Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.Alle an dem Meer gelegene Oerter sindt voll Mörder vnd Seerauber / die nichts anders thun / dann daß sie das Meer vnsicher machen / vnnd alles / was sie bekommen können / hinweg rauben. Vnnd ist sonderlich die Statt Algier das rechte Haupt Nest aller Räuber in Barbarien / ist auch von den Türcken also befestiget / daß sie gantz vnvberwindlich scheinet. Morat Raia der Seerauber Obrister. " Der Seerauber Obrister war dieser Zeit einer Nahmens Morat Raja / ein sehr alter vnnd weitbekandter Räuber / als welcher die Rauberey nunmehr vber die 50. Jahr / vnnd zwar mit solchem Glück getrieben / daß es das Ansehen hatte / als hette er den Windt vnnd das Meer in seiner Gewalt / dann er sich mit Warheit rühmen kundte / daß kein Christlicher Potentat oder Fürst / der Schiff im Meer gehen hette / zufinden sey / dem er nicht etliche Galleen entwendet / da hergegen er für sich von einigem Christen Schiff den geringsten Schaden nicht empfangen. Er war nun einer kurtzen Statur / heßlichen porpelichten Angesichts / voller List vnnd Tück / vnnd vngeachtet seines hohen Alters eines frischen kecken Gemühts. Er hatte zwo eygene Galleen / auffs allerbeste mit Volck vnd anderer Zugehör außgerüstet / dergleichen in gantz Africa nicht gefunden wurden. Er war einer vnglaublichen Geschwindigkeit / der Gelegenheit nach / den Feindt zu fliehen oder zu verfolgen. Keyser Matthias schlägt den Hungarischen Ständen König Ferdinandum zu seinem Nachfolger für. " Droben ist etwas Meldung gethan worden / wie König Ferdinandt von Keyser Matthia zum König in Vngarn ernennet worden / vnd solche Kron anzunemen / sich nach Preßburg / zu dem vmb dieser Vrsach willen angestelten Vngarischen Landtag begeben habe. Mit solcher Wahl vnd Crönung hat es sich also verhalten: Erstlich ist den Vngarischen Ständeit nach einer zuvorhero von König Ferdinando gehaltener Latinischen Oration / die Keyserliche Proposition den 23. Martij dieses Inhalts vorgebracht worden; Es were nemlich genugsam bekant / mit was Mühe / Vnkosten vnd Gefahr Jhre Maiestät nunmehr viel Jahr lang sich dahin bearbeitet / damit dieses Königreich dem Erbfeindt auß dem Rachen gerissen / von allerley innerlichen Empörungen befreyet / vnd vor dem Vndergang errettet / vnd in seinen vorigen Standt gebracht werden möchte. Welche Vorsorg Jhr. Majestät nach dem nunmehr mit dem Feindt ein Frieden getroffen / vnd durch Göttliche Verleyhung Jhre Majestät dessen Kron vnd Verwaltung glücklich angetretten / auch wie hoch dieselbe solchs jhr jederzeit angelegen seyn lassen / seye vnnöthig allhie weitläufftiger zu vermelden / weil solches alles noch in frischem Eindencken bey männiglichen seyn werde. Zu dem auch der Verlauff vor kurtzer Zeit hiervon genugsam Anzeigung thete / in dem nach Hinlegung deß Türckischen Kriegs die innerliche Vnruhe / gleich als ein Wassersflut auch in die benachbarte Lande sich ergossen. Da dann Jh. Majest. keine Müh noch Vnkosten / ja auch nicht die Brüderliche Verbitterung selbst sich abwenden lassen / daß sie nicht viel mehr Gut vnnd Blut auch das Leben selbst dem Glück vertrawet vnd Jhrer Erblanden auch frembder Fürsten Hülff solcher Orten zum Besten gerichtet / zu geschweigen daß Jhrer Majestät selbsten dem gemeine Nutzen zum Besten von Jhrer höchsten Authorität eine zeitlang nicht ein geringes fallen lassen / damit solche Vnruhe gedämpffet / vnd also der längst begerte Frieden widergebracht / bestättiget vnd Jh. Majest. sich ein wahren