Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.sich mit vielen Exempeln befunden / in deme der Catholischen Herrn Vnderthanen / wann sie jhrer Vbelthaten halben gestrafft worden / als wann solches auß Neyd gegen jhre Religion geschehen were / außgeben. Es werde auch fälschlich jhnen den Jesuiten fürgeworffen: daß sie nach dem Exempel der Templarier grosse Güter an sich zögen / vnd derselben Weltlichen Verwaltung sich anmasseten. Dann im gantzen Königreich Böhmen nit mehr als 5. Jesuiter Collegia weren / darinnen/ohne die frembde ankommende / 170. Personen erhalten würden / vnd belieffen sich doch aller 5. Collegien jährliche Renten nicht vber 10000. Goldgülden / weren darzu alle mit Schulden beschweret. So mischeten sie die Jesuiter sich auch nicht in Weltliche Händel / dann jhnen solches in jhren Reguln außtrücklich verbotten: vnd daß sie auch in solchem jhren Reguln nachkämen / geben jhnen die höchste Obrigkeit das Zeugnüß. Es entspringe aber dieser Verdacht darauß / daß sie bißweilen mit grossen Catholischen Herrn vnd Fürsten / welche sie für jhre Beichtvätter brauchten / vmbgiengen / da sie dann nicht läugneten / daß sie in Sachen das Gewissen / der Seelen Seeligkeit vnnd Religion jhrer vnd jhrer Vnderthanen betreffend / jhr gering Gutachten / Trost vnd Erinnerung denselben Herrn zu einer ersprießlichen Direction mittheileten / Gottes Ehr / vnd die Catholische Religion zu befördern. Daß auch viel Länder jhrer Bubenstück Zeugen seyn solten / were ebenmässig ein falsche Bezüchtigung / sintemahl jhre Vnschuld genugsamb köndte dargethan werden. Sie hetten auch mit jhrem predigen / schreiben vnd disputiren den Majestät-Brieff nicht verdrehet oder verkleinert: Vnd ob schon etwa einer oder der ander Privat-weise etwas darvon hette disputiret / man darumb nicht Fug vnd Recht habe / den gantzen Orden auß dem Königreich zuverbannen. Die Böhmische Stände klagten auch weiter / sie die Jesuiten hetten offentlich dörffen fürgeben / daß der Majestät-Brieff ohne Erlaubnüß deß Bischoffs zu Rom nicht hette können gegeben werden / inmassen er / der Bischoff / weder in sie / die Stände / noch in den König selbst einige Gewalt hette. Aber hierauff solten die Stände bedencken / daß sie / die Jesuiter / hierinn gar nicht disputirten / was Keyser Rudolph / als er von den Ständen sub Vtraque allenthalben vmbringet zu Außfertigung deß Majestät Brieffs gleichsam gezwungen / einem grössern Vbel zu begegnen / habe zulassen können: Wann sie aber von der Sach selbs / ohne dergleichen Vmbstandt redeten / were jhre endliche Meynung / daß alle Religions Sachen von allererst an den Papst / als das Obriste Haupt vnd Regenten der Kirchen auff Erden vnd Richter aller Spänn vnd Irrthumben in Religions-Sachen gehöre / also daß der Stand der Religion / ohne desselben Wissen vnd Erlaubnuß nirgendt köndte verändert werden. Vnd diese jhre der Jesuiten / vnd vieler vor viel hundert Jahren Gottseliger Keyser Meynung seye / auß Gottes Wort gezogen. Daß auch die Stände sub Vtraque meyneten / sie were nicht vnter deß Papsts Gehorsamb / vnd gehe er sie nichts an / hette nicht die Vel quasi mentitur Lojola. Meynung: Dann einmal nicht allein die Catholischen / sondern auch die Ketzer vnd alle die jenigen / so von der Römisch-Catholischen Kirchen außtretten / wann sie nur die Tauff empfangen / vnter deß Papsts Gehorsam gehörenten / etc. Ordenspersonen in Böheim werden von den Evangelischen Ständen mit Notdurfft versehen. Nachdem also die Jesuiter auß Böheim außgeschaffet / haben die Stände sub Vtraque den vbrigen Geistlichen sonderlichen Schutz gehalten / daß sie nicht etwa von dem gemeinen Pöfel möchten angegriffen oder beleydiget werden: Insonderheit hat der Graff von Thurn für sich den Capucinern alle Tag jhr Deputat an Speiß vnd Tranck vberreichen lassen. Als nun in dessen die Außschaffung der Jesuiten / vnd anders / so die Stände sub Vtraque ferrners vorgenommen / Jhrer Keyserlichen Majest. fürkommen / hat dieselbe einen außführlichen Bericht von diesem Böhmischen Wesen / damit jederman desto bessere Nachrichtung haben möchte / in offenen Truck außgehen lassen / dieses Innhalts: Keyser Matthias läßt eine außführliche Information vnd Bericht wegen der Vnruhe in Böhmen außgehen. Demnach die Keyserl. Majestät / Anno 1611. zu der Cron Böheim kommen / hette sich bey derselben der Abbt deß Closters zu Braunaw beklaget / daß seine Vnderthanen nicht allein ohne sein Wissen / sondern auch / nachdem er sich starck widersetzet / ein newe Kirch in seinem Flecken / vber welchen er allein der rechte Herr were / zu bawen Vorhabens seyen / ja auch / wiewol es jhnen verbotten / solchem Werck vnablässig obligen / vnd den Baw für seinen Augen auffführeten: Hierumb Jhre Majestät vmb Hülff angeruffen / jhre Königliche Authorität darein zu legen / damit die Vnderthanen von jhrem Baw / welcher jhnen von Rechts wegen nicht zustünde / abzulassen / vnd jhrem Herrn gehorsamb zu leysten / angehalten würden: Als hette der Keyser seiner deß Abbts Bitt statt zu geben vor billich erachtet / vnd derowegen den Braunawern / daß sie jhme hierüber gründlichen Bericht einbrächten / hierzwischen aber von dem Baw abstünden / besohlen: welche aber keines auß diesen beyden gethan / ja auch Jhrer K. Majestät keiner Antwort darauff gewürdiget / sondern bey den Defensoren zu Prag Hinderhalt gesucht / vnnd dardurch vmb so viel halsstarriger den Baw vollnzogen hetten / weil sie durch das Ansehen der Defensoren ein stärckere Handhabung zu jhrem Thun zubekommen haben vermeynet: Dann sie / die Defensores, jhnen durch Schreiben Anlaß geben / den Baw / so sie angefangen / kühnlich / vngeachtet aller Königlichen Mandaten / zu vollbringen: Vnd diß were dem Apt / wie billich / fast beschwerlich gewesen. Hierzwischenwere Jhre Majest. wichtiger Geschäffte halben auß Böhmen verreyset: Als er nun zu seiner Widerkunfft / Anno 1616. die Strittigkeit zu erörtern (wiewol er die Vngehor- sich mit vielen Exempeln befunden / in deme der Catholischen Herrn Vnderthanen / wann sie jhrer Vbelthaten halben gestrafft wordẽ / als wann solches auß Neyd gegen jhre Religion geschehen were / außgeben. Es werde auch fälschlich jhnen den Jesuiten fürgeworffen: daß sie nach dem Exempel der Templarier grosse Güter an sich zögen / vnd derselben Weltlichen Verwaltung sich anmasseten. Dann im gantzen Königreich Böhmen nit mehr als 5. Jesuiter Collegia weren / darinnen/ohne die frembde ankommende / 170. Personen erhalten würden / vnd belieffen sich doch aller 5. Collegien jährliche Renten nicht vber 10000. Goldgülden / weren darzu alle mit Schulden