Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.gantzen Regimenten denselben zuverstatten / mit der Maß begehret / daß auff abschlägige Antwort den Paß man selbst eröffnen wölle. Solte nun er seine Landt vnd Leute so bloß lassen / ohne Verfassung bleiben / hielte er darfür / daß er es weder gegen GOtt / noch der Posterität verantworten köndte. Er gedenck aber / man werde jhm zu einem widerigen nicht Vrsach geben: vnd weil / wie angeregt / Er diese Verfassung zur Defension seiner Land vnd Leute / vnd Abwendung alles Schadens vnd Gewalts / von jhm vor die Hand genommen / vnd bey so beschaffenen Sachen solche nicht theilen noch ringern können / so hetten die Evangelische Stände leichtlich zuerachten / er jhrem Suchen nicht statt thun könne / es würden auch seine Land-Stände solchs nicht bewilligen: darbey aber wölle er alle Occasiones, sonderlich aber wahre Christliche / in den Prophetischen vnnd Apostolischen Schrifften begriffene / vnd in der vngeänderten Augspurgischen Confession widerholte Religion in sorgfältige Obacht nehmen / damit derselben nichts gefährliches zugezogen / sondern er nichts minder als seine Vorfahren ein Beschützer solcher erfunden werden möge / darbey er an Gottes Beystandt nichts zweiffelte / dieweil es seine eigene Sachen vnnd wider alles Wüten vnd Toben seines reines vnnd allein seeligmachendes Wort wol wirdt zuerhalten wissen. Betreffend die Information deß Vngarischen Wesens vnd Fürstens in Siebenbürgen / da bedencke er sich dessenthalben / gedencke sich auch darüber in kein Disputat einzulassen: dieweil aber vnlaugbar / daß der Siebenbürger deß Türcken Vasall auß den einkommenden Schrifften auch so viel zuvernehmen / daß gedachter Zug in Vngarn mit Vorwissen vnnd Willen deß Sultans erfolget / nochmals euch mit dessen Praescientz handelte / so hielte er es darfür / es würde der künfftige Außgang weisen / weme es alles zu gut gehandelt worden / wündschte darbey von Hertzen / daß hierunter nichts anders / als wie man vermuthete / verborgenlige / würde es für die Benachbarte vnd das Reich desto besser seyn. Zusammenkunfft etlicher Chur: vnd Fürsten zu Mülhaussen. Als nach solchen Handlungen die zur Zusammenkunfft zu Mülhaussen bestimpte Zeit herbey kommen / haben sich zuvorderst persönlich allda eingestellt Ertzbischoff Johann Schweickhardt zu Mayntz / Ertzbischoff Ferdinand von Cöllen / Hertzog Johann Georg Churfürst zu Sachsen / vnd Landgraff Ludwig zu Hessen: Jhre Gesandten aber haben geschickt Entzbischoff Lotharius zu Trier / vnd Hertzog Maximilian auß Bayern. Vnter andern hat sich bey diesem Wesen in Teutschlandt Landgraff Moritz zu Hessen sehr sorgfältig erzeiget / vnd sich hefftig bemühet / einen Frieden zuerhandeln: wie er dann auch zu dem End nach Eysenach zum Churfürsten von Mayntz / als selbiger da hindurch auff der Reyß nach Mülhaussen gewesen / sich begeben / mit jhme aller handt Vnterredung gepflogen / vnd Jhne freundlich ersucht / daß er sich dahin disponiren wolte / daß er all seine Consilia, vnd insonderheit bey dem Convent zu Mülhaussen dahin richten wolte / daß durch gütliche Handlung der gewündschte Frieden im Römischen Reich widergebracht / vnd das leydige eingerissene Mißtrawen wider abgeschafft vnd beyseits gebracht werden möchte. Landgraff Moritzen Abmahnüg an Chur Sachsen / den Päpstischen sich nicht beyzupflichten. Als nun machmahls der Landgraff berichtet worden / daß der Churfürst von Sachsen in Person zu Mülhaussen ankommen / hat er seinen geheimen Raht vnd Hoffmarschalcken Dieterichen von der Werder an Jhr. Churfürstl. Gn. abgefertiget / welcher in seinem Namen nachfolgendes angebracht: Weil Jhr. Fürstl. Gn. gewiß berichtet / daß Ew. Churfürstl. Gn. bey außgeschriebenen Convent in der Person erschienen / J. F. Gn. auch ohn schwer erachten können / daß bey solcher so fürnehmer Churf: vnd Fürst: Stände deß Reichs Zusammenkunfft / von einem solchen subjecto vnd materia wirdt tractirt werden / in welchem die Total Ruin deß Reichs (welche Gott verhüten) oder derselben Restauration (welche Gott gnädig geben wölle) bestehet. Als hetten J. F. G. wünschen mögen / gleicher gestalt mit E. Churf. Gn. von solchen so wichtigen Sachen in der Person absonderlich / vnd zwar mehr specialiter zu vnterreden / weil aber Jhr. F. Gn. sich befahret / es würde solche Zusammenkunfft / vmb vielfältigkeit der Sachen wegen schwerlich geschehen können. Als haben sie meine wenige Person anhero abfertigen / vnd E. Churf. G. Jhr wolmeynende Gedancken durch mich eröffnen wöllen / nicht der Meynung / als wann Sie einigen Zweifel an E. Churf. Gn. als eines Hochvernünfftigen dapffern Fürsten Vorhaben setzen / oder dieselbe jrre zu machen gemeynet weren / sondern weil Jh. Fürstl. Gn. vermög der Erbverbrüderung sich dahin verpflichtet befunden / daß einer dem andern die andröwende Gefahr zuverstehen geben / vnd wo möglich / zuverhüten schuldig seyn solte / vnd dann das Verderben vnd Auffnehmen deß Evangelischen Wesens in dieser Sachen versiret / haben wir demnach ernstlich aufferlegt vnnd befohlen / Ew. Churfürstl. Gn. von wegen Jhr. F. Gn. durch die Ehre Gottes / vnd so lieb deroselben Jhre vnd Jhrer lieben Posterität / Landt vnd Leute / zeitliche vnd ewige Wolfahrt sey / zu bitten vnd zu ersuchen / daß sie mit den Papisten / oder jhren hitzigen Consiliis, so da zu Krieg vnnd Blutvergiessen angesehen / keines wegs participiren, vnd in dieselben sich nicht einwickeln noch vermischen / ja es noch deutlicher zu sagen / Es wölle E. Churfürstliche Gnaden sich ja nicht so weit verleyten lassen / daß Sie jhr von Gott (zu Beschützung jhres Vatterlands / fürnehmlich aber zu Behauptung der wahren Christlichen Religion) gegebenes Schwerdt / gegen die wahren vnd Treweyferigen Bekenner der Warheit Gottes Worts / vnd jhr selbst eigener Religions Verwandten / gebrauchen / vnd mit deroselben Blut färben wolten / vnnd dasselbige auß nachfolgenden Vrsachen: 1. Dann wann E. Churf. Gn. (welches doch gantzen Regimenten denselben zuverstatten / mit der Maß begehret / daß auff abschlägige Antwort den Paß man selbst eröffnen wölle. Solte nun er seine Landt vnd Leute so bloß lassen / ohne Verfassung bleiben / hielte er darfür / daß er es weder gegen GOtt / noch der Posterität verantworten köndte. Er gedenck aber / man werde jhm zu einem widerigen nicht Vrsach geben: vnd weil / wie angeregt / Er diese Verfassung zur Defension seiner Land vnd Leute / vnd Abwendung alles Schadens vnd Gewalts / von jhm vor die Hand genommen / vnd bey so beschaffenen Sachen solche nicht theilen noch ringern können / so hetten die Evangelische Stände leichtlich zuerachten / er jhrem Suchẽ nicht statt thun könne / es würden auch seine Land-Stände solchs nicht bewilligen: darbey aber wölle er alle Occasiones, sonderlich aber wahre Christliche / in den Prophetischen