Vatter deß Vatterlandes / vnd einen Beschützer deß Vngarischen Reichs Nutzen erweisen möchte. Dieses Vornemens Frucht hetten sich Jh. M. hoch zu erfrewen / als welche auch hinfüro sich dahin bemühen / daß alles allenthalben in guten Frieden gesetzet werde / auch auff die Verbündnussen / vnnd was sonsten den Frieden zerstören / vnd dem Feind dienlich sein möchte ein wachendes Aug haben wolte. Dem nach aber J. Maj. die allgemeine Sterblichkeit vnd das vnvermögliche Alter Jhro zu Gemüth gefuhret / vnd darbey erwogen / wie hochbeschwerlich es diesem Königreich fallen würde / wann Jhrer Maj. etwas Vnfalls zu Handen gehen möchte / ehe vnd zuvor wegen eines Nachfolgers am Reich gewisse Verordnung geschlossen were. Dann was für Gefahr vnd Zerrüttungen durch solch Interregnum allenthalben / insonderheit aber diesem Königreich / so ohne das den Benachbarten verhasset / vnd mit einem nahgesessenen mächtigen Feindt beschweret / zu entstchen pflegen / wolte Jh. Maj. lieber / daß die Stände solches reifflich zu Gemüth ziehen / dann daß sie solches mit eygenem Schaden erfahren. Dannenhero dann Jh. Maj. den Fußstapffen Jhrer Vorfahren nachsetzen / dem künftigen Vnglück zeitlich zuvor kommen / vnnd einen gewissen Nachfolger in diesem Königreich / da sie ohne Mannliche Leibs Erben abgienge / verordnen wollen. Ob auch wol dieses Orts Herrn Maximil. vnd Herrn Alberti beyder Ertzhertzogen in Oesterreich Personen als Jh. Maj. Brüder / nach dieses Königreichs altem Gebrauch / billich in acht zu nemen gewesen / doch aber nach reiffer Berathschlagung wegen gemeines vnd deß Königreichs Hungarn Nutzen / weil sie sich aller Ansprach in sonderlichen Schrifften gäntzlich begeben / auch wegen Jhres erlebten Alters / vnd daß sie ohn Mannliche Leibs Erben weren anderwertliche Vorsehung hierin zu erzeigen angelanget / hette J. M. für gut angesehen / daß der Durchleuchtigste Fürst vnnd Herr / Herr Ferdinandus / König in Böhmen vnd Ertzhertzog zu Oesterreich / welchen wegen seiner sonderlichen hohen Heroischen Tugenden / J. M. zu einem Sohn ausfgenommen / der in seinem rechten Aller vnd Kräfften / auch ohne Zweiffel neben seinen Erblanden noch grössere Digniteten gewärtig were von den Ständen dieses Königreichs zu jhrem König auffgenommen vnd gekrönet würde. Wie dann derowegen J. M. die Stände ersuchen / daß sie was obgemelt behertzigen / vnd diesem seinem Begeren / ein Gnügen thun vnd deßwegen bey diesem Landtag sich vergleichen wolten Solches erforderte die schuldige Danckbar- Alle an dem Meer gelegene Oerter sindt voll Mörder vnd Seerauber / die nichts anders thun / dann daß sie das Meer vnsicher machen / vnnd alles / was sie bekommen können / hinweg rauben. Vnnd ist sonderlich die Statt Algier das rechte Haupt Nest aller Räuber in Barbarien / ist auch von den Türcken also befestiget / daß sie gantz vnvberwindlich scheinet. Morat Raia der Seerauber Obrister. " Der Seerauber Obrister war dieser Zeit einer Nahmens Morat Raja / ein sehr alter vnnd weitbekandter Räuber / als welcher die Rauberey nunmehr vber die 50. Jahr / vnnd zwar mit solchem Glück getrieben / daß es das Ansehen hatte / als hette er den Windt vnnd das Meer in seiner Gewalt / dann er sich mit Warheit rühmen kundte / daß kein Christlicher Potentat oder Fürst / der Schiff im Meer gehen hette / zufinden sey / dem er nicht etliche Galleen entwendet / da hergegen er für sich von einigem Christen Schiff den geringsten Schaden nicht empfangen. Er war nun einer kurtzen Statur / heßlichen porpelichten