beschweret. So mischeten sie die Jesuiter sich auch nicht in Weltliche Händel / dann jhnen solches in jhren Reguln außtrücklich verbotten: vnd daß sie auch in solchem jhren Reguln nachkämen / geben jhnen die höchste Obrigkeit das Zeugnüß. Es entspringe aber dieser Verdacht darauß / daß sie bißweilen mit grossen Catholischen Herrn vnd Fürsten / welche sie für jhre Beichtvätter brauchten / vmbgiengen / da sie dann nicht läugneten / daß sie in Sachen das Gewissen / der Seelen Seeligkeit vnnd Religion jhrer vnd jhrer Vnderthanẽ betreffend / jhr gering Gutachten / Trost vnd Erinnerung denselben Herrn zu einer ersprießlichẽ Direction mittheileten / Gottes Ehr / vnd die Catholische Religion zu befördern. Daß auch viel Länder jhrer Bubenstück Zeugen seyn solten / were ebenmässig ein falsche Bezüchtigung / sintemahl jhre Vnschuld genugsamb köndte dargethan werden. Sie hetten auch mit jhrem predigen / schreiben vnd disputiren den Majestät-Brieff nicht verdrehet oder verkleinert: Vnd ob schon etwa einer oder der ander Privat-weise etwas darvon hette disputiret / man darumb nicht Fug vnd Recht habe / den gantzen Orden auß dem Königreich zuverbannen. Die Böhmische Stände klagten auch weiter / sie die Jesuiten hetten offentlich dörffen fürgeben / daß der Majestät-Brieff ohne Erlaubnüß deß Bischoffs zu Rom nicht hette können gegebẽ werden / inmassen er / der Bischoff / weder in sie / die Stände / noch in den König selbst einige Gewalt hette. Aber hierauff solten die Stände bedenckẽ / daß sie / die Jesuiter / hierinn gar nicht disputirten / was Keyser Rudolph / als er von den Ständen sub Vtraque allenthalben vmbringet zu Außfertigung deß Majestät Brieffs gleichsam gezwungen / einem grössern Vbel zu begegnen / habe zulassen können: Wann sie aber von der Sach selbs / ohne dergleichen Vmbstandt redeten / were jhre endliche Meynung / daß alle Religions Sachen von allererst an den Papst / als das Obriste Haupt vnd Regenten der Kirchen auff Erden vnd Richter aller Spänn vnd Irrthumben in Religions-Sachen gehöre / also daß der Stand der Religion / ohne desselben Wissen vnd Erlaubnuß nirgendt köndte verändert werden. Vnd diese jhre der Jesuiten / vnd vieler vor viel hundert Jahren Gottseliger Keyser Meynung seye / auß Gottes Wort gezogen. Daß auch die Stände sub Vtraque meyneten / sie were nicht vnter deß Papsts Gehorsamb / vnd gehe er sie nichts an / hette nicht die Vel quasi mentitur Lojola. Meynung: Dann einmal nicht allein die Catholischen / sondern auch die Ketzer vnd alle die jenigen / so von der Römisch-Catholischen Kirchen außtretten / wann sie nur die Tauff empfangen / vnter deß Papsts Gehorsam gehörenten / etc. Ordenspersonen in Böheim werden von den Evangelischen Ständen mit Notdurfft versehen. Nachdem also die Jesuiter auß Böheim außgeschaffet / haben die Stände sub Vtraque den vbrigen Geistlichen sonderlichen Schutz gehalten / daß sie nicht etwa von dem gemeinen Pöfel möchten angegriffen oder beleydiget werden: Insonderheit hat der Graff von Thurn für sich den Capucinern alle Tag jhr Deputat an Speiß vnd Tranck vberreichen lassen. Als nun in dessen die Außschaffung der Jesuiten / vnd anders / so die Stände sub Vtraque ferrners vorgenommen / Jhrer Keyserlichen Majest. fürkommen / hat dieselbe einen außführlichen Bericht von diesem