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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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P. P. Ewer Kays. May. werden ohne zweiffel Hertzogs in Bayren schrei ben an Kayser wegen deß von Manßfeldt vmb Perdon. gnädigst verstanden haben / was deroselben ich / wegen eines vom Graffen von Oldenburg Gesandten beschehenen anbringens / wie man nemblich deß Manßfelders / auffs sein aller vnterthänigste submission, durch gütliche Mittel vnd ertheylung eines Perdons abkommen möchte / für vnterthänigst wohlmeynendt gutachten vberschrieben / sintemal mir aber damalen die eygentliche Vmbstände vnd Information, woher besagtes anbringen vnd vorschlag rühre / ermangelt / vnd ich an jetzo den von gedachten Oldenburgischen Gesandten in nachrichtung so viel vernehme / daß solcher vorschlag nicht nur vom Graffen von Oldenburg / sondern mit vorwissen vnd vielleicht auß antreiben der Kön. Würde in Dennemarck beschehen / besagter Manßfelder solches an berührten Orth gelangen lassen / darvmbich auch sorgfältig erwogen / weil mein General Leutenampt Graff von Tilly mit der Armada in der Vntern Pfaltz / vnd jetzigen Quartiren nit länger zu bleiben / sondern sich nothwendig avangiren, vnd hierabwarts begeben muß / vnd wird / in Gestalt er bereit im auffbruch begrieffen / solches aber vielleicht dem künfftigen Accordo, da er mit dem Manßfelder fortgehen solte / verhinderlich seyn / vnd jhn gar zur desperation bringen möchte / Als hab ich nicht vmbgehin wollen / E. Kays. May diese trew vnd gehorsame Erinnerung zu thun / ob bey so gestalten sachen nit Mittel fürhanden vnd zu ergreiffen seyn möchte / wie man auß disem beschwärlichen Wesen kommen / vnd ohne verletzung E. Kays. May. reputation sich dieses schädlichen Feindes an jetzo entledigen könte / welches alles E. Kay. May. gnädigst zu erwegen / vnd dero gefallen nach / sich zu resoluiren haben / dero ich solches auß getreuwer sorgfältigkeit gehorsambst anfügen / vnd zu Kays Gnaden vnd Huldt mich in vnterthänigkeit befehlen wollen.

Es ist aber diese Außsöhnung hernach wider stecken blieben / weil der Manßfelder sein Kriegs volck zu bevrlauben / nit trawen wollen; vnd hat vnterdessen seinet wegen der Graff von Tilly folgender Gestalt an die Fürsten vnd Stände deß Nider Sächs Crayses geschrieben;

Schreiben deß Grafen von Tilly an N. S. Crayß / von wegen deß von Manßfeldt. Sie würden sich wohl zu erinnern wissen / daß sie vnlängst die Röm Kay. May. schrifftlich versichert / daß sie nicht allein resolvirt, in Kayserlicher devotion zu verbleiben / sondern auch den Manßfelder vnd seinen Anhang vor deß Reichs proscribirten vnnd allgemeinen Friedensstöhrer halten / auch dahero demselben kein Paß zu verstatten / damit sie selbst vnnd andere gehorsame Stände auch versichert seyn möchten / Zu diesem Ende dann sie eintzig jhr geworbenes Volck beysammen / mit welchem sie berührtem Manßfelder gnugsam gewachsen / so were kein zweiffel / daß solches nicht allein Kays. May. zu sonderem Gefallen reichen / sondern auch verursacht würden / desselben in Kays. Gnaden eingedenck zu seyn. Alldieweil aber der Manßfelder bißhero zu erkennen geben / daß er ohne Noth keinen Stand gethan / sondern nur / wo er ohne Widerstandt kommen können / mit rauben vnd brennen / ärger als der Türck selbsten alles verderbt / wo er aber entweder dasselbige nicht tentiren, oder seiner Intention nach nicht vollbringen mögen / Er sich dahin begeben / wo man bißhero allein denselben Orth / jhn zu persequiren, verschont: darauß aber erfolget / daß bißhero Er mit weniger Anzahl Volck vnnd vngewißheit seines vnversehenen Eynfalls / die löbliche Reichsstände in grossen vnkosten / wegen der stätigen Gegenbereit schafften / gebracht worden: Es auch an jetzo eben solches Ansehen hätte vnd zu vermuthen were / wann man jhm zu nahe komme / Er sich zu den Staaden reteriren, vnd eben sein alte Practicken spielen möchte / damit so wohl der Nider Sächsische Crayß als Jhr Kays. May. Armada dardurch in so grossem Kriegskosten noch länger müsten auffgehalten werden. Demselben aber zeitlich zu vorkommen / sollen die Nider Sächsische Crayß Stände an die Staaden begehren / solchem proscribirten Friedensstöhrer nicht so viel zu verstatten / daß er sich jhnen als Benachbarten / vnd den angelegenen Reichs Ständen so zu grossem schaden dardurch länger auffhalten könte / sondern er Manßfeldt durch abschaffung desselben vielmehr getrungen werde / sich nunmehr seines vnrechts thun so weit zu entschlagen / daß darbey das Reich / Jhr Kays. May. Chur / Fürsten vnd Stände alle darbey jnteressirte seines tentirens gnugsam versichert seyn könten / der Hoffnung die Staaden würden solche Ermahnung dahin erwegen / daß sie sich seiner entweder entschlagen oder gar in jhre Dienst nehmen müsten / darbey man alsdann auff das wenigste verfichert / daß er nicht nach seinem freyen Muthwillen / sondern allein nach Commando der Staaden forthin procediren müste / etc.