Angesichts / voller List vnnd Tück / vnnd vngeachtet seines hohen Alters eines frischen kecken Gemühts. Er hatte zwo eygene Galleen / auffs allerbeste mit Volck vnd anderer Zugehör außgerüstet / dergleichen in gantz Africa nicht gefunden wurden. Er war einer vnglaublichen Geschwindigkeit / der Gelegenheit nach / den Feindt zu fliehen oder zu verfolgen. Keyser Matthias schlägt den Hungarischẽ Ständen König Ferdinandum zu seinem Nachfolger für. " Droben ist etwas Meldung gethan worden / wie König Ferdinandt von Keyser Matthia zum König in Vngarn ernennet worden / vnd solche Kron anzunemen / sich nach Preßburg / zu dem vmb dieser Vrsach willen angestelten Vngarischen Landtag begeben habe. Mit solcher Wahl vnd Crönung hat es sich also verhalten: Erstlich ist den Vngarischen Ständeit nach einer zuvorhero von König Ferdinando gehaltener Latinischen Oration / die Keyserliche Proposition den 23. Martij dieses Inhalts vorgebracht worden; Es were nemlich genugsam bekant / mit was Mühe / Vnkosten vnd Gefahr Jhre Maiestät nunmehr viel Jahr lang sich dahin bearbeitet / damit dieses Königreich dem Erbfeindt auß dem Rachen gerissen / von allerley innerlichen Empörungen befreyet / vnd vor dem Vndergang errettet / vnd in seinen vorigen Standt gebracht werden möchte. Welche Vorsorg Jhr. Majestät nach dem nunmehr mit dem Feindt ein Frieden getroffen / vnd durch Göttliche Verleyhung Jhre Majestät dessen Kron vnd Verwaltung glücklich angetretten / auch wie hoch dieselbe solchs jhr jederzeit angelegen seyn lassen / seye vnnöthig allhie weitläufftiger zu vermelden / weil solches alles noch in frischem Eindencken bey männiglichen seyn werde. Zu dem auch der Verlauff vor kurtzer Zeit hiervon genugsam Anzeigung thete / in dem nach Hinlegung deß Türckischen Kriegs die innerliche Vnruhe / gleich als ein Wassersflut auch in die benachbarte Lande sich ergossen. Da dann Jh. Majest. keine Müh noch Vnkosten / ja auch nicht die Brüderliche Verbitterung selbst sich abwenden lassen / daß sie nicht viel mehr Gut vnnd Blut auch das Leben selbst dem Glück vertrawet vnd Jhrer Erblanden auch frembder Fürsten Hülff solcher Orten zum Besten gerichtet / zu geschweigen daß Jhrer Majestät selbsten dem gemeine Nutzen zum Besten von Jhrer höchsten Authorität eine zeitlang nicht ein geringes fallen lassen / damit solche Vnruhe gedämpffet / vnd also der längst begerte Frieden widergebracht / bestättiget vnd Jh. Majest. sich ein wahren Vatter deß Vatterlandes / vnd einen Beschützer deß Vngarischen Reichs Nutzen erweisen möchte. Dieses Vornemens Frucht hetten sich Jh. M. hoch zu erfrewen / als welche auch hinfüro sich dahin bemühen / daß alles allenthalben in guten Frieden gesetzet werde / auch auff die Verbündnussen / vnnd was sonsten den Frieden zerstören / vnd dem Feind dienlich sein möchte ein wachendes Aug haben wolte. Dem nach aber J. Maj. die allgemeine Sterblichkeit vnd das vnvermögliche Alter Jhro zu Gemüth gefuhret / vnd darbey erwogen / wie hochbeschwerlich es diesem Königreich fallen würde / wann Jhrer Maj. etwas Vnfalls zu Handen gehen möchte / ehe vnd zuvor wegen eines Nachfolgers am Reich gewisse Verordnung geschlossen were. Dann was für Gefahr vnd Zerrüttungen durch solch Interregnum allenthalben / insonderheit aber diesem Königreich / so ohne das den Benachbarten verhasset / vnd mit einem nahgesessenen mächtigen Feindt beschweret / zu entstchen pflegen / wolte Jh. Maj. lieber / daß die Stände solches reifflich zu Gemüth ziehen / dann daß sie solches