Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.auß was erheblichen Vrsachen sie newlich wider sub vtraq; neben der Apology vnd beygefügtem Beweiß Kays. Matthiae vbersendet. Wilhelm Slabata / Smesantzky vnd M. Philippum Fabricium, als Zerstörern gemeinen Friedens / weil sie / die Stände / nicht länger jhre arglistige Practicken erdulden können / durch welche sie besagte Stände vmd jhren / von Kayser Rudolpho gegeb enen vnd von Jhrer Mayestät confirmirten Mayestät-Brieff / Vergleichung vnnd andere Religions-Freyheiten / hätten bringen wöllen / dardurch dann das Königreich zu grunde gehen müssen / also nach jhren Diensten sträfflich verfahren / auch gleichfals gegen andern solchen Practicanten zu procediren auß vnvmbgänglicher Noth gezwungen seyen. Hätten auch in Betrachtung jetziger Gefährlichkeiten / vnnd solcher Practicken willen / mit welchen obgemelte Friedensstörer Jhre Mayest. vmb Jhre Königreich / sie / die Stände / aber vmb jhre von Gott vorgesetzte Obrigkeit / beneben auch vmb jhre Religions-Freyheiten zubringen vnderstanden / eine nothwendige Defension angerichtet: auch auß allen dreyen Ständen gewisse Directores vnd Regenten / die stätts in den Prager Stätten verblieben vnd alda was zu Jhrer Mayest Hochheit / Jhrer / der Stände / vnd jhrer Vnderthanen / vnd dann auch deß Mayestät-Brieffs vnnd anderer Landts-Freyheiten Beschützung dienlich wäre / an jhrer aller statt anordnen möchten / bestellet. Weil sie nun solches alles nicht zu dem Ende / daß sie Jhre K. Mayest. offendiren oder anderen Friedtsamen Leuten vnnd Jhren Freunden sub vna (da ferne sie nur selber Fried halten wolten) Vngemach zuzufügen gesinnet weren: sondern zuvorderst Jhrer Mayest. vnnd jhnen den Ständen sampt den jhrigen zum besten / angefangen: Als weren sie der Zuversicht / Jhre Mayest. würde sie hierin entschuldigt halten / auch jhren (der Stände) Feinden / welche diß alles anders deuten würden / keinen Glauben zustellen / solcher auch sich nicht annehmen: sondern vielmehr sie vnd dergleichen andere deß allgemeinen Friedens-Zerstörer würcklich zubestraffen / verhülfflich seyn. Sie (die Stände sub vtraque) weren hergegen willig vnd bereit / bey Jhrer Kay. Mayest. Leib / Gut vnd Blut darzusetzen / vnd dero getrewen Vnterthanen zuverbleiben. Kayserlich Antwortschreiben auff erstgedachte der Böhmischen Ständte sub vtraque Apology vnnd Entschuldigung Schreiben. Auff dieses der Böhmischen Stände Entschuldigungs-Schreiben vnd Apology hat Jhre Kays. May. nachfolgenden Inhalts Antwort de Dat. 18. Junii nach Prag gesendet: Nemblich / Jhr May. könten das jenige / so wider dero Statthalter vnnd Secretarium / in Jhrem Prager Schloß vnd Königlichen Residentz / in der Böhmischen Cantzeley / wo die gröste Sicherheit vnnd Respect seyn solte / fürgenommen worden / keines wegs gut heissen. Dann ob schon die Vrsach gesetzet würde / als ob sie grosse Practicken / zu deß Königreichs Verderben / solten vorgenommen haben / hätte sich doch nicht gebühret / ohne eintzig Anbringen vnd Verhör also plötzlichen gegen Jhnen zuverfahren: so wohl da man von keinem Feind wüste / ohne Jhrer May. Vorwissen vnnd Willen Kriegs-Volck zuwerben vnd jhre arme Vnterthanen in das eusserste. Verderben zusetzen: auch anders / welches nach Jhrem / der Stände Schreiben geschehen wäre / fürzunehmen. Nichts destoweniger / weil sie sich mit darsetzung Leibs vnnd Guts trew zuverbleiben erbotten: als vberschickte