Weil auch hierzwischen Hertzog Friederich Vlrich zu Braunschweig an den Graffen von Tilly gelangen lassen / daß jhme Bericht zukommen were / ob solte er Willens seyn / sein vnterhabende Armee ins Stifft Halberstatt zu fuhren / vnd darinn eynzuquartiren / als hat derselbe sich hinwider schrifftlich entschuldiget / daß solches jhme niemals vor: wenigers eyniger Befehl darüber zukommen were.

Graff von Tilly ziehet zu Feldt. Demnach nun vnterdessen der Graff von Tilly berichtet worden / daß Hertzog Christian von Braunschweig / so den Winter vnd Früling vber ein Armada von 20000. Mann / beneben einer stattlichen Artollerey zusammen gebracht / mit dem Manßfelder correspondirte / darbey auch der Ruff erschollen / als wolten sie auff ein bestimpte Zeit / bald nach Pfingsten jhre Armaden conjungiren, vnd ein Impressa vornehmen: als ist besagter Graff von Tilly auff Kay. May. Befelch mit seiner vnterhabenden Armada den 26. May auß der Wetteraw auff gebrochen / vnd nach dem Stifft Hirschfeld gezogen / daselbst seinen Rendevous gehalten. Die statt Hirschfeldt hat jn gutwillig eingelassen: vnd ob er wol scharpffe Disciplin gehalten / vnd das strayffen Ernst-

P. P. Ewer Kays. May. werden ohne zweiffel Hertzogs in Bayren schrei ben an Kayser wegen deß von Manßfeldt vmb Perdon. gnädigst verstanden haben / was deroselben ich / wegen eines vom Graffen von Oldenburg Gesandten beschehenen anbringens / wie man nemblich deß Manßfelders / auffs sein aller vnterthänigste submission, durch gütliche Mittel vnd ertheylung eines Perdons abkommen möchte / für vnterthänigst wohlmeynendt gutachten vberschrieben / sintemal mir aber damalen die eygentliche Vmbstände vnd Information, woher besagtes anbringen vnd vorschlag rühre / ermangelt / vnd ich an jetzo den von gedachten Oldenburgischen Gesandten in nachrichtung so viel vernehme / daß solcher vorschlag nicht nur vom Graffen von Oldenburg / sondern mit vorwissen vnd vielleicht auß antreiben der Kön. Würde in Dennemarck beschehen / besagter Manßfelder solches an berührten Orth gelangen lassen / darvmbich auch sorgfältig erwogen / weil mein General Leutenampt Graff von Tilly mit der Armada in der Vntern Pfaltz / vnd jetzigen Quartiren nit länger zu bleiben / sondern sich nothwendig avangiren, vnd hierabwarts begeben muß / vnd wird / in Gestalt er bereit im auffbruch begrieffen / solches aber vielleicht dem künfftigen Accordo, da er mit dem Manßfelder fortgehen solte / verhinderlich seyn / vnd jhn gar zur desperation bringen möchte / Als hab ich nicht vmbgehin wollen / E. Kays. May diese trew vnd gehorsame Erinnerung zu thun / ob bey so gestalten sachen nit Mittel fürhanden vnd zu ergreiffen seyn möchte / wie man auß disem beschwärlichen Wesen kom̃en / vnd ohne verletzung E. Kays. May. reputation sich dieses schädlichen Feindes an jetzo entledigen könte / welches alles E. Kay. May. gnädigst zu erwegen / vnd dero gefallen nach / sich zu resoluiren haben / dero ich solches auß getreuwer sorgfältigkeit gehorsambst anfügen / vnd zu Kays Gnaden vnd Huldt mich in vnterthänigkeit befehlen wollen.

