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Allgemeine Zeitung. Nr. 8. Augsburg, 8. Januar 1840.

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Prinz Albert hat die Personen, welche zu ihm in näheren Verhältnissen standen, vor seiner Abreise von hier mit bedeutenden Pensionen aus seinem Privatvermögen bedacht. Der Aufenthalt in Gotha wird von kurzer Dauer seyn. Nach London begleitet den Prinzen nicht der Baron Stockmar, wie man früher vermuthete, sondern Hr. v. Alvensleben. Der Prinz soll entschlossen seyn, den durch geschichtlichen Glanz und Größe verherrlichten Titel eines Herzogs von Sachsen auch nach seiner Vermählung mit der Königin Victoria mit keinem andern zu vertauschen. - Man glaubt hier bald der Veröffentlichung eines zweiten, das Land noch näher angehenden Vermählungsprojects entgegensehen zu dürfen.

Wie zu erwarten stand, ist auch in dieser Diät unseres Landtages die hannover'sche Verfassungsfrage (die uns wegen der Successions-Eventualitäten noch näher berührt als die andern deutschen constitutionellen Staaten) Gegenstand einer Berathung gewesen. Dem vorliegenden Protokoll zufolge hat auf Antrag des Abgeordneten Notars Hollandt die Ständeversammlung in ihrer Sitzung vom 17 d. M. einstimmig beschlossen: "die herzogliche Landesregierung um beruhigende Mittheilungen über den Stand der hannover'schen Verfassungsangelegenheit am Bundestage zu ersuchen, da durch die Art und Weise wie des Königs von Hannover Majestät in der allerhöchsten Proclamation vom 10 Sept. d. J. den Bundesbeschluß vom 5 Sept. interpretirt, der Art. 56 der Wiener Schlußacte, also ein Grundgesetz des deutschen Bundes und somit die Existenz des deutschen Bundes selbst bedroht erscheinen müsse."*) (Oeffentliche Mittheilungen über die Ständeverhandlungen.)

Auch die Lübecker Blätter protestiren, gleich den Hamburger und Bremer Zeitungen, gegen die Ernennung eines apostolischen Vicars des Nordens mit der Residenz Hamburg, obschon sie nicht erwähnen, daß der dazu bestimmte Geistliche mit den belgischen Herren liirt, schon in den bekannten Michelis-Briefen und in den Binterim'schen Zuständen figurirt hat, und daß darin, daß man auf einmal einer preußischen Diöcese entzogen werden soll, offenbar eine besondere Absicht liegt. Die neuen Lübecker Blätter meinen, daß ein apostolischer Vicar der Art ein päpstlicher Gesandter sey, und daß kein Staat gezwungen werden könne, einen Gesandten anzunehmen, jedenfalls nicht ohne vorherige Anfrage. Die freien Städte würden ihn auf keinen Fall zulassen, und es stehe dahin, ob man gegen sie auftreten wolle: Mecklenburg werde jedenfalls eben so handeln. Andrerseits bemerkt der Courrier de la Meuse, Hr. Laurent werde keinen öffentlichen Charakter bekleiden, sondern, in Hamburg residirend, in den Augen der dortigen und der übrigen betheiligten Regierungen ein bloßer Privatmann seyn, der keinerlei Anstoß geben werde, besonders da Liebe zum Frieden und großes Wohlwollen seine hervorstechenden Eigenschaften seyen. (Nürnb. Corresp.)