Jhr Mayest. hiermit Jhnen ein Patent / daß sie in Böhmen publiciren lassen solten. Vnd bey solchem Patent befehlen Jhr Mayest. Jhnen / daß sie gehorsamb verbleiben / jhr geworbenes Kriegsvolck abdancketen / ferrnere Werbungen vnd auch das Auffbott einstelleten: wider Recht weiter nichts vornehmen / vnd Jhrer M. ferrnere Vorsehung in allem erwarteten. Dann sonsten / weil in Jhrer Mayest. Königreich Volck versamblet würde / sie zur Defension vnnd Rettung Jhrer Reputation / gleichfalls Kriegsvolck zuwerben Befehl gethan. Were aber doch der Hoffnung / daß sie vielmehr zum Frieden geneigt seyn / als zu anderer Widerwärtigkeit Vrsach geben werden. Hierauff folget nun das Patent / welches vorigem Schreiben beygelegt gewesen / dieses Innhalts: Kayserlich Patent an die Böhmen die Waffen nider zulegen / vnd die Strittigkeiten in der Güte zuvergleichen. Es wäre jhnen den Ständen sub vtraque, vnd jedermänniglichen wol bewust / was sich den 23. Maii dieses lauffeden 1618. mit theils Jhrer May. Statthaltern vnd Secretario / in dem Prager Schloß wie auch in andern Sachen / in diesem vnd nach folgenden Tagen verloffen hette. Vnd weil diß alles vnderm Praetext / als wann der Wayestät-Brieff cassirt werden solte / geschehe / als hette Jhre May. männiglich wollen zuverstehen geben / daß weder von Jhro noch jemands anders jchtwas / zu Cassirung deß Mayestät-Brieffs vnnd der auffgerichten Vergleichung were vorgenommen worden: Sondern were jederzeit wie auch noch gesinnet gewesen / die Stände sub vna vnnd sub vtraque bey jhren Privilegien zuerhalten vnd zuschützen / vnnd wer es anders außlegte / der thät Jhrer May. vor Gott vnd der Welt vnrecht: Were auch der Zuversicht / daß niemand auß jhren getrewen Ständen dergleichen argwohnen werde. Vnd ob wol Jhre M. gerne Persöhnlich diese vorgeloffene Händel vnd Mißverstand erörtern wolte; weil sie aber theils Leibsschwachheit / theils anderer wichtigen Geschäfft halben solches dieser Zeit nicht thun könten / so solten vnsäumblichen gewisse vornehme Personen zu vergleichung dieser Vnruhe verordnet werden. Vnterdessen aber dieweil kein Feinde / gegen welchem man ein Defension anstellen müste / vorhanden / auch jederman / so Beschwerung erlitte / sich / laut der Privilegien vnnd Landesordnung / deß Rechtens gebrauchen köndte / vnnd niemand sein selbst Richter seyn solte / darüber dann Jhre Mayest. männiglich handhaben wolte. Darumb befehlen Jhre Mayest. daß sie die Stände Jhr Kriegsvolck abschaffeten / auch das Auffbott einstelleten / daß auch alle Einwohner sub vna vnnd sub vtraque weder mit Worten / noch mit Wercken nichts gegen einander fürnehmen / sondern Friedlich miteinander sich vertragen solten. So bald nun der Böhmischen auß was erheblichen Vrsachen sie newlich wider sub vtraq; neben der Apology vnd beygefügtem Beweiß Kays. Matthiae vbersendet. Wilhelm Slabata / Smesantzky vnd M. Philippum Fabricium, als Zerstörern gemeinen Friedens / weil sie / die Stände / nicht länger jhre arglistige Practicken erdulden können / durch welche sie besagte Stände vmd jhren / von Kayser Rudolpho gegeb enen vnd von Jhrer Mayestät confirmirten Mayestät-Brieff / Vergleichung vnnd andere Religions-Freyheiten / hätten bringen wöllen / dardurch dann das Königreich zu grunde gehen müssen / also nach jhren Diensten sträfflich verfahren / auch gleichfals gegen andern solchen Practicanten zu procediren auß vnvmbgänglicher Noth gezwungen