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Allgemeine Zeitung. Nr. 5. Augsburg, 5. Januar 1840.

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auch bei diesen Unternehmungen treten könnte, so würde eine bedeutende Portominderung selbst bei Erhaltung einer der bisherigen gleichkommenden reinen Einnahme möglich, oder wenn darauf Verzicht geleistet werden könnte, ein bis jetzt beispiellos niedriger Portosatz zu erwarten, und damit dem Gewerbe- und Gedankenverkehr ein neuer Impuls gegeben seyn.

Die gewerblichen Unternehmungen des Staats haben, von allen andern Bedenken abgesehen, immer die Schattenseite, daß der mögliche Verlust von demjenigen getragen und gefühlt wird, der zu seiner Abwendung nichts beitragen kann, d. h. nicht von der Verwaltung, sondern von den Unterthanen; ferner, daß die großen Mittel, über welche die Staatsverwaltung disponirt, Privatunternehmern nie zu Gebote stehen, und der Zeitpunkt des Gewinnes und der Vergütung von Einbußen von den letzteren nicht mit gleicher Ruhe, wie von der Staatsverwaltung, abgewartet werden kann. -- Das Verhältniß ist also immer ein sehr ungleiches, wenn in gewerblichen Geschäften der Staat in Concurrenz mit Privatleuten tritt.

Wenn aber trotz der natürlichen Ueberlegenheit, die aus dem Angeführten und weiter daraus erwächst, daß ein Theil der Gewerbsinstrumente, die Gebäude, die Pferde u. s. w. zu einer andern ganz sichern Lohn abwerfenden Unternehmung, nämlich der Briefbeförderung zugleich verwendet werden können, und doch noch zum Betriebe des Personen- und Gepäcktransports brauchbar bleiben -- die Post noch obendrein eines besondern Schutzes gegen Concurrenz bedarf, und dessen ungeachtet von der gewerblichen Thätigkeit keinen Vortheil zieht, sondern Einbußen erleidet, dann ist es gewiß sonnenklar, daß die Fortsetzung eines solchen Geschäfts staatswirthschaftlich unrichtig ist.

Wäre die Postfuhrverwaltung wirklich im Stande mit der Privatindustrie in erfolgreiche Concurrenz zu treten, wozu nützte die Bestimmung des Allgemeinen Landrechts Th. II. Tit. 15. §. 134, nach welcher Pakete von 40 Pfund und darunter nichts anders als durch die Post versendet werden dürfen -- eine Bestimmung, deren Aufrechthaltung von der Postverwaltung aller ständischen Reclamationen ungeachtet bisher hartnäckig vertheidigt worden ist, wenn gleich sich nicht verkennen läßt, daß sie das Publicum aufs äußerste belästigt, indem sie es der Benutzung der Speditionsgelegenheiten nach solchen Orten beraubt, welche die Posten nur auf Umwegen berühren, und den Spediteurs den größten Theil derjenigen Versendungen entzieht, die hauptsächlich ihre Rückfracht ausmachen.

Dieselbe Anordnung mit Beschränkung des Gewichtsatzes auf 25 Pfund besteht auch zum Schutze der Thurn- und Taxis'schen Post. -- Könnte die Postfuhranstalt die Concurrenz der Privatindustrie ertragen, wozu nütze die Besteuerung, welcher das Lohnfuhrgewerbe unterliegt? Es ist eingestanden und offenkundig, daß diese Steuer, die obendrein zu großen Verationen Anlaß gibt und zu Unterschleifen verführt, lediglich im Interesse der Posten, im Taxis'schen Postgebiete sogar vertragsgemäß und keineswegs aus Gründen der Finanzpolitik imponirt ist.

Wozu endlich nützte die ebenfalls ganz generelle Bestimmung, welche Hauderern, Fuhrleuten etc. untersagt, Passagiere, welche mit Postpferden ankommen, von den Orten der Poststation vor Ablauf von zweimal vierundzwanzig Stunden weiter zu fahren, Relais auf bestimmten Routen mit bestimmten Abfahrtstagen zu legen und dergl., wenn die Postverwaltung trotz der oben erwähnten so sehr begünstigenden Umstände nur hoffen dürfte, eine Concurrenz zu bestehen?