vnnd Apostolischen Schrifften begriffene / vnd in der vngeänderten Augspurgischen Confession widerholte Religion in sorgfältige Obacht nehmen / damit derselben nichts gefährliches zugezogen / sondern er nichts minder als seine Vorfahren ein Beschützer solcher erfunden werden möge / darbey er an Gottes Beystandt nichts zweiffelte / dieweil es seine eigene Sachen vnnd wider alles Wüten vnd Toben seines reines vnnd allein seeligmachendes Wort wol wirdt zuerhalten wissen. Betreffend die Information deß Vngarischẽ Wesens vnd Fürstens in Siebenbürgen / da bedencke er sich dessenthalben / gedencke sich auch darüber in kein Disputat einzulassen: dieweil aber vnlaugbar / daß der Siebenbürger deß Türcken Vasall auß den einkom̃enden Schrifften auch so viel zuvernehmen / daß gedachter Zug in Vngarn mit Vorwissen vnnd Willen deß Sultans erfolget / nochmals euch mit dessen Praescientz handelte / so hielte er es darfür / es würde der künfftige Außgang weisen / weme es alles zu gut gehandelt worden / wündschte darbey von Hertzen / daß hierunter nichts anders / als wie man vermuthete / verborgenlige / würde es für die Benachbarte vnd das Reich desto besser seyn. Zusammẽkunfft etlicher Chur: vnd Fürsten zu Mülhaussen. Als nach solchen Handlungen die zur Zusammenkunfft zu Mülhaussen bestimpte Zeit herbey kommen / haben sich zuvorderst persönlich allda eingestellt Ertzbischoff Johann Schweickhardt zu Mayntz / Ertzbischoff Ferdinand von Cöllen / Hertzog Johann Georg Churfürst zu Sachsen / vnd Landgraff Ludwig zu Hessen: Jhre Gesandten aber habẽ geschickt Entzbischoff Lotharius zu Trier / vnd Hertzog Maximilian auß Bayern. Vnter andern hat sich bey diesem Wesen in Teutschlandt Landgraff Moritz zu Hessen sehr sorgfältig erzeiget / vnd sich hefftig bemühet / einen Frieden zuerhandeln: wie er dann auch zu dem End nach Eysenach zum Churfürstẽ von Mayntz / als selbiger da hindurch auff der Reyß nach Mülhaussen gewesen / sich begeben / mit jhme aller handt Vnterredung gepflogen / vnd Jhne freundlich ersucht / daß er sich dahin disponiren wolte / daß er all seine Consilia, vnd insonderheit bey dem Convent zu Mülhaussen dahin richten wolte / daß durch gütliche Handlung der gewündschte Frieden im Römischen Reich widergebracht / vnd das leydige eingerissene Mißtrawen wider abgeschafft vnd beyseits gebracht werden möchte. Landgraff Moritzen Abmahnüg an Chur Sachsen / den Päpstischen sich nicht beyzupflichten. Als nun machmahls der Landgraff berichtet worden / daß der Churfürst von Sachsen in Person zu Mülhaussen ankommen / hat er seinen geheimen Raht vnd Hoffmarschalcken Dieterichen von der Werder an Jhr. Churfürstl. Gn. abgefertiget / welcher in seinem Namen nachfolgendes angebracht: Weil Jhr. Fürstl. Gn. gewiß berichtet / daß Ew. Churfürstl. Gn. bey außgeschriebenen Convent in der Person erschienen / J. F. Gn. auch ohn schwer erachten können / daß bey solcher so fürnehmer Churf: vnd Fürst: Stände deß Reichs Zusammenkunfft / von einem solchen subjecto vnd materia wirdt tractirt werden / in welchem die Total Ruin deß Reichs (welche Gott verhütẽ) oder derselben Restauration (welche Gott gnädig geben wölle) bestehet. Als hetten J. F. G. wünschen mögen / gleicher gestalt mit E. Churf. Gn. von solchen so wichtigen Sachen in der Person absonderlich / vnd zwar mehr specialiter zu vnterreden / weil aber Jhr. F. Gn. sich befahret / es würde solche