegebenen Reverses eingedenck / jhres Versprechens etlicher massen einen Anfang erweisen wolten. Sie machten jhnen aber keinen Zweiffel / J. M. würde sich erjnnern / was für eine Zerrüttung in den Ländern vnd selbige albereit so weit eingerissen were / daß das aufgangene Fewer schwerlich könte gedämpffet werden: Ferrners würde sie auch bedencken / wie weit sich diese Zeiten vnd Läuffte von dem Zustand als J. M. Designation vorgangen / vnderschieden / in dem dieselbige auß gantz rühigem Wesen zu öffentlichen Waffen vnd zu dieser allgemeinen Klage vnd Beschwerde gerathen / daß die schon vor diesem geschehene vnd albereit in Handen habende Religion vnd Prophan Privilegien Confirmationen / nit wider solche Zerrüttung verfangen wolten / so wol die zu besserer Religions Versicherun zugelassene Religions Defension durch newe disputata vnnd wunderliche Außlegung ja auch durch offenen Krieg vnd feindliche Verfolgung den Ländern gantz zu nicht gemacht / also daß nunmehr jhnen durch kein blosse Privilegien Confirmation jhnen geholffen sein könte / sondern in der That selbs / was mit Worten versprochen / geleystet werden müste. Sie zweiffelten auch nicht / J. Kön. M. würden Jhro zu Gemüth führen / was vor ein rühiger vnd friedtlicher Zustandt in dem Königreich Böhmen vnnd dessen incorporirten Ländern / nit allein bey der vorigen Böhmischen Königen / sondern auch bey J. Kön. M. Designation gewesen / vnnd wie weit anders es nunmehr worden / wie viel auch daran gelegen / die alte heilsame Bräuch vnd Gewonheiten in dem Königreich / so wol bey der Designation als bey Annehmung eines newen Regiments in acht zunehmen. Vnd hierauß könte J. M. wie auch sonsten jederman leichtlich erachten / daß obwol bey verwichener Zeit sie J. M. auß freyem Willen / vnd gar nit nach Respect der Böhmischen Designa-

Rath ab vnd ordnete Evangelische an jre Stell / liessen auch jhnen wider auff ein newes alle Bäbstische schweren: Die Geistliche schafften sie auß dem Schloß: Die Nonnen vnd Closterfrawen wurden auch vmb gewisser Vrsachen willen auß jren Klöstern zusamen in deß Ertzbischoffs Behausung gethan / vnnd allen Bäpstischen Schulmeistern ferrners Schul zuhalten verbotten.

Kön. Ferdinand schicket einẽ Gesandten zu dẽ Schlesiern / in Meynung sie zu seinẽ Gehorsam zubringen. Nit weniger fuhren auch die Schlesier in jrem Vorhaben fort / deßwegen J. May. König Ferdinand Ottonem Melandrum D. zu selbigen Fürsten vnd Ständen nach Breßlaw absendet / mit Instruction nachfolgenden Innhalts Vortrag zuthun / nemblichen;

Weil nach Kaysers Matthiae ableiben / die Königl. Regierung auff J. M. kommen / so were dieselbe vrbötig / vermöge deß von sich gegebenen Reverß / mit beschehener Antrettung der Regierung / aller Fürsten vnd Ständen dieses Landes Freyheitẽ vñ Privilegien so wol General als Special / alle Concessiones vñ Gewonheiten / auch die Mayestät Brieff / wie solche von den vorigen Königen in Böhmen / als Ferdinando / Maximiliano / Rudolpho / Matthia gegeben vñ bestätiget worden / zu bekrafftigen / nit weniger auch die Original Consfirmation vnd Bekräfftigung gäntzlich vollzogen vnd mit eingeschicket / darneben Verfügung gethan / damit / ob zu Erlangung ferrnerer Confirmation eines jeden Special Privilegii / die Originalta jetziger Zeit vber Landt zuführen gefährlich were / daß von jhme / Gesandten / vnd der Schlesischen Kammer / oder auch der Kammer allein / wann bey jhnen die Originalia fürgeleget würden / glaubwürdige transsumpta genommen / vnd zuförderst zu würcklicher Confirmation gebracht werden solten.