Böhmischen Wesen / damit jederman desto bessere Nachrichtung haben möchte / in offenen Truck außgehen lassen / dieses Innhalts: Keyser Matthias läßt eine außführliche Information vnd Bericht wegen der Vnruhe in Böhmen außgehen. Demnach die Keyserl. Majestät / Anno 1611. zu der Cron Böheim kommen / hette sich bey derselben der Abbt deß Closters zu Braunaw beklaget / daß seine Vnderthanen nicht allein ohne sein Wissen / sondern auch / nachdem er sich starck widersetzet / ein newe Kirch in seinem Flecken / vber welchen er allein der rechte Herr were / zu bawen Vorhabens seyen / ja auch / wiewol es jhnen verbotten / solchem Werck vnablässig obligen / vnd den Baw für seinen Augen auffführeten: Hierumb Jhre Majestät vmb Hülff angeruffen / jhre Königliche Authorität darein zu legen / damit die Vnderthanen von jhrem Baw / welcher jhnen von Rechts wegen nicht zustünde / abzulassen / vnd jhrem Herrn gehorsamb zu leysten / angehalten würden: Als hette der Keyser seiner deß Abbts Bitt statt zu geben vor billich erachtet / vnd derowegen den Braunawern / daß sie jhme hierüber gründlichen Bericht einbrächten / hierzwischen aber von dem Baw abstünden / besohlen: welche aber keines auß diesen beyden gethan / ja auch Jhrer K. Majestät keiner Antwort darauff gewürdiget / sondern bey den Defensoren zu Prag Hinderhalt gesucht / vnnd dardurch vmb so viel halsstarriger den Baw vollnzogen hetten / weil sie durch das Ansehen der Defensoren ein stärckere Handhabung zu jhrem Thun zubekommen haben vermeynet: Dann sie / die Defensores, jhnen durch Schreiben Anlaß geben / den Baw / so sie angefangen / kühnlich / vngeachtet aller Königlichen Mandaten / zu vollbringen: Vnd diß were dem Apt / wie billich / fast beschwerlich gewesen. Hierzwischenwere Jhre Majest. wichtiger Geschäffte halben auß Böhmen verreyset: Als er nun zu seiner Widerkunfft / Anno 1616. die Strittigkeit zu erörtern (wiewol er die Vngehor- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0050" n="27"/> sich mit vielen Exempeln befunden / in deme der Catholischen Herrn Vnderthanen / wann sie jhrer Vbelthaten halben gestrafft wordẽ / als wann solches auß Neyd gegen jhre Religion geschehen were / außgeben.</p> <p>Es werde auch fälschlich jhnen den Jesuiten fürgeworffen: daß sie nach dem Exempel der Templarier grosse Güter an sich zögen / vnd derselben Weltlichen Verwaltung sich anmasseten. Dann im gantzen Königreich Böhmen nit mehr als 5. Jesuiter Collegia weren / darinnen/ohne die frembde ankommende / 170. Personen erhalten würden / vnd belieffen sich doch aller 5. Collegien jährliche Renten nicht vber 10000. Goldgülden / weren darzu alle mit Schulden beschweret.</p> <p>So mischeten sie die Jesuiter sich auch nicht in Weltliche Händel / dann jhnen solches in jhren Reguln außtrücklich verbotten: vnd daß sie auch in solchem jhren Reguln nachkämen / geben jhnen die höchste Obrigkeit das Zeugnüß. Es entspringe aber dieser Verdacht darauß / daß sie bißweilen mit grossen Catholischen Herrn vnd Fürsten / welche sie für jhre Beichtvätter brauchten / vmbgiengen / da sie dann nicht läugneten / daß sie in Sachen das Gewissen / der Seelen Seeligkeit vnnd Religion jhrer vnd jhrer Vnderthanẽ betreffend / jhr gering Gutachten / Trost vnd Erinnerung denselben Herrn zu einer ersprießlichẽ Direction mittheileten / Gottes Ehr / vnd die Catholische Religion zu befördern.