Zusammenkunfft / vmb vielfältigkeit der Sachen wegen schwerlich geschehen können. Als haben sie meine wenige Person anhero abfertigen / vnd E. Churf. G. Jhr wolmeynende Gedancken durch mich eröffnen wöllen / nicht der Meynung / als wann Sie einigen Zweifel an E. Churf. Gn. als eines Hochvernünfftigen dapffern Fürsten Vorhaben setzen / oder dieselbe jrre zu machen gemeynet weren / sondern weil Jh. Fürstl. Gn. vermög der Erbverbrüderung sich dahin verpflichtet befunden / daß einer dem andern die andröwende Gefahr zuverstehen geben / vnd wo möglich / zuverhüten schuldig seyn solte / vnd dann das Verderben vnd Auffnehmen deß Evangelischen Wesens in dieser Sachen versiret / haben wir demnach ernstlich aufferlegt vnnd befohlen / Ew. Churfürstl. Gn. von wegen Jhr. F. Gn. durch die Ehre Gottes / vnd so lieb deroselben Jhre vnd Jhrer lieben Posterität / Landt vnd Leute / zeitliche vnd ewige Wolfahrt sey / zu bitten vnd zu ersuchen / daß sie mit den Papisten / oder jhren hitzigen Consiliis, so da zu Krieg vnnd Blutvergiessen angesehen / keines wegs participiren, vnd in dieselben sich nicht einwickeln noch vermischen / ja es noch deutlicher zu sagen / Es wölle E. Churfürstliche Gnaden sich ja nicht so weit verleyten lassen / daß Sie jhr von Gott (zu Beschützung jhres Vatterlands / fürnehmlich aber zu Behauptung der wahren Christlichen Religion) gegebenes Schwerdt / gegen die wahren vnd Treweyferigen Bekenner der Warheit Gottes Worts / vnd jhr selbst eigener Religions Verwandten / gebrauchen / vnd mit deroselben Blut färben wolten / vnnd dasselbige auß nachfolgenden Vrsachen: 1. Dann wann E. Churf. Gn. (welches doch <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0389" n="338"/> gantzen Regimenten denselben zuverstatten / mit der Maß begehret / daß auff abschlägige Antwort den Paß man selbst eröffnen wölle. Solte nun er seine Landt vnd Leute so bloß lassen / ohne Verfassung bleiben / hielte er darfür / daß er es weder gegen GOtt / noch der Posterität verantworten köndte.</p> <p>Er gedenck aber / man werde jhm zu einem widerigen nicht Vrsach geben: vnd weil / wie angeregt / Er diese Verfassung zur Defension seiner Land vnd Leute / vnd Abwendung alles Schadens vnd Gewalts / von jhm vor die Hand genommen / vnd bey so beschaffenen Sachen solche nicht theilen noch ringern können / so hetten die Evangelische Stände leichtlich zuerachten / er jhrem Suchẽ nicht statt thun könne / es würden auch seine Land-Stände solchs nicht bewilligen: darbey aber wölle er alle Occasiones, sonderlich aber wahre Christliche / in den Prophetischen vnnd Apostolischen Schrifften begriffene / vnd in der vngeänderten Augspurgischen Confession widerholte Religion in sorgfältige Obacht nehmen / damit derselben nichts gefährliches zugezogen / sondern er nichts minder als seine Vorfahren ein Beschützer solcher erfunden werden möge / darbey er an Gottes Beystandt nichts zweiffelte / dieweil es seine eigene Sachen vnnd wider alles Wüten vnd Toben seines reines vnnd allein seeligmachendes Wort wol wirdt zuerhalten wissen.</p> <p>Betreffend die Information deß Vngarischẽ Wesens vnd Fürstens in Siebenbürgen / da bedencke er sich dessenthalben / gedencke sich auch darüber in kein Disputat einzulassen: dieweil aber vnlaugbar / daß der Siebenbürger deß Türcken Vasall auß den einkom̃enden Schrifften auch so viel zuvernehmen / daß gedachter Zug in Vngarn mit Vorwissen vnnd Willen deß Sultans erfolget / nochmals euch mit dessen Praescientz handelte / so hielte er es darfür / es würde der künfftige Außgang weisen / weme es alles zu gut gehandelt worden / wündschte darbey von Hertzen / daß hierunter nichts anders / als wie man vermuthete / verborgenlige / würde es für die Benachbarte vnd das Reich desto besser seyn.