Ingleichem wolten J. May. den zwischen den Catholischen vnnd Augspurgischen Confessions-Verwandten sich verhalten den Mißverständen abzuhelffen bedacht seyn / das Königlich Oberam̃t bestätigen / auch die Oberampts Pflicht abzunehmen anordnen / vñ also sich versehen wolten / daß / weil auch J. Kön. M. die im Land Schlesien hafftende Schulden zu vbernehmen gemeynet / vñ also alles / was obgedachten Reverß halben zuthun gewesen vollzogen were / sie auch nit allein die versprochene Contribution richtig ablegen / sondern Vuderthänigkeit vñ Gehorsamb wie Vnderthanen gebührete / damit J. Kön. M. sich hinwiderumb / nit allein als ein König / sonder wie ein Vatter zuerzeigen Vrsach hette / im Werck erweisen / auff daß dahero auch die Böhm. Stände welche gleichfals jrer Privilegien Confirmation empfägen hetten / anlaß zu schuldigem Gehorsamb vnd friedfertigen Mitteln bekommen / vnnd also alle Vnruhe vnd Kriegs-Wesen auff gehaben vnnd das Königreich wider in einen rühigen vnd friedlichen Stand gebracht werden möchte.

Mit diesem anerbieten aber hat J. M. König Ferdinand wenig bey den Schlesiern erhaltẽ mögen / dann sie den Gesandten mit dieser Antwort abgesertiget;

Wie wol es jnen gar angenehm gewesen / daß Antwort der Schlesier auff Ottonis Melandri anbringen. J. K. M. vor dieser Zeit dahin gedacht hetten / wie dero Königreich vnd Länder mit einem gewissen Haupt vnd Successorn / noch bey jhren Lebzeiten möchten versehen / vnd also dardurch alle Vnruhe vñ Zerrüttung verhütet vnd alles in guten Fried vnd Wolstand erhalten werdẽ / wisten sie sich doch dabey zuerjnnern / daß / da solche Succession auff J. M. gefallen / mit was Bedingen sie dieselbige angenommen / was von jhro jhnen versprochen worden / vnd was hingegen jnen oblige. Sie wolten nichts mehr wüntschen / als daß deß Kaysers Todtfall auff die Zeit geschehen were / da sich die Länder in guter Ruhe vnd Frieden befunden / vñ darinnen sie ohne Beschwerung jhrer habenden Privilegien vñ Rechten geniessen, vnd J. K. M. jhre Intention vber der Succession erlangen / vñ sich deren zuerfrewen haben möchtẽ: Alsdann jhnen auch nichts im Weg hette stehen können / die vbersendete Confirmation jrer habendẽ General vnd Special Privilegien vnd J. May. als einen König in Vöhmen / alsobald anzunehmen vñ mit gebührendem Gehorsamb vnd Vnderthänigkeit Jhro entgegen zugehen / wie sie es dann zu Danck erkenneten / daß J. M. jhres gegebenen Reverses eingedenck / jhres Versprechens etlicher massen einen Anfang erweisen wolten. Sie machten jhnen aber keinen Zweiffel / J. M. würde sich erjnnern / was für eine Zerrüttung in den Ländern vnd selbige albereit so weit eingerissen were / daß das aufgangene Fewer schwerlich könte gedämpffet werden: Ferrners würde sie auch bedencken / wie weit sich diese Zeiten vnd Läuffte von dem Zustand als J. M. Designation vorgangen / vnderschieden / in dem dieselbige auß gantz rühigem Wesen zu öffentlichen Waffen vñ zu dieser allgemeinen Klage vñ Beschwerde gerathen / daß die schon vor diesem geschehene vnd albereit in Handen habende Religion vnd Prophan Privilegien Confirmationen / nit wider solche Zerrüttung verfangẽ wolten / so wol die zu besserer Religions Versicherũ zugelassene Religions Defension durch newe disputata vnnd wunderliche Außlegung ja auch durch offenen Krieg vnd feindliche Verfolgung den Ländern gantz zu nicht gemacht / also daß nũmehr jhnen durch kein blosse Privilegien Confirmation jhnen geholffen sein könte / sondern in der That selbs / was mit Worten versprochen / geleystet werden müste. Sie zweiffelten auch nicht / J. Kön. M. würden Jhro zu Gemüth führen / was vor ein rühiger vnd friedtlicher Zustandt in dem Königreich Böhmen vnnd dessen incorporirten Ländern / nit allein bey der vorigen Böhmischen Königen / sondern auch bey J. Kön. M. Designation gewesen / vnnd wie weit anders es nunmehr worden / wie viel auch daran gelegen / die alte heilsame Bräuch vnd Gewonheiten in dem Königreich / so wol bey der Designation als bey Annehmung eines newen Regiments in acht zunehmen. Vnd hierauß könte J. M. wie auch sonsten jederman leichtlich erachten / daß obwol bey verwichener Zeit sie J. M. auß freyem Willen / vnd gar nit nach Respect der Böhmischen Designa-