Es ist aber diese Außsöhnung hernach wider stecken blieben / weil der Manßfelder sein Kriegs volck zu bevrlauben / nit trawen wollen; vnd hat vnterdessen seinet wegen der Graff von Tilly folgender Gestalt an die Fürsten vnd Stände deß Nider Sächs Crayses geschrieben;

Schreibẽ deß Grafen von Tilly an N. S. Crayß / võ wegen deß von Manßfeldt. Sie würden sich wohl zu erinnern wissen / daß sie vnlängst die Röm Kay. May. schrifftlich versichert / daß sie nicht allein resolvirt, in Kayserlicher devotion zu verbleiben / sondern auch den Manßfelder vnd seinen Anhang vor deß Reichs proscribirten vnnd allgemeinen Friedensstöhrer halten / auch dahero demselben kein Paß zu verstatten / damit sie selbst vnnd andere gehorsame Stände auch versichert seyn möchten / Zu diesem Ende dann sie eintzig jhr geworbenes Volck beysammen / mit welchem sie berührtem Manßfelder gnugsam gewachsen / so were kein zweiffel / daß solches nicht allein Kays. May. zu sonderem Gefallen reichen / sondern auch verursacht würden / desselben in Kays. Gnaden eingedenck zu seyn. Alldieweil aber der Manßfelder bißhero zu erkennen geben / daß er ohne Noth keinen Stand gethan / sondern nur / wo er ohne Widerstandt kommen können / mit rauben vnd brennen / ärger als der Türck selbsten alles verderbt / wo er aber entweder dasselbige nicht tentiren, oder seiner Intention nach nicht vollbringen mögen / Er sich dahin begeben / wo man bißhero allein denselben Orth / jhn zu persequiren, verschont: darauß aber erfolget / daß bißhero Er mit weniger Anzahl Volck vnnd vngewißheit seines vnversehenen Eynfalls / die löbliche Reichsstände in grossen vnkosten / wegen der stätigen Gegenbereit schafften / gebracht worden: Es auch an jetzo eben solches Ansehen hätte vnd zu vermuthen were / wañ man jhm zu nahe komme / Er sich zu den Staaden reteriren, vnd eben sein alte Practicken spielen möchte / damit so wohl der Nider Sächsische Crayß als Jhr Kays. May. Armada dardurch in so grossem Kriegskosten noch länger müsten auffgehalten werden. Demselben aber zeitlich zu vorkommen / sollen die Nider Sächsische Crayß Stände an die Staaden begehren / solchem proscribirten Friedensstöhrer nicht so viel zu verstatten / daß er sich jhnen als Benachbarten / vnd den angelegenẽ Reichs Ständen so zu grossem schaden dardurch länger auffhalten könte / sondern er Manßfeldt durch abschaffung desselben vielmehr getrungen werde / sich nunmehr seines vnrechts thun so weit zu entschlagen / daß darbey das Reich / Jhr Kays. May. Chur / Fürsten vnd Stände alle darbey jnteressirte seines tentirens gnugsam versichert seyn könten / der Hoffnung die Staaden würden solche Ermahnung dahin erwegen / daß sie sich seiner entweder entschlagen oder gar in jhre Dienst nehmen müsten / darbey man alsdann auff das wenigste verfichert / daß er nicht nach seinem freyen Muthwillen / sondern allein nach Commando der Staaden forthin procediren müste / etc.

Weil auch hierzwischen Hertzog Friederich Vlrich zu Braunschweig an den Graffen von Tilly gelangen lassen / daß jhme Bericht zukommen were / ob solte er Willens seyn / sein vnterhabende Armee ins Stifft Halberstatt zu fuhren / vnd darinn eynzuquartiren / als hat derselbe sich hinwider schrifftlich entschuldiget / daß solches jhme niemals vor: wenigers eyniger Befehl darüber zukommen were.