</p> <p><note place="left">Zusammẽkunfft etlicher Chur: vnd Fürsten zu Mülhaussen.</note> Als nach solchen Handlungen die zur Zusammenkunfft zu Mülhaussen bestimpte Zeit herbey kommen / haben sich zuvorderst persönlich allda eingestellt Ertzbischoff Johann Schweickhardt zu Mayntz / Ertzbischoff Ferdinand von Cöllen / Hertzog Johann Georg Churfürst zu Sachsen / vnd Landgraff Ludwig zu Hessen: Jhre Gesandten aber habẽ geschickt Entzbischoff Lotharius zu Trier / vnd Hertzog Maximilian auß Bayern.</p> <p>Vnter andern hat sich bey diesem Wesen in Teutschlandt Landgraff Moritz zu Hessen sehr sorgfältig erzeiget / vnd sich hefftig bemühet / einen Frieden zuerhandeln: wie er dann auch zu dem End nach Eysenach zum Churfürstẽ von Mayntz / als selbiger da hindurch auff der Reyß nach Mülhaussen gewesen / sich begeben / mit jhme aller handt Vnterredung gepflogen / vnd Jhne freundlich ersucht / daß er sich dahin disponiren wolte / daß er all seine Consilia, vnd insonderheit bey dem Convent zu Mülhaussen dahin richten wolte / daß durch gütliche Handlung der gewündschte Frieden im Römischen Reich widergebracht / vnd das leydige eingerissene Mißtrawen wider abgeschafft vnd beyseits gebracht werden möchte.</p> <p><note place="right">Landgraff Moritzen Abmahnüg an Chur Sachsen / den Päpstischen sich nicht beyzupflichten.</note> Als nun machmahls der Landgraff berichtet worden / daß der Churfürst von Sachsen in Person zu Mülhaussen ankommen / hat er seinen geheimen Raht vnd Hoffmarschalcken Dieterichen von der Werder an Jhr. Churfürstl. Gn. abgefertiget / welcher in seinem Namen nachfolgendes angebracht:</p> <p>Weil Jhr. Fürstl. Gn. gewiß berichtet / daß Ew. Churfürstl. Gn. bey außgeschriebenen Convent in der Person erschienen / J. F. Gn. auch ohn schwer erachten können / daß bey solcher so fürnehmer Churf: vnd Fürst: Stände deß Reichs Zusammenkunfft / von einem solchen subjecto vnd materia wirdt tractirt werden / in welchem die Total Ruin deß Reichs (welche Gott verhütẽ) oder derselben Restauration (welche Gott gnädig geben wölle) bestehet. Als hetten J. F. G. wünschen mögen / gleicher gestalt mit E. Churf. Gn. von solchen so wichtigen Sachen in der Person absonderlich / vnd zwar mehr specialiter zu vnterreden / weil aber Jhr. F. Gn. sich befahret / es würde solche Zusammenkunfft / vmb vielfältigkeit der Sachen wegen schwerlich geschehen können. Als haben sie meine wenige Person anhero abfertigen / vnd E. Churf. G. Jhr wolmeynende Gedancken durch mich eröffnen wöllen / nicht der Meynung / als wann Sie einigen Zweifel an E. Churf. Gn. als eines Hochvernünfftigen dapffern Fürsten Vorhaben setzen / oder dieselbe jrre zu machen gemeynet weren / sondern weil Jh. Fürstl. Gn. vermög der Erbverbrüderung sich dahin verpflichtet befunden / daß einer dem andern die andröwende Gefahr zuverstehen geben / vnd wo möglich / zuverhüten schuldig seyn solte / vnd dann das Verderben vnd Auffnehmen deß Evangelischen Wesens in dieser Sachen versiret / haben wir demnach ernstlich aufferlegt vnnd befohlen / Ew. Churfürstl. Gn. von