Hr. Laurent, der durch päpstliche Bullen zum Bischof in partibus von Chersonnes und zum apostolischen Vicar des Nordens ernannt wurde und zum Sitze Hamburg angewiesen erhielt, wird binnen kurzem nach genommener Rücksprache mit seinem Vorgänger in Westphalen nach Hamburg abgehen und den neuen Sprengel der drei Hansestädte, das Königreich Dänemark und das Großherzogthum Mecklenburg etc. übernehmen. Seit 1667 bis jetzt bestand das apostolische Vicariat des Nordens, und hatte schon 1680 einmal in Hamburg selbst seinen Sitz. Es ist durchaus irrig, daß, wie ein Hamburger Artikel sagt, auf andere Weise für das geistliche Wohl der in Hamburg etc. wohnenden Katholiken gesorgt sey. Diese, und ihre, vom apostolischen Vicar angestellten und approbirten Geistlichen gehören nicht zu dem Sprengel eines Bischofs, sondern notorisch und anerkanntermaßen unter einen, vom katholischen Kirchenoberhaupte ernannten Generalvicar des Nordens, der früher theils in Hannover, theils in Hildesheim, theils in Münster und zuletzt in Paderborn wohnte, und nun zum Besten der betreffenden katholischen Unterthanen dieser Staaten seinen Sitz mitten in seinen Sprengel verlegen wird. - Das deßfalls aus Auftrag des päpstlichen Stuhls von der höchsten geistlichen Behörde in Rom (der Congregation de propaganda fide) an den hiesigen hochwürdigsten Herrn Bischof und apostolischen Vicar des Nordens, Freiherrn Friedrich Clemens von Ledebur, auf dessen Begehren erlassene Decret oder Rescript ist datirt Rom vom 14 September 1839. (Münchn. pol. Ztg.)

In einem Schreiben aus Hamburg vom 1 Jan. (das die Preußische Staatszeitung mittheilt) heißt es in Bezug auf diesen Gegenstand: "Die von der Frankfurter Oberpostamtszeitung, der Allgemeinen Zeitung von Augsburg und mehrern andern Blättern gleichzeitig und übereinstimmend gebrachte Correspondenz, die Ernennung des belgischen Pfarrers, Hrn. Laurent, zum apostolischen Vicar mit Bestimmung des Wohnsitzes in Hamburg betreffend, hat hier, wie sich leicht denken läßt, nicht bloß Aufmerksamkeit erregt, sondern auch Aufsehen gemacht. Keines unserer Blätter hat diesen Artikel bisher wieder gegeben, da es nicht geschehen könnte, ohne zugleich eine bündige Widerlegung hinzuzufügen. Nicht bloß in den Schwesterstädten Bremen und Lübeck und im Königreiche Dänemark, sondern auch hier sieht man jene Ernennung als eine Neuerung an, welche nie ohne ausdrückliche Zustimmung der betheiligten Regierung erfolgen könnte, aber nach den katholisch-kirchlichen Verhältnissen der zur sogenannten nordischen Mission gezählten Landestheile, besonders mit Rücksicht auf die Zeitumstände, überhaupt nicht zu dulden seyn würde. Wenn die belgischen Blätter behaupten, eine Zustimmung der Landesherrschaft sey gar nicht nöthig, weil der Ernannte keinen amtlichen Charakter in den Hansestädten und in Dänemark zu bekleiden habe, so können aus solcher Behauptung nur neue Bedenken erwachsen. Denn ein apostolischer Vicar, der den katholischen Geistlichen im Lande Weisungen ertheilt, übt doch wohl einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Staatsangehörigen, und dieser sollte als bloßer Privatmann, ohne Rücksicht auf die Regierung und unbeachtet von ihr, im Lande leben wollen? Nimmermehr wird unser gesunder norddeutscher Sinn mit einem solchen Gedanken sich befreunden können. Einen Beweis davon liefert der merkwürdige Artikel, der sich in den "Neuen Lübeckischen Blättern" (Nr. 51 vom 22 Dec.) befindet, und der sich über das Verhältniß der apostolischen Vicare ausspricht. Dieser Artikel ist auch in die "Bremer Zeitung" vom 29 Dec. übergegangen, und zeigt am deutlichsten, wie sehr man in den Hansestädten die ganze von Belgien aus angekündigte Maaßregel als eine bedrohliche, nicht zu duldende Neuerung entschieden zurückweist."


Preußen.

Als politische Neuigkeit hat uns das neue Jahr die alte Haude- und Spener'sche Zeitung, die unter diesem Namen mehr als unter ihrem Titel "Berlinische Nachrichten" bekannt ist, in modernem Gewande, d. h. in einem Formate gebracht, welches mehr als noch einmal so groß ist, als das bisherige. Sie eröffnet ihre neue Größe mit einem Gedicht an das Jahrhundert, das sie nunmehr glücklich zurückgelegt

*) Man wird hieraus ersehen, daß die Fassung dieses Beschlusses, wie ihn die Kölnische Ztg. und nach ihr andere Blätter wiedergeben, nicht ganz getreu ist.