</p> <p>Daß auch viel Länder jhrer Bubenstück Zeugen seyn solten / were ebenmässig ein falsche Bezüchtigung / sintemahl jhre Vnschuld genugsamb köndte dargethan werden.</p> <p>Sie hetten auch mit jhrem predigen / schreiben vnd disputiren den Majestät-Brieff nicht verdrehet oder verkleinert: Vnd ob schon etwa einer oder der ander Privat-weise etwas darvon hette disputiret / man darumb nicht Fug vnd Recht habe / den gantzen Orden auß dem Königreich zuverbannen.</p> <p>Die Böhmische Stände klagten auch weiter / sie die Jesuiten hetten offentlich dörffen fürgeben / daß der Majestät-Brieff ohne Erlaubnüß deß Bischoffs zu Rom nicht hette können gegebẽ werden / inmassen er / der Bischoff / weder in sie / die Stände / noch in den König selbst einige Gewalt hette. Aber hierauff solten die Stände bedenckẽ / daß sie / die Jesuiter / hierinn gar nicht disputirten / was Keyser Rudolph / als er von den Ständen sub Vtraque allenthalben vmbringet zu Außfertigung deß Majestät Brieffs gleichsam gezwungen / einem grössern Vbel zu begegnen / habe zulassen können: Wann sie aber von der Sach selbs / ohne dergleichen Vmbstandt redeten / were jhre endliche Meynung / daß alle Religions Sachen von allererst an den Papst / als das Obriste Haupt vnd Regenten der Kirchen auff Erden vnd Richter aller Spänn vnd Irrthumben in Religions-Sachen gehöre / also daß der Stand der Religion / ohne desselben Wissen vnd Erlaubnuß nirgendt köndte verändert werden. Vnd diese jhre der Jesuiten / vnd vieler vor viel hundert Jahren Gottseliger Keyser Meynung seye / auß Gottes Wort gezogen. Daß auch die Stände sub Vtraque meyneten / sie were nicht vnter deß Papsts Gehorsamb / vnd gehe er sie nichts an / hette nicht die <note place="right">Vel quasi mentitur Lojola.</note> Meynung: Dann einmal nicht allein die Catholischen / sondern auch die Ketzer vnd alle die jenigen / so von der Römisch-Catholischen Kirchen außtretten / wann sie nur die Tauff empfangen / vnter deß Papsts Gehorsam gehörenten / etc.</p> <p><note place="right">Ordenspersonen in Böheim werden von den Evangelischen Ständen mit Notdurfft versehen.</note> Nachdem also die Jesuiter auß Böheim außgeschaffet / haben die Stände sub Vtraque den vbrigen Geistlichen sonderlichen Schutz gehalten / daß sie nicht etwa von dem gemeinen Pöfel möchten angegriffen oder beleydiget werden: Insonderheit hat der Graff von Thurn für sich den Capucinern alle Tag jhr Deputat an Speiß vnd Tranck vberreichen lassen.</p> <p>Als nun in dessen die Außschaffung der Jesuiten / vnd anders / so die Stände sub Vtraque ferrners vorgenommen / Jhrer Keyserlichen Majest. fürkommen / hat dieselbe einen außführlichen Bericht von diesem Böhmischen Wesen / damit jederman desto bessere Nachrichtung haben möchte / in offenen Truck außgehen lassen / dieses Innhalts:</p> <p><note place="right">Keyser Matthias läßt eine außführliche Information vnd Bericht wegen der Vnruhe in Böhmen außgehen.