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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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So seynd gleichfals höchstgedacht. Königliche Mayest. zu Dennemarck Norwegen / da deroselben Zeit vnd Orth zur Haupthandtlung ernendt werden mag / auch mit Jhrer Kayserlichen Mayest. Belieben vnnd Gefallen / Jhre Gesandten gantz gerne zuschicken / vnd der gestalt zu instruirn geneigt / daß J. Kays. M. darob genug samb zuerspüren vnd zuerfahren haben sollen / daß das jenige was von Jhrer Kön. Mayest. bißhero beschehen / bloß vnnd allein auß sorgfältigem Eyfer zu Widerbringung deß heylsamen allgemeinen Friedens vnd Abwendung fernern Landverderbens / wie auch auffrichtiger bestendiger Affection zu Jhrer Kay. M. vnd daß sie dieselbe gern in glücklicher ruhiger Regierung sehen möchten / hergeflossen vnd entsprungen seye.

Anlangend Jhre Fürstl. Gn. Hertzog Christian zu Braunschweig vnd Lüneburg / daß dieselbe auß Antrieb deß Graffen von Manßfeld in dem Stifft Paderborn / Münster / auch im Ertzstifft vnd Churfürstenthumb Cöln in Westphalen vnerhörte Tyranney verübe vnd noch stetigs treibe / ist davon auß den gemeinen ankommenden Avisen vnd Zeitungen der König. Mayest. zu Dennemarcken / Norwegen / so viel vor Ohren kommen / daß zwar S. F. Gn. in Werbung gestanden / auch einen vnd andern Orth vnnd Platz occupirt / dabey aber von Vervbung eintziger Tyranney nichts vernommen. Wie wol aber doch sonsten höchstgedacht Jh. Königl. Mayest. an solchem Vorhaben keinen Gefallen tragen / auch da sie deßwegen zu Rath gezogen worden / viel anders gerathen hetten. So achten sie doch darvor / daß J. F. Gn. es zwar proprio consilio ohne Zweiffel aber / auß beweglichem Mitleiden gethan haben: Daß sie die Churf. Gn. den Pfaltzgraffen sampt dero Gemahlin vnd Erben / welche dann Jhrer Fürstl. Gn. nechste Blutsfreundt seyn / der gestalt im Elend vnnd von Land vnd Leuthen vertrieben sehen solten.

Es werden aber die Königl. May. zu Dennemarck / Norwegen / daß man auß sonderbarer Affection vnd Respect höchstgedachter Jhrer Königl. May. (gestalt der Herr Reichs Vice Cantzler nach Vberlifferung der Kays. Resolution vor sich angezeigt) mit schärpffer Achts Processen nit verfahren / für eine sonderbare Freundtschafft erkennen / halten vnd der gestalt gerne vernehmen. Wie dann auch bey jetzigem Zustande fast bedencklich seyn würde / gegen Jhrer Churfürstl. G. mit schleuniger Achts Erklärung oder andern scharpffen Mitteln / dardurch sie ad desperata con[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]ilia getrieben werden könnten / zuverfahren.

Also wird die Röm. Kays. May. von der Kön. M. zu Dennemarcken / Norwegen / freundlich ersucht / daß sie gegen Jhre Fürstl. Gn. in Erwegung dero Jugend vnd anderer Vmbstände vielmehr Sanfftmuth vnd Gelindigkeit / als die extrema gebrauchen wolle. Sie zweiffeln dabey nit Jhre Fürstl. Gnaden dadurch leichter / als durch die Schärpffe zu andern Consiliis vnnd Bezeugungen aller schuldigen Vnterthänigkeit / gegen die Röm. Kays. Mayest. sich werde bewegen lassen / also daß dieselbe daran einen getrewen / gehorsamen Fürsten / dessen Dienste sie wider den Erbfeind oder in andern Nothfällen nützlich vnnd zu allgemeinen deß Röm. Reichs Besten gebrauchen köndten / haben vnd empfinden. Darzu dann Jhre Kön. Mayest. vielhöchstg. Jhre Fürstl. Gn. mit allem Fleiß / gestalt zum theil schon geschehen / ermahnen wollen / etc.

Auff diese Replic hat sich Jhre Kays. M. also resolvirt;

Kayserlich Resolution auff die Dänische Replic. Der Römische Kayser. auch zu Hungarn vnd Boheimb Königl. Mayest. vnserm aller gnädigsten Herrn / ist in Vnderthänigkeit vorgebracht worden / was bey deroselben der hie anwesende Königl. Dennemärckischer Gesandter Sivert Pagvisch zu Haßlaw / vber die jhme an Dato den letzten / nechst abgewichenen Monats May ertheilte vnnd eingehendigte Resolution / weiter vor vnd angebracht.