wegen Jhr. F. Gn. durch die Ehre Gottes / vnd so lieb deroselben Jhre vnd Jhrer lieben Posterität / Landt vnd Leute / zeitliche vnd ewige Wolfahrt sey / zu bitten vnd zu ersuchen / daß sie mit den Papisten / oder jhren hitzigen Consiliis, so da zu Krieg vnnd Blutvergiessen angesehen / keines wegs participiren, vnd in dieselben sich nicht einwickeln noch vermischen / ja es noch deutlicher zu sagen / Es wölle E. Churfürstliche Gnaden sich ja nicht so weit verleyten lassen / daß Sie jhr von Gott (zu Beschützung jhres Vatterlands / fürnehmlich aber zu Behauptung der wahren Christlichen Religion) gegebenes Schwerdt / gegen die wahren vnd Treweyferigen Bekenner der Warheit Gottes Worts / vnd jhr selbst eigener Religions Verwandten / gebrauchen / vnd mit deroselben Blut färben wolten / vnnd dasselbige auß nachfolgenden Vrsachen:</p> <p>1. Dann wann E. Churf. Gn. (welches doch</p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [338/0389]
gantzen Regimenten denselben zuverstatten / mit der Maß begehret / daß auff abschlägige Antwort den Paß man selbst eröffnen wölle. Solte nun er seine Landt vnd Leute so bloß lassen / ohne Verfassung bleiben / hielte er darfür / daß er es weder gegen GOtt / noch der Posterität verantworten köndte.
Er gedenck aber / man werde jhm zu einem widerigen nicht Vrsach geben: vnd weil / wie angeregt / Er diese Verfassung zur Defension seiner Land vnd Leute / vnd Abwendung alles Schadens vnd Gewalts / von jhm vor die Hand genommen / vnd bey so beschaffenen Sachen solche nicht theilen noch ringern können / so hetten die Evangelische Stände leichtlich zuerachten / er jhrem Suchẽ nicht statt thun könne / es würden auch seine Land-Stände solchs nicht bewilligen: darbey aber wölle er alle Occasiones, sonderlich aber wahre Christliche / in den Prophetischen vnnd Apostolischen Schrifften begriffene / vnd in der vngeänderten Augspurgischen Confession widerholte Religion in sorgfältige Obacht nehmen / damit derselben nichts gefährliches zugezogen / sondern er nichts minder als seine Vorfahren ein Beschützer solcher erfunden werden möge / darbey er an Gottes Beystandt nichts zweiffelte / dieweil es seine eigene Sachen vnnd wider alles Wüten vnd Toben seines reines vnnd allein seeligmachendes Wort wol wirdt zuerhalten wissen.
Betreffend die Information deß Vngarischẽ Wesens vnd Fürstens in Siebenbürgen / da bedencke er sich dessenthalben / gedencke sich auch darüber in kein Disputat einzulassen: dieweil aber vnlaugbar / daß der Siebenbürger deß Türcken Vasall auß den einkom̃enden Schrifften auch so viel zuvernehmen / daß gedachter Zug in Vngarn mit Vorwissen vnnd Willen deß Sultans erfolget / nochmals euch mit dessen Praescientz handelte / so hielte er es darfür / es würde der künfftige Außgang weisen / weme es alles zu gut gehandelt worden / wündschte darbey von Hertzen / daß hierunter nichts anders / als wie man vermuthete / verborgenlige / würde es für die Benachbarte vnd das Reich desto besser seyn.
Als nach solchen Handlungen die zur Zusammenkunfft zu Mülhaussen bestimpte Zeit herbey kommen / haben sich zuvorderst persönlich allda eingestellt Ertzbischoff Johann Schweickhardt zu Mayntz / Ertzbischoff Ferdinand von Cöllen / Hertzog Johann Georg Churfürst zu Sachsen / vnd Landgraff Ludwig zu Hessen: Jhre Gesandten aber habẽ geschickt Entzbischoff Lotharius zu Trier / vnd Hertzog Maximilian auß Bayern.
