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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Stände Volck würde abgedanckt seyn / wolte J. Maj. jhr geworben Volck / welches zu werben sie durch die Böhmische Werbungen weren verursachet worden / gleichfalls licentiren. Woferrn aber solches wider J. M. Verhoffen nicht geschehen solte / müßte sie als jhr ordentlicher vorgesetzter König vnd Herr / solche Mittel vor die Handt nehmen / durch welche seine Authorität erhalten werden möchte. Was nun hierauß für groß Vnheil erwachsen würde / wolten Jhre M. vor Gott vnd der Welt bezeugt haben / daß sie darzu keine Vrsach gegeben hetten. Die sich nun diesem Befelch gemäß vnd gehorsamb erzeigen würden / denen wolten Jhre Majestät mit Königlichen Gnaden / Schutz vnd Gütigkeit gewogen verbleiben.

Jesuiter von den Ständen sub Vtraque auß Böheim verbannet. Auff dieses Abmahnungs-Schreiben haben die Stände also bloß / weil jhnen jhrer Widerwärtigen Practicken genugsamb bekandt / nicht trawen wöllen / derhalben das Patent zu publiciren verbotten / vnnd vnter solchen gewechselten Schreiben ein Decret wider die Jesuiten gemacht / daß nämlich dieselbe in Zeit acht Tagen daß Land räumen / vnd nimmer darein kommen solten.

Auff daß jhnen nun mitler Zeit von dem gemeinen Volck kein Leyd angethan werden möchte / seynd in fünfftzig Mußquetierer vor jhr Collegium vnd Kirchen gelegt worden.

Vrsachen warumb die Jesuiten auß Böheim vertrieben. Solcher der Jesuiten Verbannung halber liessen die Böhmische Directores vnd Regenten ein Schreiben publiciren / dieses Innhalts: Es were jederman wissend / in was grosser Gefahr das Königreich Böheimb / seydhero die Jesuitische Sect eingeführt worden / gestanden / vnd wie vielfältig Auffruhr vnd Veränderung / mit der Innwohner höchsten Beschwerden es außstehen müssen. Weil sie aber befunden / daß die vergiffte Jesuitische Sect dessen grösseste Vrsach seye / als welche den Römischen Stul befestigen / vnd alles vnter jhren Gewalt bringen wöllen / vnd hierinn ohne Gottes deß Allerhöchsten Respect solcher Mittel sich gebraucheten / daß sie hohe Potentaten gegen einander verhetzten / vnter den Landständen / sonderlich da die Religion nicht eins Empörung vnd Auffruhr anrichteten: Obrigkeiten wider die Vnderthanen: vnd Vnderthanen wider die Obrigkeiten auffrührisch machten: Mörderische Hertzen mit Verheissung der Seeligkeit vnd Erlösung auß dem Fegfewer / auff Könige / die jhrem bösen Raht nicht folgen wölten / anführeten: Freundt wider Freundt reitzeten: durch die Beicht alles erforscheten / der Menschen Gewissen sich so anmasseten / daß selbige ohne jhren Willen auch das Gute nicht verrichten dörffen: nach dem Exempel der Templarier grosse Güter an sich gebracht: In das Politische Regiment sich gemischet / vnd den jenigen / so nicht der Römischen Kirchen zugethan seyen / als Ketzern / keinen Glauben zu halten gelehret hetten.

Deren Practicken insonderheit Franckreich / Engelland / Hungarn / Siebenbürgen / Venedig / Niderlandt vnd andere Länder Zeugen weren: Auch hernach in diesem Königreich Böheimb da es darzu gebracht / daß sie die Stände nach manigfaltigen Bedrängnussen vmb künfftige Vorsorg wider sie vnd jhre Listigkeit einen Majestät-Brieff vber das freye Exercitium Religion erlanget / vnd mit denen sub Vna gewisse Compactara auffgerichtet hetten: dieses auch von jetzt regierendem Keyser confirmirt were: vngeachtet der Peen im Majestät-Brieff begriffen / sie sub Vtraque in Predigten vnd Schrifften geschmähet / vnd als Ketzer verdammet: die Wort deß Majestät-Brieffs anderst außgelegt / vnd daß der König ein solchen Majestät-Brieff / die Religion betreffendt / ohne deß Papsts Wissen vnd Willen den Ständen zu geben nicht Macht hette: da selbiger doch weder vber sie die Stände / viel weniger vber jhren König einigen Gewalt hette / es auch so weit gebracht / daß Jhrer Maiestät der Geistlichkeit vnd anderer Stände sub Vna Vnderthanen / zu der Religion sub Vna genötiget / die Kirchen gesperret / zerschleifft / Gottesdienste verbotten / alle fürnehme Empter mit denen sub Vna besetzt / vnd die sub Vtraque auch wider jhr Gewissen mit höchster Schmach abgesetzt / vnd in Summa / etlich wenig Personen sub Vna vnd deß Vatterlands Meineydigen Söhnen / die Direction deß gantzen Königreichs vbergeben / durch welche diese Sect jhr liebes Vatterland ins Verderben zu setzen: sie die Stände aber als dessen Liebhabere außzutilgen sich bemühet.