Wie nun vor höchsternandte Kay. Mayest. zu gnädigem Gefallen gern vernommen / daß vorgedachter Gesandte angeregte Resolution im Nahmen seines Königs vnd Herrn / mit gebührendem Respect / vnd Danckbarkeit acceptirt / also befinden dieselbe das jenige so in vorangeregter Schrifft weiter begriffen / also beschaffen / vnd solches dero Kays. Ampt zumtheil betrifft / anders theils solche particularia angezogen werden / daß darauß abzunehmen / daß vorgedachter Gesande derselben Vmbstände nit allerding genugsamm informirt seyn mag / Inmassen dann das jenige was in vorangeregter Schrifft bey der Chur-Pfaltz vi armata geschehen zu seyn / angezogen vnd verstanden werden wil / außhabendt K. Commission / wie in oberstimbter Kay. Resolution auffgeführt vnd erjnnert worden / vnd auß keiner andern Vrsach geschehen vnd erfolgt / auch der in der Pfaltz ligenden Exercitus eigentlich vnd allein / für Jhr. Kay. M. Kriegsvolck zu achten vnd zuhalten ist / vnd was gegen denselben / wie auch nicht weniger gegen deren gehorsambsten Chur Fürsten vnnd Ständen vmb jhrer / gegen Jhren Kay. Mayest. erwiesenen Pflichten / Trew vnd Standhafftigkeit willen / vom Pfaltzgraffen / vnd derer so sich für seinen General außgeben vorgenommen / höchstbenente Kay. May. zu gleich angehet / Sintemal dann mehr höchsternente Kays. Mayest. es gestalten Sachen nach / bey abgehörter voriger Resolution gäntzlich vnd endtlich verbleiben lassen / vnnd da die darinnen angedeudente Haupt-Friedens Handtlunge / zu welcher die in mehr obgedachter Schrifft begriffene Sachen / eigentlich gehörig / selber nach bester Müglichkeit zubefürdern gedencken / daneben auch Jhr Kays. May. der Königl. Würden / zu Dennemarck / rc. Friedliebendes / Gemüt also geschaffen zu seyn wahrgenommen / vnd erkennen köndten / daß Seiner Königlichen Würd. dieser Zeit vnd ehe man zu solcher Tractation schreitet / alles weitläufftige Disputat / darein auch Jhr Kayser. Mayest. sich einzulassen vnnöhtig achten / gern abgeschnitten sehen werden / hierumb so versehen Jhre Kays. May. werde obgesagter Königlich. Dennemärckische Gesandte

So seynd gleichfals höchstgedacht. Königliche Mayest. zu Dennemarck Norwegen / da deroselben Zeit vnd Orth zur Haupthandtlung ernendt werden mag / auch mit Jhrer Kayserlichen Mayest. Belieben vnnd Gefallen / Jhre Gesandten gantz gerne zuschicken / vnd der gestalt zu instruirn geneigt / daß J. Kays. M. darob genug samb zuerspüren vnd zuerfahren haben sollen / daß das jenige was von Jhrer Kön. Mayest. bißhero beschehẽ / bloß vnnd allein auß sorgfältigem Eyfer zu Widerbringung deß heylsamen allgemeinen Friedens vnd Abwendung fernern Landverderbens / wie auch auffrichtiger bestendiger Affection zu Jhrer Kay. M. vnd daß sie dieselbe gern in glücklicher ruhiger Regierung sehen möchten / hergeflossen vnd entsprungen seye.

Anlangend Jhre Fürstl. Gn. Hertzog Christian zu Braunschweig vnd Lüneburg / daß dieselbe auß Antrieb deß Graffen von Manßfeld in dem Stifft Paderborn / Münster / auch im Ertzstifft vnd Churfürstenthumb Cöln in Westphalen vnerhörte Tyranney verübe vnd noch stetigs treibe / ist davon auß den gemeinen ankommenden Avisen vnd Zeitungen der König. Mayest. zu Dennemarcken / Norwegen / so viel vor Ohren kommen / daß zwar S. F. Gn. in Werbung gestanden / auch einen vnd andern Orth vnnd Platz occupirt / dabey aber von Vervbung eintziger Tyranney nichts vernommen. Wie wol aber doch sonsten höchstgedacht Jh. Königl. Mayest. an solchem Vorhaben keinen Gefallen tragen / auch da sie deßwegen zu Rath gezogen wordẽ / viel anders gerathen hetten. So achten sie doch darvor / daß J. F. Gn. es zwar proprio consilio ohne Zweiffel aber / auß beweglichem Mitleiden gethan haben: Daß sie die Churf. Gn. den Pfaltzgraffen sampt dero Gemahlin vnd Erben / welche dann Jhrer Fürstl. Gn. nechste Blutsfreundt seyn / der gestalt im Elend vnnd von Land vnd Leuthen vertrieben sehen solten.

Es werden aber die Königl. May. zu Dennemarck / Norwegen / daß man auß sonderbarer Affection vnd Respect höchstgedachter Jhrer Königl. May. (gestalt der Herr Reichs Vice Cantzler nach Vberlifferung der Kays. Resolution vor sich angezeigt) mit schärpffer Achts Processen nit verfahren / für eine sonderbare Freundtschafft erkennen / halten vnd der gestalt gerne vernehmen. Wie dann auch bey jetzigem Zustande fast bedencklich seyn würde / gegen Jhrer Churfürstl. G. mit schleuniger Achts Erklärung oder andern scharpffen Mitteln / dardurch sie ad desperata cõ[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]ilia getrieben werden könnten / zuverfahren.

Also wird die Röm. Kays. May. von der Kön. M. zu Dennemarcken / Norwegen / freundlich ersucht / daß sie gegen Jhre Fürstl. Gn. in Erwegung dero Jugend vnd anderer Vmbstände vielmehr Sanfftmuth vnd Gelindigkeit / als die extrema gebrauchen wolle. Sie zweiffeln dabey nit Jhre Fürstl. Gnaden dadurch leichter / als durch die Schärpffe zu andern Consiliis vnnd Bezeugungen aller schuldigen Vnterthänigkeit / gegen die Röm. Kays. Mayest. sich werde bewegen lassen / also daß dieselbe daran einen getrewen / gehorsamen Fürsten / dessen Dienste sie wider den Erbfeind oder in andern Nothfällen nützlich vnnd zu allgemeinen deß Röm. Reichs Besten gebrauchen köndten / haben vnd empfinden. Darzu dann Jhre Kön. Mayest. vielhöchstg. Jhre Fürstl. Gn. mit allem Fleiß / gestalt zum theil schon geschehen / ermahnen wollen / etc.

Auff diese Replic hat sich Jhre Kays. M. also resolvirt;

Kayserlich Resolution auff die Dänische Replic. Der Römische Kayser. auch zu Hungarn vnd Boheimb Königl. Mayest. vnserm aller gnädigsten Herrn / ist in Vnderthänigkeit vorgebracht worden / was bey deroselben der hie anwesende Königl. Dennemärckischer Gesandter Sivert Pagvisch zu Haßlaw / vber die jhme an Dato den letzten / nechst abgewichenen Monats May ertheilte vnnd eingehendigte Resolution / weiter vor vnd angebracht.

Wie nun vor höchsternandte Kay. Mayest. zu gnädigem Gefallen gern vernommen / daß vorgedachter Gesandte angeregte Resolution im Nahmen seines Königs vnd Herrn / mit gebührendem Respect / vnd Danckbarkeit acceptirt / also befinden dieselbe das jenige so in vorangeregter Schrifft weiter begriffen / also beschaffen / vnd solches dero Kays. Ampt zumtheil betrifft / anders theils solche particularia angezogen werden / daß darauß abzunehmen / daß vorgedachter Gesande derselben Vmbstände nit allerding genugsam̃ informirt seyn mag / Inmassen dann das jenige was in vorangeregter Schrifft bey der Chur-Pfaltz vi armata geschehen zu seyn / angezogen vñ verstanden werden wil / außhabendt K. Commission / wie in oberstimbter Kay. Resolution auffgeführt vnd erjnnert wordẽ / vnd auß keiner andern Vrsach geschehẽ vñ erfolgt / auch der in der Pfaltz ligenden Exercitus eigentlich vnd allein / für Jhr. Kay. M. Kriegsvolck zu achten vnd zuhalten ist / vnd was gegen denselben / wie auch nicht weniger gegen deren gehorsambsten Chur Fürsten vnnd Ständen vmb jhrer / gegen Jhren Kay. Mayest. erwiesenen Pflichten / Trew vnd Standhafftigkeit willen / vom Pfaltzgraffen / vnd derer so sich für seinen General außgeben vorgenommen / höchstbenente Kay. May. zu gleich angehet / Sintemal dann mehr höchsternente Kays. Mayest. es gestalten Sachen nach / bey abgehörter voriger Resolution gäntzlich vnd endtlich verbleiben lassen / vnnd da die darinnen angedeudente Haupt-Friedens Handtlunge / zu welcher die in mehr obgedachter Schrifft begriffene Sachen / eigentlich gehörig / selber nach bester Müglichkeit zubefürdern gedencken / daneben auch Jhr Kays. May. der Königl. Würden / zu Dennemarck / rc. Friedliebendes / Gemüt also geschaffen zu seyn wahrgenommen / vnd erkennen köndten / daß Seiner Königlichen Würd. dieser Zeit vnd ehe man zu solcher Tractation schreitet / alles weitläufftige Disputat / darein auch Jhr Kayser. Mayest. sich einzulassen vnnöhtig achten / gern abgeschnitten sehen werden / hierumb so versehen Jhre Kays. May. werde obgesagter Königlich. Dennemärckische Gesandte