mit eygenem Schaden erfahren. Dannenhero dann Jh. Maj. den Fußstapffen Jhrer Vorfahren nachsetzen / dem künftigen Vnglück zeitlich zuvor kommen / vnnd einen gewissen Nachfolger in diesem Königreich / da sie ohne Mannliche Leibs Erben abgienge / verordnen wollẽ. Ob auch wol dieses Orts Herrn Maximil. vnd Herrn Alberti beyder Ertzhertzogen in Oesterreich Personen als Jh. Maj. Brüder / nach dieses Königreichs altem Gebrauch / billich in acht zu nemen gewesen / doch aber nach reiffer Berathschlagung wegen gemeines vnd deß Königreichs Hungarn Nutzen / weil sie sich aller Ansprach in sonderlichen Schrifften gäntzlich begeben / auch wegen Jhres erlebten Alters / vnd daß sie ohn Mannliche Leibs Erben weren anderwertliche Vorsehung hierin zu erzeigen angelanget / hette J. M. für gut angesehen / daß der Durchleuchtigste Fürst vnnd Herr / Herr Ferdinandus / König in Böhmen vnd Ertzhertzog zu Oesterreich / welchen wegen seiner sonderlichen hohen Heroischen Tugenden / J. M. zu einem Sohn ausfgenommen / der in seinem rechten Aller vnd Kräfften / auch ohne Zweiffel neben seinen Erblanden noch grössere Digniteten gewärtig were von den Ständen dieses Königreichs zu jhrem König auffgenom̃en vnd gekrönet würde. Wie dann derowegen J. M. die Stände ersuchen / daß sie was obgemelt behertzigen / vñ diesem seinem Begeren / ein Gnügen thun vnd deßwegen bey diesem Landtag sich vergleichen wolten Solches erforderte die schuldige Danckbar- <TEI> <text> <body> <div> <div> <pb facs="#f0077" n="44"/> <p>Alle an dem Meer gelegene Oerter sindt voll Mörder vnd Seerauber / die nichts anders thun / dann daß sie das Meer vnsicher machen / vnnd alles / was sie bekommen können / hinweg rauben. Vnnd ist sonderlich die Statt Algier das rechte Haupt Nest aller Räuber in Barbarien / ist auch von den Türcken also befestiget / daß sie gantz vnvberwindlich scheinet.</p> <p><note place="left">Morat Raia der Seerauber Obrister. "</note> Der Seerauber Obrister war dieser Zeit einer Nahmens Morat Raja / ein sehr alter vnnd weitbekandter Räuber / als welcher die Rauberey nunmehr vber die 50. Jahr / vnnd zwar mit solchem Glück getrieben / daß es das Ansehen hatte / als hette er den Windt vnnd das Meer in seiner Gewalt / dann er sich mit Warheit rühmen kundte / daß kein Christlicher Potentat oder Fürst / der Schiff im Meer gehen hette / zufinden sey / dem er nicht etliche Galleen entwendet / da hergegen er für sich von einigem Christen Schiff den geringsten Schaden nicht empfangen. Er war nun einer kurtzen Statur / heßlichen porpelichten Angesichts / voller List vnnd Tück / vnnd vngeachtet seines hohen Alters eines frischen kecken Gemühts. Er hatte zwo eygene Galleen / auffs allerbeste mit Volck vnd anderer Zugehör außgerüstet / dergleichen in gantz Africa nicht gefunden wurden. Er war einer vnglaublichen Geschwindigkeit / der Gelegenheit nach / den Feindt zu fliehen oder zu verfolgen.</p> <p><note place="left">Keyser Matthias schlägt den Hungarischẽ Ständen König Ferdinandum zu seinem Nachfolger für. "</note> Droben ist etwas Meldung gethan worden / wie König Ferdinandt von Keyser Matthia zum König in Vngarn ernennet worden / vnd solche Kron anzunemen / sich nach Preßburg / zu dem vmb dieser Vrsach willen angestelten Vngarischen Landtag begeben habe. Mit solcher Wahl vnd Crönung hat es sich also verhalten:</p> <p>Erstlich ist den Vngarischen Ständeit nach einer zuvorhero von König Ferdinando gehaltener Latinischen Oration / die Keyserliche Proposition den 23. Martij dieses