Weil sie / die Jesuiten / nun alles Vbels in diesem Königreich Vrsächer weren / seyen sie darinn nicht länger zu dulden. Derohalben als sie / die Stände sub Vtraque verspüret / daß solch Vnheil vnd Gefahr in dem Königreich kein Ende haben würde / so lang solche Sect darinn verbliebe. Als theten sie hiemit jedermann zu wissen / daß sie auß einhelligem Raht alle Jesuiten auß diesem gantzen Königreich hiemit in Ewigkeit verwiesen / also daß selbige alle friedlich von dannen ziehen / vnd nimmermehr in gedachtes Königreich / auff wasserley Weiß vnd Weg es auch were / kommen solten / wo sie nicht wolten / daß gegen jhnen vnd den jenigen / so sie auffhalten würden / als gemeinen Friedenszerstörern verfahren würde.

Es solten auch gemelte Jesuiten nimmermehr weder durch Intercession deß Papstes / noch jemands anders / noch auch durch andere Weiß vnd Wege in das Königreich wider eingeführt werden: Wo auch jemands von den Böhmischen Ständen für deren wider Einnehmung bitten würde / wider denselben solte gleichmässig / als einem gemeinen Friedenszerstörer procedirt werden. Die andere Orden aber sub Vna die in den Clöstern vnd anderswo sich auffhalten / gehe dieses alles nichts an / sondern allein die Jesuiten / die auch auß etlichen andern Königreichen vnd Ländern weren vertrieben worden.

Als nun dieses Decret den Jesuiten insinuirt vnd allenthalben angeschlagen worden / seynd dieselbige auff die gesetzte Zeit auß Böheimb hinweg gezogen / vnd sich in andere Länder vertheilet / haben aber darneben eine weitläufftige Apo-

Stände Volck würde abgedanckt seyn / wolte J. Maj. jhr geworben Volck / welches zu werben sie durch die Böhmische Werbungen weren verursachet worden / gleichfalls licentiren. Woferrn aber solches wider J. M. Verhoffen nicht geschehen solte / müßte sie als jhr ordentlicher vorgesetzter König vnd Herr / solche Mittel vor die Handt nehmen / durch welche seine Authorität erhalten werden möchte. Was nun hierauß für groß Vnheil erwachsen würde / wolten Jhre M. vor Gott vnd der Welt bezeugt haben / daß sie darzu keine Vrsach gegeben hetten. Die sich nun diesem Befelch gemäß vnd gehorsamb erzeigen würden / denen wolten Jhre Majestät mit Königlichen Gnaden / Schutz vnd Gütigkeit gewogen verbleiben.

Jesuiter von den Ständen sub Vtraque auß Böheim verbannet. Auff dieses Abmahnungs-Schreiben haben die Stände also bloß / weil jhnen jhrer Widerwärtigen Practicken genugsamb bekandt / nicht trawen wöllen / derhalben das Patent zu publiciren verbotten / vnnd vnter solchen gewechselten Schreiben ein Decret wider die Jesuitẽ gemacht / daß nämlich dieselbe in Zeit acht Tagen daß Land räumen / vnd nimmer darein kommen solten.

Auff daß jhnen nun mitler Zeit von dem gemeinen Volck kein Leyd angethan werden möchte / seynd in fünfftzig Mußquetierer vor jhr Collegium vnd Kirchen gelegt worden.

