Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Logiam, mit welcher sie jhre Vnschuld darzuthun Apologia der Jesuiten / wider der Böhmischen Stände sub Vtraque Beschuldigung. sich vnterstanden / außgehen lassen: In welcher sie anfänglich den Böhmischen Ständen verziehen: darnach protestirt / daß die Böhmische Stände jhre Richter nicht seyen / in dieser Sachen auch kein Richterlich Ampt trügen / sintemal solches allein dem König / durch welches vnd dessen Vorfahren Gnade sie eingenommen worden / mit der drey Stände beyder Religionen sub Vna vnd sub Vtraque Bewilligung zustünde / besonders da in Abwesen jhres Königs / das Regiment nicht den jenigen / von welchen sie außgetrieben / sondern dem Burggraffen / welchen sie / die Stände / abgesetzt / anvertrawet worden / deßwegen sie dann ohne sonderlichen Jhrer Majestät Befelch nichts thätliches solten angefangen haben / vnter dem Schein der Defensorum, als wann sie deß Majestät-Brieffs Beschützer weren / weil sie von jhnen / den Jesuiten / nicht angefochten / vnd deßwegen auch eigenem Gewalt wider Vnrecht sich zu wehren gar nicht vonnöthen gehabt / viel weniger sie vncitirt vnd vnverhöret zuverdammen / ja vnverdampt zum Landt hinauß zu jagen befugt gewesen / vnd darzu zu ewigen Zeiten die zu verbannen / deren Außgang doch in jhrer Macht nicht stünde. Ferrners haben sie in dieser Apologia angeregt: was sonsten jhnen den Jesuiten die Stände aufflegten / als wann sie Zwytracht vnd Auffstandt anrichteten / were es zwar nicht ohne / daß bey vnterschiedlichen Religionen vnter einem Hic latet anguis in herba. Regiment es viel solcher Verwirrungen gebe / aber es könne nicht wol anders seyn / wann man die Catholische Religion wölle ein vnd fortpflantzen / daß nicht bey dem Gegentheil Neydt vnnd Haß vnd allerley Verhinderungen sich erzeigeten / vnter dem Schein / die Ehre Gottes zu befördern. Sie aber weren hieran nicht schuldig / viel weniger für andern Römisch - Catholischen anzuklagen / daß sie in dem Gottesdienst vnd Vnderweissung der Jugendt eyfferig weren. Befinde sich auch nicht / daß sie König vnd Obrigkeit hinzurichten Vorschub theten / were viel mehr daß Gegentheil auß jhren Scribenten zubeweissen. Es hetten ehe der Jesuiter Orden augefangen zur Zeit deß Königs Wenceßlai die Böhmen die Pragerische Rahtsherren zun Fenstern hinauß geworffen / die Thaboriten wider jhren König vnd Keyser sich auffgelehnet: Die Zißkianer die Catholische auffs eusserste verfolget: Böhmen sich von jhrem König Ferdinando dem Ersten abgethan: Bey Rudolpho dem andern hetten sich grosse Motus, dardurch der Majestät-Brieff herauß gepreßt worden / erreget: Jetzo seye das Volck durch offentliche Predigten wider die Catholischen erhitzet / die Königliche Officirer zun Fenstern hinauß gestürtzt: Ob dann diß alles die Jesuiten / oder andere Leute durch jhr Einblasen oder vor sich selbsten gethan hetten. Daß jhnen fürgeworffen würde / das sie dem Papst alles zu vnderwerffen sich bemüheten / vnd daß die so nicht vnter der Römischen Kirchen weren / Ketzer seyen / welchen man keinen Glauben zu halten schuldig were: geben sie zur Antwort / daß sie dem Papst Weltlichen Gewalt in seinen Herrschafften nicht verweygerten / begehrten aber andere Länder vnnd Herrschafften an jhne nicht zuverwenden / were auch solches jhren Reguln nicht gemäß / sondern stracks zuwider. Was aber Geistlichen Gewalt anlangte / bearbeiteten sie sich höchstes Vermögens dahin / daß alle Länder der Christenheit / ja der gantzen Welt / vnter diesen Geistlichen Gehorsamb deß