</note> Demnach die Keyserl. Majestät / Anno 1611. zu der Cron Böheim kommen / hette sich bey derselben der Abbt deß Closters zu Braunaw beklaget / daß seine Vnderthanen nicht allein ohne sein Wissen / sondern auch / nachdem er sich starck widersetzet / ein newe Kirch in seinem Flecken / vber welchen er allein der rechte Herr were / zu bawen Vorhabens seyen / ja auch / wiewol es jhnen verbotten / solchem Werck vnablässig obligen / vnd den Baw für seinen Augen auffführeten: Hierumb Jhre Majestät vmb Hülff angeruffen / jhre Königliche Authorität darein zu legen / damit die Vnderthanen von jhrem Baw / welcher jhnen von Rechts wegen nicht zustünde / abzulassen / vnd jhrem Herrn gehorsamb zu leysten / angehalten würden: Als hette der Keyser seiner deß Abbts Bitt statt zu geben vor billich erachtet / vnd derowegen den Braunawern / daß sie jhme hierüber gründlichen Bericht einbrächten / hierzwischen aber von dem Baw abstünden / besohlen: welche aber keines auß diesen beyden gethan / ja auch Jhrer K. Majestät keiner Antwort darauff gewürdiget / sondern bey den Defensoren zu Prag Hinderhalt gesucht / vnnd dardurch vmb so viel halsstarriger den Baw vollnzogen hetten / weil sie durch das Ansehen der Defensoren ein stärckere Handhabung zu jhrem Thun zubekommen haben vermeynet: Dann sie / die Defensores, jhnen durch Schreiben Anlaß geben / den Baw / so sie angefangen / kühnlich / vngeachtet aller Königlichen Mandaten / zu vollbringen: Vnd diß were dem Apt / wie billich / fast beschwerlich gewesen.</p> <p>Hierzwischenwere Jhre Majest. wichtiger Geschäffte halben auß Böhmen verreyset: Als er nun zu seiner Widerkunfft / Anno 1616. die Strittigkeit zu erörtern (wiewol er die Vngehor- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [27/0050]
sich mit vielen Exempeln befunden / in deme der Catholischen Herrn Vnderthanen / wann sie jhrer Vbelthaten halben gestrafft wordẽ / als wann solches auß Neyd gegen jhre Religion geschehen were / außgeben.
Es werde auch fälschlich jhnen den Jesuiten fürgeworffen: daß sie nach dem Exempel der Templarier grosse Güter an sich zögen / vnd derselben Weltlichen Verwaltung sich anmasseten. Dann im gantzen Königreich Böhmen nit mehr als 5. Jesuiter Collegia weren / darinnen/ohne die frembde ankommende / 170. Personen erhalten würden / vnd belieffen sich doch aller 5. Collegien jährliche Renten nicht vber 10000. Goldgülden / weren darzu alle mit Schulden beschweret.
So mischeten sie die Jesuiter sich auch nicht in Weltliche Händel / dann jhnen solches in jhren Reguln außtrücklich verbotten: vnd daß sie auch in solchem jhren Reguln nachkämen / geben jhnen die höchste Obrigkeit das Zeugnüß. Es entspringe aber dieser Verdacht darauß / daß sie bißweilen mit grossen Catholischen Herrn vnd Fürsten / welche sie für jhre Beichtvätter brauchten / vmbgiengen / da sie dann nicht läugneten / daß sie in Sachen das Gewissen / der Seelen Seeligkeit vnnd Religion jhrer vnd jhrer Vnderthanẽ betreffend / jhr gering Gutachten / Trost vnd Erinnerung denselben Herrn zu einer ersprießlichẽ Direction mittheileten / Gottes Ehr / vnd die Catholische Religion zu befördern.
Daß auch viel Länder jhrer Bubenstück Zeugen seyn solten / were ebenmässig ein falsche Bezüchtigung / sintemahl jhre Vnschuld genugsamb köndte dargethan werden.
Sie hetten auch mit jhrem predigen / schreiben vnd disputiren den Majestät-Brieff nicht verdrehet oder verkleinert: Vnd ob schon etwa einer oder der ander Privat-weise etwas darvon hette disputiret / man darumb nicht Fug vnd Recht habe / den gantzen Orden auß dem Königreich zuverbannen.
Die Böhmische Stände klagten auch weiter / sie die Jesuiten hetten offentlich dörffen fürgeben / daß der Majestät-Brieff ohne Erlaubnüß deß Bischoffs zu Rom nicht hette können gegebẽ werden / inmassen er / der Bischoff / weder in sie / die Stände / noch in den König selbst einige Gewalt hette. Aber hierauff solten die Stände bedenckẽ / daß sie / die Jesuiter / hierinn gar nicht disputirten / was Keyser Rudolph / als er von den Ständen sub Vtraque allenthalben vmbringet zu Außfertigung deß Majestät Brieffs gleichsam gezwungen / einem grössern Vbel zu begegnen / habe zulassen können: Wann sie aber von der Sach selbs / ohne dergleichen Vmbstandt redeten / were jhre endliche Meynung / daß alle Religions Sachen von allererst an den Papst / als das Obriste Haupt vnd Regenten der Kirchen auff Erden vnd Richter aller Spänn vnd Irrthumben in Religions-Sachen gehöre / also daß der Stand der Religion / ohne desselben Wissen vnd Erlaubnuß nirgendt köndte verändert werden. Vnd diese jhre der Jesuiten / vnd vieler vor viel hundert Jahren Gottseliger Keyser Meynung seye / auß Gottes Wort gezogen. Daß auch die Stände sub Vtraque meyneten / sie were nicht vnter deß Papsts Gehorsamb / vnd gehe er sie nichts an / hette nicht die Meynung: Dann einmal nicht allein die Catholischen / sondern auch die Ketzer vnd alle die jenigen / so von der Römisch-Catholischen Kirchen außtretten / wann sie nur die Tauff empfangen / vnter deß Papsts Gehorsam gehörenten / etc.
Vel quasi mentitur Lojola. Nachdem also die Jesuiter auß Böheim außgeschaffet / haben die Stände sub Vtraque den vbrigen Geistlichen sonderlichen Schutz gehalten / daß sie nicht etwa von dem gemeinen Pöfel möchten angegriffen oder beleydiget werden: Insonderheit hat der Graff von Thurn für sich den Capucinern alle Tag jhr Deputat an Speiß vnd Tranck vberreichen lassen.
Ordenspersonen in Böheim werden von den Evangelischen Ständen mit Notdurfft versehen. Als nun in dessen die Außschaffung der Jesuiten / vnd anders / so die Stände sub Vtraque ferrners vorgenommen / Jhrer Keyserlichen Majest. fürkommen / hat dieselbe einen außführlichen Bericht von diesem Böhmischen Wesen / damit jederman desto bessere Nachrichtung haben möchte / in offenen Truck außgehen lassen / dieses Innhalts:
Demnach die Keyserl. Majestät / Anno 1611. zu der Cron Böheim kommen / hette sich bey derselben der Abbt deß Closters zu Braunaw beklaget / daß seine Vnderthanen nicht allein ohne sein Wissen / sondern auch / nachdem er sich starck widersetzet / ein newe Kirch in seinem Flecken / vber welchen er allein der rechte Herr were / zu bawen Vorhabens seyen / ja auch / wiewol es jhnen verbotten / solchem Werck vnablässig obligen / vnd den Baw für seinen Augen auffführeten: Hierumb Jhre Majestät vmb Hülff angeruffen / jhre Königliche Authorität darein zu legen / damit die Vnderthanen von jhrem Baw / welcher jhnen von Rechts wegen nicht zustünde / abzulassen / vnd jhrem Herrn gehorsamb zu leysten / angehalten würden: Als hette der Keyser seiner deß Abbts Bitt statt zu geben vor billich erachtet / vnd derowegen den Braunawern / daß sie jhme hierüber gründlichen Bericht einbrächten / hierzwischen aber von dem Baw abstünden / besohlen: welche aber keines auß diesen beyden gethan / ja auch Jhrer K. Majestät keiner Antwort darauff gewürdiget / sondern bey den Defensoren zu Prag Hinderhalt gesucht / vnnd dardurch vmb so viel halsstarriger den Baw vollnzogen hetten / weil sie durch das Ansehen der Defensoren ein stärckere Handhabung zu jhrem Thun zubekommen haben vermeynet: Dann sie / die Defensores, jhnen durch Schreiben Anlaß geben / den Baw / so sie angefangen / kühnlich / vngeachtet aller Königlichen Mandaten / zu vollbringen: Vnd diß were dem Apt / wie billich / fast beschwerlich gewesen.
Keyser Matthias läßt eine außführliche Information vnd Bericht wegen der Vnruhe in Böhmen außgehen. Hierzwischenwere Jhre Majest. wichtiger Geschäffte halben auß Böhmen verreyset: Als er nun zu seiner Widerkunfft / Anno 1616. die Strittigkeit zu erörtern (wiewol er die Vngehor-
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