seyen. Hätten auch in Betrachtung jetziger Gefährlichkeiten / vnnd solcher Practicken willen / mit welchen obgemelte Friedensstörer Jhre Mayest. vmb Jhre Königreich / sie / die Stände / aber vmb jhre von Gott vorgesetzte Obrigkeit / beneben auch vmb jhre Religions-Freyheiten zubringen vnderstandẽ / eine nothwendige Defension angerichtet: auch auß allen dreyen Ständen gewisse Directores vnd Regenten / die stätts in den Prager Stätten verblieben vnd alda was zu Jhrer Mayest Hochheit / Jhrer / der Stände / vnd jhrer Vnderthanen / vnd dann auch deß Mayestät-Brieffs vnnd anderer Landts-Freyheiten Beschützung dienlich wäre / an jhrer aller statt anordnen möchten / bestellet. Weil sie nun solches alles nicht zu dem Ende / daß sie Jhre K. Mayest. offendiren oder anderen Friedtsamen Leuten vnnd Jhren Freunden sub vna (da ferne sie nur selber Fried halten wolten) Vngemach zuzufügen gesinnet weren: sondern zuvorderst Jhrer Mayest. vnnd jhnen den Ständen sampt den jhrigen zum besten / angefangen: Als weren sie der Zuversicht / Jhre Mayest. würde sie hierin entschuldigt halten / auch jhren (der Stände) Feinden / welche diß alles anders deuten würden / keinen Glauben zustellen / solcher auch sich nicht annehmen: sondern vielmehr sie vnd dergleichen andere deß allgemeinen Friedens-Zerstörer würcklich zubestraffen / verhülfflich seyn. Sie (die Stände sub vtraque) weren hergegen willig vnd bereit / bey Jhrer Kay. Mayest. Leib / Gut vnd Blut darzusetzen / vnd dero getrewen Vnterthanen zuverbleiben. Kayserlich Antwortschreiben auff erstgedachte der Böhmischẽ Ständte sub vtraque Apology vnnd Entschuldigũg Schreiben. Auff dieses der Böhmischen Stände Entschuldigungs-Schreiben vnd Apology hat Jhre Kays. May. nachfolgenden Inhalts Antwort de Dat. 18. Junii nach Prag gesendet: Nemblich / Jhr May. könten das jenige / so wider dero Statthalter vnnd Secretarium / in Jhrem Prager Schloß vnd Königlichen Residentz / in der Böhmischen Cantzeley / wo die gröste Sicherheit vnnd Respect seyn solte / fürgenommen worden / keines wegs gut heissen. Dann ob schon die Vrsach gesetzet würde / als ob sie grosse Practicken / zu deß Königreichs Verderben / solten vorgenommen haben / hätte sich doch nicht gebühret / ohne eintzig Anbringen vnd Verhör also plötzlichen gegen Jhnen zuverfahren: so wohl da man von keinem Feind wüste / ohne Jhrer May. Vorwissen vnnd Willen Kriegs-Volck zuwerben vnd jhre arme Vnterthanen in das eusserste. Verderben zusetzen: auch anders / welches nach Jhrem / der Stände Schreiben geschehen wäre / fürzunehmen. Nichts destoweniger / weil sie sich mit darsetzung Leibs vnnd Guts trew zuverbleiben erbotten: als vberschickte Jhr Mayest. hiermit Jhnen ein Patent / daß sie in Böhmen publiciren lassen solten. Vnd bey solchem Patent befehlen Jhr Mayest. Jhnen / daß sie gehorsamb verbleiben / jhr geworbenes Kriegsvolck abdancketen / ferrnere Werbungen vnd auch das Auffbott einstelleten: wider Recht weiter nichts vornehmen / vnd Jhrer M. ferrnere Vorsehung in allem erwarteten. Dann sonsten / weil in Jhrer Mayest. Königreich Volck versamblet würde / sie zur Defension vnnd Rettung Jhrer Reputation / gleichfalls Kriegsvolck zuwerben Befehl gethan. Were aber doch der Hoffnung / daß sie vielmehr zum Frieden geneigt seyn / als zu anderer Widerwärtigkeit Vrsach geben werden. Hierauff folget nun das Patent / welches vorigem Schreiben beygelegt gewesen / dieses Innhalts: Kayserlich