Vrsachen warumb die Jesuiten auß Böheim vertrieben. Solcher der Jesuiten Verbannung halber liessen die Böhmische Directores vnd Regenten ein Schreiben publiciren / dieses Innhalts: Es were jederman wissend / in was grosser Gefahr das Königreich Böheimb / seydhero die Jesuitische Sect eingeführt worden / gestanden / vnd wie vielfältig Auffruhr vnd Veränderung / mit der Innwohner höchsten Beschwerden es außstehen müssen. Weil sie aber befunden / daß die vergiffte Jesuitische Sect dessen grösseste Vrsach seye / als welche den Römischen Stul befestigen / vnd alles vnter jhren Gewalt bringen wöllen / vnd hierinn ohne Gottes deß Allerhöchsten Respect solcher Mittel sich gebraucheten / daß sie hohe Potentaten gegen einander verhetzten / vnter den Landständen / sonderlich da die Religion nicht eins Empörung vnd Auffruhr anrichteten: Obrigkeiten wider die Vnderthanen: vnd Vnderthanen wider die Obrigkeitẽ auffrührisch machten: Mörderische Hertzen mit Verheissung der Seeligkeit vnd Erlösung auß dem Fegfewer / auff Könige / die jhrem bösen Raht nicht folgen wölten / anführeten: Freundt wider Freundt reitzeten: durch die Beicht alles erforscheten / der Menschen Gewissen sich so anmasseten / daß selbige ohne jhren Willen auch das Gute nicht verrichten dörffen: nach dem Exempel der Templarier grosse Güter an sich gebracht: In das Politische Regiment sich gemischet / vnd den jenigen / so nicht der Römischen Kirchen zugethan seyen / als Ketzern / keinen Glauben zu halten gelehret hetten.

Deren Practicken insonderheit Franckreich / Engelland / Hungarn / Siebenbürgen / Venedig / Niderlandt vnd andere Länder Zeugen weren: Auch hernach in diesem Königreich Böheimb da es darzu gebracht / daß sie die Stände nach manigfaltigen Bedrängnussen vmb künfftige Vorsorg wider sie vnd jhre Listigkeit einen Majestät-Brieff vber das freye Exercitium Religion erlanget / vnd mit denen sub Vna gewisse Compactara auffgerichtet hetten: dieses auch von jetzt regierendem Keyser confirmirt were: vngeachtet der Peen im Majestät-Brieff begriffen / sie sub Vtraque in Predigten vnd Schrifften geschmähet / vnd als Ketzer verdammet: die Wort deß Majestät-Brieffs anderst außgelegt / vnd daß der König ein solchen Majestät-Brieff / die Religion betreffendt / ohne deß Papsts Wissen vnd Willen den Ständen zu geben nicht Macht hette: da selbiger doch weder vber sie die Stände / viel weniger vber jhren König einigen Gewalt hette / es auch so weit gebracht / daß Jhrer Maiestät der Geistlichkeit vnd anderer Stände sub Vna Vnderthanen / zu der Religion sub Vna genötiget / die Kirchen gesperret / zerschleifft / Gottesdienste verbotten / alle fürnehme Empter mit denen sub Vna besetzt / vnd die sub Vtraque auch wider jhr Gewissen mit höchster Schmach abgesetzt / vnd in Summa / etlich wenig Personen sub Vna vnd deß Vatterlands Meineydigen Söhnen / die Direction deß gantzen Königreichs vbergeben / durch welche diese Sect jhr liebes Vatterland ins Verderben zu setzen: sie die Stände aber als dessen Liebhabere außzutilgen sich bemühet.

Weil sie / die Jesuiten / nun alles Vbels in diesem Königreich Vrsächer weren / seyen sie darinn nicht länger zu dulden. Derohalben als sie / die Stände sub Vtraque verspüret / daß solch Vnheil vnd Gefahr in dem Königreich kein Ende haben würde / so lang solche Sect darinn verbliebe. Als theten sie hiemit jedermann zu wissen / daß sie auß einhelligem Raht alle Jesuiten auß diesem gantzen Königreich hiemit in Ewigkeit verwiesen / also daß selbige alle friedlich von dannen ziehen / vnd nimmermehr in gedachtes Königreich / auff wasserley Weiß vnd Weg es auch were / kommen solten / wo sie nicht wolten / daß gegen jhnen vnd den jenigen / so sie auffhalten würden / als gemeinen Friedenszerstörern verfahren würde.

