Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.in Niderland seinen Geist auff geben / haben beyde Krieg in Niderland gehet wider an. Partheyen einander den Krieg nicht wider angesagt / vnnd etliche Tag vorüber gangen / daß das Kriegsvolck gegen einander / wie auch gegen den Reysenden keine Feindschafft verübet / vnd hat keiner darmit der erste seyn wollen. In Flandern ward der Stillstandt am ersten bevrlaubet / zwischen denen von Schleuß vnd denen in der Schantz S. Donati. Diese beyde fiengen am ersten an böse Nachbarschafft zu halten / vnnd einander mit Schiesen zu begrüssen. Als der Anfang also gemacht worden / sind die in Schleuß auß gefallen / vnd haben auß Flandern Gefangene geholt. Fast vmb gleiche Zeit haben die von Grave den Spaniern etliche Pferd genommen vnnd preiß gemacht. Dieses vnd dergleichen mehr ist zwar auß Befehl der Commendanten vnd Hauptleut in den Stätten vnd Festungen geschehen: aber wie es die Feld Obristen nit befohlen / also haben sie es auch nit verbotten / sondern also gut seyn lassen. In der Graffschafft Zutphen vnd Ober Yssel ist alles still vnnd rühig geblieben biß auff den 17. Junij / da der Herr von Dorth / Gubernator zu Zütphen 25. Reutter / jhren Vortheil zu suchen außgeschickt / welche zween Tag hernach etliche Gefangene zu rück gebracht vnnd rantzionirt haben / welches ein Leutenant vnd Fendrich beneben 20 Reuttern vnd Fußknechten gewesen / wie auch etliche Pferdt / die sie bey Wesel bekommen. Die Spanische hatten sich daherumb dieses Streichs nit versehen / sondern vermeynet sie hetten an den Statischen noch gute Nachbarn / vnnd hette der Stillstandt das Valet noch nit bekommen: aber sie hatten die Rechnung ohn den Wirth gemacht. Erster Angriff auff der See. Auff dem Meer ist der Handel auch wider angangen / vnd ist der erste Angriff geschehen / von einem Amsterdammer Schiff / der Bähr genannt; dasselbig hat ein Spanisch Schiff in der Refier von Guinea beladen / mit Elephanten Zähnen / Zucker vnd andern Waaren / derunder auch ein gut Theil Golt war / so nach Brasilien vbersetzen wollen / erobert / auch vnderwegens noch ein Frantzösisch Raubschiff vberwältiget / den Schiffmann mit allen Räubern vber Bort geworffen / vnd hernach glücklich zu Ambsterdam ankommen. Darauff sind im Monat Majo vier Spanische sehr reich geladene Schiff von den Seeländern vberwältiget / vnnd nach Flissingen geführet worden: darinn neben viel gemüntztem Gelt / silbernen Platten / vnd andern Waaren auch ein güldenes Crucifix / vnd deß Ignatij Lojolae Bilvt von Golt / welches der Vice Re auß Peru gen Antorff für das newe Collegium der Jesuiterischen Societät gesandt / gefunden worden. Diesen Reichthumm hat man zur See Armada angewendet: vnnd ob wol Spinola dessen Restitution im Haag begert / hat er doch nicht erhalten mögen / sondern ist im zur Antwort worden / dieser Handel betreffe die Seeländer / die solchs auff Rechnung / deß in wehrendem Stillstandt jhnen zugefügten Schadens zu behalten bedacht weren Vber diß hat ein Capitäin von Amsterdam / Pluckerose genannt / den 16. Maij / zwey Spantsche Schiff / so theils zu S. Lucar in Spanien / theils zu Vianen in Portugall eingelaben hatten / zwischen Grevelingen / Calais vnnd Dovern bezwungen / vnd in Holland eingebracht. In denselben waren / neben vielem Saltz / Oel / Zucker / Campeschi Holtz / Coxenillien / Taback / Pantoffel Holtz vnd dergleichen 11000. Realen vnd 2492. Stück von Achten Niberländische Schiff werden in Spanien preyß