Zusammẽkunfft etlicher Chur: vnd Fürsten zu Mülhaussen. Vnter andern hat sich bey diesem Wesen in Teutschlandt Landgraff Moritz zu Hessen sehr sorgfältig erzeiget / vnd sich hefftig bemühet / einen Frieden zuerhandeln: wie er dann auch zu dem End nach Eysenach zum Churfürstẽ von Mayntz / als selbiger da hindurch auff der Reyß nach Mülhaussen gewesen / sich begeben / mit jhme aller handt Vnterredung gepflogen / vnd Jhne freundlich ersucht / daß er sich dahin disponiren wolte / daß er all seine Consilia, vnd insonderheit bey dem Convent zu Mülhaussen dahin richten wolte / daß durch gütliche Handlung der gewündschte Frieden im Römischen Reich widergebracht / vnd das leydige eingerissene Mißtrawen wider abgeschafft vnd beyseits gebracht werden möchte.
Als nun machmahls der Landgraff berichtet worden / daß der Churfürst von Sachsen in Person zu Mülhaussen ankommen / hat er seinen geheimen Raht vnd Hoffmarschalcken Dieterichen von der Werder an Jhr. Churfürstl. Gn. abgefertiget / welcher in seinem Namen nachfolgendes angebracht:
Landgraff Moritzen Abmahnüg an Chur Sachsen / den Päpstischen sich nicht beyzupflichten. Weil Jhr. Fürstl. Gn. gewiß berichtet / daß Ew. Churfürstl. Gn. bey außgeschriebenen Convent in der Person erschienen / J. F. Gn. auch ohn schwer erachten können / daß bey solcher so fürnehmer Churf: vnd Fürst: Stände deß Reichs Zusammenkunfft / von einem solchen subjecto vnd materia wirdt tractirt werden / in welchem die Total Ruin deß Reichs (welche Gott verhütẽ) oder derselben Restauration (welche Gott gnädig geben wölle) bestehet. Als hetten J. F. G. wünschen mögen / gleicher gestalt mit E. Churf. Gn. von solchen so wichtigen Sachen in der Person absonderlich / vnd zwar mehr specialiter zu vnterreden / weil aber Jhr. F. Gn. sich befahret / es würde solche Zusammenkunfft / vmb vielfältigkeit der Sachen wegen schwerlich geschehen können. Als haben sie meine wenige Person anhero abfertigen / vnd E. Churf. G. Jhr wolmeynende Gedancken durch mich eröffnen wöllen / nicht der Meynung / als wann Sie einigen Zweifel an E. Churf. Gn. als eines Hochvernünfftigen dapffern Fürsten Vorhaben setzen / oder dieselbe jrre zu machen gemeynet weren / sondern weil Jh. Fürstl. Gn. vermög der Erbverbrüderung sich dahin verpflichtet befunden / daß einer dem andern die andröwende Gefahr zuverstehen geben / vnd wo möglich / zuverhüten schuldig seyn solte / vnd dann das Verderben vnd Auffnehmen deß Evangelischen Wesens in dieser Sachen versiret / haben wir demnach ernstlich aufferlegt vnnd befohlen / Ew. Churfürstl. Gn. von wegen Jhr. F. Gn. durch die Ehre Gottes / vnd so lieb deroselben Jhre vnd Jhrer lieben Posterität / Landt vnd Leute / zeitliche vnd ewige Wolfahrt sey / zu bitten vnd zu ersuchen / daß sie mit den Papisten / oder jhren hitzigen Consiliis, so da zu Krieg vnnd Blutvergiessen angesehen / keines wegs participiren, vnd in dieselben sich nicht einwickeln noch vermischen / ja es noch deutlicher zu sagen / Es wölle E. Churfürstliche Gnaden sich ja nicht so weit verleyten lassen / daß Sie jhr von Gott (zu Beschützung jhres Vatterlands / fürnehmlich aber zu Behauptung der wahren Christlichen Religion) gegebenes Schwerdt / gegen die wahren vnd Treweyferigen Bekenner der Warheit Gottes Worts / vnd jhr selbst eigener Religions Verwandten / gebrauchen / vnd mit deroselben Blut färben wolten / vnnd dasselbige auß nachfolgenden Vrsachen:
1. Dann wann E. Churf. Gn. (welches doch
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