Prinz Albert hat die Personen, welche zu ihm in näheren Verhältnissen standen, vor seiner Abreise von hier mit bedeutenden Pensionen aus seinem Privatvermögen bedacht. Der Aufenthalt in Gotha wird von kurzer Dauer seyn. Nach London begleitet den Prinzen nicht der Baron Stockmar, wie man früher vermuthete, sondern Hr. v. Alvensleben. Der Prinz soll entschlossen seyn, den durch geschichtlichen Glanz und Größe verherrlichten Titel eines Herzogs von Sachsen auch nach seiner Vermählung mit der Königin Victoria mit keinem andern zu vertauschen. – Man glaubt hier bald der Veröffentlichung eines zweiten, das Land noch näher angehenden Vermählungsprojects entgegensehen zu dürfen.

Wie zu erwarten stand, ist auch in dieser Diät unseres Landtages die hannover'sche Verfassungsfrage (die uns wegen der Successions-Eventualitäten noch näher berührt als die andern deutschen constitutionellen Staaten) Gegenstand einer Berathung gewesen. Dem vorliegenden Protokoll zufolge hat auf Antrag des Abgeordneten Notars Hollandt die Ständeversammlung in ihrer Sitzung vom 17 d. M. einstimmig beschlossen: „die herzogliche Landesregierung um beruhigende Mittheilungen über den Stand der hannover'schen Verfassungsangelegenheit am Bundestage zu ersuchen, da durch die Art und Weise wie des Königs von Hannover Majestät in der allerhöchsten Proclamation vom 10 Sept. d. J. den Bundesbeschluß vom 5 Sept. interpretirt, der Art. 56 der Wiener Schlußacte, also ein Grundgesetz des deutschen Bundes und somit die Existenz des deutschen Bundes selbst bedroht erscheinen müsse.“*) (Oeffentliche Mittheilungen über die Ständeverhandlungen.)

Auch die Lübecker Blätter protestiren, gleich den Hamburger und Bremer Zeitungen, gegen die Ernennung eines apostolischen Vicars des Nordens mit der Residenz Hamburg, obschon sie nicht erwähnen, daß der dazu bestimmte Geistliche mit den belgischen Herren liirt, schon in den bekannten Michelis-Briefen und in den Binterim'schen Zuständen figurirt hat, und daß darin, daß man auf einmal einer preußischen Diöcese entzogen werden soll, offenbar eine besondere Absicht liegt. Die neuen Lübecker Blätter meinen, daß ein apostolischer Vicar der Art ein päpstlicher Gesandter sey, und daß kein Staat gezwungen werden könne, einen Gesandten anzunehmen, jedenfalls nicht ohne vorherige Anfrage. Die freien Städte würden ihn auf keinen Fall zulassen, und es stehe dahin, ob man gegen sie auftreten wolle: Mecklenburg werde jedenfalls eben so handeln. Andrerseits bemerkt der Courrier de la Meuse, Hr. Laurent werde keinen öffentlichen Charakter bekleiden, sondern, in Hamburg residirend, in den Augen der dortigen und der übrigen betheiligten Regierungen ein bloßer Privatmann seyn, der keinerlei Anstoß geben werde, besonders da Liebe zum Frieden und großes Wohlwollen seine hervorstechenden Eigenschaften seyen. (Nürnb. Corresp.)

Hr. Laurent, der durch päpstliche Bullen zum Bischof in partibus von Chersonnes und zum apostolischen Vicar des Nordens ernannt wurde und zum Sitze Hamburg angewiesen erhielt, wird binnen kurzem nach genommener Rücksprache mit seinem Vorgänger in Westphalen nach Hamburg abgehen und den neuen Sprengel der drei Hansestädte, das Königreich Dänemark und das Großherzogthum Mecklenburg etc. übernehmen. Seit 1667 bis jetzt bestand das apostolische Vicariat des Nordens, und hatte schon 1680 einmal in Hamburg selbst seinen Sitz. Es ist durchaus irrig, daß, wie ein Hamburger Artikel sagt, auf andere Weise für das geistliche Wohl der in Hamburg etc. wohnenden Katholiken gesorgt sey. Diese, und ihre, vom apostolischen Vicar angestellten und approbirten Geistlichen gehören nicht zu dem Sprengel eines Bischofs, sondern notorisch und anerkanntermaßen unter einen, vom katholischen Kirchenoberhaupte ernannten Generalvicar des Nordens, der früher theils in Hannover, theils in Hildesheim, theils in Münster und zuletzt in Paderborn wohnte, und nun zum Besten der betreffenden katholischen Unterthanen dieser Staaten seinen Sitz mitten in seinen Sprengel verlegen wird. – Das deßfalls aus Auftrag des päpstlichen Stuhls von der höchsten geistlichen Behörde in Rom (der Congregation de propagandâ fide) an den hiesigen hochwürdigsten Herrn Bischof und apostolischen Vicar des Nordens, Freiherrn Friedrich Clemens von Ledebur, auf dessen Begehren erlassene Decret oder Rescript ist datirt Rom vom 14 September 1839. (Münchn. pol. Ztg.)