gemacht. Als diese Ding den König in Hispanien zu Ohren kommen / hat es jhn dermassen verdrossen / daß er alle auß den vereinigten Niderlanden in seinen Häfen sich befindende Schiff preyß gegeben / vnd ein Placat publiciren lassen / in welchem er einem jeben / was Nation vnd Landes er auch were / Erlaubnuß gegeben / seine Niderländische Rebellen zu Wasser vnd zu Land anzugreiffen / jhre Güter zu rauben / plündern vnnd preyß zu machen / vnd mit der Beuth frey in seinen Hafen eynzufahren / ohn einige Rechenschafft davon zu geben / vnd dieselbe daselbst zu verkauffen. Vnd hiermit ist die Handlung auß den vereinigten Provintzen auff Spanien auff gehaben werden. Der Staten von Vtrecht Mandat wie man sich bey widerangehendem Krieg zu verhalten. Dieweil nun der Stillstandt solcher Gestalt gäntzlich sein Valet bekommen / vnd der Krieg in den Niderlanden allenthalben tapffer angieng / vnd aber die Staten von Vtrecht allerley Mängel vnd Vnordnung / so bey den vorigen Kriegen / sonderlich auff dem Land sich errenget / in acht genommen; haben sie dergleichen abzuwenden / vnd zu verhüten / auff Gutachten vndnd Einwilligen Printz Moritzen jhres Statthalters / in jhrem Gebiet nach folgendes Mandat publiciren lassen. Demnach wir den grossen Vberlast / Gewalt / Practicken vnd Streiffen / so die Feinde der vereinigten Niderlanden innerhalb vnnd ausserhalb / vor dem zwölffjährigen Stillstandt / nit ohn grossen Verdruß / Schaden vnnd Verderben vnserer Vnderthanen / in den Stätten vnd auff dem Land getrieben / vnd so wol jhnen als andern / die in diesen Landen handeln / wie auch vnsern guten Freunden Bundsgenossen vnnd Nachbarn angethan / noch in frischer Gedächtnuß haben / vnd nach dem Außgang jetztgemeldten Stillstands dergleichen wider gewarten müssen / damit wir demselben vorkommen / haben wir geordnet vnnd befohlen / ordnen vnd befehlen wie folget: I. Soll ein jeder der vnder vns wohnet / was Stands vnd Wesens er sey / alle die so in den Niderlanden jhren Auffenthalt haben / vnd in der nähren Vnion deß 1579. Jahrs nicht begriffen / bey derselben nit geblieben / ober derselben nicht wider eynverleibt worden / sampt jhrem Kriegsvolck / welches etwas wider die vereinigte Provintzen / zu Wasser ober zu Landt / sich vnderfangen thut / für rechte vnnd abgesagte Feind gedachter Provintzen halten / mit denselben nicht handeln / es seye auff was Weiß es wolle keine Gemeinschafft mit jhnen haben / es sey mit Brieffen / Bottschafften oder auff andere Weg / dardurch sie einige Wissenschafft der Sachen dieser Landen möchten erlangen / auch jnen keinen Dienst / Hulff oder vorschub leysten / bey Straff deß Lasters der beleydigten Majestät / vnnd den Straffen / die in den vori- in Niderland seinen Geist auff geben / haben beyde Krieg in Niderland gehet wider an. Partheyen einander den Krieg nicht wider angesagt / vnnd etliche Tag vorüber gangen / daß das Kriegsvolck gegen einander / wie auch gegen den Reysenden keine Feindschafft verübet / vnd hat keiner darmit der erste seyn wollen. In Flandern ward der Stillstandt am ersten bevrlaubet / zwischen denen von Schleuß vnd denẽ in der Schantz S. Donati. Diese beyde fiengen am ersten an böse Nachbarschafft zu halten / vnnd einander mit Schiesen zu begrüssen. Als der Anfang also gemacht worden / sind die in Schleuß auß gefallen / vnd haben auß Flandern Gefangene geholt. Fast vmb gleiche Zeit haben die von Grave den Spaniern etliche Pferd genommen vnnd preiß gemacht. Dieses vnd dergleichen mehr