Inhalts vorgebracht worden; Es were nemlich genugsam bekant / mit was Mühe / Vnkosten vnd Gefahr Jhre Maiestät nunmehr viel Jahr lang sich dahin bearbeitet / damit dieses Königreich dem Erbfeindt auß dem Rachen gerissen / von allerley innerlichen Empörungen befreyet / vnd vor dem Vndergang errettet / vnd in seinen vorigen Standt gebracht werden möchte. Welche Vorsorg Jhr. Majestät nach dem nunmehr mit dem Feindt ein Frieden getroffen / vnd durch Göttliche Verleyhung Jhre Majestät dessen Kron vnd Verwaltung glücklich angetretten / auch wie hoch dieselbe solchs jhr jederzeit angelegen seyn lassen / seye vnnöthig allhie weitläufftiger zu vermelden / weil solches alles noch in frischem Eindencken bey männiglichen seyn werde. Zu dem auch der Verlauff vor kurtzer Zeit hiervon genugsam Anzeigung thete / in dem nach Hinlegung deß Türckischen Kriegs die innerliche Vnruhe / gleich als ein Wassersflut auch in die benachbarte Lande sich ergossen.</p> <p>Da dann Jh. Majest. keine Müh noch Vnkosten / ja auch nicht die Brüderliche Verbitterung selbst sich abwenden lassen / daß sie nicht viel mehr</p> <p>Gut vnnd Blut auch das Leben selbst dem Glück vertrawet vnd Jhrer Erblanden auch frembder Fürsten Hülff solcher Orten zum Besten gerichtet / zu geschweigen daß Jhrer Majestät selbsten dem gemeine Nutzen zum Besten von Jhrer höchsten Authorität eine zeitlang nicht ein geringes fallen lassen / damit solche Vnruhe gedämpffet / vnd also der längst begerte Frieden widergebracht / bestättiget vnd Jh. Majest. sich ein wahren Vatter deß Vatterlandes / vnd einen Beschützer deß Vngarischen Reichs Nutzen erweisen möchte. Dieses Vornemens Frucht hetten sich Jh. M. hoch zu erfrewen / als welche auch hinfüro sich dahin bemühen / daß alles allenthalben in guten Frieden gesetzet werde / auch auff die Verbündnussen / vnnd was sonsten den Frieden zerstören / vnd dem Feind dienlich sein möchte ein wachendes Aug haben wolte.</p> <p>Dem nach aber J. Maj. die allgemeine Sterblichkeit vnd das vnvermögliche Alter Jhro zu Gemüth gefuhret / vnd darbey erwogen / wie hochbeschwerlich es diesem Königreich fallen würde / wann Jhrer Maj. etwas Vnfalls zu Handen gehen möchte / ehe vnd zuvor wegen eines Nachfolgers am Reich gewisse Verordnung geschlossen were. Dann was für Gefahr vnd Zerrüttungen durch solch Interregnum allenthalben / insonderheit aber diesem Königreich / so ohne das den Benachbarten verhasset / vnd mit einem nahgesessenen mächtigen Feindt beschweret / zu entstchen pflegen / wolte Jh. Maj. lieber / daß die Stände solches reifflich zu Gemüth ziehen / dann daß sie solches mit eygenem Schaden erfahren.</p> <p>Dannenhero dann Jh. Maj. den Fußstapffen Jhrer Vorfahren nachsetzen / dem künftigen Vnglück zeitlich zuvor kommen / vnnd einen gewissen Nachfolger in diesem Königreich / da sie ohne Mannliche Leibs Erben abgienge / verordnen wollẽ. Ob auch wol dieses Orts Herrn Maximil. vnd Herrn Alberti beyder Ertzhertzogen in Oesterreich Personen als Jh. Maj. Brüder / nach dieses Königreichs altem Gebrauch / billich in acht zu nemen gewesen / doch aber nach reiffer Berathschlagung wegen gemeines vnd deß Königreichs Hungarn Nutzen / weil sie sich aller Ansprach in sonderlichen Schrifften gäntzlich begeben / auch wegen Jhres erlebten Alters / vnd daß sie ohn Mannliche Leibs Erben weren anderwertliche Vorsehung hierin zu erzeigen angelanget / hette J. M. für gut angesehen / daß der Durchleuchtigste Fürst vnnd Herr / Herr Ferdinandus / König in Böhmen vnd Ertzhertzog