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          <p>Anlangend Jhre Fürstl. Gn. Hertzog Christian zu Braunschweig vnd Lüneburg / daß                      dieselbe auß Antrieb deß Graffen von Manßfeld in dem Stifft Paderborn / Münster                      / auch im Ertzstifft vnd Churfürstenthumb Cöln in Westphalen vnerhörte Tyranney                      verübe vnd noch stetigs treibe / ist davon auß den gemeinen ankommenden Avisen                      vnd Zeitungen der König. Mayest. zu Dennemarcken / Norwegen / so viel vor Ohren                      kommen / daß zwar S. F. Gn. in Werbung gestanden / auch einen vnd andern Orth                      vnnd Platz occupirt / dabey aber von Vervbung eintziger Tyranney nichts                      vernommen. Wie wol aber doch sonsten höchstgedacht Jh. Königl. Mayest. an                      solchem Vorhaben keinen Gefallen tragen / auch da sie deßwegen zu Rath gezogen                      worde&#x0303; / viel anders gerathen hetten. So achten sie doch darvor / daß J. F. Gn.                      es zwar proprio consilio ohne Zweiffel aber / auß beweglichem Mitleiden gethan                      haben: Daß sie die Churf. Gn. den Pfaltzgraffen sampt dero Gemahlin vnd Erben /                      welche dann Jhrer Fürstl. Gn. nechste Blutsfreundt seyn / der gestalt im Elend                      vnnd von Land vnd Leuthen vertrieben sehen solten.</p>
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          <p><note place="right">Kayserlich Resolution auff die Dänische Replic.</note>                      Der Römische Kayser. auch zu Hungarn vnd Boheimb Königl. Mayest. vnserm aller                      gnädigsten Herrn / ist in Vnderthänigkeit vorgebracht worden / was bey                      deroselben der hie anwesende Königl. Dennemärckischer Gesandter Sivert Pagvisch                      zu Haßlaw / vber die jhme an Dato den letzten / nechst abgewichenen Monats May                      ertheilte vnnd eingehendigte Resolution / weiter vor vnd angebracht.</p>
          <p>Wie nun vor höchsternandte Kay. Mayest. zu gnädigem Gefallen gern vernommen / daß                      vorgedachter Gesandte angeregte Resolution im Nahmen seines Königs vnd Herrn /                      mit gebührendem Respect / vnd Danckbarkeit acceptirt / also befinden dieselbe                      das jenige so in vorangeregter Schrifft weiter begriffen / also beschaffen / vnd                      solches dero Kays. Ampt zumtheil betrifft / anders theils solche particularia                      angezogen werden / daß darauß abzunehmen / daß vorgedachter Gesande derselben                      Vmbstände nit allerding genugsam&#x0303; informirt seyn mag / Inmassen                      dann das jenige was in vorangeregter Schrifft bey der Chur-Pfaltz vi armata                      geschehen zu seyn / angezogen vn&#x0303; verstanden werden wil /                      außhabendt K. Commission / wie in oberstimbter Kay. Resolution auffgeführt vnd                      erjnnert worde&#x0303; / vnd auß keiner andern Vrsach geschehe&#x0303; vn&#x0303; erfolgt                      / auch der in der Pfaltz ligenden Exercitus eigentlich vnd allein / für Jhr.                      Kay. M. Kriegsvolck zu achten vnd zuhalten ist / vnd was gegen denselben / wie                      auch nicht weniger gegen deren gehorsambsten Chur Fürsten vnnd Ständen vmb jhrer                      / gegen Jhren Kay. Mayest. erwiesenen Pflichten / Trew vnd Standhafftigkeit                      willen / vom Pfaltzgraffen / vnd derer so sich für seinen General außgeben                      vorgenommen / höchstbenente Kay. May. zu gleich angehet / Sintemal dann mehr                      höchsternente Kays. Mayest. es gestalten Sachen nach / bey abgehörter voriger                      Resolution gäntzlich vnd endtlich verbleiben lassen / vnnd da die darinnen                      angedeudente Haupt-Friedens Handtlunge / zu welcher die in mehr obgedachter                      Schrifft begriffene Sachen / eigentlich gehörig / selber nach bester Müglichkeit                      zubefürdern gedencken / daneben auch Jhr Kays. May. der Königl. Würden / zu                      Dennemarck / rc. Friedliebendes / Gemüt also geschaffen zu seyn wahrgenommen /                      vnd erkennen köndten / daß Seiner Königlichen Würd. dieser Zeit vnd ehe man zu                      solcher Tractation schreitet / alles weitläufftige Disputat / darein auch Jhr                      Kayser. Mayest. sich einzulassen vnnöhtig achten / gern abgeschnitten sehen                      werden / hierumb so versehen Jhre Kays. May. werde obgesagter Königlich.                      Dennemärckische Gesandte
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[733/0824] So seynd gleichfals höchstgedacht. Königliche Mayest. zu Dennemarck Norwegen / da deroselben Zeit vnd Orth zur Haupthandtlung ernendt werden mag / auch mit Jhrer Kayserlichen Mayest. Belieben vnnd Gefallen / Jhre Gesandten gantz gerne zuschicken / vnd der gestalt zu instruirn geneigt / daß J. Kays. M. darob genug samb zuerspüren vnd zuerfahren haben sollen / daß das jenige was von Jhrer Kön. Mayest. bißhero beschehẽ / bloß vnnd allein auß sorgfältigem Eyfer zu Widerbringung deß heylsamen allgemeinen Friedens vnd Abwendung fernern Landverderbens / wie auch auffrichtiger bestendiger Affection zu Jhrer Kay. M. vnd daß sie dieselbe gern in glücklicher ruhiger Regierung sehen möchten / hergeflossen vnd entsprungen seye. Anlangend Jhre Fürstl. Gn. Hertzog Christian zu Braunschweig vnd Lüneburg / daß dieselbe auß Antrieb deß Graffen von Manßfeld in dem Stifft Paderborn / Münster / auch im Ertzstifft vnd Churfürstenthumb Cöln in Westphalen vnerhörte Tyranney verübe vnd noch stetigs treibe / ist davon auß den gemeinen ankommenden Avisen vnd Zeitungen der König. Mayest. zu Dennemarcken / Norwegen / so viel vor Ohren kommen / daß zwar S. F. Gn. in Werbung gestanden / auch einen vnd andern Orth vnnd Platz occupirt / dabey aber von Vervbung eintziger Tyranney nichts vernommen. Wie wol aber doch sonsten höchstgedacht Jh. Königl. Mayest. an solchem Vorhaben keinen Gefallen tragen / auch da sie deßwegen zu Rath gezogen wordẽ / viel anders gerathen hetten. So achten sie doch darvor / daß J. F. Gn. es zwar proprio consilio ohne Zweiffel aber / auß beweglichem Mitleiden gethan haben: Daß sie die Churf. Gn. den Pfaltzgraffen sampt dero Gemahlin vnd Erben / welche dann Jhrer Fürstl. Gn. nechste Blutsfreundt seyn / der gestalt im Elend vnnd von Land vnd Leuthen vertrieben sehen solten. Es werden aber die Königl. May. zu Dennemarck / Norwegen / daß man auß sonderbarer Affection vnd Respect höchstgedachter Jhrer Königl. May. (gestalt der Herr Reichs Vice Cantzler nach Vberlifferung der Kays. Resolution vor sich angezeigt) mit schärpffer Achts Processen nit verfahren / für eine sonderbare Freundtschafft erkennen / halten vnd der gestalt gerne vernehmen. Wie dann auch bey jetzigem Zustande fast bedencklich seyn würde / gegen Jhrer Churfürstl. G. mit schleuniger Achts Erklärung oder andern scharpffen Mitteln / dardurch sie ad desperata cõ_ilia getrieben werden könnten / zuverfahren. Also wird die Röm. Kays. May. von der Kön. M. zu Dennemarcken / Norwegen / freundlich ersucht / daß sie gegen Jhre Fürstl. Gn. in Erwegung dero Jugend vnd anderer Vmbstände vielmehr Sanfftmuth vnd Gelindigkeit / als die extrema gebrauchen wolle. Sie zweiffeln dabey nit Jhre Fürstl. Gnaden dadurch leichter / als durch die Schärpffe zu andern Consiliis vnnd Bezeugungen aller schuldigen Vnterthänigkeit / gegen die Röm. Kays. Mayest. sich werde bewegen lassen / also daß dieselbe daran einen getrewen / gehorsamen Fürsten / dessen Dienste sie wider den Erbfeind oder in andern Nothfällen nützlich vnnd zu allgemeinen deß Röm. Reichs Besten gebrauchen köndten / haben vnd empfinden. Darzu dann Jhre Kön. Mayest. vielhöchstg. Jhre Fürstl. Gn. mit allem Fleiß / gestalt zum theil schon geschehen / ermahnen wollen / etc. Auff diese Replic hat sich Jhre Kays. M. also resolvirt; Der Römische Kayser. auch zu Hungarn vnd Boheimb Königl. Mayest. vnserm aller gnädigsten Herrn / ist in Vnderthänigkeit vorgebracht worden / was bey deroselben der hie anwesende Königl. Dennemärckischer Gesandter Sivert Pagvisch zu Haßlaw / vber die jhme an Dato den letzten / nechst abgewichenen Monats May ertheilte vnnd eingehendigte Resolution / weiter vor vnd angebracht. Kayserlich Resolution auff die Dänische Replic. Wie nun vor höchsternandte Kay. Mayest. zu gnädigem Gefallen gern vernommen / daß vorgedachter Gesandte angeregte Resolution im Nahmen seines Königs vnd Herrn / mit gebührendem Respect / vnd Danckbarkeit acceptirt / also befinden dieselbe das jenige so in vorangeregter Schrifft weiter begriffen / also beschaffen / vnd solches dero Kays. Ampt zumtheil betrifft / anders theils solche particularia angezogen werden / daß darauß abzunehmen / daß vorgedachter Gesande derselben Vmbstände nit allerding genugsam̃ informirt seyn mag / Inmassen dann das jenige was in vorangeregter Schrifft bey der Chur-Pfaltz vi armata geschehen zu seyn / angezogen vñ verstanden werden wil / außhabendt K. Commission / wie in oberstimbter Kay. Resolution auffgeführt vnd erjnnert wordẽ / vnd auß keiner andern Vrsach geschehẽ vñ erfolgt / auch der in der Pfaltz ligenden Exercitus eigentlich vnd allein / für Jhr. Kay. M. Kriegsvolck zu achten vnd zuhalten ist / vnd was gegen denselben / wie auch nicht weniger gegen deren gehorsambsten Chur Fürsten vnnd Ständen vmb jhrer / gegen Jhren Kay. Mayest. erwiesenen Pflichten / Trew vnd Standhafftigkeit willen / vom Pfaltzgraffen / vnd derer so sich für seinen General außgeben vorgenommen / höchstbenente Kay. May. zu gleich angehet / Sintemal dann mehr höchsternente Kays. Mayest. es gestalten Sachen nach / bey abgehörter voriger Resolution gäntzlich vnd endtlich verbleiben lassen / vnnd da die darinnen angedeudente Haupt-Friedens Handtlunge / zu welcher die in mehr obgedachter Schrifft begriffene Sachen / eigentlich gehörig / selber nach bester Müglichkeit zubefürdern gedencken / daneben auch Jhr Kays. May. der Königl. Würden / zu Dennemarck / rc. Friedliebendes / Gemüt also geschaffen zu seyn wahrgenommen / vnd erkennen köndten / daß Seiner Königlichen Würd. dieser Zeit vnd ehe man zu solcher Tractation schreitet / alles weitläufftige Disputat / darein auch Jhr Kayser. Mayest. sich einzulassen vnnöhtig achten / gern abgeschnitten sehen werden / hierumb so versehen Jhre Kays. May. werde obgesagter Königlich. Dennemärckische Gesandte

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 733. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/824>, abgerufen am 22.11.2024.