ist zwar auß Befehl der Commendanten vnd Hauptleut in den Stätten vnd Festungen geschehen: aber wie es die Feld Obristen nit befohlen / also haben sie es auch nit verbotten / sondern also gut seyn lassen. In der Graffschafft Zutphen vnd Ober Yssel ist alles still vnnd rühig geblieben biß auff den 17. Junij / da der Herr von Dorth / Gubernator zu Zütphen 25. Reutter / jhren Vortheil zu suchen außgeschickt / welche zween Tag hernach etliche Gefangene zu rück gebracht vnnd rantzionirt haben / welches ein Leutenant vnd Fendrich beneben 20 Reuttern vnd Fußknechten gewesen / wie auch etliche Pferdt / die sie bey Wesel bekommen. Die Spanische hatten sich daherumb dieses Streichs nit versehen / sondern vermeynet sie hetten an den Statischen noch gute Nachbarn / vnnd hette der Stillstandt das Valet noch nit bekommen: aber sie hatten die Rechnung ohn den Wirth gemacht. Erster Angriff auff der See. Auff dem Meer ist der Handel auch wider angangen / vnd ist der erste Angriff geschehen / von einem Amsterdammer Schiff / der Bähr genannt; dasselbig hat ein Spanisch Schiff in der Refier von Guinea beladen / mit Elephanten Zähnen / Zucker vnd andern Waaren / derunder auch ein gut Theil Golt war / so nach Brasilien vbersetzen wollen / erobert / auch vnderwegens noch ein Frantzösisch Raubschiff vberwältiget / den Schiffmann mit allen Räubern vber Bort geworffen / vnd hernach glücklich zu Ambsterdam ankommen. Darauff sind im Monat Majo vier Spanische sehr reich geladene Schiff von den Seeländern vberwältiget / vnnd nach Flissingen geführet worden: darinn neben viel gemüntztem Gelt / silbernen Platten / vnd andern Waaren auch ein güldenes Crucifix / vnd deß Ignatij Lojolae Bilvt von Golt / welches der Vice Re auß Peru gen Antorff für das newe Collegium der Jesuiterischen Societät gesandt / gefunden worden. Diesen Reichthum̃ hat man zur See Armada angewendet: vnnd ob wol Spinola dessen Restitution im Haag begert / hat er doch nicht erhalten mögen / sondern ist im zur Antwort worden / dieser Handel betreffe die Seeländer / die solchs auff Rechnung / deß in wehrendem Stillstandt jhnen zugefügten Schadens zu behalten bedacht weren Vber diß hat ein Capitäin von Amsterdam / Pluckerose genannt / den 16. Maij / zwey Spantsche Schiff / so theils zu S. Lucar in Spanien / theils zu Vianen in Portugall eingelaben hatten / zwischen Grevelingen / Calais vnnd Dovern bezwungen / vnd in Holland eingebracht. In denselben waren / nebẽ vielem Saltz / Oel / Zucker / Campeschi Holtz / Coxenillien / Taback / Pantoffel Holtz vnd dergleichen 11000. Realen vnd 2492. Stück von Achten Niberländische Schiff werden in Spanien preyß gemacht. Als diese Ding dẽ König in Hispanien zu Ohren kom̃en / hat es jhn dermassen verdrossen / daß er alle auß den vereinigten Niderlanden in seinen Häfen sich befindende Schiff preyß gegeben / vnd ein Placat publiciren lassen / in welchem er einem jeben / was Nation vnd Landes er auch were / Erlaubnuß gegeben / seine Niderländische Rebellen zu Wasser vnd zu Land anzugreiffen / jhre Güter zu rauben / plündern vnnd preyß zu machen / vnd mit der Beuth frey in seinen Hafen eynzufahren / ohn einige Rechenschafft davon zu geben / vnd dieselbe daselbst zu verkauffen. Vnd hiermit ist die Handlung auß den vereinigten Provintzen auff Spanien auff gehaben werden. Der Staten von Vtrecht Mandat wie man sich bey widerangehẽdem Krieg zu verhalten. Dieweil nun der Stillstandt solcher Gestalt gäntzlich sein Valet bekommen / vnd der Krieg