zu Oesterreich / welchen wegen seiner sonderlichen hohen Heroischen Tugenden / J. M. zu einem Sohn ausfgenommen / der in seinem rechten Aller vnd Kräfften / auch ohne Zweiffel neben seinen Erblanden noch grössere Digniteten gewärtig were von den Ständen dieses Königreichs zu jhrem König auffgenom̃en vnd gekrönet würde. Wie dann derowegen J. M. die Stände ersuchen / daß sie was obgemelt behertzigen / vñ diesem seinem Begeren / ein Gnügen thun vnd deßwegen bey diesem Landtag sich vergleichen wolten</p> <p>Solches erforderte die schuldige Danckbar- </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [44/0077]
Alle an dem Meer gelegene Oerter sindt voll Mörder vnd Seerauber / die nichts anders thun / dann daß sie das Meer vnsicher machen / vnnd alles / was sie bekommen können / hinweg rauben. Vnnd ist sonderlich die Statt Algier das rechte Haupt Nest aller Räuber in Barbarien / ist auch von den Türcken also befestiget / daß sie gantz vnvberwindlich scheinet.
Der Seerauber Obrister war dieser Zeit einer Nahmens Morat Raja / ein sehr alter vnnd weitbekandter Räuber / als welcher die Rauberey nunmehr vber die 50. Jahr / vnnd zwar mit solchem Glück getrieben / daß es das Ansehen hatte / als hette er den Windt vnnd das Meer in seiner Gewalt / dann er sich mit Warheit rühmen kundte / daß kein Christlicher Potentat oder Fürst / der Schiff im Meer gehen hette / zufinden sey / dem er nicht etliche Galleen entwendet / da hergegen er für sich von einigem Christen Schiff den geringsten Schaden nicht empfangen. Er war nun einer kurtzen Statur / heßlichen porpelichten Angesichts / voller List vnnd Tück / vnnd vngeachtet seines hohen Alters eines frischen kecken Gemühts. Er hatte zwo eygene Galleen / auffs allerbeste mit Volck vnd anderer Zugehör außgerüstet / dergleichen in gantz Africa nicht gefunden wurden. Er war einer vnglaublichen Geschwindigkeit / der Gelegenheit nach / den Feindt zu fliehen oder zu verfolgen.
Morat Raia der Seerauber Obrister. " Droben ist etwas Meldung gethan worden / wie König Ferdinandt von Keyser Matthia zum König in Vngarn ernennet worden / vnd solche Kron anzunemen / sich nach Preßburg / zu dem vmb dieser Vrsach willen angestelten Vngarischen Landtag begeben habe. Mit solcher Wahl vnd Crönung hat es sich also verhalten:
Keyser Matthias schlägt den Hungarischẽ Ständen König Ferdinandum zu seinem Nachfolger für. " Erstlich ist den Vngarischen Ständeit nach einer zuvorhero von König Ferdinando gehaltener Latinischen Oration / die Keyserliche Proposition den 23. Martij dieses Inhalts vorgebracht worden; Es were nemlich genugsam bekant / mit was Mühe / Vnkosten vnd Gefahr Jhre Maiestät nunmehr viel Jahr lang sich dahin bearbeitet / damit dieses Königreich dem Erbfeindt auß dem Rachen gerissen / von allerley innerlichen Empörungen befreyet / vnd vor dem Vndergang errettet / vnd in seinen vorigen Standt gebracht werden möchte. Welche Vorsorg Jhr. Majestät nach dem nunmehr mit dem Feindt ein Frieden getroffen / vnd durch Göttliche Verleyhung Jhre Majestät dessen Kron vnd Verwaltung glücklich angetretten / auch wie hoch dieselbe solchs jhr jederzeit angelegen seyn lassen / seye vnnöthig allhie weitläufftiger zu vermelden / weil solches alles noch in frischem Eindencken bey männiglichen seyn werde. Zu dem auch der Verlauff vor kurtzer Zeit hiervon genugsam Anzeigung thete / in dem nach Hinlegung deß Türckischen Kriegs die innerliche Vnruhe / gleich als ein Wassersflut auch in die benachbarte Lande sich ergossen.
Da dann Jh. Majest. keine Müh noch Vnkosten / ja auch nicht die Brüderliche Verbitterung selbst sich abwenden lassen / daß sie nicht viel mehr
Gut vnnd Blut auch das Leben selbst dem Glück vertrawet vnd Jhrer Erblanden auch frembder Fürsten Hülff solcher Orten zum Besten gerichtet / zu geschweigen daß Jhrer Majestät selbsten dem gemeine Nutzen zum Besten von Jhrer höchsten Authorität eine zeitlang nicht ein geringes fallen lassen / damit solche Vnruhe gedämpffet / vnd also der längst begerte Frieden widergebracht / bestättiget vnd Jh. Majest. sich ein wahren Vatter deß Vatterlandes / vnd einen Beschützer deß Vngarischen Reichs Nutzen erweisen möchte. Dieses Vornemens Frucht hetten sich Jh. M. hoch zu erfrewen / als welche auch hinfüro sich dahin bemühen / daß alles allenthalben in guten Frieden gesetzet werde / auch auff die Verbündnussen / vnnd was sonsten den Frieden zerstören / vnd dem Feind dienlich sein möchte ein wachendes Aug haben wolte.
Dem nach aber J. Maj. die allgemeine Sterblichkeit vnd das vnvermögliche Alter Jhro zu Gemüth gefuhret / vnd darbey erwogen / wie hochbeschwerlich es diesem Königreich fallen würde / wann Jhrer Maj. etwas Vnfalls zu Handen gehen möchte / ehe vnd zuvor wegen eines Nachfolgers am Reich gewisse Verordnung geschlossen were. Dann was für Gefahr vnd Zerrüttungen durch solch Interregnum allenthalben / insonderheit aber diesem Königreich / so ohne das den Benachbarten verhasset / vnd mit einem nahgesessenen mächtigen Feindt beschweret / zu entstchen pflegen / wolte Jh. Maj. lieber / daß die Stände solches reifflich zu Gemüth ziehen / dann daß sie solches mit eygenem Schaden erfahren.
Dannenhero dann Jh. Maj. den Fußstapffen Jhrer Vorfahren nachsetzen / dem künftigen Vnglück zeitlich zuvor kommen / vnnd einen gewissen Nachfolger in diesem Königreich / da sie ohne Mannliche Leibs Erben abgienge / verordnen wollẽ. Ob auch wol dieses Orts Herrn Maximil. vnd Herrn Alberti beyder Ertzhertzogen in Oesterreich Personen als Jh. Maj. Brüder / nach dieses Königreichs altem Gebrauch / billich in acht zu nemen gewesen / doch aber nach reiffer Berathschlagung wegen gemeines vnd deß Königreichs Hungarn Nutzen / weil sie sich aller Ansprach in sonderlichen Schrifften gäntzlich begeben / auch wegen Jhres erlebten Alters / vnd daß sie ohn Mannliche Leibs Erben weren anderwertliche Vorsehung hierin zu erzeigen angelanget / hette J. M. für gut angesehen / daß der Durchleuchtigste Fürst vnnd Herr / Herr Ferdinandus / König in Böhmen vnd Ertzhertzog zu Oesterreich / welchen wegen seiner sonderlichen hohen Heroischen Tugenden / J. M. zu einem Sohn ausfgenommen / der in seinem rechten Aller vnd Kräfften / auch ohne Zweiffel neben seinen Erblanden noch grössere Digniteten gewärtig were von den Ständen dieses Königreichs zu jhrem König auffgenom̃en vnd gekrönet würde. Wie dann derowegen J. M. die Stände ersuchen / daß sie was obgemelt behertzigen / vñ diesem seinem Begeren / ein Gnügen thun vnd deßwegen bey diesem Landtag sich vergleichen wolten
Solches erforderte die schuldige Danckbar-
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