Patent an die Böhmẽ die Waffen nider zulegen / vnd die Strittigkeiten in der Güte zuvergleichẽ. Es wäre jhnen den Ständen sub vtraque, vnd jedermänniglichen wol bewust / was sich den 23. Maii dieses lauffeden 1618. mit theils Jhrer May. Statthaltern vnd Secretario / in dem Prager Schloß wie auch in andern Sachen / in diesem vnd nach folgenden Tagen verloffen hette. Vnd weil diß alles vnderm Praetext / als wann der Wayestät-Brieff cassirt werden solte / geschehe / als hette Jhre May. männiglich wollen zuverstehen geben / daß weder von Jhro noch jemands anders jchtwas / zu Cassirung deß Mayestät-Brieffs vnnd der auffgerichten Vergleichung were vorgenommen worden: Sondern were jederzeit wie auch noch gesinnet gewesen / die Stände sub vna vnnd sub vtraque bey jhren Privilegien zuerhalten vnd zuschützen / vnnd wer es anders außlegte / der thät Jhrer May. vor Gott vnd der Welt vnrecht: Were auch der Zuversicht / daß niemand auß jhren getrewen Ständen dergleichen argwohnen werde. Vnd ob wol Jhre M. gerne Persöhnlich diese vorgeloffene Händel vnd Mißverstand erörtern wolte; weil sie aber theils Leibsschwachheit / theils anderer wichtigen Geschäfft halben solches dieser Zeit nicht thun könten / so solten vnsäumblichen gewisse vornehme Personen zu vergleichũg dieser Vnruhe verordnet werden. Vnterdessen aber dieweil kein Feinde / gegen welchem man ein Defension anstellen müste / vorhanden / auch jederman / so Beschwerung erlitte / sich / laut der Privilegien vnnd Landesordnung / deß Rechtens gebrauchen köndte / vnnd niemand sein selbst Richter seyn solte / darüber dann Jhre Mayest. männiglich handhaben wolte. Darumb befehlen Jhre Mayest. daß sie die Stände Jhr Kriegsvolck abschaffeten / auch das Auffbott einstelleten / daß auch alle Einwohner sub vna vnnd sub vtraque weder mit Worten / noch mit Wercken nichts gegen einander fürnehmen / sondern Friedlich miteinander sich vertragen solten. 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Philippum Fabricium, als Zerstörern gemeinen Friedens / weil sie / die Stände / nicht länger jhre arglistige Practicken erdulden können / durch welche sie besagte Stände vmd jhren / von Kayser Rudolpho gegeb enen vnd von Jhrer Mayestät confirmirten Mayestät-Brieff / Vergleichung vnnd andere Religions-Freyheiten / hätten bringen wöllen / dardurch dann das Königreich zu grunde gehen müssen / also nach jhren Diensten sträfflich verfahren / auch gleichfals gegen andern solchen Practicanten zu procediren auß vnvmbgänglicher Noth gezwungen seyen.</p> <p>Hätten auch in Betrachtung jetziger Gefährlichkeiten / vnnd solcher Practicken willen / mit welchen obgemelte Friedensstörer Jhre Mayest. vmb Jhre Königreich / sie / die Stände / aber vmb jhre von Gott vorgesetzte Obrigkeit / beneben auch vmb jhre Religions-Freyheiten zubringen vnderstandẽ / eine nothwendige Defension angerichtet: auch auß allen dreyen Ständen gewisse Directores vnd Regenten / die stätts in den Prager Stätten verblieben vnd alda was zu Jhrer Mayest Hochheit / Jhrer / der Stände / vnd jhrer Vnderthanen / vnd dann auch deß Mayestät-Brieffs vnnd anderer Landts-Freyheiten Beschützung dienlich wäre / an jhrer aller statt anordnen möchten / bestellet. Weil sie nun solches alles nicht zu dem Ende / daß sie Jhre K. Mayest. offendiren oder anderen Friedtsamen Leuten vnnd Jhren Freunden sub vna (da ferne sie nur selber Fried halten wolten) Vngemach zuzufügen gesinnet