Römischen Papsts sich ergeben / dieses theten sie Gott zu Ehren / vnd zu deß Nechsten Seeligkeit: Welches dann aller Catholischen alte (fast von Fünffzehen hundert Jahren hero) Meynung vnd Lehr were / wie solchrs mit den Kirchen Lehrern zubezeugen sey. Sie hielten auch nicht alle / so der Römischen Kirchen nicht gehorsameten / für Ketzer / sonderlich da es Weltliche Sachen / oder ein besonder thätliches Werck / auch etliche Religions Puncten / doch ohne deß Glaubens Verletzung betreffe / vnd nur auß sonderlich gefaßtem Wahn her quelle: sondern allein die / welche / da sie eines bessern vberwiesen vnd verständiget werden köndten / dannoch auß lauter Halsstarrigkeit sich von der Römischen Kirchen absondern. Lehrten auch nicht / daß den Ketzern kein Glauben oder Versprechen zu halten were: sondern vielmehr / daß man alles was verheissen / wo es nicht an jhme selbst vnbillich vnd vnrecht / steth vnd vest halten solle. Darvon Martin. Becan. de fide haereticis servanda. Daß sie durch die Beicht alle Heimlichkeiten erforschen / vnd die Gewissen bezwingen solten / sey es damit viel anders: vnd were jhnen Beicht zu hören / vnd die Gewissen von Sünden zu räumen durch Gott vnd jhre Obern anbefohlen. Darnach daß sie die Beichtende von jhren vorgesetzten Sünden abmahneten / vnd von jhren verübten bösen Stücken hinfüro abhielten: Vnd dann / daß sie den Beichtern heylsame Buß zu halten aufflegten / daß nun darauß solte erzwungen werden / als wann sie die Beichtende zu bösen Thaten anstifften wolten / gestünden sie gar nicht / es were dann dieses böß / daß sie die vnter beyder Gestalt / zur Catholischen Religion vermahneten / vnd Vn Catholische Bücher zu lesen abmahneten / welches sie für böß nicht erachten köndten / were auch die Außforschung der Heimlichkeiten / vnd was zur Beicht nicht dienet / in jhren Regeln verbotten. Hetten die Leute in Böhmen auch nicht zur Religion gezwungen / auch die Kirchen zu sperren oder zu zerstören nicht verursacht. Jhnen den Jesuiten / gebührete zwar auß Gottes Gebott vnd jhren Reguln / daß sie alle Schwärmerey - vnd Ketzereyen außzurotten beförderten: In Weltlichen Emptern aber jhres Gefallens zu handlen / were jhres Thuns gar nicht: Kirchen / Schulen / vnd Krancke zu besuchen / auch in Gewissens-Sachen Fürstlichen Personen ein guten Raht vnd Trost zu geben / seye jhnen anbefohlen / vnd nicht das Regiment. Es werde jhnen auch mit Vnwarheit fürgeworffen / daß die sub Vtraque in Böheim wegen der Religion weren bestraffet worden: Sondern das Widerspiel hette Logiam, mit welcher sie jhre Vnschuld darzuthun Apologia der Jesuiten / wider der Böhmischen Stände sub Vtraque Beschuldigung. sich vnterstanden / außgehen lassen: In welcher sie anfänglich den Böhmischen Ständen verziehen: darnach protestirt / daß die Böhmische Stände jhre Richter nicht seyen / in dieser Sachen auch kein Richterlich Ampt trügen / sintemal solches allein dem König / durch welches vnd dessen Vorfahren Gnade sie eingenommen worden / mit der drey Stände beyder Religionen sub Vna vnd sub Vtraque Bewilligung zustünde / besonders da in Abwesen jhres Königs / das Regiment nicht den jenigen / von welchen sie außgetrieben / sondern dem Burggraffen / welchen sie / die Stände / abgesetzt / anvertrawet worden / deßwegen sie dann ohne sonderlichen Jhrer Majestät Befelch nichts thätliches solten angefangen haben / vnter dem Schein der Defensorum, als wann sie deß Majestät-Brieffs Beschützer weren / weil sie von jhnen / den Jesuiten / nicht angefochten / vnd deßwegen auch eigenem Gewalt