Graff võ Tilly ziehet zu Feldt. Demnach nun vnterdessen der Graff von Tilly berichtet worden / daß Hertzog Christian von Braunschweig / so den Winter vnd Früling vber ein Armada von 20000. Mann / beneben einer stattlichen Artollerey zusammen gebracht / mit dem Manßfelder correspondirte / darbey auch der Ruff erschollen / als wolten sie auff ein bestimpte Zeit / bald nach Pfingsten jhre Armaden conjungiren, vnd ein Impressa vornehmen: als ist besagter Graff von Tilly auff Kay. May. Befelch mit seiner vnterhabenden Armada den 26. May auß der Wetteraw auff gebrochen / vñ nach dem Stifft Hirschfeld gezogen / daselbst seinen Rendevous gehalten. Die statt Hirschfeldt hat jn gutwillig eingelassen: vñ ob er wol scharpffe Disciplin gehalten / vnd das strayffen Ernst-

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          <p>Es ist aber diese Außsöhnung hernach wider stecken blieben / weil der Manßfelder                      sein Kriegs volck zu bevrlauben / nit trawen wollen; vnd hat vnterdessen seinet                      wegen der Graff von Tilly folgender Gestalt an die Fürsten vnd Stände deß Nider                      Sächs Crayses geschrieben;</p>
          <p><note place="left">Schreibe&#x0303; deß Grafen von Tilly an N. S.                          Crayß / vo&#x0303; wegen deß von Manßfeldt.</note> Sie würden sich                      wohl zu erinnern wissen / daß sie vnlängst die Röm Kay. May. schrifftlich                      versichert / daß sie nicht allein resolvirt, in Kayserlicher devotion zu                      verbleiben / sondern auch den Manßfelder vnd seinen Anhang vor deß Reichs                      proscribirten vnnd allgemeinen Friedensstöhrer halten / auch dahero demselben                      kein Paß zu verstatten / damit sie selbst vnnd andere gehorsame Stände auch                      versichert seyn möchten / Zu diesem Ende dann sie eintzig jhr geworbenes Volck                      beysammen / mit welchem sie berührtem Manßfelder gnugsam gewachsen / so were                      kein zweiffel / daß solches nicht allein Kays. May. zu sonderem Gefallen reichen                      / sondern auch verursacht würden / desselben in Kays. Gnaden eingedenck zu seyn.                      Alldieweil aber der Manßfelder bißhero zu erkennen geben / daß er ohne Noth                      keinen Stand gethan / sondern nur / wo er ohne Widerstandt kommen können / mit                      rauben vnd brennen / ärger als der Türck selbsten alles verderbt / wo er aber                      entweder dasselbige nicht tentiren, oder seiner Intention nach nicht vollbringen                      mögen / Er sich dahin begeben / wo man bißhero allein denselben Orth / jhn zu                      persequiren, verschont: darauß aber erfolget / daß bißhero Er mit weniger Anzahl                      Volck vnnd vngewißheit seines vnversehenen Eynfalls / die löbliche Reichsstände                      in grossen vnkosten / wegen der stätigen Gegenbereit schafften / gebracht                      worden: Es auch an jetzo eben solches Ansehen hätte vnd zu vermuthen were /                          wan&#x0303; man jhm zu nahe komme / Er sich zu den Staaden reteriren,                      vnd eben sein alte Practicken spielen möchte / damit so wohl der Nider                      Sächsische Crayß als Jhr Kays. May. Armada dardurch in so grossem Kriegskosten                      noch länger müsten auffgehalten werden. Demselben aber zeitlich zu vorkommen /                      sollen die Nider Sächsische Crayß Stände an die Staaden begehren / solchem                      proscribirten Friedensstöhrer nicht so viel zu verstatten / daß er sich jhnen                      als Benachbarten / vnd den angelegene&#x0303; Reichs Ständen so zu                      grossem schaden dardurch länger auffhalten könte / sondern er Manßfeldt durch                      abschaffung desselben vielmehr getrungen werde / sich nunmehr seines vnrechts                      thun so weit zu entschlagen / daß darbey das Reich / Jhr Kays. May. Chur /                      Fürsten vnd Stände alle darbey jnteressirte seines tentirens gnugsam versichert                      seyn könten / der Hoffnung die Staaden würden solche Ermahnung dahin erwegen /                      daß sie sich seiner entweder entschlagen oder gar in jhre Dienst nehmen müsten /                      darbey man alsdann auff das wenigste verfichert / daß er nicht nach seinem                      freyen Muthwillen / sondern allein nach Commando der Staaden forthin procediren                      müste / etc.</p>