weren: sondern zuvorderst Jhrer Mayest. vnnd jhnen den Ständen sampt den jhrigen zum besten / angefangen: Als weren sie der Zuversicht / Jhre Mayest. würde sie hierin entschuldigt halten / auch jhren (der Stände) Feinden / welche diß alles anders deuten würden / keinen Glauben zustellen / solcher auch sich nicht annehmen: sondern vielmehr sie vnd dergleichen andere deß allgemeinen Friedens-Zerstörer würcklich zubestraffen / verhülfflich seyn. Sie (die Stände sub vtraque) weren hergegen willig vnd bereit / bey Jhrer Kay. Mayest. Leib / Gut vnd Blut darzusetzen / vnd dero getrewen Vnterthanen zuverbleiben.</p> <p><note place="left">Kayserlich Antwortschreiben auff erstgedachte der Böhmischẽ Ständte sub vtraque Apology vnnd Entschuldigũg Schreiben.</note> Auff dieses der Böhmischen Stände Entschuldigungs-Schreiben vnd Apology hat Jhre Kays. May. nachfolgenden Inhalts Antwort de Dat. 18. Junii nach Prag gesendet: Nemblich / Jhr May. könten das jenige / so wider dero Statthalter vnnd Secretarium / in Jhrem Prager Schloß vnd Königlichen Residentz / in der Böhmischen Cantzeley / wo die gröste Sicherheit vnnd Respect seyn solte / fürgenommen worden / keines wegs gut heissen. Dann ob schon die Vrsach gesetzet würde / als ob sie grosse Practicken / zu deß Königreichs Verderben / solten vorgenommen haben / hätte sich doch nicht gebühret / ohne eintzig Anbringen vnd Verhör also plötzlichen gegen Jhnen zuverfahren: so wohl da man von keinem Feind wüste / ohne Jhrer May. Vorwissen vnnd Willen Kriegs-Volck zuwerben vnd jhre arme Vnterthanen in das eusserste. Verderben zusetzen: auch anders / welches nach Jhrem / der Stände Schreiben geschehen wäre / fürzunehmen. Nichts destoweniger / weil sie sich mit darsetzung Leibs vnnd Guts trew zuverbleiben erbotten: als vberschickte Jhr Mayest. hiermit Jhnen ein Patent / daß sie in Böhmen publiciren lassen solten. Vnd bey solchem Patent befehlen Jhr Mayest. Jhnen / daß sie gehorsamb verbleiben / jhr geworbenes Kriegsvolck abdancketen / ferrnere Werbungen vnd auch das Auffbott einstelleten: wider Recht weiter nichts vornehmen / vnd Jhrer M. ferrnere Vorsehung in allem erwarteten. Dann sonsten / weil in Jhrer Mayest. Königreich Volck versamblet würde / sie zur Defension vnnd Rettung Jhrer Reputation / gleichfalls Kriegsvolck zuwerben Befehl gethan. Were aber doch der Hoffnung / daß sie vielmehr zum Frieden geneigt seyn / als zu anderer Widerwärtigkeit Vrsach geben werden.</p> <p>Hierauff folget nun das Patent / welches vorigem Schreiben beygelegt gewesen / dieses Innhalts:</p> <p><note place="right">Kayserlich Patent an die Böhmẽ die Waffen nider zulegen / vnd die Strittigkeiten in der Güte zuvergleichẽ.</note> Es wäre jhnen den Ständen sub vtraque, vnd jedermänniglichen wol bewust / was sich den 23. Maii dieses lauffeden 1618. mit theils Jhrer May. Statthaltern vnd Secretario / in dem Prager Schloß wie auch in andern Sachen / in diesem vnd nach folgenden Tagen verloffen hette.