wider Vnrecht sich zu wehren gar nicht vonnöthen gehabt / viel weniger sie vncitirt vnd vnverhöret zuverdammen / ja vnverdampt zum Landt hinauß zu jagen befugt gewesen / vnd darzu zu ewigen Zeiten die zu verbannen / deren Außgang doch in jhrer Macht nicht stünde. Ferrners haben sie in dieser Apologia angeregt: was sonsten jhnen den Jesuiten die Stände aufflegten / als wann sie Zwytracht vnd Auffstandt anrichteten / were es zwar nicht ohne / daß bey vnterschiedlichen Religionen vnter einem Hic latet anguis in herba. Regiment es viel solcher Verwirrungen gebe / aber es könne nicht wol anders seyn / wann man die Catholische Religion wölle ein vnd fortpflantzen / daß nicht bey dem Gegentheil Neydt vnnd Haß vnd allerley Verhinderungen sich erzeigeten / vnter dem Schein / die Ehre Gottes zu befördern. Sie aber weren hieran nicht schuldig / viel weniger für andern Römisch - Catholischen anzuklagen / daß sie in dem Gottesdienst vnd Vnderweissung der Jugendt eyfferig weren. Befinde sich auch nicht / daß sie König vnd Obrigkeit hinzurichten Vorschub theten / were viel mehr daß Gegentheil auß jhren Scribenten zubeweissen. Es hetten ehe der Jesuiter Orden augefangen zur Zeit deß Königs Wenceßlai die Böhmen die Pragerische Rahtsherren zun Fenstern hinauß geworffen / die Thaboriten wider jhren König vnd Keyser sich auffgelehnet: Die Zißkianer die Catholische auffs eusserste verfolget: Böhmen sich von jhrem König Ferdinando dem Ersten abgethan: Bey Rudolpho dem andern hetten sich grosse Motus, dardurch der Majestät-Brieff herauß gepreßt worden / erreget: Jetzo seye das Volck durch offentliche Predigten wider die Catholischẽ erhitzet / die Königliche Officirer zun Fenstern hinauß gestürtzt: Ob dann diß alles die Jesuiten / oder andere Leute durch jhr Einblasen oder vor sich selbsten gethan hetten. Daß jhnen fürgeworffen würde / das sie dem Papst alles zu vnderwerffen sich bemüheten / vnd daß die so nicht vnter der Römischen Kirchen weren / Ketzer seyen / welchen man keinen Glauben zu halten schuldig were: geben sie zur Antwort / daß sie dem Papst Weltlichen Gewalt in seinen Herrschafften nicht verweygerten / begehrten aber andere Länder vnnd Herrschafften an jhne nicht zuverwenden / were auch solches jhren Reguln nicht gemäß / sondern stracks zuwider. Was aber Geistlichen Gewalt anlangte / bearbeiteten sie sich höchstes Vermögens dahin / daß alle Länder der Christenheit / ja der gantzen Welt / vnter diesen Geistlichen Gehorsamb deß Römischen Papsts sich ergeben / dieses theten sie Gott zu Ehren / vnd zu deß Nechsten Seeligkeit: Welches dann aller Catholischen alte (fast von Fünffzehen hundert Jahren hero) Meynung vnd Lehr were / wie solchrs mit den Kirchen Lehrern zubezeugen sey. Sie hielten auch nicht alle / so der Römischen Kirchen nicht gehorsameten / für Ketzer / sonderlich da es Weltliche Sachen / oder ein besonder thätliches Werck / auch etliche Religions Puncten / doch ohne deß Glaubens Verletzung betreffe / vnd nur auß sonderlich gefaßtem Wahn her quelle: sondern allein die / welche / da sie eines bessern vberwiesen vnd verständiget werden köndten / dannoch auß lauter Halsstarrigkeit sich von der Römischẽ Kirchen absondern. Lehrten auch nicht / daß den Ketzern kein Glauben oder Versprechen zu halten were: sondern vielmehr / daß man alles was verheissen / wo es nicht an jhme selbst vnbillich vnd vnrecht / steth vnd vest halten solle. Darvon Martin. Becan. de fide haereticis servanda. Daß sie durch die Beicht alle Heimlichkeiten erforschen / vnd die Gewissen