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          <p>Weil nach Kaysers Matthiae ableiben / die Königl. Regierung auff J. M. kommen /                      so were dieselbe vrbötig / vermöge deß von sich gegebenen Reverß / mit                      beschehener Antrettung der Regierung / aller Fürsten vnd Ständen dieses Landes                      Freyheite&#x0303; vn&#x0303; Privilegien so wol General als Special / alle                      Concessiones vn&#x0303; Gewonheiten / auch die Mayestät Brieff / wie                      solche von den vorigen Königen in Böhmen / als Ferdinando / Maximiliano /                      Rudolpho / Matthia gegeben vn&#x0303; bestätiget worden / zu bekrafftigen                      / nit weniger auch die Original Consfirmation vnd Bekräfftigung gäntzlich                      vollzogen vnd mit eingeschicket / darneben Verfügung gethan / damit / ob zu                      Erlangung ferrnerer Confirmation eines jeden Special Privilegii / die Originalta                      jetziger Zeit vber Landt zuführen gefährlich were / daß von jhme / Gesandten /                      vnd der Schlesischen Kammer / oder auch der Kammer allein / wann bey jhnen die                      Originalia fürgeleget würden / glaubwürdige transsumpta genommen / vnd                      zuförderst zu würcklicher Confirmation gebracht werden solten.</p>
          <p>Ingleichem wolten J. May. den zwischen den Catholischen vnnd Augspurgischen                      Confessions-Verwandten sich verhalten den Mißverständen abzuhelffen bedacht seyn                      / das Königlich Oberam&#x0303;t bestätigen / auch die Oberampts Pflicht                      abzunehmen anordnen / vn&#x0303; also sich versehen wolten / daß / weil                      auch J. Kön. M. die im Land Schlesien hafftende Schulden zu vbernehmen gemeynet                      / vn&#x0303; also alles / was obgedachten Reverß halben zuthun gewesen                      vollzogen were / sie auch nit allein die versprochene Contribution richtig                      ablegen / sondern Vuderthänigkeit vn&#x0303; Gehorsamb wie Vnderthanen                      gebührete / damit J. Kön. M. sich hinwiderumb / nit allein als ein König /                      sonder wie ein Vatter zuerzeigen Vrsach hette / im Werck erweisen / auff daß                      dahero auch die Böhm. Stände welche gleichfals jrer Privilegien Confirmation                      empfägen hetten / anlaß zu schuldigem Gehorsamb vnd friedfertigen Mitteln                      bekommen / vnnd also alle Vnruhe vnd Kriegs-Wesen auff gehaben vnnd das                      Königreich wider in einen rühigen vnd friedlichen Stand gebracht werden möchte.</p>
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[169/0216] Rath ab vnd ordnete Evangelische an jre Stell / liessen auch jhnen wider auff ein newes alle Bäbstische schweren: Die Geistliche schafften sie auß dem Schloß: Die Nonnen vnd Closterfrawen wurden auch vmb gewisser Vrsachen willen auß jren Klöstern zusamen in deß Ertzbischoffs Behausung gethan / vnnd allen Bäpstischen Schulmeistern ferrners Schul zuhalten verbotten. Nit weniger fuhren auch die Schlesier in jrem Vorhaben fort / deßwegen J. May. König Ferdinand Ottonem Melandrum D. zu selbigen Fürsten vnd Ständen nach Breßlaw absendet / mit Instruction nachfolgenden Innhalts Vortrag zuthun / nemblichen; Kön. Ferdinand schicket einẽ Gesandten zu dẽ Schlesiern / in Meynung sie zu seinẽ Gehorsam zubringen. Weil nach Kaysers Matthiae ableiben / die Königl. Regierung auff J. M. kommen / so were dieselbe vrbötig / vermöge deß von sich gegebenen Reverß / mit beschehener Antrettung der Regierung / aller Fürsten vnd Ständen dieses Landes Freyheitẽ vñ Privilegien so wol General als Special / alle Concessiones vñ Gewonheiten / auch die Mayestät Brieff / wie solche von den vorigen Königen in Böhmen / als Ferdinando / Maximiliano / Rudolpho / Matthia gegeben vñ bestätiget worden / zu bekrafftigen / nit weniger auch die Original Consfirmation vnd Bekräfftigung gäntzlich vollzogen vnd mit eingeschicket / darneben Verfügung gethan / damit / ob zu Erlangung ferrnerer Confirmation eines jeden Special Privilegii / die Originalta jetziger Zeit vber Landt zuführen gefährlich were / daß von jhme / Gesandten / vnd der Schlesischen Kammer / oder auch der Kammer allein / wann bey jhnen die Originalia fürgeleget würden / glaubwürdige transsumpta genommen / vnd