</p> <p>Vnd weil diß alles vnderm Praetext / als wann der Wayestät-Brieff cassirt werden solte / geschehe / als hette Jhre May. männiglich wollen zuverstehen geben / daß weder von Jhro noch jemands anders jchtwas / zu Cassirung deß Mayestät-Brieffs vnnd der auffgerichten Vergleichung were vorgenommen worden: Sondern were jederzeit wie auch noch gesinnet gewesen / die Stände sub vna vnnd sub vtraque bey jhren Privilegien zuerhalten vnd zuschützen / vnnd wer es anders außlegte / der thät Jhrer May. vor Gott vnd der Welt vnrecht: Were auch der Zuversicht / daß niemand auß jhren getrewen Ständen dergleichen argwohnen werde. Vnd ob wol Jhre M. gerne Persöhnlich diese vorgeloffene Händel vnd Mißverstand erörtern wolte; weil sie aber theils Leibsschwachheit / theils anderer wichtigen Geschäfft halben solches dieser Zeit nicht thun könten / so solten vnsäumblichen gewisse vornehme Personen zu vergleichũg dieser Vnruhe verordnet werden. Vnterdessen aber dieweil kein Feinde / gegen welchem man ein Defension anstellen müste / vorhanden / auch jederman / so Beschwerung erlitte / sich / laut der Privilegien vnnd Landesordnung / deß Rechtens gebrauchen köndte / vnnd niemand sein selbst Richter seyn solte / darüber dann Jhre Mayest. männiglich handhaben wolte. Darumb befehlen Jhre Mayest. daß sie die Stände Jhr Kriegsvolck abschaffeten / auch das Auffbott einstelleten / daß auch alle Einwohner sub vna vnnd sub vtraque weder mit Worten / noch mit Wercken nichts gegen einander fürnehmen / sondern Friedlich miteinander sich vertragen solten. So bald nun der Böhmischen </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [24/0047]
auß was erheblichen Vrsachen sie newlich wider Wilhelm Slabata / Smesantzky vnd M. Philippum Fabricium, als Zerstörern gemeinen Friedens / weil sie / die Stände / nicht länger jhre arglistige Practicken erdulden können / durch welche sie besagte Stände vmd jhren / von Kayser Rudolpho gegeb enen vnd von Jhrer Mayestät confirmirten Mayestät-Brieff / Vergleichung vnnd andere Religions-Freyheiten / hätten bringen wöllen / dardurch dann das Königreich zu grunde gehen müssen / also nach jhren Diensten sträfflich verfahren / auch gleichfals gegen andern solchen Practicanten zu procediren auß vnvmbgänglicher Noth gezwungen seyen.
sub vtraq; neben der Apology vnd beygefügtem Beweiß Kays. Matthiae vbersendet. Hätten auch in Betrachtung jetziger Gefährlichkeiten / vnnd solcher Practicken willen / mit welchen obgemelte Friedensstörer Jhre Mayest. vmb Jhre Königreich / sie / die Stände / aber vmb jhre von Gott vorgesetzte Obrigkeit / beneben auch vmb jhre Religions-Freyheiten zubringen vnderstandẽ / eine nothwendige Defension angerichtet: auch auß allen dreyen Ständen gewisse Directores vnd Regenten / die stätts in den Prager Stätten verblieben vnd alda was zu Jhrer Mayest Hochheit / Jhrer / der Stände / vnd jhrer Vnderthanen / vnd dann auch deß Mayestät-Brieffs vnnd anderer Landts-Freyheiten Beschützung dienlich wäre / an jhrer aller statt anordnen möchten / bestellet. Weil sie nun solches alles nicht zu dem Ende / daß sie Jhre K. Mayest. offendiren oder anderen Friedtsamen Leuten vnnd Jhren Freunden sub vna (da ferne sie nur selber Fried halten wolten) Vngemach zuzufügen gesinnet weren: sondern zuvorderst Jhrer Mayest. vnnd jhnen den Ständen sampt den jhrigen zum besten / angefangen: Als weren sie der Zuversicht / Jhre Mayest. würde sie hierin entschuldigt halten / auch jhren (der Stände) Feinden / welche diß alles anders deuten würden / keinen Glauben zustellen / solcher auch sich nicht annehmen: sondern vielmehr sie vnd dergleichen andere deß allgemeinen Friedens-Zerstörer würcklich zubestraffen / verhülfflich seyn. Sie (die Stände sub vtraque) weren hergegen willig vnd bereit / bey Jhrer Kay. Mayest. Leib / Gut vnd Blut darzusetzen / vnd dero getrewen Vnterthanen zuverbleiben.