in den Niderlanden allenthalben tapffer angieng / vnd aber die Staten von Vtrecht allerley Mängel vnd Vnordnung / so bey den vorigen Kriegen / sonderlich auff dem Land sich errenget / in acht genommen; haben sie dergleichen abzuwenden / vnd zu verhüten / auff Gutachten vñnd Einwilligen Printz Moritzen jhres Statthalters / in jhrem Gebiet nach folgendes Mandat publiciren lassen. Demnach wir den grossen Vberlast / Gewalt / Practicken vnd Streiffen / so die Feinde der vereinigten Niderlanden innerhalb vnnd ausserhalb / vor dem zwölffjährigen Stillstandt / nit ohn grossen Verdruß / Schaden vnnd Verderben vnserer Vnderthanen / in den Stätten vnd auff dem Land getrieben / vnd so wol jhnen als andern / die in diesen Landen handeln / wie auch vnsern gutẽ Freunden Bundsgenossen vnnd Nachbarn angethan / noch in frischer Gedächtnuß haben / vnd nach dem Außgang jetztgemeldten Stillstands dergleichen wider gewartẽ müssen / damit wir demselben vorkommen / haben wir geordnet vnnd befohlen / ordnen vnd befehlen wie folget: I. Soll ein jeder der vnder vns wohnet / was Stands vñ Wesens er sey / alle die so in dẽ Niderlanden jhren Auffenthalt haben / vnd in der nähren Vnion deß 1579. Jahrs nicht begriffen / bey derselben nit geblieben / ober derselben nicht wider eynverleibt worden / sampt jhrem Kriegsvolck / welches etwas wider die vereinigte Provintzen / zu Wasser ober zu Landt / sich vnderfangen thut / für rechte vnnd abgesagte Feind gedachter Provintzen halten / mit denselben nicht handeln / es seye auff was Weiß es wolle keine Gemeinschafft mit jhnen haben / es sey mit Brieffen / Bottschafften oder auff andere Weg / dardurch sie einige Wissenschafft der Sachẽ dieser Landẽ möchten erlangẽ / auch jnẽ keinẽ Dienst / Hulff oder vorschub leysten / bey Straff deß Lasters der beleydigten Majestät / vnnd den Straffen / die in den vori- <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0736" n="657"/> in Niderland seinen Geist auff geben / haben beyde <note place="left">Krieg in Niderland gehet wider an.</note> Partheyen einander den Krieg nicht wider angesagt / vnnd etliche Tag vorüber gangen / daß das Kriegsvolck gegen einander / wie auch gegen den Reysenden keine Feindschafft verübet / vnd hat keiner darmit der erste seyn wollen. In Flandern ward der Stillstandt am ersten bevrlaubet / zwischen denen von Schleuß vnd denẽ in der Schantz S. Donati. Diese beyde fiengen am ersten an böse Nachbarschafft zu halten / vnnd einander mit Schiesen zu begrüssen. Als der Anfang also gemacht worden / sind die in Schleuß auß gefallen / vnd haben auß Flandern Gefangene geholt.</p> <p>Fast vmb gleiche Zeit haben die von Grave den Spaniern etliche Pferd genommen vnnd preiß gemacht. Dieses vnd dergleichen mehr ist zwar auß Befehl der Commendanten vnd Hauptleut in den Stätten vnd Festungen geschehen: aber wie es die Feld Obristen nit befohlen / also haben sie es auch nit verbotten / sondern also gut seyn lassen.</p> <p>In der Graffschafft Zutphen vnd Ober Yssel ist alles still vnnd rühig geblieben biß auff den 17. Junij / da der Herr von Dorth / Gubernator zu Zütphen 25. Reutter / jhren Vortheil zu suchen außgeschickt / welche zween Tag hernach etliche Gefangene zu rück gebracht vnnd rantzionirt haben / welches ein Leutenant vnd Fendrich beneben 20 Reuttern vnd Fußknechten gewesen / wie auch etliche Pferdt / die sie bey Wesel bekommen. Die Spanische hatten sich daherumb dieses Streichs nit versehen / sondern vermeynet sie hetten an den Statischen noch gute Nachbarn / vnnd hette der Stillstandt das Valet noch nit bekommen: aber sie hatten die Rechnung ohn den Wirth gemacht.