Es solten auch gemelte Jesuiten nimmermehr weder durch Intercession deß Papstes / noch jemands anders / noch auch durch andere Weiß vnd Wege in das Königreich wider eingeführt werden: Wo auch jemands von den Böhmischen Ständen für deren wider Einnehmung bitten würde / wider denselben solte gleichmässig / als einem gemeinen Friedenszerstörer procedirt werden. Die andere Orden aber sub Vna die in den Clöstern vnd anderswo sich auffhalten / gehe dieses alles nichts an / sondern allein die Jesuiten / die auch auß etlichen andern Königreichen vnd Ländern weren vertrieben worden.

Als nun dieses Decret den Jesuiten insinuirt vnd allenthalben angeschlagen worden / seynd dieselbige auff die gesetzte Zeit auß Böheimb hinweg gezogen / vnd sich in andere Länder vertheilet / haben aber darneben eine weitläufftige Apo-

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Stände Volck                      würde abgedanckt seyn / wolte J. Maj. jhr geworben Volck / welches zu werben sie                      durch die Böhmische Werbungen weren verursachet worden / gleichfalls licentiren.                      Woferrn aber solches wider J. M. Verhoffen nicht geschehen solte / müßte sie als                      jhr ordentlicher vorgesetzter König vnd Herr / solche Mittel vor die Handt                      nehmen / durch welche seine Authorität erhalten werden möchte. Was nun hierauß                      für groß Vnheil erwachsen würde / wolten Jhre M. vor Gott vnd der Welt bezeugt                      haben / daß sie darzu keine Vrsach gegeben hetten. Die sich nun diesem Befelch                      gemäß vnd gehorsamb erzeigen würden / denen wolten Jhre Majestät mit Königlichen                      Gnaden / Schutz vnd Gütigkeit gewogen verbleiben.</p>
          <p><note place="left">Jesuiter von den Ständen sub Vtraque auß Böheim                          verbannet.</note> Auff dieses Abmahnungs-Schreiben haben die Stände also                      bloß / weil jhnen jhrer Widerwärtigen Practicken genugsamb bekandt / nicht                      trawen wöllen / derhalben das Patent zu publiciren verbotten / vnnd vnter                      solchen gewechselten Schreiben ein Decret wider die Jesuite&#x0303; gemacht / daß                      nämlich dieselbe in Zeit acht Tagen daß Land räumen / vnd nimmer darein kommen                      solten.</p>
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          <p>Deren Practicken insonderheit Franckreich / Engelland / Hungarn / Siebenbürgen /                      Venedig / Niderlandt vnd andere Länder Zeugen weren: Auch hernach in diesem                      Königreich Böheimb da es darzu gebracht / daß sie die Stände nach manigfaltigen                      Bedrängnussen vmb künfftige Vorsorg wider sie vnd jhre Listigkeit einen                      Majestät-Brieff vber das freye Exercitium Religion erlanget / vnd mit denen sub                      Vna gewisse Compactara auffgerichtet hetten: dieses auch von jetzt regierendem                      Keyser confirmirt were: vngeachtet der Peen im Majestät-Brieff begriffen / sie                      sub Vtraque in Predigten vnd Schrifften geschmähet / vnd als Ketzer verdammet:                      die Wort deß Majestät-Brieffs anderst außgelegt / vnd daß der König ein solchen                      Majestät-Brieff / die Religion betreffendt / ohne deß Papsts Wissen vnd Willen                      den Ständen zu geben nicht Macht hette: da selbiger doch weder vber sie die                      Stände / viel weniger vber jhren König einigen Gewalt hette / es auch so weit                      gebracht / daß Jhrer Maiestät der Geistlichkeit vnd anderer Stände sub Vna                      Vnderthanen / zu der Religion sub Vna genötiget / die Kirchen gesperret /                      zerschleifft / Gottesdienste verbotten / alle fürnehme Empter mit denen sub Vna                      besetzt / vnd die sub Vtraque auch wider jhr Gewissen mit höchster Schmach                      abgesetzt / vnd in Summa / etlich wenig Personen sub Vna vnd deß Vatterlands                      Meineydigen Söhnen / die Direction deß gantzen Königreichs vbergeben / durch                      welche diese Sect jhr liebes Vatterland ins Verderben zu setzen: sie die Stände                      aber als dessen Liebhabere außzutilgen sich bemühet.</p>