bezwingen solten / sey es damit viel anders: vnd were jhnen Beicht zu hören / vnd die Gewissen von Sünden zu räumen durch Gott vnd jhre Obern anbefohlen. Darnach daß sie die Beichtende von jhrẽ vorgesetzten Sünden abmahneten / vnd von jhren verübten bösen Stücken hinfüro abhielten: Vnd dann / daß sie den Beichtern heylsame Buß zu halten aufflegten / daß nun darauß solte erzwungen werden / als wann sie die Beichtende zu bösen Thaten anstifften wolten / gestünden sie gar nicht / es were dann dieses böß / daß sie die vnter beyder Gestalt / zur Catholischen Religion vermahneten / vnd Vn Catholische Bücher zu lesen abmahneten / welches sie für böß nicht erachten köndten / were auch die Außforschung der Heimlichkeiten / vnd was zur Beicht nicht dienet / in jhren Regeln verbotten. Hetten die Leute in Böhmen auch nicht zur Religion gezwungen / auch die Kirchen zu sperren oder zu zerstören nicht verursacht. Jhnen den Jesuiten / gebührete zwar auß Gottes Gebott vnd jhrẽ Reguln / daß sie alle Schwärmerey - vnd Ketzereyen außzurotten beförderten: In Weltlichen Emptern aber jhres Gefallens zu handlen / were jhres Thuns gar nicht: Kirchen / Schulen / vnd Krancke zu besuchen / auch in Gewissens-Sachen Fürstlichen Personen ein guten Raht vnd Trost zu geben / seye jhnen anbefohlen / vnd nicht das Regiment. 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Ferrners haben sie in dieser Apologia angeregt: was sonsten jhnen den Jesuiten die Stände aufflegten / als wann sie Zwytracht vnd Auffstandt anrichteten / were es zwar nicht ohne / daß bey vnterschiedlichen Religionen vnter einem <note place="left">Hic latet anguis in herba.</note> Regiment es viel solcher Verwirrungen gebe / aber es könne nicht wol anders seyn / wann man die Catholische Religion wölle ein vnd fortpflantzen / daß nicht bey dem Gegentheil Neydt vnnd Haß vnd allerley Verhinderungen sich erzeigeten / vnter dem Schein / die Ehre Gottes zu befördern. Sie aber weren hieran nicht schuldig / viel weniger für andern Römisch - Catholischen anzuklagen / daß sie in dem Gottesdienst vnd Vnderweissung der Jugendt eyfferig weren. 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Was aber Geistlichen Gewalt anlangte / bearbeiteten sie sich höchstes Vermögens dahin / daß alle Länder der Christenheit / ja der gantzen Welt / vnter diesen Geistlichen Gehorsamb deß Römischen Papsts sich ergeben / dieses theten sie Gott zu Ehren / vnd zu deß Nechsten Seeligkeit: Welches dann aller Catholischen alte (fast von Fünffzehen hundert Jahren hero) Meynung vnd Lehr were / wie solchrs mit den Kirchen Lehrern zubezeugen sey. Sie hielten auch nicht alle / so der Römischen Kirchen nicht gehorsameten / für Ketzer / sonderlich da es Weltliche Sachen / oder ein besonder thätliches Werck / auch etliche Religions Puncten / doch ohne deß Glaubens Verletzung betreffe / vnd nur auß sonderlich gefaßtem Wahn her quelle: sondern allein die / welche / da sie eines bessern vberwiesen vnd verständiget werden köndten / dannoch auß lauter Halsstarrigkeit sich von der Römischẽ Kirchen absondern. Lehrten auch nicht / daß den Ketzern kein Glauben oder Versprechen zu halten were: sondern vielmehr / daß man alles was verheissen / wo es nicht an jhme selbst vnbillich vnd vnrecht / steth vnd vest halten solle. Darvon Martin. Becan. de fide haereticis servanda.