zuförderst zu würcklicher Confirmation gebracht werden solten. Ingleichem wolten J. May. den zwischen den Catholischen vnnd Augspurgischen Confessions-Verwandten sich verhalten den Mißverständen abzuhelffen bedacht seyn / das Königlich Oberam̃t bestätigen / auch die Oberampts Pflicht abzunehmen anordnen / vñ also sich versehen wolten / daß / weil auch J. Kön. M. die im Land Schlesien hafftende Schulden zu vbernehmen gemeynet / vñ also alles / was obgedachten Reverß halben zuthun gewesen vollzogen were / sie auch nit allein die versprochene Contribution richtig ablegen / sondern Vuderthänigkeit vñ Gehorsamb wie Vnderthanen gebührete / damit J. Kön. M. sich hinwiderumb / nit allein als ein König / sonder wie ein Vatter zuerzeigen Vrsach hette / im Werck erweisen / auff daß dahero auch die Böhm. Stände welche gleichfals jrer Privilegien Confirmation empfägen hetten / anlaß zu schuldigem Gehorsamb vnd friedfertigen Mitteln bekommen / vnnd also alle Vnruhe vnd Kriegs-Wesen auff gehaben vnnd das Königreich wider in einen rühigen vnd friedlichen Stand gebracht werden möchte. Mit diesem anerbieten aber hat J. M. König Ferdinand wenig bey den Schlesiern erhaltẽ mögen / dann sie den Gesandten mit dieser Antwort abgesertiget; Wie wol es jnen gar angenehm gewesen / daß J. K. M. vor dieser Zeit dahin gedacht hetten / wie dero Königreich vnd Länder mit einem gewissen Haupt vnd Successorn / noch bey jhren Lebzeiten möchten versehen / vnd also dardurch alle Vnruhe vñ Zerrüttung verhütet vnd alles in guten Fried vnd Wolstand erhalten werdẽ / wisten sie sich doch dabey zuerjnnern / daß / da solche Succession auff J. M. gefallen / mit was Bedingen sie dieselbige angenommen / was von jhro jhnen versprochen worden / vnd was hingegen jnen oblige. Sie wolten nichts mehr wüntschen / als daß deß Kaysers Todtfall auff die Zeit geschehen were / da sich die Länder in guter Ruhe vnd Frieden befunden / vñ darinnen sie ohne Beschwerung jhrer habenden Privilegien vñ Rechten geniessen, vnd J. K. M. jhre Intention vber der Succession erlangen / vñ sich deren zuerfrewen haben möchtẽ: Alsdann jhnen auch nichts im Weg hette stehen können / die vbersendete Confirmation jrer habendẽ General vnd Special Privilegien vnd J. May. als einen König in Vöhmen / alsobald anzunehmen vñ mit gebührendem Gehorsamb vnd Vnderthänigkeit Jhro entgegen zugehen / wie sie es dann zu Danck erkenneten / daß J. M. jhres gegebenen Reverses eingedenck / jhres Versprechens etlicher massen einen Anfang erweisen wolten. Sie machten jhnen aber keinen Zweiffel / J. M. würde sich erjnnern / was für eine Zerrüttung in den Ländern vnd selbige albereit so weit eingerissen were / daß das aufgangene Fewer schwerlich könte gedämpffet werden: Ferrners würde sie auch bedencken / wie weit sich diese Zeiten vnd Läuffte von dem Zustand als J. M. Designation vorgangen / vnderschieden / in dem dieselbige auß gantz rühigem Wesen zu öffentlichen Waffen vñ zu dieser allgemeinen Klage vñ Beschwerde gerathen / daß die schon vor diesem geschehene vnd albereit in Handen habende Religion vnd Prophan Privilegien Confirmationen / nit wider solche Zerrüttung verfangẽ wolten / so wol die zu besserer Religions Versicherũ zugelassene Religions Defension durch newe disputata vnnd wunderliche Außlegung ja auch durch offenen Krieg vnd feindliche Verfolgung den Ländern gantz zu nicht gemacht / also daß nũmehr jhnen durch kein blosse Privilegien Confirmation jhnen geholffen sein könte / sondern in der That selbs / was mit Worten versprochen / geleystet werden müste. Sie zweiffelten auch nicht / J. Kön. M. würden Jhro zu Gemüth führen / was vor ein rühiger vnd friedtlicher Zustandt in dem Königreich Böhmen vnnd dessen incorporirten Ländern / nit allein bey der vorigen Böhmischen Königen / sondern auch bey J. Kön. M. Designation gewesen / vnnd wie weit anders es nunmehr worden / wie viel auch daran gelegen / die alte heilsame Bräuch vnd Gewonheiten in dem Königreich / so wol bey der Designation als bey Annehmung eines newen Regiments in acht zunehmen. Vnd hierauß könte J. M. wie auch sonsten jederman leichtlich erachten / daß obwol bey verwichener Zeit sie J. M. auß freyem Willen / vnd gar nit nach Respect der Böhmischen Designa- Antwort der Schlesier auff Ottonis Melandri anbringen.

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Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 169. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/216>, abgerufen am 16.05.2024.