          <p>Weil sie / die Jesuiten / nun alles Vbels in diesem Königreich Vrsächer weren /                      seyen sie darinn nicht länger zu dulden. Derohalben als sie / die Stände sub                      Vtraque verspüret / daß solch Vnheil vnd Gefahr in dem Königreich kein Ende                      haben würde / so lang solche Sect darinn verbliebe. Als theten sie hiemit                      jedermann zu wissen / daß sie auß einhelligem Raht alle Jesuiten auß diesem                      gantzen Königreich hiemit in Ewigkeit verwiesen / also daß selbige alle                      friedlich von dannen ziehen / vnd nimmermehr in gedachtes Königreich / auff                      wasserley Weiß vnd Weg es auch were / kommen solten / wo sie nicht wolten / daß                      gegen jhnen vnd den jenigen / so sie auffhalten würden / als gemeinen                      Friedenszerstörern verfahren würde.</p>
          <p>Es solten auch gemelte Jesuiten nimmermehr weder durch Intercession deß Papstes /                      noch jemands anders / noch auch durch andere Weiß vnd Wege in das Königreich                      wider eingeführt werden: Wo auch jemands von den Böhmischen Ständen für deren                      wider Einnehmung bitten würde / wider denselben solte gleichmässig / als einem                      gemeinen Friedenszerstörer procedirt werden. Die andere Orden aber sub Vna die                      in den Clöstern vnd anderswo sich auffhalten / gehe dieses alles nichts an /                      sondern allein die Jesuiten / die auch auß etlichen andern Königreichen vnd                      Ländern weren vertrieben worden.</p>
          <p>Als nun dieses Decret den Jesuiten insinuirt vnd allenthalben angeschlagen worden                      / seynd dieselbige auff die gesetzte Zeit auß Böheimb hinweg gezogen / vnd sich                      in andere Länder vertheilet / haben aber darneben eine weitläufftige Apo-
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[25/0048] Stände Volck würde abgedanckt seyn / wolte J. Maj. jhr geworben Volck / welches zu werben sie durch die Böhmische Werbungen weren verursachet worden / gleichfalls licentiren. Woferrn aber solches wider J. M. Verhoffen nicht geschehen solte / müßte sie als jhr ordentlicher vorgesetzter König vnd Herr / solche Mittel vor die Handt nehmen / durch welche seine Authorität erhalten werden möchte. Was nun hierauß für groß Vnheil erwachsen würde / wolten Jhre M. vor Gott vnd der Welt bezeugt haben / daß sie darzu keine Vrsach gegeben hetten. Die sich nun diesem Befelch gemäß vnd gehorsamb erzeigen würden / denen wolten Jhre Majestät mit Königlichen Gnaden / Schutz vnd Gütigkeit gewogen verbleiben. Auff dieses Abmahnungs-Schreiben haben die Stände also bloß / weil jhnen jhrer Widerwärtigen Practicken genugsamb bekandt / nicht trawen wöllen / derhalben das Patent zu publiciren verbotten / vnnd vnter solchen gewechselten Schreiben ein Decret wider die Jesuitẽ gemacht / daß nämlich dieselbe in Zeit acht Tagen daß Land räumen / vnd nimmer darein kommen solten. Jesuiter von den Ständen sub Vtraque auß Böheim verbannet. Auff daß jhnen nun mitler Zeit von dem gemeinen Volck kein Leyd angethan werden möchte / seynd in fünfftzig Mußquetierer vor jhr Collegium vnd Kirchen gelegt worden. Solcher der Jesuiten Verbannung halber liessen die Böhmische Directores vnd Regenten ein Schreiben publiciren / dieses Innhalts: Es were jederman wissend / in was grosser Gefahr das Königreich Böheimb / seydhero die Jesuitische Sect eingeführt worden / gestanden / vnd wie vielfältig Auffruhr vnd Veränderung / mit der Innwohner höchsten Beschwerden es außstehen müssen. Weil sie aber befunden / daß die vergiffte Jesuitische Sect dessen grösseste Vrsach seye / als welche den Römischen Stul befestigen / vnd alles vnter jhren Gewalt bringen wöllen / vnd hierinn ohne Gottes