In der Freigebung des Personen- und Frachtverkehrs liegt also das Mittel zur Ermäßigung des Briefporto's, und zugleich zu einer anderweiten großen Ersparung, indem das Publicum nicht länger genöthigt wird, eine Anstalt zu erhalten, die aus eigenen Kräften, ohne künstliche Mittel, Schutz und Unterstützung aller Art einmal nicht zu bestehen vermag, und indem es die ganze Differenz zwischen dem Preise den die Post setzt, und demjenigen, welchen der Privatunternehmer erlangen kann, erspart. Wie beträchtlich diese Ersparniß werden kann, darüber gibt die unglaubliche Wohlfeilheit der Messagerien in Frankreich eine Fingerzeig. Es wird zwar eingewendet werden, und ist bereits geschehen, daß die industrie- und capitalärmeren Gegenden dadurch der Vortheile regelmäßiger Communicationen verlustig gehen würden. So ganz wahrscheinlich ist dieß gerade nicht: es kann aber seyn, daß in einzelnen Provinzen das Reisen kostbarer wird, als es bisher war; dagegen wird das Frachtgewerbe überall zunehmen, und die Zahl der Lohnkutscher sich vermehren, auch die allerdings unvermeidliche Beibehaltung von Extrapoststationen, wie das Beispiel der französischen, und selbst in gewisser Beziehung der Taxis'schen Postställe zeigt, weit geringere als die für die Fahrposten vom Staate bisher gebrachten Opfer kosten, zumal die Inhaber der Extrapoststationen regelmäßige Fahrten unter einander verabreden, oder sonst mit den Fracht- und Lohnfuhrleuten in Concurrenz treten können.

Und wenn auch wirklich Unbequemlichkeit und Kostenerhöhung für Reisende in gewissen Gegenden, und für die Bewohner gewisser Landestheile aus der Aufgebung des Postfuhrwesens erwüchse, so wird doch Niemand behaupten wollen, daß diese einen gegründeten Anspruch auf Unterstützung des gesammten Staates hätten, damit sie wohlfeiler reisen, sicherer und bequemer ihre Güter befördern könnten. Sollte der Bergriff einer Wohlthätigkeitsanstalt in solchem Maaße auf die Posten ausgedehnt werden, so würde man auch kein Briefporto mehr erheben dürfen, sondern auf dem Wege einer allgemeinen Besteuerung einem jeden den Gebrauch der Postanstalten nach Lust und Belieben zugänglich machen müssen -- eine Ansicht, die wohl schwerlich Jemand für angemessen, oder auch überhaupt nur für verständig erachten wird.

Dagegen mag es wohl bedenklich scheinen, ohne allen Uebergang das bisherige Monopol fallen zu lassen, und es ist eine Aufgabe für die Staatsklugheit, den dem Bedürfnisse der Gegenwart entsprechenden Zustand herzustellen, und gleichwohl die bestehenden Interesse zu schonen, oder so wenig als möglich zu verletzen.

Auch wollen wir die Briefportominderung nicht, wenn sie nur um den Preis der Sicherheit der Beförderung zu erlangen wäre, oder wenn eine Unsicherheit dafür eingetauscht werden sollte, wie sie in Frankreich und England zu finden ist.

Die Briefe werden in Frankreich nur nach solchen Orten befördert, welche auf der geraden Poststraße bis zum Endpunkt eines Haupt- oder eines bedeutenden Seitencurses liegen. Um die weiterhin, und nach Orten weit vom Wege vor-, oder seitwärts bestimmte Correspondenz bekümmert sich kein Mensch. Es fehlen nämlich die directen Verbindungen, und es können daher Briefe nach solchen Orten entweder nur auf großen Umwegen, oder durch expresse Boten, oder auch gar nicht zum Wohnorte der Adressaten gelangen. Dieß ist immer so, wenn der Ort nicht bedeutend genug ist, einen eigenen Boten wöchentlich nach der mehrere Meilen entfernten Poststation zum Abholen etwa vorhandener Briefe zu senden.

In England ist es noch weit schlimmer: dort ist es fast unmöglich, einen Brief nach einem vom Course seitwärts liegenden kleinen Orte oder tief ins Land zu senden; die Post

auch bei diesen Unternehmungen treten könnte, so würde eine bedeutende Portominderung selbst bei Erhaltung einer der bisherigen gleichkommenden reinen Einnahme möglich, oder wenn darauf Verzicht geleistet werden könnte, ein bis jetzt beispiellos niedriger Portosatz zu erwarten, und damit dem Gewerbe- und Gedankenverkehr ein neuer Impuls gegeben seyn.

Die gewerblichen Unternehmungen des Staats haben, von allen andern Bedenken abgesehen, immer die Schattenseite, daß der mögliche Verlust von demjenigen getragen und gefühlt wird, der zu seiner Abwendung nichts beitragen kann, d. h. nicht von der Verwaltung, sondern von den Unterthanen; ferner, daß die großen Mittel, über welche die Staatsverwaltung disponirt, Privatunternehmern nie zu Gebote stehen, und der Zeitpunkt des Gewinnes und der Vergütung von Einbußen von den letzteren nicht mit gleicher Ruhe, wie von der Staatsverwaltung, abgewartet werden kann. — Das Verhältniß ist also immer ein sehr ungleiches, wenn in gewerblichen Geschäften der Staat in Concurrenz mit Privatleuten tritt.

Wenn aber trotz der natürlichen Ueberlegenheit, die aus dem Angeführten und weiter daraus erwächst, daß ein Theil der Gewerbsinstrumente, die Gebäude, die Pferde u. s. w. zu einer andern ganz sichern Lohn abwerfenden Unternehmung, nämlich der Briefbeförderung zugleich verwendet werden können, und doch noch zum Betriebe des Personen- und Gepäcktransports brauchbar bleiben — die Post noch obendrein eines besondern Schutzes gegen Concurrenz bedarf, und dessen ungeachtet von der gewerblichen Thätigkeit keinen Vortheil zieht, sondern Einbußen erleidet, dann ist es gewiß sonnenklar, daß die Fortsetzung eines solchen Geschäfts staatswirthschaftlich unrichtig ist.

Wäre die Postfuhrverwaltung wirklich im Stande mit der Privatindustrie in erfolgreiche Concurrenz zu treten, wozu nützte die Bestimmung des Allgemeinen Landrechts Th. II. Tit. 15. §. 134, nach welcher Pakete von 40 Pfund und darunter nichts anders als durch die Post versendet werden dürfen — eine Bestimmung, deren Aufrechthaltung von der Postverwaltung aller ständischen Reclamationen ungeachtet bisher hartnäckig vertheidigt worden ist, wenn gleich sich nicht verkennen läßt, daß sie das Publicum aufs äußerste belästigt, indem sie es der Benutzung der Speditionsgelegenheiten nach solchen Orten beraubt, welche die Posten nur auf Umwegen berühren, und den Spediteurs den größten Theil derjenigen Versendungen entzieht, die hauptsächlich ihre Rückfracht ausmachen.

Dieselbe Anordnung mit Beschränkung des Gewichtsatzes auf 25 Pfund besteht auch zum Schutze der Thurn- und Taxis'schen Post. — Könnte die Postfuhranstalt die Concurrenz der Privatindustrie ertragen, wozu nütze die Besteuerung, welcher das Lohnfuhrgewerbe unterliegt? Es ist eingestanden und offenkundig, daß diese Steuer, die obendrein zu großen Verationen Anlaß gibt und zu Unterschleifen verführt, lediglich im Interesse der Posten, im Taxis'schen Postgebiete sogar vertragsgemäß und keineswegs aus Gründen der Finanzpolitik imponirt ist.

Wozu endlich nützte die ebenfalls ganz generelle Bestimmung, welche Hauderern, Fuhrleuten etc. untersagt, Passagiere, welche mit Postpferden ankommen, von den Orten der Poststation vor Ablauf von zweimal vierundzwanzig Stunden weiter zu fahren, Relais auf bestimmten Routen mit bestimmten Abfahrtstagen zu legen und dergl., wenn die Postverwaltung trotz der oben erwähnten so sehr begünstigenden Umstände nur hoffen dürfte, eine Concurrenz zu bestehen?

In der Freigebung des Personen- und Frachtverkehrs liegt also das Mittel zur Ermäßigung des Briefporto's, und zugleich zu einer anderweiten großen Ersparung, indem das Publicum nicht länger genöthigt wird, eine Anstalt zu erhalten, die aus eigenen Kräften, ohne künstliche Mittel, Schutz und Unterstützung aller Art einmal nicht zu bestehen vermag, und indem es die ganze Differenz zwischen dem Preise den die Post setzt, und demjenigen, welchen der Privatunternehmer erlangen kann, erspart. Wie beträchtlich diese Ersparniß werden kann, darüber gibt die unglaubliche Wohlfeilheit der Messagerien in Frankreich eine Fingerzeig. Es wird zwar eingewendet werden, und ist bereits geschehen, daß die industrie- und capitalärmeren Gegenden dadurch der Vortheile regelmäßiger Communicationen verlustig gehen würden. So ganz wahrscheinlich ist dieß gerade nicht: es kann aber seyn, daß in einzelnen Provinzen das Reisen kostbarer wird, als es bisher war; dagegen wird das Frachtgewerbe überall zunehmen, und die Zahl der Lohnkutscher sich vermehren, auch die allerdings unvermeidliche Beibehaltung von Extrapoststationen, wie das Beispiel der französischen, und selbst in gewisser Beziehung der Taxis'schen Postställe zeigt, weit geringere als die für die Fahrposten vom Staate bisher gebrachten Opfer kosten, zumal die Inhaber der Extrapoststationen regelmäßige Fahrten unter einander verabreden, oder sonst mit den Fracht- und Lohnfuhrleuten in Concurrenz treten können.

Und wenn auch wirklich Unbequemlichkeit und Kostenerhöhung für Reisende in gewissen Gegenden, und für die Bewohner gewisser Landestheile aus der Aufgebung des Postfuhrwesens erwüchse, so wird doch Niemand behaupten wollen, daß diese einen gegründeten Anspruch auf Unterstützung des gesammten Staates hätten, damit sie wohlfeiler reisen, sicherer und bequemer ihre Güter befördern könnten. Sollte der Bergriff einer Wohlthätigkeitsanstalt in solchem Maaße auf die Posten ausgedehnt werden, so würde man auch kein Briefporto mehr erheben dürfen, sondern auf dem Wege einer allgemeinen Besteuerung einem jeden den Gebrauch der Postanstalten nach Lust und Belieben zugänglich machen müssen — eine Ansicht, die wohl schwerlich Jemand für angemessen, oder auch überhaupt nur für verständig erachten wird.

Dagegen mag es wohl bedenklich scheinen, ohne allen Uebergang das bisherige Monopol fallen zu lassen, und es ist eine Aufgabe für die Staatsklugheit, den dem Bedürfnisse der Gegenwart entsprechenden Zustand herzustellen, und gleichwohl die bestehenden Interesse zu schonen, oder so wenig als möglich zu verletzen.

Auch wollen wir die Briefportominderung nicht, wenn sie nur um den Preis der Sicherheit der Beförderung zu erlangen wäre, oder wenn eine Unsicherheit dafür eingetauscht werden sollte, wie sie in Frankreich und England zu finden ist.

Die Briefe werden in Frankreich nur nach solchen Orten befördert, welche auf der geraden Poststraße bis zum Endpunkt eines Haupt- oder eines bedeutenden Seitencurses liegen. Um die weiterhin, und nach Orten weit vom Wege vor-, oder seitwärts bestimmte Correspondenz bekümmert sich kein Mensch. Es fehlen nämlich die directen Verbindungen, und es können daher Briefe nach solchen Orten entweder nur auf großen Umwegen, oder durch expresse Boten, oder auch gar nicht zum Wohnorte der Adressaten gelangen. Dieß ist immer so, wenn der Ort nicht bedeutend genug ist, einen eigenen Boten wöchentlich nach der mehrere Meilen entfernten Poststation zum Abholen etwa vorhandener Briefe zu senden.

In England ist es noch weit schlimmer: dort ist es fast unmöglich, einen Brief nach einem vom Course seitwärts liegenden kleinen Orte oder tief ins Land zu senden; die Post

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[0034/0010] auch bei diesen Unternehmungen treten könnte, so würde eine bedeutende Portominderung selbst bei Erhaltung einer der bisherigen gleichkommenden reinen Einnahme möglich, oder wenn darauf Verzicht geleistet werden könnte, ein bis jetzt beispiellos niedriger Portosatz zu erwarten, und damit dem Gewerbe- und Gedankenverkehr ein neuer Impuls gegeben seyn. Die gewerblichen Unternehmungen des Staats haben, von allen andern Bedenken abgesehen, immer die Schattenseite, daß der mögliche Verlust von demjenigen getragen und gefühlt wird, der zu seiner Abwendung nichts beitragen kann, d. h. nicht von der Verwaltung, sondern von den Unterthanen; ferner, daß die großen Mittel, über welche die Staatsverwaltung disponirt, Privatunternehmern nie zu Gebote stehen, und der Zeitpunkt des Gewinnes und der Vergütung von Einbußen von den letzteren nicht mit gleicher Ruhe, wie von der Staatsverwaltung, abgewartet werden kann. — Das Verhältniß ist also immer ein sehr ungleiches, wenn in gewerblichen Geschäften der Staat in Concurrenz mit Privatleuten tritt. Wenn aber trotz der natürlichen Ueberlegenheit, die aus dem Angeführten und weiter daraus erwächst, daß ein Theil der Gewerbsinstrumente, die Gebäude, die Pferde u. s. w. zu einer andern ganz sichern Lohn abwerfenden Unternehmung, nämlich der Briefbeförderung zugleich verwendet werden können, und doch noch zum Betriebe des Personen- und Gepäcktransports brauchbar bleiben — die Post noch obendrein eines besondern Schutzes gegen Concurrenz bedarf, und dessen ungeachtet von der gewerblichen Thätigkeit keinen Vortheil zieht, sondern Einbußen erleidet, dann ist es gewiß sonnenklar, daß die Fortsetzung eines solchen Geschäfts staatswirthschaftlich unrichtig ist. Wäre die Postfuhrverwaltung wirklich im Stande mit der Privatindustrie in erfolgreiche Concurrenz zu treten, wozu nützte die Bestimmung des Allgemeinen Landrechts Th. II. Tit. 15. §. 134, nach welcher Pakete von 40 Pfund und darunter nichts anders als durch die Post versendet werden dürfen — eine Bestimmung, deren Aufrechthaltung von der Postverwaltung aller ständischen Reclamationen ungeachtet bisher hartnäckig vertheidigt worden ist, wenn gleich sich nicht verkennen läßt, daß sie das Publicum aufs äußerste belästigt, indem sie es der Benutzung der Speditionsgelegenheiten nach solchen Orten beraubt, welche die Posten nur auf Umwegen berühren, und den Spediteurs den größten Theil derjenigen Versendungen entzieht, die hauptsächlich ihre Rückfracht ausmachen. Dieselbe Anordnung mit Beschränkung des Gewichtsatzes auf 25 Pfund besteht auch zum Schutze der Thurn- und Taxis'schen Post. — Könnte die Postfuhranstalt die Concurrenz der Privatindustrie ertragen, wozu nütze die Besteuerung, welcher das Lohnfuhrgewerbe unterliegt? Es ist eingestanden und offenkundig, daß diese Steuer, die obendrein zu großen Verationen Anlaß gibt und zu Unterschleifen verführt, lediglich im Interesse der Posten, im Taxis'schen Postgebiete sogar vertragsgemäß und keineswegs aus Gründen der Finanzpolitik imponirt ist. Wozu endlich nützte die ebenfalls ganz generelle Bestimmung, welche Hauderern, Fuhrleuten etc. untersagt, Passagiere, welche mit Postpferden ankommen, von den Orten der Poststation vor Ablauf von zweimal vierundzwanzig Stunden weiter zu fahren, Relais auf bestimmten Routen mit bestimmten Abfahrtstagen zu legen und dergl., wenn die Postverwaltung trotz der oben erwähnten so sehr begünstigenden Umstände nur hoffen dürfte, eine Concurrenz zu bestehen? In der Freigebung des Personen- und Frachtverkehrs liegt also das Mittel zur Ermäßigung des Briefporto's, und zugleich zu einer anderweiten großen Ersparung, indem das Publicum nicht länger genöthigt wird, eine Anstalt zu erhalten, die aus eigenen Kräften, ohne künstliche Mittel, Schutz und Unterstützung aller Art einmal nicht zu bestehen vermag, und indem es die ganze Differenz zwischen dem Preise den die Post setzt, und demjenigen, welchen der Privatunternehmer erlangen kann, erspart. Wie beträchtlich diese Ersparniß werden kann, darüber gibt die unglaubliche Wohlfeilheit der Messagerien in Frankreich eine Fingerzeig. Es wird zwar eingewendet werden, und ist bereits geschehen, daß die industrie- und capitalärmeren Gegenden dadurch der Vortheile regelmäßiger Communicationen verlustig gehen würden. So ganz wahrscheinlich ist dieß gerade nicht: es kann aber seyn, daß in einzelnen Provinzen das Reisen kostbarer wird, als es bisher war; dagegen wird das Frachtgewerbe überall zunehmen, und die Zahl der Lohnkutscher sich vermehren, auch die allerdings unvermeidliche Beibehaltung von Extrapoststationen, wie das Beispiel der französischen, und selbst in gewisser Beziehung der Taxis'schen Postställe zeigt, weit geringere als die für die Fahrposten vom Staate bisher gebrachten Opfer kosten, zumal die Inhaber der Extrapoststationen regelmäßige Fahrten unter einander verabreden, oder sonst mit den Fracht- und Lohnfuhrleuten in Concurrenz treten können. Und wenn auch wirklich Unbequemlichkeit und Kostenerhöhung für Reisende in gewissen Gegenden, und für die Bewohner gewisser Landestheile aus der Aufgebung des Postfuhrwesens erwüchse, so wird doch Niemand behaupten wollen, daß diese einen gegründeten Anspruch auf Unterstützung des gesammten Staates hätten, damit sie wohlfeiler reisen, sicherer und bequemer ihre Güter befördern könnten. Sollte der Bergriff einer Wohlthätigkeitsanstalt in solchem Maaße auf die Posten ausgedehnt werden, so würde man auch kein Briefporto mehr erheben dürfen, sondern auf dem Wege einer allgemeinen Besteuerung einem jeden den Gebrauch der Postanstalten nach Lust und Belieben zugänglich machen müssen — eine Ansicht, die wohl schwerlich Jemand für angemessen, oder auch überhaupt nur für verständig erachten wird. Dagegen mag es wohl bedenklich scheinen, ohne allen Uebergang das bisherige Monopol fallen zu lassen, und es ist eine Aufgabe für die Staatsklugheit, den dem Bedürfnisse der Gegenwart entsprechenden Zustand herzustellen, und gleichwohl die bestehenden Interesse zu schonen, oder so wenig als möglich zu verletzen. Auch wollen wir die Briefportominderung nicht, wenn sie nur um den Preis der Sicherheit der Beförderung zu erlangen wäre, oder wenn eine Unsicherheit dafür eingetauscht werden sollte, wie sie in Frankreich und England zu finden ist. Die Briefe werden in Frankreich nur nach solchen Orten befördert, welche auf der geraden Poststraße bis zum Endpunkt eines Haupt- oder eines bedeutenden Seitencurses liegen. Um die weiterhin, und nach Orten weit vom Wege vor-, oder seitwärts bestimmte Correspondenz bekümmert sich kein Mensch. Es fehlen nämlich die directen Verbindungen, und es können daher Briefe nach solchen Orten entweder nur auf großen Umwegen, oder durch expresse Boten, oder auch gar nicht zum Wohnorte der Adressaten gelangen. Dieß ist immer so, wenn der Ort nicht bedeutend genug ist, einen eigenen Boten wöchentlich nach der mehrere Meilen entfernten Poststation zum Abholen etwa vorhandener Briefe zu senden. In England ist es noch weit schlimmer: dort ist es fast unmöglich, einen Brief nach einem vom Course seitwärts liegenden kleinen Orte oder tief ins Land zu senden; die Post

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 5. Augsburg, 5. Januar 1840, S. 0034. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_005_18400105/10>, abgerufen am 21.11.2024.