</p> <p>Daß sie durch die Beicht alle Heimlichkeiten erforschen / vnd die Gewissen bezwingen solten / sey es damit viel anders: vnd were jhnen Beicht zu hören / vnd die Gewissen von Sünden zu räumen durch Gott vnd jhre Obern anbefohlen. Darnach daß sie die Beichtende von jhrẽ vorgesetzten Sünden abmahneten / vnd von jhren verübten bösen Stücken hinfüro abhielten: Vnd dann / daß sie den Beichtern heylsame Buß zu halten aufflegten / daß nun darauß solte erzwungen werden / als wann sie die Beichtende zu bösen Thaten anstifften wolten / gestünden sie gar nicht / es were dann dieses böß / daß sie die vnter beyder Gestalt / zur Catholischen Religion vermahneten / vnd Vn Catholische Bücher zu lesen abmahneten / welches sie für böß nicht erachten köndten / were auch die Außforschung der Heimlichkeiten / vnd was zur Beicht nicht dienet / in jhren Regeln verbotten. Hetten die Leute in Böhmen auch nicht zur Religion gezwungen / auch die Kirchen zu sperren oder zu zerstören nicht verursacht.</p> <p>Jhnen den Jesuiten / gebührete zwar auß Gottes Gebott vnd jhrẽ Reguln / daß sie alle Schwärmerey - vnd Ketzereyen außzurotten beförderten: In Weltlichen Emptern aber jhres Gefallens zu handlen / were jhres Thuns gar nicht: Kirchen / Schulen / vnd Krancke zu besuchen / auch in Gewissens-Sachen Fürstlichen Personen ein guten Raht vnd Trost zu geben / seye jhnen anbefohlen / vnd nicht das Regiment. Es werde jhnẽ auch mit Vnwarheit fürgeworffen / daß die sub Vtraque in Böheim wegen der Religion weren bestraffet worden: Sondern das Widerspiel hette </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [26/0049]
Logiam, mit welcher sie jhre Vnschuld darzuthun sich vnterstanden / außgehen lassen: In welcher sie anfänglich den Böhmischen Ständen verziehen: darnach protestirt / daß die Böhmische Stände jhre Richter nicht seyen / in dieser Sachen auch kein Richterlich Ampt trügen / sintemal solches allein dem König / durch welches vnd dessen Vorfahren Gnade sie eingenommen worden / mit der drey Stände beyder Religionen sub Vna vnd sub Vtraque Bewilligung zustünde / besonders da in Abwesen jhres Königs / das Regiment nicht den jenigen / von welchen sie außgetrieben / sondern dem Burggraffen / welchen sie / die Stände / abgesetzt / anvertrawet worden / deßwegen sie dann ohne sonderlichen Jhrer Majestät Befelch nichts thätliches solten angefangen haben / vnter dem Schein der Defensorum, als wann sie deß Majestät-Brieffs Beschützer weren / weil sie von jhnen / den Jesuiten / nicht angefochten / vnd deßwegen auch eigenem Gewalt wider Vnrecht sich zu wehren gar nicht vonnöthen gehabt / viel weniger sie vncitirt vnd vnverhöret zuverdammen / ja vnverdampt zum Landt hinauß zu jagen befugt gewesen / vnd darzu zu ewigen Zeiten die zu verbannen / deren Außgang doch in jhrer Macht nicht stünde. Ferrners haben sie in dieser Apologia angeregt: was sonsten jhnen den Jesuiten die Stände aufflegten / als wann sie Zwytracht vnd Auffstandt anrichteten / were es zwar nicht ohne / daß bey vnterschiedlichen Religionen vnter einem Regiment es viel solcher Verwirrungen gebe / aber es könne nicht wol anders seyn / wann man die Catholische Religion wölle ein vnd fortpflantzen / daß nicht bey dem Gegentheil Neydt vnnd Haß vnd allerley Verhinderungen sich erzeigeten / vnter dem Schein / die Ehre Gottes zu befördern. Sie aber weren hieran nicht schuldig / viel weniger für andern Römisch - Catholischen anzuklagen / daß sie in dem Gottesdienst vnd Vnderweissung der Jugendt eyfferig weren. Befinde sich auch nicht / daß sie König vnd Obrigkeit hinzurichten Vorschub theten / were viel mehr daß Gegentheil auß jhren Scribenten zubeweissen.
Apologia der Jesuiten / wider der Böhmischen Stände sub Vtraque Beschuldigung.