deß Allerhöchsten Respect solcher Mittel sich gebraucheten / daß sie hohe Potentaten gegen einander verhetzten / vnter den Landständen / sonderlich da die Religion nicht eins Empörung vnd Auffruhr anrichteten: Obrigkeiten wider die Vnderthanen: vnd Vnderthanen wider die Obrigkeitẽ auffrührisch machten: Mörderische Hertzen mit Verheissung der Seeligkeit vnd Erlösung auß dem Fegfewer / auff Könige / die jhrem bösen Raht nicht folgen wölten / anführeten: Freundt wider Freundt reitzeten: durch die Beicht alles erforscheten / der Menschen Gewissen sich so anmasseten / daß selbige ohne jhren Willen auch das Gute nicht verrichten dörffen: nach dem Exempel der Templarier grosse Güter an sich gebracht: In das Politische Regiment sich gemischet / vnd den jenigen / so nicht der Römischen Kirchen zugethan seyen / als Ketzern / keinen Glauben zu halten gelehret hetten. Vrsachen warumb die Jesuiten auß Böheim vertrieben. Deren Practicken insonderheit Franckreich / Engelland / Hungarn / Siebenbürgen / Venedig / Niderlandt vnd andere Länder Zeugen weren: Auch hernach in diesem Königreich Böheimb da es darzu gebracht / daß sie die Stände nach manigfaltigen Bedrängnussen vmb künfftige Vorsorg wider sie vnd jhre Listigkeit einen Majestät-Brieff vber das freye Exercitium Religion erlanget / vnd mit denen sub Vna gewisse Compactara auffgerichtet hetten: dieses auch von jetzt regierendem Keyser confirmirt were: vngeachtet der Peen im Majestät-Brieff begriffen / sie sub Vtraque in Predigten vnd Schrifften geschmähet / vnd als Ketzer verdammet: die Wort deß Majestät-Brieffs anderst außgelegt / vnd daß der König ein solchen Majestät-Brieff / die Religion betreffendt / ohne deß Papsts Wissen vnd Willen den Ständen zu geben nicht Macht hette: da selbiger doch weder vber sie die Stände / viel weniger vber jhren König einigen Gewalt hette / es auch so weit gebracht / daß Jhrer Maiestät der Geistlichkeit vnd anderer Stände sub Vna Vnderthanen / zu der Religion sub Vna genötiget / die Kirchen gesperret / zerschleifft / Gottesdienste verbotten / alle fürnehme Empter mit denen sub Vna besetzt / vnd die sub Vtraque auch wider jhr Gewissen mit höchster Schmach abgesetzt / vnd in Summa / etlich wenig Personen sub Vna vnd deß Vatterlands Meineydigen Söhnen / die Direction deß gantzen Königreichs vbergeben / durch welche diese Sect jhr liebes Vatterland ins Verderben zu setzen: sie die Stände aber als dessen Liebhabere außzutilgen sich bemühet. Weil sie / die Jesuiten / nun alles Vbels in diesem Königreich Vrsächer weren / seyen sie darinn nicht länger zu dulden. Derohalben als sie / die Stände sub Vtraque verspüret / daß solch Vnheil vnd Gefahr in dem Königreich kein Ende haben würde / so lang solche Sect darinn verbliebe. Als theten sie hiemit jedermann zu wissen / daß sie auß einhelligem Raht alle Jesuiten auß diesem gantzen Königreich hiemit in Ewigkeit verwiesen / also daß selbige alle friedlich von dannen ziehen / vnd nimmermehr in gedachtes Königreich / auff wasserley Weiß vnd Weg es auch were / kommen solten / wo sie nicht wolten / daß gegen jhnen vnd den jenigen / so sie auffhalten würden / als gemeinen Friedenszerstörern verfahren würde. Es solten auch gemelte Jesuiten nimmermehr weder durch Intercession deß Papstes / noch jemands anders / noch auch durch andere Weiß vnd Wege in das Königreich wider eingeführt werden: Wo auch jemands von den Böhmischen Ständen für deren wider Einnehmung bitten würde / wider denselben solte gleichmässig / als einem gemeinen Friedenszerstörer procedirt werden. Die andere Orden aber sub Vna die in den Clöstern vnd anderswo sich auffhalten / gehe dieses alles nichts an / sondern allein die Jesuiten / die auch auß etlichen andern Königreichen vnd Ländern weren vertrieben worden. Als nun dieses Decret den Jesuiten insinuirt vnd allenthalben angeschlagen worden / seynd dieselbige auff die gesetzte Zeit auß Böheimb hinweg gezogen / vnd sich in andere Länder vertheilet / haben aber darneben eine weitläufftige Apo-

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  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/48>, abgerufen am 29.04.2024.