          <p>Weil auch hierzwischen Hertzog Friederich Vlrich zu Braunschweig an den Graffen                      von Tilly gelangen lassen / daß jhme Bericht zukommen were / ob solte er Willens                      seyn / sein vnterhabende Armee ins Stifft Halberstatt zu fuhren / vnd darinn                      eynzuquartiren / als hat derselbe sich hinwider schrifftlich entschuldiget / daß                      solches jhme niemals vor: wenigers eyniger Befehl darüber zukommen were.</p>
          <p><note place="right">Graff vo&#x0303; Tilly ziehet zu Feldt.</note>                      Demnach nun vnterdessen der Graff von Tilly berichtet worden / daß Hertzog                      Christian von Braunschweig / so den Winter vnd Früling vber ein Armada von                      20000. Mann / beneben einer stattlichen Artollerey zusammen gebracht / mit dem                      Manßfelder correspondirte / darbey auch der Ruff erschollen / als wolten sie                      auff ein bestimpte Zeit / bald nach Pfingsten jhre Armaden conjungiren, vnd ein                      Impressa vornehmen: als ist besagter Graff von Tilly auff Kay. May. Befelch mit                      seiner vnterhabenden Armada den 26. May auß der Wetteraw auff gebrochen / vn&#x0303; nach dem Stifft Hirschfeld gezogen / daselbst seinen Rendevous                      gehalten. Die statt Hirschfeldt hat jn gutwillig eingelassen: vn&#x0303;                      ob er wol scharpffe Disciplin gehalten / vnd das strayffen Ernst-
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[838/0949] P. P. Ewer Kays. May. werden ohne zweiffel gnädigst verstanden haben / was deroselben ich / wegen eines vom Graffen von Oldenburg Gesandten beschehenen anbringens / wie man nemblich deß Manßfelders / auffs sein aller vnterthänigste submission, durch gütliche Mittel vnd ertheylung eines Perdons abkommen möchte / für vnterthänigst wohlmeynendt gutachten vberschrieben / sintemal mir aber damalen die eygentliche Vmbstände vnd Information, woher besagtes anbringen vnd vorschlag rühre / ermangelt / vnd ich an jetzo den von gedachten Oldenburgischen Gesandten in nachrichtung so viel vernehme / daß solcher vorschlag nicht nur vom Graffen von Oldenburg / sondern mit vorwissen vnd vielleicht auß antreiben der Kön. Würde in Dennemarck beschehen / besagter Manßfelder solches an berührten Orth gelangen lassen / darvmbich auch sorgfältig erwogen / weil mein General Leutenampt Graff von Tilly mit der Armada in der Vntern Pfaltz / vnd jetzigen Quartiren nit länger zu bleiben / sondern sich nothwendig avangiren, vnd hierabwarts begeben muß / vnd wird / in Gestalt er bereit im auffbruch begrieffen / solches aber vielleicht dem künfftigen Accordo, da er mit dem Manßfelder fortgehen solte / verhinderlich seyn / vnd jhn gar zur desperation bringen möchte / Als hab ich nicht vmbgehin wollen / E. Kays. May diese trew vnd gehorsame Erinnerung zu thun / ob bey so gestalten sachen nit Mittel fürhanden vnd zu ergreiffen seyn möchte / wie man auß disem beschwärlichen Wesen kom̃en / vnd ohne verletzung E. Kays. May. reputation sich dieses schädlichen Feindes an jetzo entledigen könte / welches alles E. Kay. May. gnädigst zu erwegen / vnd dero gefallen nach / sich zu resoluiren haben / dero ich solches auß getreuwer sorgfältigkeit gehorsambst anfügen / vnd zu Kays Gnaden vnd Huldt mich in vnterthänigkeit befehlen wollen. Hertzogs in Bayren schrei ben an Kayser wegen deß von Manßfeldt vmb Perdon. Es ist aber diese Außsöhnung hernach wider stecken blieben / weil der Manßfelder sein Kriegs volck zu