Hic latet anguis in herba. Es hetten ehe der Jesuiter Orden augefangen zur Zeit deß Königs Wenceßlai die Böhmen die Pragerische Rahtsherren zun Fenstern hinauß geworffen / die Thaboriten wider jhren König vnd Keyser sich auffgelehnet: Die Zißkianer die Catholische auffs eusserste verfolget: Böhmen sich von jhrem König Ferdinando dem Ersten abgethan: Bey Rudolpho dem andern hetten sich grosse Motus, dardurch der Majestät-Brieff herauß gepreßt worden / erreget: Jetzo seye das Volck durch offentliche Predigten wider die Catholischẽ erhitzet / die Königliche Officirer zun Fenstern hinauß gestürtzt: Ob dann diß alles die Jesuiten / oder andere Leute durch jhr Einblasen oder vor sich selbsten gethan hetten.
Daß jhnen fürgeworffen würde / das sie dem Papst alles zu vnderwerffen sich bemüheten / vnd daß die so nicht vnter der Römischen Kirchen weren / Ketzer seyen / welchen man keinen Glauben zu halten schuldig were: geben sie zur Antwort / daß sie dem Papst Weltlichen Gewalt in seinen Herrschafften nicht verweygerten / begehrten aber andere Länder vnnd Herrschafften an jhne nicht zuverwenden / were auch solches jhren Reguln nicht gemäß / sondern stracks zuwider. Was aber Geistlichen Gewalt anlangte / bearbeiteten sie sich höchstes Vermögens dahin / daß alle Länder der Christenheit / ja der gantzen Welt / vnter diesen Geistlichen Gehorsamb deß Römischen Papsts sich ergeben / dieses theten sie Gott zu Ehren / vnd zu deß Nechsten Seeligkeit: Welches dann aller Catholischen alte (fast von Fünffzehen hundert Jahren hero) Meynung vnd Lehr were / wie solchrs mit den Kirchen Lehrern zubezeugen sey. Sie hielten auch nicht alle / so der Römischen Kirchen nicht gehorsameten / für Ketzer / sonderlich da es Weltliche Sachen / oder ein besonder thätliches Werck / auch etliche Religions Puncten / doch ohne deß Glaubens Verletzung betreffe / vnd nur auß sonderlich gefaßtem Wahn her quelle: sondern allein die / welche / da sie eines bessern vberwiesen vnd verständiget werden köndten / dannoch auß lauter Halsstarrigkeit sich von der Römischẽ Kirchen absondern. Lehrten auch nicht / daß den Ketzern kein Glauben oder Versprechen zu halten were: sondern vielmehr / daß man alles was verheissen / wo es nicht an jhme selbst vnbillich vnd vnrecht / steth vnd vest halten solle. Darvon Martin. Becan. de fide haereticis servanda.
Daß sie durch die Beicht alle Heimlichkeiten erforschen / vnd die Gewissen bezwingen solten / sey es damit viel anders: vnd were jhnen Beicht zu hören / vnd die Gewissen von Sünden zu räumen durch Gott vnd jhre Obern anbefohlen. Darnach daß sie die Beichtende von jhrẽ vorgesetzten Sünden abmahneten / vnd von jhren verübten bösen Stücken hinfüro abhielten: Vnd dann / daß sie den Beichtern heylsame Buß zu halten aufflegten / daß nun darauß solte erzwungen werden / als wann sie die Beichtende zu bösen Thaten anstifften wolten / gestünden sie gar nicht / es were dann dieses böß / daß sie die vnter beyder Gestalt / zur Catholischen Religion vermahneten / vnd Vn Catholische Bücher zu lesen abmahneten / welches sie für böß nicht erachten köndten / were auch die Außforschung der Heimlichkeiten / vnd was zur Beicht nicht dienet / in jhren Regeln verbotten. Hetten die Leute in Böhmen auch nicht zur Religion gezwungen / auch die Kirchen zu sperren oder zu zerstören nicht verursacht.
Jhnen den Jesuiten / gebührete zwar auß Gottes Gebott vnd jhrẽ Reguln / daß sie alle Schwärmerey - vnd Ketzereyen außzurotten beförderten: In Weltlichen Emptern aber jhres Gefallens zu handlen / were jhres Thuns gar nicht: Kirchen / Schulen / vnd Krancke zu besuchen / auch in Gewissens-Sachen Fürstlichen Personen ein guten Raht vnd Trost zu geben / seye jhnen anbefohlen / vnd nicht das Regiment. Es werde jhnẽ auch mit Vnwarheit fürgeworffen / daß die sub Vtraque in Böheim wegen der Religion weren bestraffet worden: Sondern das Widerspiel hette
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