</p> <p><note place="left">Erster Angriff auff der See.</note> Auff dem Meer ist der Handel auch wider angangen / vnd ist der erste Angriff geschehen / von einem Amsterdammer Schiff / der Bähr genannt; dasselbig hat ein Spanisch Schiff in der Refier von Guinea beladen / mit Elephanten Zähnen / Zucker vnd andern Waaren / derunder auch ein gut Theil Golt war / so nach Brasilien vbersetzen wollen / erobert / auch vnderwegens noch ein Frantzösisch Raubschiff vberwältiget / den Schiffmann mit allen Räubern vber Bort geworffen / vnd hernach glücklich zu Ambsterdam ankommen.</p> <p>Darauff sind im Monat Majo vier Spanische sehr reich geladene Schiff von den Seeländern vberwältiget / vnnd nach Flissingen geführet worden: darinn neben viel gemüntztem Gelt / silbernen Platten / vnd andern Waaren auch ein güldenes Crucifix / vnd deß Ignatij Lojolae Bilvt von Golt / welches der Vice Re auß Peru gen Antorff für das newe Collegium der Jesuiterischen Societät gesandt / gefunden worden. Diesen Reichthum̃ hat man zur See Armada angewendet: vnnd ob wol Spinola dessen Restitution im Haag begert / hat er doch nicht erhalten mögen / sondern ist im zur Antwort worden / dieser Handel betreffe die Seeländer / die solchs auff Rechnung / deß in wehrendem Stillstandt jhnen zugefügten Schadens zu behalten bedacht weren</p> <p>Vber diß hat ein Capitäin von Amsterdam / Pluckerose genannt / den 16. Maij / zwey Spantsche Schiff / so theils zu S. Lucar in Spanien / theils zu Vianen in Portugall eingelaben hatten / zwischen Grevelingen / Calais vnnd Dovern bezwungen / vnd in Holland eingebracht. In denselben waren / nebẽ vielem Saltz / Oel / Zucker / Campeschi Holtz / Coxenillien / Taback / Pantoffel Holtz vnd dergleichen 11000. Realen vnd 2492. Stück von Achten</p> <p><note place="right">Niberländische Schiff werden in Spanien preyß gemacht.</note> Als diese Ding dẽ König in Hispanien zu Ohren kom̃en / hat es jhn dermassen verdrossen / daß er alle auß den vereinigten Niderlanden in seinen Häfen sich befindende Schiff preyß gegeben / vnd ein Placat publiciren lassen / in welchem er einem jeben / was Nation vnd Landes er auch were / Erlaubnuß gegeben / seine Niderländische Rebellen zu Wasser vnd zu Land anzugreiffen / jhre Güter zu rauben / plündern vnnd preyß zu machen / vnd mit der Beuth frey in seinen Hafen eynzufahren / ohn einige Rechenschafft davon zu geben / vnd dieselbe daselbst zu verkauffen. Vnd hiermit ist die Handlung auß den vereinigten Provintzen auff Spanien auff gehaben werden.</p> <p><note place="right">Der Staten von Vtrecht Mandat wie man sich bey widerangehẽdem Krieg zu verhalten.</note> Dieweil nun der Stillstandt solcher Gestalt gäntzlich sein Valet bekommen / vnd der Krieg in den Niderlanden allenthalben tapffer angieng / vnd aber die Staten von Vtrecht allerley Mängel vnd Vnordnung / so bey den vorigen Kriegen / sonderlich auff dem Land sich errenget / in acht genommen; haben sie dergleichen abzuwenden / vnd zu verhüten / auff Gutachten vñnd Einwilligen Printz Moritzen jhres Statthalters / in jhrem Gebiet nach folgendes Mandat publiciren lassen.