bevrlauben / nit trawen wollen; vnd hat vnterdessen seinet wegen der Graff von Tilly folgender Gestalt an die Fürsten vnd Stände deß Nider Sächs Crayses geschrieben; Sie würden sich wohl zu erinnern wissen / daß sie vnlängst die Röm Kay. May. schrifftlich versichert / daß sie nicht allein resolvirt, in Kayserlicher devotion zu verbleiben / sondern auch den Manßfelder vnd seinen Anhang vor deß Reichs proscribirten vnnd allgemeinen Friedensstöhrer halten / auch dahero demselben kein Paß zu verstatten / damit sie selbst vnnd andere gehorsame Stände auch versichert seyn möchten / Zu diesem Ende dann sie eintzig jhr geworbenes Volck beysammen / mit welchem sie berührtem Manßfelder gnugsam gewachsen / so were kein zweiffel / daß solches nicht allein Kays. May. zu sonderem Gefallen reichen / sondern auch verursacht würden / desselben in Kays. Gnaden eingedenck zu seyn. Alldieweil aber der Manßfelder bißhero zu erkennen geben / daß er ohne Noth keinen Stand gethan / sondern nur / wo er ohne Widerstandt kommen können / mit rauben vnd brennen / ärger als der Türck selbsten alles verderbt / wo er aber entweder dasselbige nicht tentiren, oder seiner Intention nach nicht vollbringen mögen / Er sich dahin begeben / wo man bißhero allein denselben Orth / jhn zu persequiren, verschont: darauß aber erfolget / daß bißhero Er mit weniger Anzahl Volck vnnd vngewißheit seines vnversehenen Eynfalls / die löbliche Reichsstände in grossen vnkosten / wegen der stätigen Gegenbereit schafften / gebracht worden: Es auch an jetzo eben solches Ansehen hätte vnd zu vermuthen were / wañ man jhm zu nahe komme / Er sich zu den Staaden reteriren, vnd eben sein alte Practicken spielen möchte / damit so wohl der Nider Sächsische Crayß als Jhr Kays. May. Armada dardurch in so grossem Kriegskosten noch länger müsten auffgehalten werden. Demselben aber zeitlich zu vorkommen / sollen die Nider Sächsische Crayß Stände an die Staaden begehren / solchem proscribirten Friedensstöhrer nicht so viel zu verstatten / daß er sich jhnen als Benachbarten / vnd den angelegenẽ Reichs Ständen so zu grossem schaden dardurch länger auffhalten könte / sondern er Manßfeldt durch abschaffung desselben vielmehr getrungen werde / sich nunmehr seines vnrechts thun so weit zu entschlagen / daß darbey das Reich / Jhr Kays. May. Chur / Fürsten vnd Stände alle darbey jnteressirte seines tentirens gnugsam versichert seyn könten / der Hoffnung die Staaden würden solche Ermahnung dahin erwegen / daß sie sich seiner entweder entschlagen oder gar in jhre Dienst nehmen müsten / darbey man alsdann auff das wenigste verfichert / daß er nicht nach seinem freyen Muthwillen / sondern allein nach Commando der Staaden forthin procediren müste / etc. Schreibẽ deß Grafen von Tilly an N. S. Crayß / võ wegen deß von Manßfeldt. Weil auch hierzwischen Hertzog Friederich Vlrich zu Braunschweig an den Graffen von Tilly gelangen lassen / daß jhme Bericht zukommen were / ob solte er Willens seyn / sein vnterhabende Armee ins Stifft Halberstatt zu fuhren / vnd darinn eynzuquartiren / als hat derselbe sich hinwider schrifftlich entschuldiget / daß solches jhme niemals vor: wenigers eyniger Befehl darüber zukommen were. Demnach nun vnterdessen der Graff von Tilly berichtet worden / daß Hertzog Christian von Braunschweig / so den Winter vnd Früling vber ein Armada von 20000. Mann / beneben einer stattlichen Artollerey zusammen gebracht / mit dem Manßfelder correspondirte / darbey auch der Ruff erschollen / als wolten sie auff ein bestimpte Zeit / bald nach Pfingsten jhre Armaden conjungiren, vnd ein Impressa vornehmen: als ist besagter Graff von Tilly auff Kay. May. Befelch mit seiner vnterhabenden Armada den 26. May auß der Wetteraw auff gebrochen / vñ nach dem Stifft Hirschfeld gezogen / daselbst seinen Rendevous gehalten. Die statt Hirschfeldt hat jn gutwillig eingelassen: vñ ob er wol scharpffe Disciplin gehalten / vnd das strayffen Ernst- Graff võ Tilly ziehet zu Feldt.

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 838. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/949>, abgerufen am 23.11.2024.