In einem Schreiben aus Hamburg vom 1 Jan. (das die Preußische Staatszeitung mittheilt) heißt es in Bezug auf diesen Gegenstand: „Die von der Frankfurter Oberpostamtszeitung, der Allgemeinen Zeitung von Augsburg und mehrern andern Blättern gleichzeitig und übereinstimmend gebrachte Correspondenz, die Ernennung des belgischen Pfarrers, Hrn. Laurent, zum apostolischen Vicar mit Bestimmung des Wohnsitzes in Hamburg betreffend, hat hier, wie sich leicht denken läßt, nicht bloß Aufmerksamkeit erregt, sondern auch Aufsehen gemacht. Keines unserer Blätter hat diesen Artikel bisher wieder gegeben, da es nicht geschehen könnte, ohne zugleich eine bündige Widerlegung hinzuzufügen. Nicht bloß in den Schwesterstädten Bremen und Lübeck und im Königreiche Dänemark, sondern auch hier sieht man jene Ernennung als eine Neuerung an, welche nie ohne ausdrückliche Zustimmung der betheiligten Regierung erfolgen könnte, aber nach den katholisch-kirchlichen Verhältnissen der zur sogenannten nordischen Mission gezählten Landestheile, besonders mit Rücksicht auf die Zeitumstände, überhaupt nicht zu dulden seyn würde. Wenn die belgischen Blätter behaupten, eine Zustimmung der Landesherrschaft sey gar nicht nöthig, weil der Ernannte keinen amtlichen Charakter in den Hansestädten und in Dänemark zu bekleiden habe, so können aus solcher Behauptung nur neue Bedenken erwachsen. Denn ein apostolischer Vicar, der den katholischen Geistlichen im Lande Weisungen ertheilt, übt doch wohl einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Staatsangehörigen, und dieser sollte als bloßer Privatmann, ohne Rücksicht auf die Regierung und unbeachtet von ihr, im Lande leben wollen? Nimmermehr wird unser gesunder norddeutscher Sinn mit einem solchen Gedanken sich befreunden können. Einen Beweis davon liefert der merkwürdige Artikel, der sich in den „Neuen Lübeckischen Blättern“ (Nr. 51 vom 22 Dec.) befindet, und der sich über das Verhältniß der apostolischen Vicare ausspricht. Dieser Artikel ist auch in die „Bremer Zeitung“ vom 29 Dec. übergegangen, und zeigt am deutlichsten, wie sehr man in den Hansestädten die ganze von Belgien aus angekündigte Maaßregel als eine bedrohliche, nicht zu duldende Neuerung entschieden zurückweist.“


Preußen.

Als politische Neuigkeit hat uns das neue Jahr die alte Haude- und Spener'sche Zeitung, die unter diesem Namen mehr als unter ihrem Titel „Berlinische Nachrichten“ bekannt ist, in modernem Gewande, d. h. in einem Formate gebracht, welches mehr als noch einmal so groß ist, als das bisherige. Sie eröffnet ihre neue Größe mit einem Gedicht an das Jahrhundert, das sie nunmehr glücklich zurückgelegt

*) Man wird hieraus ersehen, daß die Fassung dieses Beschlusses, wie ihn die Kölnische Ztg. und nach ihr andere Blätter wiedergeben, nicht ganz getreu ist.
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[0061/0005] * Coburg, 26 Dec. Prinz Albert hat die Personen, welche zu ihm in näheren Verhältnissen standen, vor seiner Abreise von hier mit bedeutenden Pensionen aus seinem Privatvermögen bedacht. Der Aufenthalt in Gotha wird von kurzer Dauer seyn. Nach London begleitet den Prinzen nicht der Baron Stockmar, wie man früher vermuthete, sondern Hr. v. Alvensleben. Der Prinz soll entschlossen seyn, den durch geschichtlichen Glanz und Größe verherrlichten Titel eines Herzogs von Sachsen auch nach seiner Vermählung mit der Königin Victoria mit keinem andern zu vertauschen. – Man glaubt hier bald der Veröffentlichung eines zweiten, das Land noch näher angehenden Vermählungsprojects entgegensehen zu dürfen. Braunschweig, 25 Dec. Wie zu erwarten stand, ist auch in dieser Diät unseres Landtages die hannover'sche Verfassungsfrage (die uns wegen der Successions-Eventualitäten noch näher berührt als die andern deutschen constitutionellen Staaten) Gegenstand einer Berathung gewesen. Dem vorliegenden Protokoll zufolge hat auf Antrag des Abgeordneten Notars Hollandt die Ständeversammlung in ihrer Sitzung vom 17 d. M. einstimmig beschlossen: „die herzogliche Landesregierung um beruhigende Mittheilungen über den Stand der hannover'schen Verfassungsangelegenheit am Bundestage zu ersuchen, da durch die Art und Weise wie des Königs von Hannover Majestät in der allerhöchsten Proclamation vom 10 Sept. d. J. den Bundesbeschluß vom 5 Sept. interpretirt, der Art. 56 der Wiener Schlußacte, also ein Grundgesetz des deutschen Bundes und somit die Existenz des deutschen Bundes selbst bedroht erscheinen müsse.“ *) (Oeffentliche Mittheilungen über die Ständeverhandlungen.) Auch die Lübecker Blätter protestiren, gleich den Hamburger und Bremer Zeitungen, gegen die Ernennung eines apostolischen Vicars des Nordens mit der Residenz Hamburg, obschon sie nicht erwähnen, daß der dazu bestimmte Geistliche mit den belgischen Herren liirt, schon in den bekannten Michelis-Briefen und in den Binterim'schen Zuständen figurirt hat, und daß darin, daß man auf einmal einer preußischen Diöcese entzogen werden soll, offenbar eine besondere Absicht liegt. Die neuen Lübecker Blätter meinen, daß ein apostolischer Vicar der Art ein päpstlicher Gesandter sey, und daß kein Staat gezwungen werden könne, einen Gesandten anzunehmen, jedenfalls nicht ohne vorherige Anfrage. Die freien Städte würden ihn auf keinen Fall zulassen, und es stehe dahin, ob man gegen sie auftreten wolle: Mecklenburg werde jedenfalls eben so handeln. Andrerseits bemerkt der Courrier de la Meuse, Hr. Laurent werde keinen öffentlichen Charakter bekleiden, sondern, in Hamburg residirend, in den Augen der dortigen und der übrigen betheiligten Regierungen ein bloßer Privatmann seyn, der keinerlei Anstoß geben werde, besonders da Liebe zum Frieden und großes Wohlwollen seine hervorstechenden Eigenschaften seyen. (Nürnb. Corresp.) Paderborn, 26 Dec. Hr. Laurent, der durch päpstliche Bullen zum Bischof in partibus von Chersonnes und zum apostolischen Vicar des Nordens ernannt wurde und zum Sitze Hamburg angewiesen erhielt, wird binnen kurzem nach genommener Rücksprache mit seinem Vorgänger in Westphalen nach Hamburg abgehen und den neuen Sprengel der drei Hansestädte, das Königreich Dänemark und das Großherzogthum Mecklenburg etc. übernehmen. Seit 1667 bis jetzt bestand das apostolische Vicariat des Nordens, und hatte schon 1680 einmal in Hamburg selbst seinen Sitz. Es ist durchaus irrig, daß, wie ein Hamburger Artikel sagt, auf andere Weise für das geistliche Wohl der in Hamburg etc. wohnenden Katholiken gesorgt sey. Diese, und ihre, vom apostolischen Vicar angestellten und approbirten Geistlichen gehören nicht zu dem Sprengel eines Bischofs, sondern notorisch und anerkanntermaßen unter einen, vom katholischen Kirchenoberhaupte ernannten Generalvicar des Nordens, der früher theils in Hannover, theils in Hildesheim, theils in Münster und zuletzt in Paderborn wohnte, und nun zum Besten der betreffenden katholischen Unterthanen dieser Staaten seinen Sitz mitten in seinen Sprengel verlegen wird. – Das deßfalls aus Auftrag des päpstlichen Stuhls von der höchsten geistlichen Behörde in Rom (der Congregation de propagandâ fide) an den hiesigen hochwürdigsten Herrn Bischof und apostolischen Vicar des Nordens, Freiherrn Friedrich Clemens von Ledebur, auf dessen Begehren erlassene Decret oder Rescript ist datirt Rom vom 14 September 1839. (Münchn. pol. Ztg.) In einem Schreiben aus Hamburg vom 1 Jan. (das die Preußische Staatszeitung mittheilt) heißt es in Bezug auf diesen Gegenstand: „Die von der Frankfurter Oberpostamtszeitung, der Allgemeinen Zeitung von Augsburg und mehrern andern Blättern gleichzeitig und übereinstimmend gebrachte Correspondenz, die Ernennung des belgischen Pfarrers, Hrn. Laurent, zum apostolischen Vicar mit Bestimmung des Wohnsitzes in Hamburg betreffend, hat hier, wie sich leicht denken läßt, nicht bloß Aufmerksamkeit erregt, sondern auch Aufsehen gemacht. Keines unserer Blätter hat diesen Artikel bisher wieder gegeben, da es nicht geschehen könnte, ohne zugleich eine bündige Widerlegung hinzuzufügen. Nicht bloß in den Schwesterstädten Bremen und Lübeck und im Königreiche Dänemark, sondern auch hier sieht man jene Ernennung als eine Neuerung an, welche nie ohne ausdrückliche Zustimmung der betheiligten Regierung erfolgen könnte, aber nach den katholisch-kirchlichen Verhältnissen der zur sogenannten nordischen Mission gezählten Landestheile, besonders mit Rücksicht auf die Zeitumstände, überhaupt nicht zu dulden seyn würde. Wenn die belgischen Blätter behaupten, eine Zustimmung der Landesherrschaft sey gar nicht nöthig, weil der Ernannte keinen amtlichen Charakter in den Hansestädten und in Dänemark zu bekleiden habe, so können aus solcher Behauptung nur neue Bedenken erwachsen. Denn ein apostolischer Vicar, der den katholischen Geistlichen im Lande Weisungen ertheilt, übt doch wohl einen nicht unwesentlichen Einfluß auf die Staatsangehörigen, und dieser sollte als bloßer Privatmann, ohne Rücksicht auf die Regierung und unbeachtet von ihr, im Lande leben wollen? Nimmermehr wird unser gesunder norddeutscher Sinn mit einem solchen Gedanken sich befreunden können. Einen Beweis davon liefert der merkwürdige Artikel, der sich in den „Neuen Lübeckischen Blättern“ (Nr. 51 vom 22 Dec.) befindet, und der sich über das Verhältniß der apostolischen Vicare ausspricht. Dieser Artikel ist auch in die „Bremer Zeitung“ vom 29 Dec. übergegangen, und zeigt am deutlichsten, wie sehr man in den Hansestädten die ganze von Belgien aus angekündigte Maaßregel als eine bedrohliche, nicht zu duldende Neuerung entschieden zurückweist.“ Preußen. △ Berlin, 2 Jan. Als politische Neuigkeit hat uns das neue Jahr die alte Haude- und Spener'sche Zeitung, die unter diesem Namen mehr als unter ihrem Titel „Berlinische Nachrichten“ bekannt ist, in modernem Gewande, d. h. in einem Formate gebracht, welches mehr als noch einmal so groß ist, als das bisherige. Sie eröffnet ihre neue Größe mit einem Gedicht an das Jahrhundert, das sie nunmehr glücklich zurückgelegt *) Man wird hieraus ersehen, daß die Fassung dieses Beschlusses, wie ihn die Kölnische Ztg. und nach ihr andere Blätter wiedergeben, nicht ganz getreu ist.

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 8. Augsburg, 8. Januar 1840, S. 0061. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_008_18400108/5>, abgerufen am 21.11.2024.