</p> <p>Demnach wir den grossen Vberlast / Gewalt / Practicken vnd Streiffen / so die Feinde der vereinigten Niderlanden innerhalb vnnd ausserhalb / vor dem zwölffjährigen Stillstandt / nit ohn grossen Verdruß / Schaden vnnd Verderben vnserer Vnderthanen / in den Stätten vnd auff dem Land getrieben / vnd so wol jhnen als andern / die in diesen Landen handeln / wie auch vnsern gutẽ Freunden Bundsgenossen vnnd Nachbarn angethan / noch in frischer Gedächtnuß haben / vnd nach dem Außgang jetztgemeldten Stillstands dergleichen wider gewartẽ müssen / damit wir demselben vorkommen / haben wir geordnet vnnd befohlen / ordnen vnd befehlen wie folget:</p> <p>I. Soll ein jeder der vnder vns wohnet / was Stands vñ Wesens er sey / alle die so in dẽ Niderlanden jhren Auffenthalt haben / vnd in der nähren Vnion deß 1579. Jahrs nicht begriffen / bey derselben nit geblieben / ober derselben nicht wider eynverleibt worden / sampt jhrem Kriegsvolck / welches etwas wider die vereinigte Provintzen / zu Wasser ober zu Landt / sich vnderfangen thut / für rechte vnnd abgesagte Feind gedachter Provintzen halten / mit denselben nicht handeln / es seye auff was Weiß es wolle keine Gemeinschafft mit jhnen haben / es sey mit Brieffen / Bottschafften oder auff andere Weg / dardurch sie einige Wissenschafft der Sachẽ dieser Landẽ möchten erlangẽ / auch jnẽ keinẽ Dienst / Hulff oder vorschub leysten / bey Straff deß Lasters der beleydigten Majestät / vnnd den Straffen / die in den vori- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [657/0736]
in Niderland seinen Geist auff geben / haben beyde Partheyen einander den Krieg nicht wider angesagt / vnnd etliche Tag vorüber gangen / daß das Kriegsvolck gegen einander / wie auch gegen den Reysenden keine Feindschafft verübet / vnd hat keiner darmit der erste seyn wollen. In Flandern ward der Stillstandt am ersten bevrlaubet / zwischen denen von Schleuß vnd denẽ in der Schantz S. Donati. Diese beyde fiengen am ersten an böse Nachbarschafft zu halten / vnnd einander mit Schiesen zu begrüssen. Als der Anfang also gemacht worden / sind die in Schleuß auß gefallen / vnd haben auß Flandern Gefangene geholt.
Krieg in Niderland gehet wider an. Fast vmb gleiche Zeit haben die von Grave den Spaniern etliche Pferd genommen vnnd preiß gemacht. Dieses vnd dergleichen mehr ist zwar auß Befehl der Commendanten vnd Hauptleut in den Stätten vnd Festungen geschehen: aber wie es die Feld Obristen nit befohlen / also haben sie es auch nit verbotten / sondern also gut seyn lassen.
In der Graffschafft Zutphen vnd Ober Yssel ist alles still vnnd rühig geblieben biß auff den 17. Junij / da der Herr von Dorth / Gubernator zu Zütphen 25. Reutter / jhren Vortheil zu suchen außgeschickt / welche zween Tag hernach etliche Gefangene zu rück gebracht vnnd rantzionirt haben / welches ein Leutenant vnd Fendrich beneben 20 Reuttern vnd Fußknechten gewesen / wie auch etliche Pferdt / die sie bey Wesel bekommen. Die Spanische hatten sich daherumb dieses Streichs nit versehen / sondern vermeynet sie hetten an den Statischen noch gute Nachbarn / vnnd hette der Stillstandt das Valet noch nit bekommen: aber sie hatten die Rechnung ohn den Wirth gemacht.
Auff dem Meer ist der Handel auch wider angangen / vnd ist der erste Angriff geschehen / von einem Amsterdammer Schiff / der Bähr genannt; dasselbig hat ein Spanisch Schiff in der Refier von Guinea beladen / mit Elephanten Zähnen / Zucker vnd andern Waaren / derunder auch ein gut Theil Golt war / so nach Brasilien vbersetzen wollen / erobert / auch vnderwegens noch ein Frantzösisch Raubschiff vberwältiget / den Schiffmann mit allen Räubern vber Bort geworffen / vnd hernach glücklich zu Ambsterdam ankommen.