Auff dieses der Böhmischen Stände Entschuldigungs-Schreiben vnd Apology hat Jhre Kays. May. nachfolgenden Inhalts Antwort de Dat. 18. Junii nach Prag gesendet: Nemblich / Jhr May. könten das jenige / so wider dero Statthalter vnnd Secretarium / in Jhrem Prager Schloß vnd Königlichen Residentz / in der Böhmischen Cantzeley / wo die gröste Sicherheit vnnd Respect seyn solte / fürgenommen worden / keines wegs gut heissen. Dann ob schon die Vrsach gesetzet würde / als ob sie grosse Practicken / zu deß Königreichs Verderben / solten vorgenommen haben / hätte sich doch nicht gebühret / ohne eintzig Anbringen vnd Verhör also plötzlichen gegen Jhnen zuverfahren: so wohl da man von keinem Feind wüste / ohne Jhrer May. Vorwissen vnnd Willen Kriegs-Volck zuwerben vnd jhre arme Vnterthanen in das eusserste. Verderben zusetzen: auch anders / welches nach Jhrem / der Stände Schreiben geschehen wäre / fürzunehmen. Nichts destoweniger / weil sie sich mit darsetzung Leibs vnnd Guts trew zuverbleiben erbotten: als vberschickte Jhr Mayest. hiermit Jhnen ein Patent / daß sie in Böhmen publiciren lassen solten. Vnd bey solchem Patent befehlen Jhr Mayest. Jhnen / daß sie gehorsamb verbleiben / jhr geworbenes Kriegsvolck abdancketen / ferrnere Werbungen vnd auch das Auffbott einstelleten: wider Recht weiter nichts vornehmen / vnd Jhrer M. ferrnere Vorsehung in allem erwarteten. Dann sonsten / weil in Jhrer Mayest. Königreich Volck versamblet würde / sie zur Defension vnnd Rettung Jhrer Reputation / gleichfalls Kriegsvolck zuwerben Befehl gethan. Were aber doch der Hoffnung / daß sie vielmehr zum Frieden geneigt seyn / als zu anderer Widerwärtigkeit Vrsach geben werden.
Kayserlich Antwortschreiben auff erstgedachte der Böhmischẽ Ständte sub vtraque Apology vnnd Entschuldigũg Schreiben. Hierauff folget nun das Patent / welches vorigem Schreiben beygelegt gewesen / dieses Innhalts:
Es wäre jhnen den Ständen sub vtraque, vnd jedermänniglichen wol bewust / was sich den 23. Maii dieses lauffeden 1618. mit theils Jhrer May. Statthaltern vnd Secretario / in dem Prager Schloß wie auch in andern Sachen / in diesem vnd nach folgenden Tagen verloffen hette.
Kayserlich Patent an die Böhmẽ die Waffen nider zulegen / vnd die Strittigkeiten in der Güte zuvergleichẽ. Vnd weil diß alles vnderm Praetext / als wann der Wayestät-Brieff cassirt werden solte / geschehe / als hette Jhre May. männiglich wollen zuverstehen geben / daß weder von Jhro noch jemands anders jchtwas / zu Cassirung deß Mayestät-Brieffs vnnd der auffgerichten Vergleichung were vorgenommen worden: Sondern were jederzeit wie auch noch gesinnet gewesen / die Stände sub vna vnnd sub vtraque bey jhren Privilegien zuerhalten vnd zuschützen / vnnd wer es anders außlegte / der thät Jhrer May. vor Gott vnd der Welt vnrecht: Were auch der Zuversicht / daß niemand auß jhren getrewen Ständen dergleichen argwohnen werde. Vnd ob wol Jhre M. gerne Persöhnlich diese vorgeloffene Händel vnd Mißverstand erörtern wolte; weil sie aber theils Leibsschwachheit / theils anderer wichtigen Geschäfft halben solches dieser Zeit nicht thun könten / so solten vnsäumblichen gewisse vornehme Personen zu vergleichũg dieser Vnruhe verordnet werden. Vnterdessen aber dieweil kein Feinde / gegen welchem man ein Defension anstellen müste / vorhanden / auch jederman / so Beschwerung erlitte / sich / laut der Privilegien vnnd Landesordnung / deß Rechtens gebrauchen köndte / vnnd niemand sein selbst Richter seyn solte / darüber dann Jhre Mayest. männiglich handhaben wolte. Darumb befehlen Jhre Mayest. daß sie die Stände Jhr Kriegsvolck abschaffeten / auch das Auffbott einstelleten / daß auch alle Einwohner sub vna vnnd sub vtraque weder mit Worten / noch mit Wercken nichts gegen einander fürnehmen / sondern Friedlich miteinander sich vertragen solten. So bald nun der Böhmischen
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