Erster Angriff auff der See. Darauff sind im Monat Majo vier Spanische sehr reich geladene Schiff von den Seeländern vberwältiget / vnnd nach Flissingen geführet worden: darinn neben viel gemüntztem Gelt / silbernen Platten / vnd andern Waaren auch ein güldenes Crucifix / vnd deß Ignatij Lojolae Bilvt von Golt / welches der Vice Re auß Peru gen Antorff für das newe Collegium der Jesuiterischen Societät gesandt / gefunden worden. Diesen Reichthum̃ hat man zur See Armada angewendet: vnnd ob wol Spinola dessen Restitution im Haag begert / hat er doch nicht erhalten mögen / sondern ist im zur Antwort worden / dieser Handel betreffe die Seeländer / die solchs auff Rechnung / deß in wehrendem Stillstandt jhnen zugefügten Schadens zu behalten bedacht weren
Vber diß hat ein Capitäin von Amsterdam / Pluckerose genannt / den 16. Maij / zwey Spantsche Schiff / so theils zu S. Lucar in Spanien / theils zu Vianen in Portugall eingelaben hatten / zwischen Grevelingen / Calais vnnd Dovern bezwungen / vnd in Holland eingebracht. In denselben waren / nebẽ vielem Saltz / Oel / Zucker / Campeschi Holtz / Coxenillien / Taback / Pantoffel Holtz vnd dergleichen 11000. Realen vnd 2492. Stück von Achten
Als diese Ding dẽ König in Hispanien zu Ohren kom̃en / hat es jhn dermassen verdrossen / daß er alle auß den vereinigten Niderlanden in seinen Häfen sich befindende Schiff preyß gegeben / vnd ein Placat publiciren lassen / in welchem er einem jeben / was Nation vnd Landes er auch were / Erlaubnuß gegeben / seine Niderländische Rebellen zu Wasser vnd zu Land anzugreiffen / jhre Güter zu rauben / plündern vnnd preyß zu machen / vnd mit der Beuth frey in seinen Hafen eynzufahren / ohn einige Rechenschafft davon zu geben / vnd dieselbe daselbst zu verkauffen. Vnd hiermit ist die Handlung auß den vereinigten Provintzen auff Spanien auff gehaben werden.
Niberländische Schiff werden in Spanien preyß gemacht. Dieweil nun der Stillstandt solcher Gestalt gäntzlich sein Valet bekommen / vnd der Krieg in den Niderlanden allenthalben tapffer angieng / vnd aber die Staten von Vtrecht allerley Mängel vnd Vnordnung / so bey den vorigen Kriegen / sonderlich auff dem Land sich errenget / in acht genommen; haben sie dergleichen abzuwenden / vnd zu verhüten / auff Gutachten vñnd Einwilligen Printz Moritzen jhres Statthalters / in jhrem Gebiet nach folgendes Mandat publiciren lassen.
Der Staten von Vtrecht Mandat wie man sich bey widerangehẽdem Krieg zu verhalten. Demnach wir den grossen Vberlast / Gewalt / Practicken vnd Streiffen / so die Feinde der vereinigten Niderlanden innerhalb vnnd ausserhalb / vor dem zwölffjährigen Stillstandt / nit ohn grossen Verdruß / Schaden vnnd Verderben vnserer Vnderthanen / in den Stätten vnd auff dem Land getrieben / vnd so wol jhnen als andern / die in diesen Landen handeln / wie auch vnsern gutẽ Freunden Bundsgenossen vnnd Nachbarn angethan / noch in frischer Gedächtnuß haben / vnd nach dem Außgang jetztgemeldten Stillstands dergleichen wider gewartẽ müssen / damit wir demselben vorkommen / haben wir geordnet vnnd befohlen / ordnen vnd befehlen wie folget:
I. Soll ein jeder der vnder vns wohnet / was Stands vñ Wesens er sey / alle die so in dẽ Niderlanden jhren Auffenthalt haben / vnd in der nähren Vnion deß 1579. Jahrs nicht begriffen / bey derselben nit geblieben / ober derselben nicht wider eynverleibt worden / sampt jhrem Kriegsvolck / welches etwas wider die vereinigte Provintzen / zu Wasser ober zu Landt / sich vnderfangen thut / für rechte vnnd abgesagte Feind gedachter Provintzen halten / mit denselben nicht handeln / es seye auff was Weiß es wolle keine Gemeinschafft mit jhnen haben / es sey mit Brieffen / Bottschafften oder auff andere Weg / dardurch sie einige Wissenschafft der Sachẽ dieser Landẽ möchten erlangẽ / auch jnẽ keinẽ Dienst / Hulff oder vorschub leysten / bey Straff deß Lasters der beleydigten Majestät / vnnd den Straffen / die in den vori-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |